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AN/0778/2019

Beteiligungsrechte des Integrationsrates

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 03.06.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 17.06.2019, TOP 4.1

H. Özkücük - Anfrage zum Ratsbeschluss zu Beteiligungsrechten

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H. Özkücük - Anfrage zum Ratsbeschluss zu Beteiligungsrechten

1997 Zeichen

Turan Özküçük        Köln, d. 26.05.2019 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 17.06.2019 
 
 
Beteiligungsrechte des Integrationsrates 
AN/0778/2019 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
ich habe in Erfahrung gebracht, dass der Änderungsvorschlag des Integrationsrates, 
durch den die durch die Gemeindeordnung §27 NRW zugesprochenen Informations- 
und Beteiligungsrechte des Integrationsrates auch in Köln realisiert werden sollen, 
endlich auf die Tagesordnung des Rates gesetzt und auch verabschiedet wurden 
(3576/2018).  
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass auch die Verwaltung es mitkriegt und auch noch 
anwendet. Allerdings hat sich in den Vorschlagstext ein zusätzlicher Punkt 2 einge-
schlichen, den der Integrationsrat weder so diskutiert noch verabschiedet hat. Er lau-
tet: 
2- „Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Zeitraum von einem Jahr einen Erfahrungs-
bericht über die Auswirkungen der erweiterten Beteiligungsrechte des Integrationsrates 
zu erstellen und diesen dem Rat mit der Anregung des Integrationsrates zur Änderung 
der Hauptsatzung zur Entscheidung vorzulegen.“ 
 
In diesem Zusammenhang ergeben sich bei mir folgende Fragen, um deren Beantwortung 
ich bitte: 
1. Wer hat diesen Zusatz in den Vorschlag des Integrationsrates eingefügt? 
2. Was ist der Grund, dass diese Einschränkung erfolgen sollte? 
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Ergänzung? 
4. Wer soll sich in diesem einen Jahr bewähren; der Integrationsrat oder die Verwal-
tung? 
5. Was wäre die Konsequenz dieser einjährigen Bewährungsfrist? Sollen die gesetzlich 
verbrieften Rechte des Integrationsrats wieder rückgängig gemacht werden? Oder 
soll die Verwaltung, die dann möglicherweise versagt hat, bestraft werden? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Turan Özküçük

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0778/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
03.06.2019
Erstellt
03.06.2019 14:23