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3926/2021

Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.01.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung für die Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

11129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3926/2021 
Freigabedatum 
17.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat der Stadt Köln  
 
1. beschließt die Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums zum 1.3.2022 beim Amt für 
Schulentwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes und mit 
der Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ansätze und Zielvorstellungen  
 
2. nimmt zur Ken ntnis, dass das Sachaufwandsbudget für den Betrieb des Medienzentrums ab 
dem 01.03.2022 100.000 € p.a. beträgt.  
Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung i. H. v. rd. 83.000 € anteilig aus den für die „Inter-
netstadt Köln“ im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige 
ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 45.000 €. Die zusätzlich 
erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 38.000 € können in 2022 durch voraussichtliche Weni-
geraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen kompensiert werden.  
Ab 2023 erfolgt die Finanzierung von rd. 100.000 € p. a. durch haushaltsneutrale Umschich-
tung innerhalb des Budgets von Dezernat IV. Dezernat IV wird im Rahmen  des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 
 
3. nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Stellenausstattung des kommu-
nalen Medienzentrums verwaltungsintern im Rahmen des Stellenplanverfahrens geregelt wer-
den.  
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   83.000 € (Sachauf-
wand) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen    s. Begründung € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage: 
 
Die Stadt Köln, Amt für Schulentwicklung, ist als größte Schulträgerin in NRW für die Bereitstellung 
jeglicher Ausstattung ihrer 259 Schulen mit rd. 136.000 Schülerinnen und Schülern zuständig.  
 
Bereits vor Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die digitale Ausstattung der Kölner Schulen 
eine hohe Priorität. Mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme der Förderprogramme „Gute Schule 
2020“ und dem „Digitalpakt“ konnte der digitale Ausstattungsstandard in den Kölner Schulen auf Ba-
sis strategischer Vorgaben weiter erheblich ausgebaut werden.  
 
Mit Beginn der Pandemie mussten die Schülerinnen und Schüler zum Distanzlernen befähigt und die 
Lehrkräfte mit mobilen Endgeräte ausgestattet werden. Dieser enorme Zugewinn an Endgeräten und 
Möglichkeiten digitalgestützter pädagogischer Arbeit hat auch zu einem sprunghaften Anstieg der 
Anforderungen an die schulische Infrastruktur geführt. Diesen Herausforderungen hat sich die Schul-
trägerin Stadt Köln gestellt. Hierzu wurde auch das „Sofortausstattungsprogramm des Landes“ und 
die „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ genutzt, indem För-

3 
dermittel in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro abgerufen und für die Beschaffung von rund 35.000 digitalen 
Endgeräten eingesetzt wurden. In den Kölner Schulen sind zurzeit rund 50.000 mobile Endgeräte im 
Einsatz (Stand November 2021). 
 
Aktuell liegen zwei weitere Förderrichtlinien des Landes vor, die einen weiteren Ausbau um rd. 11.000 
Endgeräte ermöglichen. Perspektivisch sind weitere Förderprogramme für die Ausstattung der Schu-
len zu erwarten. 
 
Bis Ende des ersten Quartals 2022 wird unter Beteiligung eines externen Beratungsunternehmens ein 
Medienentwicklungsplan erstellt, der auch die budgetären Rahmenbedingungen im Blick behält. 
Hiermit werden in einem aufwändigen Prozess mit Beteiligung aller Schulen und der wichtigen han-
delnden Akteure in der Schullandschaft, Bedarfe ermittelt, geschärft, mit bereits vorhandenen Strate-
gien abgeglichen und zu einer zukunftsweisenden einheitlichen Strategie zur Ausstattung der Schulen 
zusammengeführt.  
 
Zielvorstellung: 
 
Die aktuell durchgeführte Medienentwicklungsplanung wird auch zukünftig als permanenter Prozess 
unter Beteiligung aller Akteure in den Bereichen des kommunalen Medienzentrums, des Amtes für 
Informationsverarbeitung und vor allem mit der pädagogischen Beratung der Medienberater und -
beraterinnen des Landes erfolgen. Budgetäre Rahmenbedingungen werden hierbei sowohl beim Me-
dienzentrum als auch bei der technischen Ausstattung der Schulen und deren Infrastruktur im Blick 
behalten.  
Das bereits bestehende und von den Schulen, den Medienberatungen und der Verwaltung vor der 
Pandemie intensiv genutzte sogenannte technische Klassenzimmer (TEKLA) wird in das Medienzent-
rum integriert und bietet weiter die Möglichkeit, neue und für die Schulen nutzbare Technologien vor-
zustellen und auszuprobieren sowie Schulungen bzw. Workshops durchzuführen. 
 
Voraussichtlich ab 2023, nach dem Umzug des Amtes für Schulentwicklung in neue Räumlichkeiten, 
wird das Medienzentrum neben dem TEKLA als Workshop -Raum auch über einen Makerspace (ein 
Ort, der verschiedene technische Möglichkeiten vorhält, die zum kreativen Ausprobieren und Tüfteln 
anregen. Dies kann unter Anleitung oder im Selbstlernprozess erfolgen.) und eine Lernlandschaft 
zum eigenständigen Explorieren mit den mobilen Geräten, Präsentationsmöglichkeiten und Coding-
Komponenten verfügen. Die bereits vorhandene Möglichkeit der Ausleihen sowohl von mobilen End-
geräten als auch von Coding-Komponenten wird ausgeweitet werden. 
 
Die Mitglieder der Schullandschaft haben dann die Möglichkeit, sich der digitalen Ausstattung und 
dem Modernen Lernen in Schule zu nähern bzw. neue Technologien auszuprobieren und anschlie-
ßend zu verstetigen. 
 
Die Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums entspricht u. a. dem politischen Beschluss 
0687/2012 „Internetstadt Köln“ (u. a. Zusetzung einer Stelle im Amt für Schulentwicklung zum Aufbau 
eines Bildungsnetzwerkes) aus der Vergangenheit und setzt diese um. So wird das Medienzentrum 
die im Konzept „Internetstadt“ erhobene und weiterhin zwingend erforderliche Forderung zur Förde-
rung der Internetkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften realisieren. 
Es steht weiterhin mit der vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Digitalstrategie im Einklang und 
ist Bestandteil des „Digitalisierungsprogramms Bildung“. 
 
Die „Digitalstrategie NRW-Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ in der Umsetzungsstrategie bis 
2025 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, ergänzt um die „Stellungnahme zur 
Weiterentwicklung der KMK-Strategie „Bildung in der Digitalen Welt“ der Ständigen wissenschaftli-
chen Kommission der Kult usministerkonferenz (SWK) zeigen zudem auf, dass eine Förderung der 
digitalisierungsbezogenen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien zwingend erforderlich ist. 
 
In einem nächsten Schritt wird zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirks-
regierung Köln und der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Schulentwicklung, eine Kooperations-
vereinbarung über die Mitarbeit von Medienberaterinnen und Medienberatern im kommunalen Medi-
enzentrum abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden die Aufgaben, der Ein-

4 
satz und die erforderliche Ausstattung für diesen Bereich der Medienberatung festgelegt.  
 
Die Einrichtung eines Medienzentrums ist erforderlich, um künftig die pädagogische Beratung der 
Schulen sowie des Schulträgers mit Blick auf die auf die Einbindung und Nutzung der digitalen Mög-
lichkeiten in den pädagogischen Alltag auszudehnen. Die Beratungsleistungen des Medienzentrums 
sind eine Ergänzung zu den Leistungen des Schulträgers und der Medienberater*innen des Landes. 
Es soll der Erwartung Rechnung tragen, dass die sehr hochwertige und umfassende digitale Ausstat-
tung der Kölner Schulen adäquat und zielgerichtet eingesetzt wird und schließlich dem Ziel dient, 
dass die umfassende Medien - und Anwenderkompetenz der Schülerinnen und S chüler auch dem 
veränderten Qualifikationsprofil im weltweiten Wettbewerb entspricht. Die Umsetzung dieser Vorga-
ben dient der Stärkung des Bildungsstandortes Köln und stärkt die „Bildungsmarke Köln“. 
 
Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien unaufgefordert zum Ende des zweiten Quartals 2023 
einen ersten Tätigkeitsbericht über das kommunale Medienzentrum vorlegen. 
 
Finanzierung 
 
 
Das Sachaufwandsbudget für die Umsetzung beträgt ab dem 01.03.2022 100.000 € p.a.  
 
Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung i. H. v. rd. 83.000 € anteilig aus den für die „Internetstadt 
Köln“ im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Auf-
wendungen veranschlagten Mitteln in Höhe von  rd. 45.000 €. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in 
Höhe von rd. 38.000 € können in 2022 durch voraussichtliche Wenigeraufwendungen im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
kompensiert werden. Die Wenigeraufwendugen resultieren u. a. daraus, dass die notwendige fortzu-
setzende Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten teilweise mit weiteren Fördermitteln (11-
02 Nr. 46 Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rah-
men der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW und 11-02 Nr. 47 Richtlinie über die 
Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein -Westfalen im Rahmen des „REACT -EU“ ) si-
chergestellt werden kann.  
Ab 2023 erfolgt die Finanzierung von rd. 100.000 € p. a. durch haushaltsneutrale Umschichtung in-
nerhalb des Budgets von Dezernat IV. Dezernat IV wird im Rahmen  des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Um-
schichtungen vorsehen. 
 
Die Einrichtung des Medienzentrums und die Umsetzung des Konzeptes können nicht im Rahmen 
des vorhandenen Stellentableaus erbracht werden, so dass in 2022 eine Stellenzusetzung erforder-
lich ist. Die erforderlichen Maßnahmen zur Stellenausstattung des kommunalen Medienzentrums 
werden verwaltungsintern im Rahmen des Stellenplanverfahrens geregelt.

Anlage 0 Begründung für die Dringlichkeit

1173 Zeichen

Begründung für Dringlichkeit der Vorlage 3926/2021 
"Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums" 
 
Das Amt für Schulentwicklung wird zum Anfang des Kalenderjahres 2023 aus den Räumlich-
keiten im Stadthaus Ostgebäude in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne 
in Köln Mülheim ziehen. 
Mit diesem Umzug ist auch die große Chance verbunden, in dem Güterhaus das geplante 
Medienzentrum zu integrieren und räumlich nach eigenen Konzepten und Vorstellungen zu 
entwickeln.  
Die Vorbereitungen eines Umzuges eines Amtes sind aufwändig und zeitintensiv, so dass 
die Planungen und Konzeptentwicklungen für den Amtsumzug mit Hilfe des Zentrales Raum-
managements (Dez VI) und eines extern beauftragten Beratungsunternehmens bereits ange-
laufen sind. 
Um Planungssicherheit zu erlangen und das Medienzentrum im Güterhaus entwickeln und 
bereits in 2022 den Aufbau der Strukturen sowie die Vernetzungsarbeit beginnen zu können, 
wird der Ratsbeschluss umgehend benötigt. 
Auf Grund der im Vorfeld umfangreichen Abstimmungsbedarfe mit anderen Ämtern und Ver-
zögerungen in der dezernatsübergreifenden Abstimmung konnte die Vorlage nicht früher ein-
gestellt werden.

Beratungsverlauf (5)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3926/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.01.2022
Erstellt
08.11.2021 14:59