4060/2019
Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 19.09.2019, TOP 8.1.7: Starke Verunreinigungen entlang der Scheibenstraße in Weidenpesch - Antrag der SPD - AN/1158/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
3080 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 4060/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 19.09.2019, TOP 8.1.7: Starke Verunreinigungen entlang der Scheibenstraße in Weidenpesch - Antrag der SPD - AN/1158/2019 Gemäß Ihres Antrages AN 1158/2019 bat die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung 5 (Nippes) um Be- schlussfassung in der Sache „Starke Verunreinigungen entlang der Scheibenstraße in Weidenpesch“. Die Verwaltung sollte dafür Sorge tragen, dass der Müll und die Fäkalien in den Grünflächen zwi- schen den Schrebergärten und der Pferderennbahn entfernt werden. Ebenfalls sollte der Ordnungs- dienst diesen Bereich verschärft vor dem Hintergrund der beanstandeten Situation (insbesondere in Anbetracht der regelmäßig stattfindenden Flohmarktveranstaltungen) kontrollieren. Der Bitte um Be- schlussfassung kam die Bezirksvertretung Nippes in ihrer Sitzung am 19.09.2019 nach. Unter Ver- weis auf entsprechende Niederschrift (TOP 8.1.7 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes) fordert die Bezirksamtsleitung Nippes nun die Stellungnahme der Verwaltung. Stellungnahme der Verwaltung Dem städtischen Ordnungsdienst lagen bis zur Vorlage des besagten Antrages der SPD-Fraktion im September keine Kenntnisse zu den dargestellten Zuständen vor. Auch nach entsprechender Aus- wertung der Anruferfassung konnten den geschilderten Verschmutzungen keine der dokumentierten telefonischen Beschwerden zugeordnet werden. Als Sofortmaßnahme führt der Ordnungsdienst seither auf Grundlage der recherchierten Flohmarkt- termine (mittwochs, freitags und samstags von 07:00 bis 14:00 Uhr auf dem Parkplatz der Pferde- rennbahn) verschärft Kontrollen im Bereich besagter Grünanlagen durch. Die Ordnungsdienstmitar- beitenden konnten, lediglich mit einer Ausnahme, keine Verschmutzungen der Grünanlagen feststel- len. Sofern durch die Ordnungsdienstkräfte Vermüllungen festgestellt werden, beauftragen diese un- mittelbar die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) mit der zeitnahen Müllbeseitigung. So wur- de die AWB auch im Falle der besagten Ausnahme über den Zustand der Grünanlagen in Kenntnis gesetzt und die Müllbeseitigung in Auftrag gegeben. Auch in Zukunft wird der Ordnungsdienst in Abhängigkeit zur aktuellen Auftragslage Kontrollfahrten in der Scheibenstraße durchführen. Darüber hinaus obliegt dem Betreiber des Flohmarktes weiterhin die Reinigungspflicht über die gesamte Platzfläche und die Einmündungsbereiche der abgehenden Stra- ßen, sofern die Vermüllungen auf seine Veranstaltung zurückzuführen sind. Überdies kann die AWB App, welche über den App Store kostenlos auf das Smartphone herunterlad- bar ist, dafür genutzt werden, „wilde Müllkippen" und starke Verunreinigungen im Kölner Stadtgebiet zu melden. Betroffene Kölnerinnen und Kölnern können so aktiv bei der Verbesserung des Stadtbil- des mitwirken. Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage 3982/2019 der AWB zum selben Sachverhalt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4060/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.12.2019
- Erstellt
- 20.11.2019 09:32