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0638/2019

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Zur Eiche von Lülsdorfer Straße bis Sandbergstraße in Köln-Porz-Langel

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 16.3

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Satzungstext

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 2 - Lageplan Flurstück 967

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Beschlussvorlage Rat

3114 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0638/2019 
Freigabedatum  18.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Zur Eiche von Lülsdorfer 
Straße bis Sandbergstraße in Köln-Porz-Langel 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Zur Eiche von Lülsdorfer Straße bis Sandbergstraße in Köln-Porz-Langel in der zu diesem Be-
schluss paraphierten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Straße Zur Eiche unterliegt von Lülsdorfer Straße bis Sandbergstraße noch der Erschließungsbei-
tragspflicht. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Anlage ist technisch fertiggestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Straße Zur Eiche an verschiedenen Stellen gegeben. Das Flurstück 
967 umfasst nicht nur das Straßenland, sondern auch angrenzende Flächen (s. Anlage 2). 
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags vom 29.06.2001 (EBS 
2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Zur Eiche von Lülsdorfer Straße bis 
Sandbergstraße in Köln-Porz-Langel unverändert erhalten.“ 
Die Grunderwerbskosten würden sich dann noch entsprechend erhöhen. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Flurstück 967 
- Anlage 3: Satzungstext

Anlage 3 - Satzungstext

1204 Zeichen

Anlage 3 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Zur Eiche 
von Lülsdorfer Straße bis Sandbergstraße in Köln-Porz-Langel 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Zur Eiche von Lülsdorfer St raße bis Sandbergstraße in 
Köln-Porz-Langel ist abweichend von § 9 Absatz 1 Bu chstabe a) der Satzung der 
Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbei trages – Erschließungsbei- 
tragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2 001, S. 289) – in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung  selbstständiger Straßenland- 
parzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Anlage 1 - Übersichtsplan

417 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [359854,5634737]   1:3000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 21.02.2019

Anlage 2 - Lageplan Flurstück 967

430 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [359825,5634892]   1:500
 
KölnGIS
Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 21.02.2019

Beratungsverlauf (3)

16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sandbergstraße
  • Lülsdorfer Straße
  • Zur Eiche

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Details

Aktenzeichen
0638/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
21.02.2019 14:41