V/0794/2006
Kanalsanierung Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp
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Beschlussvorlage
4588 Zeichen
V/0794/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt - VI
Betrifft
Kanalsanierung Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp
Beratungsfolge
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt.
Kosten/Folgekosten
Die Baukosten werden auf 600.000 € geschätzt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006-2010 steht.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung
von Kanälen
2007 600.000 2.500.000,
HH-Ansatz
2007
(weitere
Maßnahmen)
Vorlagen-Nr.:
V/0794/2006
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
13.02.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0794/2006
Begründung:
Der im Bereich der Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp vorhandene Misch-
wasserkanal stammt aus dem Jahr 1941.
Laut Untersuchung ist der Mischwasserkanal auf seiner gesamten Länge defekt (Schadensklasse
3, 3-4). Die anderen Abschnitte der Kinderhauser Straße wurden in den vergangenen Jahren be-
reits erneuert.
Der Kanal weist starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Risse, Querschnittsminderungen und
Wurzeleinwuchs auf.
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden.
Die durch den defekten Kanal austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können.
Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf und sind
zum größten Teil sanierungsbedürftig.
Eine Erneuerung des betroffenen Kanals ist aus ökologischen (oberhalb des Münsterischen Kies-
sandzuges) und ökonomischen Gründen unbedingt erforderlich.
Das vorh. Beton-Profil 300/450 des Mischwasserkanals wird durch Steinzeugrohre DN 300–600
ersetzt. Hierdurch entsteht auch eine hydraulische Verbesserung des Mischwasserkanals. Eine
Systemumstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden Regenwasservorflut nicht mög-
lich.
Die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlussleitungen wird in offener Bauweise durchge-
führt. Insgesamt werden ca. 460 m Steinzeugrohre DN 300 bis 600 verlegt.
Der alte Kanal wird ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt.
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt.
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor.
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB.
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von
10 Monaten gerechnet.
Die Bebauung der Kinderhauser Straße wird im Wesentlichen von der anliegenden Westfälischen
Klinik geprägt.
Die geplanten Verbesserungen an der Fahrbahn der Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße
und Meßkamp im Rahmen der geplanten Kanalbauarbeiten sind beitragsauslösend im Sinne des
Straßenbaubeitragsrechts.
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d.
zurzeit geltenden Fassung wird die Kinderhauser Straße als Anliegerstraße eingestuft.
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V/0794/2006
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Fahrbahn betragen nach einer vorläufigen
Beitragsberechnung rd. 289.000 €. Bei einer Einstufung als Anliegerstraße beteiligen sich die
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den Kosten (231.200 €). Der Vertei-
lerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,32 €.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernimmt für seine durch die Kinderhauser Straße er-
schlossenen Liegenschaften etwa 97 % der Anliegerbeiträge.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversp rechens des Tiefbauamtes durch ein Informati-
onsschreiben vor dem Ausbau über die Planung und die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge
informiert.
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Jahnstraße
- Kinderhauser Straße
- Meßkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0794/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37