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0643/2017

Vermietungen von Atelierräumen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 21.03.2017, TOP 10.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 07.03.2017 
 0643/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 
 
Vermietungen von Atelierräumen 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 31.01.2017 stellt der sachkundige Bürger Herr 
Sörries unter TO 12.4 eine Frage zur Vermietung von Atelierräumen. 
 
Herr Sörries erinnert daran, dass der Rat die Vermietung von Atelierräumen für den Zeitraum von fünf 
Jahren beschlossen habe. Nun solle der entsprechende Wechsel der Mieter erfolgen und bittet in 
diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, einen Zwischenstand der Abläufe darzustellen. Ihn 
interessiert insbesondere, welche Kriterien zu Grunde gelegt werden und ob es automatische Verlän-
gerungen der Mietverhältnisse gebe. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung. 
 
Seit 2007 werden gemäß dem Förderkonzept für Bildende Kunst die städtischen Ateliers befristet für 
fünf Jahre vermietet. Es erfolgt keine automatische Verlängerung der Mietverhältnisse, sondern die 
jeweilige Künstlerin/der jeweilige Künstler muss sich vor Ablauf des Mietvertrages erneut bewerben. 
Bewerbungen für einen weiteren Mietvertrag gibt es hauptsächlich seit 2015, da vor der Vermietung 
von ca. vierzig neuen Ateliers im Quartier am Hafen – ab Sommer 2010 – nur vereinzelt befristete 
Verträge existierten. 
 
Die Bewerbungen werden, wie alle übrigen Bewerbungen auch, vom Atelierbeirat beurteilt. 
 
Die Mitglieder des Beirates sind jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter aus folgenden Institutionen: 
- Kölnischer Kunstverein e. V. 
- Bundesverband Bildender Künstler e. V. 
- Simultanhalle (Raum für Zeitgenössische Kunst) 
- Kulturamt und 
- ohne institutionellen Auftrag, derzeit Galerie Drei. 
 
Kriterien für die Beurteilung der Bewerbung sind v. a. (siehe auch online verfügbarer Kriterienkatalog): 
- Studienabschluss 
- Kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mindestens drei Jahre 
- Künstlerischer Gesamteindruck  
- Relevante Ausstellungspraxis  
 
Bei den Bewerbungen für einen weiteren Mietvertrag werden durch den Atelierbeirat in der Hauptsa-
che die Kontinuität der künstlerischen Tätigkeit während der letzten drei Jahre und die Ausstellungs-
praxis beurteilt.

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Bisher ist es nur in Einzelfällen zu einer Ablehnung der Künstlerin, des Künstlers für eine weitere An-
mietung des bereits angemieteten Ateliers gekommen. Die Gründe dafür wurden dokumentiert und 
dem Bewerber auf Nachfrage mitgeteilt. Die Künstlerinnen und Künstler werden bei Bedarf in die 
städtische Liste der Ateliersuchenden aufgenommen und über Angebote privater Ateliers informiert. 
Im Atelierhaus Quartier am Hafen kommt es zudem durch selbstständige Umorientierung der Künstle-
rinnen und Künstler immer wieder zu Neubelegungen und neuen Konstellationen. Dadurch konnten 
im letzten Jahr dort 15 neue Mietverträge abgeschlossen werden. 
 
Bewerbungen für einen dritten Mietvertrag in Folge für ein angemietetes Atelier liegen bisher nicht 
vor.  
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

21.03.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0643/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27