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V/0290/2012

Hörsterplatz/Goldstraße - Verlängerung der Fahrradstraße Anregung nach § 24 GO NW vom 27.01.2012 (lfd. Nr. 11/2012)

Vorlagen 04.05.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 19.06.2012, TOP 4.2

Anregung §24

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Beschlussvorlage

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Anregung §24

84 Zeichen

Anlage 2, Blatt 1 zur Vorlage V/0290/2012

Anlage 2, Blatt 2 zur Vorlage V/0290/2012

Beschlussvorlage

2591 Zeichen

V/0290/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hörsterplatz/Goldstraße - Verlängerung der Fahrradstraße 
Anregung nach § 24 GO NW vom 27.01.2012 (lfd. Nr. 11/2012) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von Juni 2012 zur Ausweisung der Straße Hörsterplatz als Fahrradstraße wird 
zugestimmt. 
 
2. Der Punkt 1 der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 11/2012) vom 27.01.2012 gilt damit 
als erledigt. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Straßenunterhaltung-
betriebliche Unterhaltung 
2012 500,00  
Zeile      
 
 
 
Begründung: 
Mit dem Antrag nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 11/2012) wurde die Verwaltung unter Punkt 1 beau f-
tragt, die Straße Hörsterplatz in Verlängerung zur Goldstraße als Fahrradstraße auszuweisen. 
 
Das Wohngebiet Goldstraße ist seit 1999 als Tempo-30-Zone und die Goldstraße zwischen Piusal-
lee und Hörsterplatz seit 2001 als Fahrradstraße eingerichtet.  
 
Aus Sicht der Verwaltung sind die örtlichen Gegebenheiten auf der Straße Hörsterplatz, denen auf 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0290/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0290/2012 
der Goldstraße gleichwertig, so dass eine Verlängerung der Fahrradstraße über die Straße Hör s-
terplatz bis zur Einmündung an den Bohlweg verkehrsrechtlich möglich ist. 
 
Unabhängig von dem eingegangenen Antrag wurden die vorhandene Markierung und Beschild e-
rung auf der Fahrradstraße Goldstraße zu Beginn des Jahres überprüft. Zur Verdeutlichung der 
Verkehrssituation sind auf der Goldstraße im Rahmen der Straßenunterhaltung ergänzende Pikt o-
gramme und Furtmarkierungen vorgesehen. In diesem Zusammenhang können auf dem Abschnitt 
Hörsterplatz auch die Versetzung der Verkehrszeichen und die Markierung des Piktogramms und 
der Radfurt mit ausgeführt werden. 
 
Die Kosten für die ergänzenden Maßnahmen zur  Ausweisung der Fahr radstraße Hörsterplatz be-
tragen ca. 500,00€. Die Finanzierung kann  aus der Haushaltstelle  „Straßenunterhaltung -
betriebliche Unterhaltung“ erfolgen. 
 
Die Entscheidungszuständigkeit zu den Punkten 2 und 3 der Anregung liegt bei der Verwaltung. 
Der Eingeber erhält hierzu eine gesonderte Stellungnahme. 
 
 
i.V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anregung §24 GO NW (11/2012) 
Lageplan

Lageplan

517 Zeichen

nläge A zur Vorlage V/0290/2012

Q

i VZ 244.1 mit
Fahrradpiktogramm -
mit Kreis aufbringen Zusatzschild entfernen

VZ 301 ergänzen

.

IL VZ 244.2 entfernen

,
„. .° Hörsterplatz

es

VZ 244.2 aufstellen

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286

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Fahrradpiktogramm Fs

mit Kreis aufbringen

‚Anlage

STADT R Emma

Reg. Nr.

Amt für _ Stadtentwicklung
) Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name

‚earbeitet |Juni 2012 |Hecht
Hörsterplatz ezeichnet| Juni 2012 |Revermann]
laßstab_ | 1: 500

Ausweisung Fahrradstraße Plotdatum 05.06.2012

Beratungsverlauf (1)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Goldstraße
  • Hörsterplatz
  • Bohlweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0290/2012
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37