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2521/2017

Selbsthilfeförderung im Wohnungsbau (AN/0842/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9397 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
Vorlagen-Nummer 24.08.2017 
 2521/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Selbsthilfeförderung im Wohnungsbau (AN/0842/2017) 
Die Fraktion DIE LINKE bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
In den letzten Jahren nimmt der Wunsch vieler Menschen, alternative Formen des Zusammenlebens 
zu praktizieren, zu. Das kann man nicht zuletzt an der gestiegen Zahl der in Köln verwirklichten Pro-
jekte ablesen.  
Viele dieser Projekte, die oft mit einer Haus- oder Geländebesetzung (Bauwagenplätze) beginnen, 
etablieren sich und werden zu einem dauerhaften Erfolgsprojekt. Sie bieten auf Dauer preisgünstigen 
Wohnraum in der Stadt und ermöglichen so auch Menschen mit geringem Einkommen, in der Stadt 
zu leben. Sie tragen deswegen auch zu einer sinnvollen sozialen Durchmischung der Quartiere bei.   
Sie leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Reduzierung von Wohnungsnot, da sie in der Regel lan-
ge unbewohnte und damit dem Wohnungsmarkt entzogene Häuser wieder einer Wohnnutzung zufüh-
ren. Das ist vor nicht allzu langer Zeit im über fünf Jahre leerstehenden Haus in der Zülpicher Str. 290 
so geschehen. Nach der Besetzung konnte die Stadt im Einvernehmen mit den ehemaligen Beset-
zern und der Hausverwaltung eine Mietnutzung für Geflüchtete und Studenten etablieren sowie ein 
kulturelles Zentrum unterbringen.  
Schließlich können alternative Wohnprojekte verbunden mit einer Ansiedlung von alternativem Klein-
gewerbe zusätzlich zu einer Reduzierung von Erwerbslosigkeit und den damit verbundenen Kosten 
führen, wie es z. B. der Bau der neuen Möbelhalle der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) ein-
drucksvoll beweist. 
Die Übernahme eines kurzfristig besetzten Hauses in der Ferdinandstrasse durch die Stadt Köln 
scheiterte letztlich zwar am baulich schlechten Zustandes des Objekts, hätte vermutlich aber auch im 
anderen Fall nicht durchgeführt werden können, weil so schnell kein Geld zur Verfügung stand.  
Hier stellt sich die Frage, wie grundsätzlich und konzeptionell mit – oft adhoc – initiierten Projekten 
umgegangen werden kann. Die Stadt sollte daran interessiert sein, da auch auf diesem Wege drin-
gend benötigter Wohnraum geschaffen wird. Viele dieser Projekte brauchen dazu eine kurzfristige, 
geringe Anschubfinanzierung, um beginnen zu können. Die langfristigen Einsparungen für den städti-
schen Haushalt dürften dabei weit höher sein. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Wie viele alternative Selbsthilfeprojekte, die aus einer Hausbesetzung entstanden sind, sind 
der Verwaltung bekannt, bei denen es um Wohnen geht, wo befinden sie sich, und wie viele 
Menschen wohnen in den Projekten? 
2. Welche Projekte wurden von der Stadt finanziell unterstützt und wie sah die finanzielle Unter-
stützung aus? 
3. Welche Einsparungen hat die Stadt durch die Unterstützung solch alternativer Wohnprojekte 
in Selbsthilfe (z. B. bei den Kosten der Unterkunft) erzielt?

2 
 
4. Welche gesetzlichen Möglichkeiten, z. B. im Rahmen der Wohnungsbauförderung, bestehen 
und werden bereits genutzt? 
5. Macht es Sinn, ein Förderbudget – vergleichbar der kommunalen Selbsthilfeförderung – zu er-
stellen und damit Haushaltsmittel einzustellen, aus denen solche Projekte kurzfristig finanziert 
werden können? 
 
Antwort der Verwaltung zu 
1.) Wie viele alternative S elbsthilfeprojekte, die aus einer Hausbesetzung entstanden sind, sind der 
Verwaltung bekannt, bei denen es um Wohnen geht, wo befinden sie sich, und wie viele Me n-
schen wohnen in den Projekten? 
 
Nachfolgend genannte Projekte sind in der Verwaltung des Amtes für Wohnungswesen: 
 Ludolf-Camphausen-Str. 36, Köln-Neustadt Nord 
Inbetriebnahme 1978 
Anzahl Plätze: 26 Wohnplätze 
Träger: Wohnen und Leben e.V. 
Objektverwaltung: Amt für Wohnungswesen 
Mietvertrag mit Verein 
 Metzer Str. 18, Köln-Neustadt Süd  
Inbetriebnahme 1995 
Anzahl Plätze: 16 Wohnplätze  
Träger: Mauwall – Zusammen Leben Zusammen Wohnen e.V. 
Objektverwaltung: Amt für Wohnungswesen 
Mietvertrag mit Verein 
 Amsterdamer Str. 149, Köln-Riehl 
Inbetriebnahme 2006 
Anzahl Plätze: 10 Wohnplätze  
Träger: Wohn- und Arbeitsprojekt Freie Punkwerker e.V. 
Objektverwaltung: Amt für Wohnungswesen 
Einweisung nach Satzung 
 Zülpicher Str. 290/Joseph-Stelzmann-Str. 2 a 
Am 11.12.2015 wurde das Gebäude Zülpicher Str. 290/Joseph-Stelzmann-Str. 2 a durch eine 
Gruppe von Hausbesetzern besetzt. Die Stadt Köln war hier mit dem Eigentümer in Anmiet-
verhandlungen zu Unterbringungszwecken. Durch intensive Gespräche zwischen den Haus-
besetzern, dem Eigentümervertreter und dem Amt für Wohnungswesen konnte im Einver-
nehmen ein friedlicher Auszug der Hausbesetzer erreicht werden. Nach Sanierung des Ge-
bäudes durch den Eigentümer werden beide Objekte durch die Stadt Köln angemietet, wobei 
das Gebäude Zülpicher Str. 290 zu Unterbringungszwecken des Amtes für Wohnungswesen 
vorgesehen ist und das Gebäude Joseph-Stelzmann-Str. 2 a an den von den Hausbesetzern 
gegründeten Verein ‚Stelze e.V.‘ zur Unterbringung obdachloser Personen vermietet wird. Die 
im Erdgeschossbereich der beiden Gebäude befindlichen Räume werden für soziale und kul-
turelle Projekte vorgesehen. 
 
Antworten zu 2) – 4) 
2.) Welche Projekte wurden von der Stadt finanziell unterstützt und wie sah die finanzielle Unterstü t-
zung aus? 
3.) Welche Einsparungen hat die Stadt durch die Unterstützung solch alternativer Wohnprojekte in 
Selbsthilfe (z. B. bei den Kosten der Unterkunft) erzielt?  
4.) Welche gesetzlichen Möglichkeiten, z. B. im Rahmen der Wohnungsbauförderung, bestehen und 
werden bereits genutzt?

3 
 
Illegale Hausbesetzung kann kein Instrument für Wohnungsbau sein, ist nicht förderfähig und sollte 
keine kommunale Unterstützung erhalten. In aufkommenden Einzelfällen der Vergangenheit wurden 
einzelfallbezogen Lösungen entwickelt und in der Regel einvernehmlich mit Besetzern und Hausei-
gentümern geregelt. Genaue Kosten können nicht ermittelt werden, Förderzuschüsse gibt es keine. 
Am Objekt Zülpicher Straße wurde mit dem Eigentümer ein regulärer, langfristiger Mietvertrag zum 
ortsüblichen Mietzins abgeschlossen.  
Im Rahmen der Wohnungsbauförderung (Wohnraumförderungsbestimmungen, WFB) sieht die Ver-
waltung keine gesetzlichen Fördermöglichkeiten, Selbsthilfe ist hier nur im Rahmen der Neuschaffung 
von Mietwohnraum möglich. 
Bei der Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand sind die Baumaßnahmen durch 
ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen, daher ist eine Förderung der Selbsthilfe 
aus Mitteln des Landes nicht möglich.  
 
Antwort zu  
5.) Macht es Sinn, ein Förderbudget – vergleichbar der kommunalen Selbsthilfeförderung – zu erstel-
len und damit Haushaltsmittel einzustellen, aus denen solche Projekte kurzfristig finanziert werden 
können? 
 
Wie bereits aus vorstehenden Antworten zu 2) bis 4) ersichtlich, kann und darf es nicht Aufgabe 
kommunaler Wohnungsförderung sein, finanzielle Anreize für Hausbesetzungen zu bieten. Ein spez i-
elles Förderbudget für solche Projekte ist daher abzulehnen.  
 
Denkbar ist die Förderung von Maßnahmen zum Bauen/Sanieren in Selbsthilfe (BiS), die ausdrüc k-
lich nicht aus Hausbesetzungen resultieren.  
 
Alle konstruktiven Lösungen, die zur Überwindung des bestehenden Mangels an preiswertem Woh n-
raum beitragen, machen Sinn, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine gesam t-
gesellschaftliche Aufgabenstellung handelt. Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen 
sind, um ihre besondere Lebenssituation unterstützt bewältigen zu können, erhalten durch die He r-
ausforderung, ihre Arbeitskraft, ihre Fähigkeiten und ihren Einsatzwillen einbringen zu könne n, die 
Gelegenheit, für sich selbst und ihre persönliche Situation etwas tun zu können. Sie erhalten gesel l-
schaftliche Anerkennung und erfahren so eine Stärkung ihres Selbstwertes. 
 
Um einen erfolgreichen Weg beschreiten zu können bedarf es folgender Instrumente: 
 Konzeptentwicklung zum kostensparenden Bauen 
 Konzeptentwicklung zum kostensparenden Sanieren 
 Konzeptentwicklung für gemeinschaftliche Wohnprojekte 
 Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken und sanierungsfähigen Gebäuden 
 Auswahl des sozialen Projektträgers 
 Definition der Zusammensetzung der Selbsthilfegruppe (Projektteilnehmer) 
 Festlegung der Rechtsform, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften, Vere i-
ne, kommunale Unternehmen 
 Festlegung notwendiger Mindeststandards 
 Festlegung des notwendigen Betreuungs-, Begleitungs- und Interventionsaufwandes 
 Planung der Bau-/Sanierungsmaßnahme 
 Festlegung der Gewerke, die in Selbsthilfe durchgeführt werden können 
 Ausarbeitung und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, bei Neubauprojekten unter Au s-
schöpfung aller verfügbaren öffentlichen Mittel. 
 Durchführungsplanung 
 Steuerung und Begleitung der Bau- und Sanierungsprojekte 
 
Vor Festlegung und Bestimmung des Förderbudgets ist die politische Entscheidung notwendig, so l-
che Maßnahmen in Köln fördern zu woll en. Ein solches Förderbudget kann ggfs. im Rahmen einer 
Fortführung des kommunalen Wohnungsbauprogramms Berücksichtigung finden.

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gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2521/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.08.2017
Erstellt
15.08.2017 07:01