Mandari Insight

V/0074/2006

Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlage 25.01.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 16.02.2006, TOP 6.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10079 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  
hier: Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West  Anhörung 
16.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
15.02.2006 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt THC Münster e. V. für die Modernisierung des Hockeyplatzes 
am Dingbänger Weg und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. für die Sanierung von drei 
Tennisplätzen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt THC Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. 
den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt 
Münster über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst, den THC Münster e. V. am 03.12.2004 
und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. am 30.09.2005 beantragte. 
 
2.2 THC Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. werden sich eigenverantwort-
lich und sachbezogen um die mögliche Förderung anderer Stellen bemühen und sich effektiv 
in deren Verfahren einbringen. 
 
2.3 THC Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. werden bei der sachgemäßen, 
fachgerechten Durchführung und Finanzierung der geplanten Modernisierung und Sanierung 
einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Die Vereine werden sich über Abweichun-
gen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Aus-
tausch möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den THC Müns-
ter e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. beantragten, unabhängig von der Ent-
scheidung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn im Rahmen der Sport-
förderrichtlinie entscheiden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0074/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Kosten/Folgekosten 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Beschlüsse gemäß Beschlussvorschlag Zif-
fer 1., 2., 3. für die Stadt Münster weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen wer-
den. 
 
Begründung: 
 
A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderri chtlinie die SSB-Mitgliedsvereine aus dem Sport-
etat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung beantragt, 
muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Zuschussantrag 
warten. Startet er die Maßnahme ohne städtische Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die 
Förderung aus dem städtischen Sportetat ausgeschlossen. Genehmigt der Sportausschuss dem 
Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf der Sportverein nach sei-
nem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsentscheidung weiterläuft. Die Genehmi-
gung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang bei der Zuschuss-
entscheidung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen.  
 
B. Die Maßnahmen 
 
1. Die Modernisierung des Hockeyplatzes des THC Münster e. V.  
 
Der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. betreibt am Dingbänger Weg seit 1991 einen vereinsei-
genen Hockeyplatz mit Kunstrasenbelag. Die Lebensdauer solcher Plätze wird von Fachleuten auf 
rund 15 Jahre geschätzt. Um den Hockeyplatz her um stehen eine Reihe Bäume; durch Blüten-
staub und Laub vermoost das Hockeyfeld extrem und muss in immer kürzeren Abständen gereinigt 
werden. Inzwischen reichen die herkömmlichen Reinigungen nicht aus, Altersgründe und die be-
sondere Umgebung machen eine grundlegende Modernisierung erforderlich. Nach der Modernisie-
rung wird der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. verstärkte Anstrengungen bei der Platzpflege 
unternehmen, um die Sportfläche trotz der Bäum e in der Umgebung auf Dauer bespielbar zu hal-
ten. Bereits in der laufenden Saison konnte er durch eine Organisationsänderung den Pflegestan-
dard verbessern. 
 
Wegen der erfolgreichen Vereinsarbeit, insbesondere der leistungsstarken Vereinsjugend hat der 
Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. beim Westdeutschen Hockeyverband die Anerkennung als 
Leistungszentrum beantragt. Er misst dem Antrag gute Erfolgsaussichten bei. Die Vorgaben, die 
der Verband dem Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. für die Anerkennung machen wird (z. B. 
Ausbau der Flutlichtanlage), sollen mit der Platzmodernisierung umgesetzt werden.  
 
Der Aufwand für die Modernisierung des Hockeyplatzes und den Ausbau der Trainingsbeleuchtung 
wird auf der Grundlage eines Angebots eines Fachunternehmens auf 480.000 € geschätzt. Der 
Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. kann davon rund 145.000 € aufbringen. Geld vom Fachver-
band oder dem LSB ist nicht zu erwarten. Zu dem Gesamtaufwand beantragte der Tennis- und 
Hockeyclub Münster e. V. am 03.12.2004 städtische Sportförderung. In der Zwischenzeit führte 
das Sportamt mit dem Verein Abstimmungsgespräche zur tragfähigen Planung und Finanzierung 
der Maßnahme. Das Sportamt wird für eine mögliche Förderung später nur den Aufwand berück-
sichtigen, der unabdingbar notwendig ist, um den Hockeyplatz fachgerecht zu modernisieren und 
die funktionalen Anforderungen dauerhaft zu sichern. Evtl. mögliche Förderung Dritter wird berück-
sichtigt werden. Entsprechend wurde der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. bereits beraten. 
 
Die Modernisierung muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von 
Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung bezahlt machen kann. Der Tennis- und Hockey-
club Münster e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von verbindlichen 
Standards und Vorschriften abstimmen bzw. zur Bauausführung beraten.

- 3 - 
 
 
2. Die Sanierung der Tennisplätze von DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. 
 
DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. betreibt in Amelsbüren eine vereinseigenen Tennisanlage 
mit acht Plätzen. Entgegen dem Trend bei den Münsteraner Tennisvereinen bzw. Abteilungen der 
Mehrspartenvereine konnte DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. die Mitgliedszahlen seiner Tennis-
abteilung über mehr als 10 Jahre stabil halten. Durch Schnupperangebote, Kooperation mit Schu-
len, Zeitmitgliedschaften wirbt der Verein für die Tennisabteilung. Auch aus den neuen Baugebie-
ten in Amelsbüren konnten Mitglieder gewonnen werden. Aktuell hat die Tennisabteilung 346 Mit-
glieder, der Verein strebt langfristig 400 Mitglieder an. 
 
Durch die starke Auslastung der Tennisplätze reichen für drei der acht die jährlichen Reinigungen 
und kleineren Sanierungen zur Vorbereitung auf die Spielzeit nicht mehr aus. Sie müssen von 
Grund auf saniert werden. Den Aufwand dafür schätzen Fachbetriebe auf 47.000 €. Dazu bean-
tragte DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. am 20.02.2005 städtische Sportförderung. Das 
Sportamt wird für eine mögliche Förderung später nur den Aufwand berücksichtigen, der DJK 
Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. dafür entsteht, die Tennisplätze für mindestens 25 Jahre dem 
ordnungsgemäßen und zukunftsgerichteten Spielbetrieb zu sichern. Evtl. mögliche Förderung Drit-
ter wird berücksichtigt werden. Dementsprechend hat das Sportamt DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
1928 e. V. bereits beraten. 
 
C. Baubeginn und städtische Förderung  
 
1. Die Modernisierung des Hockeyplatzes des THC Münster e. V. 
 
Die Stadt Münster kann ab Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. Der 
Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. möchte bis dahin die Ausschreibung der Maßnahme vorbe-
reiten und die Finanzierungsgespräche mit Förderern und Geldgebern vorantreiben.  
 
2. Die Sanierung der Tennisplätze von DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V.  
 
Die Stadt Münster kann ab Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. DJK 
Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. möchte jedoch bereits für die anstehende Saison die Tennis-
plätze sanieren.  
 
3. Zeitpläne beider Vereine  
 
Grundsätzlich dürfen der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. die Ausführungsplanung der Ho-
ckeyplatzmodernisierung und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. die Tennisplatzsanierung 
erst angehen, wenn der Sportausschuss über den jeweiligen Zuschussantrag entschieden hat; es 
sei denn, der Sportausschuss genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
Das Sportamt unterstützt die Vereinsanträge zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
im Interesse einer störungsfreien Vorbereitung der Maßnahmen. Zur Vorbereitung der Beschluss-
vorschläge prüfte das Sportamt mit positivem Ergebnis, dass für die Förderung vom Tennis- und 
Hockeyclub Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. die grundsätzlichen Vor-
aussetzungen der Sportförderrichtlinie vorliegen. 
 
Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städti-
sche Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies den 
Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. ausdrücklich 
darauf hin. Die Vereinsvorstände werden nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, 
dass sie die Regelung zur Kenntnis nehmen.

- 4 - 
 
D. sonstige Förderung 
   
Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen und entlasten die Vereinskassen, im 
Falle einer städtischen Förderung den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien Dritter müssen 
der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. selbständig 
ermitteln und beachten und das Sportamt über die Förderung informieren. Das Sportamt unter-
stützt die Vereine bei Bedarf in anderen Zuschussverfahren. 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2006 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung
16.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0074/2006
Typ
Vorlage
Datum
25.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37