V/0290/2012
Hörsterplatz/Goldstraße - Verlängerung der Fahrradstraße Anregung nach § 24 GO NW vom 27.01.2012 (lfd. Nr. 11/2012)
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Anregung §24
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Anlage 2, Blatt 1 zur Vorlage V/0290/2012 Anlage 2, Blatt 2 zur Vorlage V/0290/2012
Beschlussvorlage
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V/0290/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Hörsterplatz/Goldstraße - Verlängerung der Fahrradstraße Anregung nach § 24 GO NW vom 27.01.2012 (lfd. Nr. 11/2012) Beratungsfolge 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von Juni 2012 zur Ausweisung der Straße Hörsterplatz als Fahrradstraße wird zugestimmt. 2. Der Punkt 1 der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 11/2012) vom 27.01.2012 gilt damit als erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Straßenunterhaltung- betriebliche Unterhaltung 2012 500,00 Zeile Begründung: Mit dem Antrag nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 11/2012) wurde die Verwaltung unter Punkt 1 beau f- tragt, die Straße Hörsterplatz in Verlängerung zur Goldstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Das Wohngebiet Goldstraße ist seit 1999 als Tempo-30-Zone und die Goldstraße zwischen Piusal- lee und Hörsterplatz seit 2001 als Fahrradstraße eingerichtet. Aus Sicht der Verwaltung sind die örtlichen Gegebenheiten auf der Straße Hörsterplatz, denen auf Vorlagen-Nr.: V/0290/2012 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 08.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0290/2012 der Goldstraße gleichwertig, so dass eine Verlängerung der Fahrradstraße über die Straße Hör s- terplatz bis zur Einmündung an den Bohlweg verkehrsrechtlich möglich ist. Unabhängig von dem eingegangenen Antrag wurden die vorhandene Markierung und Beschild e- rung auf der Fahrradstraße Goldstraße zu Beginn des Jahres überprüft. Zur Verdeutlichung der Verkehrssituation sind auf der Goldstraße im Rahmen der Straßenunterhaltung ergänzende Pikt o- gramme und Furtmarkierungen vorgesehen. In diesem Zusammenhang können auf dem Abschnitt Hörsterplatz auch die Versetzung der Verkehrszeichen und die Markierung des Piktogramms und der Radfurt mit ausgeführt werden. Die Kosten für die ergänzenden Maßnahmen zur Ausweisung der Fahr radstraße Hörsterplatz be- tragen ca. 500,00€. Die Finanzierung kann aus der Haushaltstelle „Straßenunterhaltung - betriebliche Unterhaltung“ erfolgen. Die Entscheidungszuständigkeit zu den Punkten 2 und 3 der Anregung liegt bei der Verwaltung. Der Eingeber erhält hierzu eine gesonderte Stellungnahme. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung §24 GO NW (11/2012) Lageplan
Lageplan
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nläge A zur Vorlage V/0290/2012 Q i VZ 244.1 mit Fahrradpiktogramm - mit Kreis aufbringen Zusatzschild entfernen VZ 301 ergänzen . IL VZ 244.2 entfernen , „. .° Hörsterplatz es VZ 244.2 aufstellen EB) = ® ® 286 M IN © > Fahrradpiktogramm Fs mit Kreis aufbringen ‚Anlage STADT R Emma Reg. Nr. Amt für _ Stadtentwicklung ) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name ‚earbeitet |Juni 2012 |Hecht Hörsterplatz ezeichnet| Juni 2012 |Revermann] laßstab_ | 1: 500 Ausweisung Fahrradstraße Plotdatum 05.06.2012
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Goldstraße
- Hörsterplatz
- Bohlweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0290/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37