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AN/0859/2021

Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 19.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021

Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0859-2021

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Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0859-2021

2340 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.04.2021 
 AN/0859/2021 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
zu TOP 7.13 
 
 
Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der 
Fraktion DIE LINKE. vom 19.04.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. in der Bezirksvertretung 
Kalk bitten Sie um Aufnahme des o. g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksver-
tretung Kalk am 22.04.2021, der sich auf den gemeinsame Antrag vom 07.04.2021  
„Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar“ unter TOP 7.13 
(AN/0672/2021) bezieht: 
 
Der vorliegende Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung 
 
1.  das Gutachten vorzulegen, worin nachgewiesen wird, dass die Fäll- und Ro-
dungsarbeiten am Rather See in Köln-Rath/Heumar auch nach dem 
28.02.2021 haben stattfinden dürfen und weiter stattfinden. 
2. um Rücknahme der erteilten (vorläufigen) Baugenehmigung bzw. der Erlaub-
nis zu bauvorbereitenden Arbeiten. bis die Verstöße geklärt und geahndet 
wurden.

2 
 
 
3. um grundsätzliche Rücknahme beziehungsweise Nichterteilung der Bauge-
nehmigung wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder Rechtstreue der An-
tragstellerin. 
 
Begründung: 
 
Eigentümerin und Investorin haben mit mehreren und andauernden Verstößen gegen 
diverse Bau- und Umweltschutzgesetze ihre Unzuverlässigkeit und rechtsbeugende 
Position eindeutig unter Beweis gestellt. Unter solchen Umständen kann der Rechts-
anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht durchgesetzt 
werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzende 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/0859/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
19.04.2021
Erstellt
19.04.2021 15:42