0643/2017
Vermietungen von Atelierräumen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3112 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0643/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Vermietungen von Atelierräumen In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 31.01.2017 stellt der sachkundige Bürger Herr Sörries unter TO 12.4 eine Frage zur Vermietung von Atelierräumen. Herr Sörries erinnert daran, dass der Rat die Vermietung von Atelierräumen für den Zeitraum von fünf Jahren beschlossen habe. Nun solle der entsprechende Wechsel der Mieter erfolgen und bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, einen Zwischenstand der Abläufe darzustellen. Ihn interessiert insbesondere, welche Kriterien zu Grunde gelegt werden und ob es automatische Verlän- gerungen der Mietverhältnisse gebe. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung. Seit 2007 werden gemäß dem Förderkonzept für Bildende Kunst die städtischen Ateliers befristet für fünf Jahre vermietet. Es erfolgt keine automatische Verlängerung der Mietverhältnisse, sondern die jeweilige Künstlerin/der jeweilige Künstler muss sich vor Ablauf des Mietvertrages erneut bewerben. Bewerbungen für einen weiteren Mietvertrag gibt es hauptsächlich seit 2015, da vor der Vermietung von ca. vierzig neuen Ateliers im Quartier am Hafen – ab Sommer 2010 – nur vereinzelt befristete Verträge existierten. Die Bewerbungen werden, wie alle übrigen Bewerbungen auch, vom Atelierbeirat beurteilt. Die Mitglieder des Beirates sind jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter aus folgenden Institutionen: - Kölnischer Kunstverein e. V. - Bundesverband Bildender Künstler e. V. - Simultanhalle (Raum für Zeitgenössische Kunst) - Kulturamt und - ohne institutionellen Auftrag, derzeit Galerie Drei. Kriterien für die Beurteilung der Bewerbung sind v. a. (siehe auch online verfügbarer Kriterienkatalog): - Studienabschluss - Kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mindestens drei Jahre - Künstlerischer Gesamteindruck - Relevante Ausstellungspraxis Bei den Bewerbungen für einen weiteren Mietvertrag werden durch den Atelierbeirat in der Hauptsa- che die Kontinuität der künstlerischen Tätigkeit während der letzten drei Jahre und die Ausstellungs- praxis beurteilt. 2 Bisher ist es nur in Einzelfällen zu einer Ablehnung der Künstlerin, des Künstlers für eine weitere An- mietung des bereits angemieteten Ateliers gekommen. Die Gründe dafür wurden dokumentiert und dem Bewerber auf Nachfrage mitgeteilt. Die Künstlerinnen und Künstler werden bei Bedarf in die städtische Liste der Ateliersuchenden aufgenommen und über Angebote privater Ateliers informiert. Im Atelierhaus Quartier am Hafen kommt es zudem durch selbstständige Umorientierung der Künstle- rinnen und Künstler immer wieder zu Neubelegungen und neuen Konstellationen. Dadurch konnten im letzten Jahr dort 15 neue Mietverträge abgeschlossen werden. Bewerbungen für einen dritten Mietvertrag in Folge für ein angemietetes Atelier liegen bisher nicht vor. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0643/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27