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V/0794/2006

Kanalsanierung Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp

Vorlage 20.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.05.2007, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4588 Zeichen

V/0794/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt - VI 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 600.000 € geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006-2010 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung 
von Kanälen 
2007 600.000 2.500.000, 
HH-Ansatz 
2007 
(weitere 
Maßnahmen)
     
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0794/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0794/2006 
Begründung: 
 
Der im Bereich der Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße und Meßkamp vorhandene Misch-
wasserkanal stammt aus dem Jahr 1941. 
 
Laut Untersuchung ist der Mischwasserkanal auf seiner gesamten Länge defekt (Schadensklasse 
3, 3-4). Die anderen Abschnitte der Kinderhauser Straße wurden in den vergangenen Jahren be-
reits erneuert.  
 
Der Kanal weist starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Risse, Querschnittsminderungen und 
Wurzeleinwuchs auf. 
 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
 
Die durch den defekten Kanal austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können.  
 
Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf und sind 
zum größten Teil sanierungsbedürftig. 
 
Eine Erneuerung des betroffenen Kanals ist aus ökologischen (oberhalb des Münsterischen Kies-
sandzuges) und ökonomischen Gründen unbedingt erforderlich. 
 
Das vorh. Beton-Profil 300/450 des Mischwasserkanals wird durch Steinzeugrohre DN 300–600 
ersetzt. Hierdurch entsteht auch eine hydraulische Verbesserung des Mischwasserkanals. Eine 
Systemumstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden Regenwasservorflut nicht mög-
lich. 
 
Die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlussleitungen wird in offener Bauweise durchge-
führt. Insgesamt werden ca. 460 m Steinzeugrohre DN 300 bis 600 verlegt. 
 
Der alte Kanal wird ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach  
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 
10 Monaten gerechnet. 
 
Die Bebauung der Kinderhauser Straße wird im Wesentlichen von der anliegenden Westfälischen 
Klinik geprägt.  
 
Die geplanten Verbesserungen an der  Fahrbahn der Kinderhauser Straße zwischen Jahnstraße 
und Meßkamp im Rahmen der geplanten Kanalbauarbeiten sind beitragsauslösend im Sinne des 
Straßenbaubeitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Kinderhauser Straße als Anliegerstraße eingestuft.

- 3 - 
V/0794/2006 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Fahrbahn betragen nach einer vorläufigen 
Beitragsberechnung rd. 289.000 €. Bei einer Einstufung als Anliegerstraße beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit  80 % an den Kosten (231.200 €). Der Vertei-
lerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,32 €. 
 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernimmt für seine durch die Kinderhauser Straße er-
schlossenen  Liegenschaften etwa 97 % der Anliegerbeiträge. 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversp rechens des Tiefbauamtes durch ein Informati-
onsschreiben vor dem Ausbau über die Planung und die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge 
informiert.  
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Jahnstraße
  • Kinderhauser Straße
  • Meßkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0794/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37