Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0859/2021 vom 19.04.2021
Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) endgültig abgelehnt.
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Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0859-2021
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.04.2021 AN/0859/2021 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 zu TOP 7.13 Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 19.04.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des o. g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksver- tretung Kalk am 22.04.2021, der sich auf den gemeinsame Antrag vom 07.04.2021 „Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar“ unter TOP 7.13 (AN/0672/2021) bezieht: Der vorliegende Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung 1. das Gutachten vorzulegen, worin nachgewiesen wird, dass die Fäll- und Ro- dungsarbeiten am Rather See in Köln-Rath/Heumar auch nach dem 28.02.2021 haben stattfinden dürfen und weiter stattfinden. 2. um Rücknahme der erteilten (vorläufigen) Baugenehmigung bzw. der Erlaub- nis zu bauvorbereitenden Arbeiten. bis die Verstöße geklärt und geahndet wurden. 2 3. um grundsätzliche Rücknahme beziehungsweise Nichterteilung der Bauge- nehmigung wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder Rechtstreue der An- tragstellerin. Begründung: Eigentümerin und Investorin haben mit mehreren und andauernden Verstößen gegen diverse Bau- und Umweltschutzgesetze ihre Unzuverlässigkeit und rechtsbeugende Position eindeutig unter Beweis gestellt. Unter solchen Umständen kann der Rechts- anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Manuela Grube Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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