Mandari Insight

4134/2023

Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung und Mittelvergabe

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 3.11

Anlage 1 zu Vorlage 4134_2023

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung ergänzt

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung_21.12.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zu Vorlage 4134_2023

5819 Zeichen

Anlage 1 - Ergänzungsbeschluss zu der Vorlage 4134/2023: 
 
Der Vorlage 4110/2023 „Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen 
Veranstaltung – Entscheidung und Mittelvergabe“ wurde mit 
Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2023 zugestimmt. 
Im Nachgang zu o.g. Dringlichkeitsentscheidung hat die Karnevalsgesellschaft „Die 
Grosse von 1823“ mit den konkreten Planungen begonnen und intensive Gespräche 
mit den zu beteiligenden Akteuren, wie Polizei und Feuerwehr, aber auch 
Vertreterinnen und Vertretern der Schaafenstraße aufgenommen. Ziel war es die 
seitens des Amtes für öffentliche Ordnung notwendigen Unterlagen zeitnah erstellen 
und zur Prüfung vorlegen zu können. 
In enger Abstimmung mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden wurde das 
relevante Sicherheitskonzept nach dem Orientierungsrahmen NRW erstellt und die 
Personal- und Ressourcenplanungen konkretisiert. 
Die Planungen haben ergeben, dass die in der ursprünglichen 
Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2023 veranschlagte Fördersumme in Höhe 
von 320.000 € von der Veranstalterin nicht kostendeckend genutzt werden kann. Die 
konkreten, hohen Sicherheitsanforderungen verbunden mit der nötigen Infrastruktur 
sowie des karnevalistischen Programms, um eine entsprechende Attraktivität 
vorhalten zu können, ergibt im Ergebnis Kosten in Höhe von 368.000 €, so dass die 
Veranstalterin eine Erhöhung des bisher vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 
48.000 € beantragt. 
Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung lagen der Verwaltung 
lediglich erste, grundsätzliche Unterlagen und eine erste Kostenschätzung ohne die 
vorherigen Absprachen mit den Sicherheitsbehörden vor, die eine Planung von einer 
für jeden frei zugänglichen, und damit kostenfreien und offenen Fläche unter 
Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits- oder feuerpolizeilichen Aspekte 
vorsahen. Die Veranstalterin hatte im Rahmen dieser Unterlagen vor allem die 
konkrete Veranstaltungsfläche im Blick. Im Rahmen der Erstellung des 
Sicherheitskonzepts sind jedoch weitere Anforderungen der Sicherheitsbehörden an 
den Veranstalter gestellt worden. 
Abweichend zur ursprünglichen Entscheidung hat die Veranstalterin in ihren 
Planungen nicht nur die Veranstaltungsfläche zu fokussieren, sondern auch die 
aufgelegten Sicherheitserfordernisse sowie die unmittelbar angrenzenden Straßen 
zu beachten, für die sie entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen vorzuhalten 
hat. 
Da dieser Umstand nicht vollumfassend in den bisherigen Planungen auch aufgrund 
der in der Zwischenzeit geführten Gespräche mit konkretisierten Anforderungen 
eingeplant war, sind diese auch nicht in den ersten Kostenschätzungen und damit 
nicht in die Zuschusshöhe eingeflossen. 
Weiberfastnacht stellt mit der Art der Zielgruppe und dem hohen Alkoholkonsum ein 
höheres Risiko dar, für das eine passgenaue Herangehensweise inklusive einer 
ausreichenden Anzahl an Sicherheits- und Sanitätskräften erforderlich ist. Die 
Bemessung erfolgt aufgrund der Besonderheit des Tages und der Erfahrungen der 
Vorjahre.

Auch wenn von einem Zuschuss gesprochen wird, im Rahmen dessen der 
Antragstellende eigenständig zu planen und kalkulieren hat, wird hier von dem 
besonderen Umstand ausgegangen, dass diese Veranstaltung ausdrücklich eine 
Unterstützungsleistung für die Stadt darstellt . Wie bereits in der ursprünglichen 
Vorlage ausgeführt, stellt sich die Karnevalsgesellschaft aus Verantwortung für die 
Entwicklung des Karnevals in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag 
leisten, um die Situation im und um das Zülpicher Viertel weiterentwickeln. 
Ziel ist es, eine Entlastungsveranstaltung durchzuführen, um einen Teil der 
Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und im Kwartier Latäng abzulenken, 
und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen. 
Insofern verfolgt die Karnevalsgesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern 
agiert im Rahmen des öffentlichen Interesses. Dass sie als Veranstalterin ein 
gewisses Risiko zu tragen hat, war ihr bewusst, jedoch wurden die Planungen unter 
Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen (und damit über die Ansätze der 
Veranstalterin hinaus) weiter ausgeweitet, so dass es ihr nicht zugemutet werden 
kann, erhöhte Kosten zu tragen. 
Gleichwohl sollte die Erprobungsphase einer dezentralen Veranstaltung nicht zu 
Lasten der Sicherheit der vielen Feiernden gehen. Es wird davon ausgegangen, dass 
die Zugänge bereits in den ersten Stunden der Veranstaltung zu schließen sind. Ab 
diesem Zeitpunkt wird somit ein intensiver Aufwand notwendig sein, die Zugänge 
geschlossen zu halten und die Steuerung der Personen in Richtung Ausgleichsfläche 
sicher zu stellen. 
Im Hinblick auf Beschlusspunkt 3 der ursprünglichen Vorlage entstünden zum 
jetzigen Zeitpunkt Stornierungskosten in Höhe von rund 170.000 €. 
Diese ergeben sich aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen Zeit. Das 
Personal (Sicherheitsdienst und Sanitätsdienst) sowie die Künstler*innen mussten 
gebucht und die gesamte Infrastruktur, wie Toilettenanlagen und Strom,  bestellt 
werden. Daneben sind bereits Kosten für Positionen rund um die Organisation 
angefallen. 
 
Finanzierung 
Die notwendigen Mittel für die Erhöhung des Zuschussbetrages stehen im Haushalt 
2024 im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 
Zuständigkeitsordnung. 
 
Ergänzender Beschluss:  
 
6. Der Rat stimmt der Förderung der dezentralen Veranstaltung zu Weiberfastnacht 
2024 auf dem Hohenstaufenring in Höhe von weiteren 48.000 Euro (insgesamt 
368.000 Euro) gemäß Anlage 1 zu.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung ergänzt

13086 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 4134/2023 
Freigabedatum 
01.02.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung 
und Mittelvergabe 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Ergänzender Beschlusspunkt 6 07.03.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit potentiellen Veranstalter*innen wurde nunmehr ein 
Interessent gefunden, der sich der Herausforderung bereits zu Weiberfastnacht 2024 stellen 
möchte, da dieser Tag als optimale Möglichkeit für eine Erprobungsphase einer derartigen 
Veranstaltung dient. Hierfür benötigt er so schnell wie möglich Planungssicherheit, um Beauf-
tragungen vornehmen zu können. 
Es war leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen. Grund hierfür waren die An-
zahl der Gespräche mit verschiedenen Interessenten, die zu klärenden individuellen Möglich-
keiten inklusive der Abstimmungsprozesse insbesondere zu den Rahmenbedingungen sowie 
die Klärung der erforderlichen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeit seitens der 
Stadtverwaltung. 
 
Ergänzende Begründung für die Dringlichkeit zu Ziffer 6. 
Die Veranstalterin hat der Stadt Köln mitgeteilt, dass die bisherigen Schätzungen aufgrund der 
mittlerweile gestiegenen und damit hohen Anforderungen bzw. Nachforderungen weit über ih-
ren Planungen liegen, so dass sie mehr finanzielle Mittel benötigen. Da die Veranstaltung be-
reits an Weiberfastnacht am 08.02.2024 durchgeführt werden soll, kann eine Entscheidung in 
der Ratssitzung am 06.02.2024 nicht abgewartet werden. 
Es war nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen, da die Information erst kurzfristig 
eingegangen ist und die Stadtverwaltung nach einer Finanzierungsmöglichkeit suchen 
musste. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat befürwortet eine dezentrale Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Ho-
henstaufenring seitens eines externen Veranstalters, vorbehaltlich der Zustimmung der 
Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zum Sicherheitskonzept, um einen Beitrag zur Entlas-
tung des Zülpicher Viertels zu gewährleisten.

2 
 
2. Der Rat stimmt der Förderung in Höhe von insgesamt 320.000 € zur Umsetzung einer de-
zentralen Veranstaltung auf dem Hohenstaufenring an Weiberfastnacht 2024 zu  
3. Der Rat stimmt der Übernahme der dem externen Veranstalter entstandenen und angefal-
lenen Planungs- sowie ggfs. Reservierungs- und Stornierungskosten zu, sofern sich die 
Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, nicht 
umgesetzt werden kann. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Weiberfastnacht 2024 in einer Mitteilung 
an den AVR die Auswirkungen der dezentralen Veranstaltung zu beurteilen 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Handlungsoptionen für den 11.11. im Jahr 2024 zu 
eruieren und vorzubereiten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
21.12.2023  zugestimmt  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister 
 
Ergänzender Beschluss: 
 
6. Der Rat stimmt der Förderung der dezentralen Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf 
dem Hohenstaufenring in Höhe von weiteren 48.000 Euro (insgesamt 368.000 Euro) ge-
mäß Anlage 1 zu. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.02.2024  zugestimmt  gez. Kosubek 
1. stellv. Bezirksbürger-
meisterin 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürger-
meister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  320.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
 
Die von den Karnevalfeiernden genutzten Flächen im und um das Zülpicher Viertel sind so-
wohl am 11.11. als auch an Weiberfastnacht frühzeitigausgelastet ist, so dass der Zugang ge-
schlossen werden muss und das Sicherheitskonzept der Stadt inklusive der darin zur Verfü-
gung gestellten Ausgleichsfläche zum Tragen kommt. 
Bei den Feiernden stellt sich somit schnell die Situation ein, dass ein Zugang zum Zülpicher 
Viertel nicht möglich ist und gleichzeitig keine alternativen Angebote vorhanden sind. Mangels 
derartiger Alternativen verweilen viele Besuchende auf der Ausgleichsfläche vor dem Eingang 
zum Zülpicher Viertel. 
 
Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tischs Karneval 
im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die Karnevalssession 2023/2024 drei 
Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The-
men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten aus Stadtverwaltung, Politik und 
Zivilgesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. Die Arbeitsgruppen haben

4 
 
sich mit den Themen, „Zielgruppenkommunikation“, „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier 
Latäng“ sowie „Dezentrale Veranstaltungsformate“ auseinandergesetzt. 
 
Im Vordergrund der Ideenentwicklung stand die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine 
bessere Zielgruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben insofern insbesondere auch die 
junge Zielgruppe eingebunden und über einen Zeitraum von rund zwei Monaten mehrfach ge-
tagt. Die Ideen wurden im Rahmen des Runden Tischs Karneval am 26.06.2023 vorgestellt 
und weitere Hinweise, Empfehlungen und Anregungen aufgenommen, damit die Verwaltung 
in die anschließende Prüfung zur möglichen Umsetzungen einsteigen konnte. 
Die Arbeitsgruppen schlugen unter anderem vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels eines oder mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe, die weitere Anziehungspunkte 
bieten und damit zu einer Entlastung rund um das Kwartier Latäng führen. 
 
Umsetzungsidee 
 
Seit Sommer 2023 führte die Verwaltung dazu verschiedene Gespräche mit möglichen Veran-
staltern und Interessierten. Bisher hatte noch kein Veranstalter eine entsprechend konkrete 
Konzeption vorgelegt und war bereit, die Verantwortung als Veranstalter zu übernehmen. Ein 
Interessent hat jedoch nun seine Veranstaltungsidee vorangetrieben, ein Konzept eingereicht 
sowie Gespräche mit den Ordnungsbehörden geführt und seine Konzeptidee konkretisiert. 
Die Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823 gGmbH bietet sich mit einer Konzeptidee an, 
am 08. Februar 2024 (Weiberfastnacht) eine Entlastungsveranstaltung auf den südlichen Rin-
gen durchzuführen, um einen Teil der Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und im 
Kwartier Latäng abzulenken, und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen. Diese 
Veranstaltung soll ausdrücklich eine Unterstützungsleistung für die Stadt darstellen. Die Ver-
anstaltung soll kostendeckend organisiert und dies auch transparent gegenüber der Stadt of-
fengelegt werden. Aus Verantwortung für die Entwicklung des Karnevals stellt sich die Karne-
valsgesellschaft in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag leisten, um die Situation 
im und um das Zülpicher Viertel weiterzuentwickeln. 
 
Hinsichtlich der angedachten Veranstaltung liegt der Verwaltung derzeit noch kein Antrag, 
sondern erste, grundsätzliche Unterlagen vor, die noch nicht tiefergehend geprüft werden kön-
nen. 
Eine Prüfung und etwaige Genehmigung der Veranstaltung ist nur bei geeigneten, allen Si-
cherheitsanforderungen genügenden Unterlagen möglich. Die Verwaltung weist ferner darauf 
hin, dass aufgrund der verbleibenden Zeit bis zum Straßenkarneval und der notwendigen Ver-
schränkung mit dem Sicherheitskonzept „Kwartier Latäng“ keine Aussage getroffen werden 
kann, ob die Veranstaltung – auch bei kurzfristiger Vorlage eines fertigen und geeigneten An-
trags – noch eine Genehmigung für den 08.02.2024 erfahren kann. 
 
Die derzeitige Planung der „Die Grosse von 1823 gGmbH“ sieht vor, eine für jeden frei zu-
gängliche, und damit kostenfreie und offene Fläche auf einem ca. 200 Meter langen Abschnitt 
des Hohenstaufenrings zwischen der Schaafenstraße und der Schaevenstraße zu bespielen. 
Neben Verpflegungsständen soll es entweder ein musikalisches und karnevalistisches Pro-
gramm mit Moderation (Nachwuchskünstler) auf einer Bühne geben oder vereinzelte Aktions-
flächen, die durch DJs bespielt werden und karnevalistische Bilder auf LED-Videowänden zei-
gen. 
Das Konzept sieht eine umfangreiche Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits-  
oder feuerpolizeilichen Aspekte vor sowie ein gemeinsam mit dem Ordnungsamt erarbeitetes 
umfassendes Sicherheitskonzept inklusive eindeutig geregelter Zugangs-, Flucht- und Ret-
tungswege. 
Die Verwaltung unterstützt die Idee der Karnevalsgesellschaft und kommt damit dem Wunsch 
aus der Politik sowie der Anwohnerschaft nach, neue Wege zu beschreiten und Möglichkeiten 
auszuprobieren, um einen positiven Einfluss auf die derzeitige Situation im und um das Zülpi-
cher Viertel zu erreichen. Sollte dieser nun beschrittene Weg positive Effekte auf das Feierge-
schehen haben, könnte dies als best practice Beispiel genutzt werden, um für die kommenden 
Jahre weitere dezentrale Veranstaltungen zu etablieren, und somit die aktuelle  
Sicherheitskonzeption und die dazugehörigen Sicherheitsinstrumenten zu optimieren und an-
zupassen.

5 
 
Finanzierung 
 
Für die vorgenannte dezentrale Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 werden finanzielle 
Mittel in Höhe von 320.000 € für die Förderung der Veranstaltung benötigt. Gefördert werden 
die üblichen sicherheitsrelevanten Positionen sowie Equipment und Signalisation direkt auf 
dem Veranstaltungsgelände sowie die Erstellung eines vollumfänglichen Sicherheitskonzep-
tes. 
 
Zur Realisierung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 ist mit der Maßnahme unmittel-
bar zu beginnen. Um den Fördermittelnehmer in die Lage zu versetzen, rechtssicher Verträge 
schließen zu können, ist über einen Teilbetrag in Höhe von 260.000 € noch in 2023 zu be-
scheiden. 
 
Die zur Finanzierung der Fördermaßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 
Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15, Kölner Karneval in Höhe von 210.000 € und in 
Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2023 zur 
Verfügung. 
 
Eine weitere Förderung in Höhe von 60.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 für die abschlie-
ßenden Tätigkeiten rund um den Veranstaltungstag. Die entsprechenden Mittel stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 
Kölnisches Stadtmuseum Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € 
sowie im Teilergebnisplan des Amtes 01/02 Stabsstelle Events, Film und Fernsehen in der 
Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen-
heiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 € im 
Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Zuständigkeitsordnung. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Im Laufe des Januars 2024 muss das Sicherheitskonzept vorgelegt und geprüft werden, erst 
dann kann final über die Umsetzung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 oder ggf. 
doch erst zum 11.11.2024 entschieden werden. Die Verwaltung wird die politischen Gremien 
hierüber schnellstmöglich informieren. 
 
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Umsetzung der dezentralen Veranstaltung nicht unmit-
telbar dazu führen wird, dass auf die bisher genutzte Ausgleichsfläche verzichtet werden 
kann, um die Überfüllung des Zülpicher Viertels entsprechend zu kompensieren. 
Dieses neue alternative Angebot muss kommunikativ gut begleitet werden, um die Zielgruppe 
auch entsprechend zu erreichen. 
 
Für den 11.11. im Jahr 2024 sollen möglichst weitere Konzepte und Ideen erörtert und wenn 
möglich umgesetzt werden. Das setzt ein Interesse privater Veranstaltender voraus. Möglich-
keiten für Veranstaltungen außerhalb des Innenstadtkerns sollen dazu ebenso weiter disku-
tiert werden sowie die Nutzung weiterer befestigter Flächen zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung_21.12.2023

11929 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 4134/2023 
Freigabedatum 
21.12.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung 
und Mittelvergabe 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit potentiellen Veranstalter*innen wurde nunmehr ein 
Interessent gefunden, der sich der Herausforderung bereits zu Weiberfastnacht 2024 stellen 
möchte, da dieser Tag als optimale Möglichkeit für eine Erprobungsphase einer derartigen 
Veranstaltung dient. Hierfür benötigt er so schnell wie möglich Planungssicherheit, um Beauf-
tragungen vornehmen zu können. 
Es war leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen. Grund hierfür waren die An-
zahl der Gespräche mit verschiedenen Interessenten, die zu klärenden individuellen Möglich-
keiten inklusive der Abstimmungsprozesse insbesondere zu den Rahmenbedingungen sowie 
die Klärung der erforderlichen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeit seitens der 
Stadtverwaltung. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat befürwortet eine dezentrale Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Ho-
henstaufenring seitens eines externen Veranstalters, vorbehaltlich der Zustimmung der 
Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zum Sicherheitskonzept, um einen Beitrag zur Entlas-
tung des Zülpicher Viertels zu gewährleisten. 
2. Der Rat stimmt der Förderung in Höhe von insgesamt 320.000 € zur Umsetzung einer de-
zentralen Veranstaltung auf dem Hohenstaufenring an Weiberfastnacht 2024 zu  
3. Der Rat stimmt der Übernahme der dem externen Veranstalter entstandenen und angefal-
lenen Planungs- sowie ggfs. Reservierungs- und Stornierungskosten zu, sofern sich die 
Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, nicht 
umgesetzt werden kann. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Weiberfastnacht 2024 in einer Mitteilung 
an den AVR die Auswirkungen der dezentralen Veranstaltung zu beurteilen

2 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Handlungsoptionen für den 11.11. im Jahr 2024 zu 
eruieren und vorzubereiten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
21.12.2023  zugestimmt  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  320.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
 
Die von den Karnevalfeiernden genutzten Flächen im und um das Zülpicher Viertel sind so-
wohl am 11.11. als auch an Weiberfastnacht frühzeitigausgelastet ist, so dass der Zugang ge-
schlossen werden muss und das Sicherheitskonzept der Stadt inklusive der darin zur Verfü-
gung gestellten Ausgleichsfläche zum Tragen kommt. 
Bei den Feiernden stellt sich somit schnell die Situation ein, dass ein Zugang zum Zülpicher 
Viertel nicht möglich ist und gleichzeitig keine alternativen Angebote vorhanden sind. Mangels 
derartiger Alternativen verweilen viele Besuchende auf der Ausgleichsfläche vor dem Eingang 
zum Zülpicher Viertel. 
 
Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tischs Karneval 
im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die Karnevalssession 2023/2024 drei 
Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The-
men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten aus Stadtverwaltung, Politik und 
Zivilgesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. Die Arbeitsgruppen haben

4 
 
sich mit den Themen, „Zielgruppenkommunikation“, „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier 
Latäng“ sowie „Dezentrale Veranstaltungsformate“ auseinandergesetzt. 
 
Im Vordergrund der Ideenentwicklung stand die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine 
bessere Zielgruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben insofern insbesondere auch die 
junge Zielgruppe eingebunden und über einen Zeitraum von rund zwei Monaten mehrfach ge-
tagt. Die Ideen wurden im Rahmen des Runden Tischs Karneval am 26.06.2023 vorgestellt 
und weitere Hinweise, Empfehlungen und Anregungen aufgenommen, damit die Verwaltung 
in die anschließende Prüfung zur möglichen Umsetzungen einsteigen konnte. 
Die Arbeitsgruppen schlugen unter anderem vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels eines oder mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe, die weitere Anziehungspunkte 
bieten und damit zu einer Entlastung rund um das Kwartier Latäng führen. 
 
Umsetzungsidee 
 
Seit Sommer 2023 führte die Verwaltung dazu verschiedene Gespräche mit möglichen Veran-
staltern und Interessierten. Bisher hatte noch kein Veranstalter eine entsprechend konkrete 
Konzeption vorgelegt und war bereit, die Verantwortung als Veranstalter zu übernehmen. Ein 
Interessent hat jedoch nun seine Veranstaltungsidee vorangetrieben, ein Konzept eingereicht 
sowie Gespräche mit den Ordnungsbehörden geführt und seine Konzeptidee konkretisiert. 
Die Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823 gGmbH bietet sich mit einer Konzeptidee an, 
am 08. Februar 2024 (Weiberfastnacht) eine Entlastungsveranstaltung auf den südlichen Rin-
gen durchzuführen, um einen Teil der Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und im 
Kwartier Latäng abzulenken, und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen. Diese 
Veranstaltung soll ausdrücklich eine Unterstützungsleistung für die Stadt darstellen. Die Ver-
anstaltung soll kostendeckend organisiert und dies auch transparent gegenüber der Stadt of-
fengelegt werden. Aus Verantwortung für die Entwicklung des Karnevals stellt sich die Karne-
valsgesellschaft in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag leisten, um die Situation 
im und um das Zülpicher Viertel weiterzuentwickeln. 
 
Hinsichtlich der angedachten Veranstaltung liegt der Verwaltung derzeit noch kein Antrag, 
sondern erste, grundsätzliche Unterlagen vor, die noch nicht tiefergehend geprüft werden kön-
nen. 
Eine Prüfung und etwaige Genehmigung der Veranstaltung ist nur bei geeigneten, allen Si-
cherheitsanforderungen genügenden Unterlagen möglich. Die Verwaltung weist ferner darauf 
hin, dass aufgrund der verbleibenden Zeit bis zum Straßenkarneval und der notwendigen Ver-
schränkung mit dem Sicherheitskonzept „Kwartier Latäng“ keine Aussage getroffen werden 
kann, ob die Veranstaltung – auch bei kurzfristiger Vorlage eines fertigen und geeigneten An-
trags – noch eine Genehmigung für den 08.02.2024 erfahren kann. 
 
Die derzeitige Planung der „Die Grosse von 1823 gGmbH“ sieht vor, eine für jeden frei zu-
gängliche, und damit kostenfreie und offene Fläche auf einem ca. 200 Meter langen Abschnitt 
des Hohenstaufenrings zwischen der Schaafenstraße und der Schaevenstraße zu bespielen. 
Neben Verpflegungsständen soll es entweder ein musikalisches und karnevalistisches Pro-
gramm mit Moderation (Nachwuchskünstler) auf einer Bühne geben oder vereinzelte Aktions-
flächen, die durch DJs bespielt werden und karnevalistische Bilder auf LED-Videowänden zei-
gen. 
Das Konzept sieht eine umfangreiche Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits-  
oder feuerpolizeilichen Aspekte vor sowie ein gemeinsam mit dem Ordnungsamt erarbeitetes 
umfassendes Sicherheitskonzept inklusive eindeutig geregelter Zugangs-, Flucht- und Ret-
tungswege. 
Die Verwaltung unterstützt die Idee der Karnevalsgesellschaft und kommt damit dem Wunsch 
aus der Politik sowie der Anwohnerschaft nach, neue Wege zu beschreiten und Möglichkeiten 
auszuprobieren, um einen positiven Einfluss auf die derzeitige Situation im und um das Zülpi-
cher Viertel zu erreichen. Sollte dieser nun beschrittene Weg positive Effekte auf das Feierge-
schehen haben, könnte dies als best practice Beispiel genutzt werden, um für die kommenden 
Jahre weitere dezentrale Veranstaltungen zu etablieren, und somit die aktuelle  
Sicherheitskonzeption und die dazugehörigen Sicherheitsinstrumenten zu optimieren und an-
zupassen.

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Finanzierung 
 
Für die vorgenannte dezentrale Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 werden finanzielle 
Mittel in Höhe von 320.000 € für die Förderung der Veranstaltung benötigt. Gefördert werden 
die üblichen sicherheitsrelevanten Positionen sowie Equipment und Signalisation direkt auf 
dem Veranstaltungsgelände sowie die Erstellung eines vollumfänglichen Sicherheitskonzep-
tes. 
 
Zur Realisierung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 ist mit der Maßnahme unmittel-
bar zu beginnen. Um den Fördermittelnehmer in die Lage zu versetzen, rechtssicher Verträge 
schließen zu können, ist über einen Teilbetrag in Höhe von 260.000 € noch in 2023 zu be-
scheiden. 
 
Die zur Finanzierung der Fördermaßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 
Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15, Kölner Karneval in Höhe von 210.000 € und in 
Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2023 zur 
Verfügung. 
 
Eine weitere Förderung in Höhe von 60.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 für die abschlie-
ßenden Tätigkeiten rund um den Veranstaltungstag. Die entsprechenden Mittel stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 
Kölnisches Stadtmuseum Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € 
sowie im Teilergebnisplan des Amtes 01/02 Stabsstelle Events, Film und Fernsehen in der 
Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen-
heiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 € im 
Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Zuständigkeitsordnung. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Im Laufe des Januars 2024 muss das Sicherheitskonzept vorgelegt und geprüft werden, erst 
dann kann final über die Umsetzung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 oder ggf. 
doch erst zum 11.11.2024 entschieden werden. Die Verwaltung wird die politischen Gremien 
hierüber schnellstmöglich informieren. 
 
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Umsetzung der dezentralen Veranstaltung nicht unmit-
telbar dazu führen wird, dass auf die bisher genutzte Ausgleichsfläche verzichtet werden 
kann, um die Überfüllung des Zülpicher Viertels entsprechend zu kompensieren. 
Dieses neue alternative Angebot muss kommunikativ gut begleitet werden, um die Zielgruppe 
auch entsprechend zu erreichen. 
 
Für den 11.11. im Jahr 2024 sollen möglichst weitere Konzepte und Ideen erörtert und wenn 
möglich umgesetzt werden. Das setzt ein Interesse privater Veranstaltender voraus. Möglich-
keiten für Veranstaltungen außerhalb des Innenstadtkerns sollen dazu ebenso weiter disku-
tiert werden sowie die Nutzung weiterer befestigter Flächen zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels.

Beratungsverlauf (2)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4134/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.02.2024
Erstellt
19.12.2023 12:43