Mandari Insight

AN/0017/2022

Abschiebung einer lernbehinderten, schwangeren 16-jährigen nach Albanien

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 05.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 3.9

220111 Anfrage Abschiebung einer lernbehinderten schwangeren 16-jährigen nach Albanien

· application/pdf

Ansehen

220111 Anfrage Abschiebung einer lernbehinderten schwangeren 16-jährigen nach Albanien

4006 Zeichen

SPD-Liste 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
 
      
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat  11.01.2022 
 
Abschiebung einer lernbehinderten, schwangeren 16-jährigen nach Albanien 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Integrationsrates zu setzen: 
 
Kurz vor Weihnachten berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger über die Abschiebung eines 16-
Jährigen Mädchens am 16.12.2021 mitsamt seiner Familie nach Albanien Die 16-jährige ge-
hört zu einer 2019 eingereisten Roma-Familie, war in der 19. Woche schwanger und ist zudem 
geistig behindert. Nach Medieninformationen soll sie sich auf dem Entwicklungsstand einer 
Neunjährigen befinden.  
 
Unterstützer*innen der Familie werfen den beteiligten Behörden vor, das Mädchen unter Ge-
walteinsatz aus der Unterkunft geholt und unter unangemessenen Bedingungen nach Alba-
nien abgeschoben zu haben. Eine Zimmertür, hinter der das Mädchen sich verschanzt habe, 
sei aufgebrochen worden. Dabei sei es zu einem Schlag auf den Bauch gekommen. In Alba-
nien sei nun mithilfe von Unterstützer*innen zugesandten Geldes eine ärztliche Diagnostik er-
folgt, die zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine Geburt aufgrund der Vorkommnisse mög-
licherweise nicht mehr möglich sei. Entsprechend sei das Überleben des Fötus gefährdet. Zu-
dem habe das Mädchen bereits im Flugzeug über Schmerzen geklagt, sei aber nicht behandelt 
worden. Ein Arzt sei nicht anwesend oder erkennbar gewesen. Medizinische Unterlagen seien 
der Familie, zusammen mit weiteren Dokumenten, abgenommen worden. Die Abgeschobenen 
hätten zudem innerhalb von 15 Minuten ihre Sachen packen müssen. 
 
Die Stadt beruft sich auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Ein Arzt sei vor und während des 
Fluges anwesend gewesen, Klagen hätten nicht bestanden. Auch hätte die Familie 40 Minuten 
Zeit zum Packen gehabt. Es sei weder zu einem Schlag auf den Bauch noch zu einem Auf-
brechen der Tür gekommen. Vielmehr sei der anfängliche Versuch des Mädchens, sich im 
Zimmer zu verschanzen, durch ein Dagegenlehnen und eine verbale Ansprache unterbunden 
worden. Das Mädchen sei vor der Maßnahme zudem für entsprechend reisefähig erklärt wor-
den, wie dies die Vorgaben vorsähen.

Die Familie soll nun in einer Barackensiedlung in der albanischen Stadt Skodre leben. Die 
Verhältnisse vor Ort seien mit denen eines Obdachlosencamps vergleichbar. Es sei weder 
eine Krankenversicherung vorhanden noch ausreichend Geld, um die Familie und die Schwan-
gere mit dem Nötigsten zu versorgen. Unverständnis äußerte der Kölner Flüchtlingsrat über 
die nicht erfolgte Einbeziehung der ausländerrechtlichen Beratungskommission.  
 
Wir möchten von der Verwaltung wissen: 
 
1.) Wir bitten um einen genauen Bericht zum Sachverhalt, den rechtlichen und familiären Hin-
tergründen des Falls und zum Ablauf der Durchführung der Abschiebungsmaßnahme.  
2.) Wieso gab es in dem Fall des 16-jährigen schwangeren Mädchens mit Behinderung aus 
der Familie Hymerllaj keine Ermessensspielräume?  
3.) Wie stuft die Stadt die Abschiebung ein, und wie gedenkt sie, ähnlich unverhältnismäßige 
Vorkommnisse im Zuge von Abschiebungen aus Köln zukünftig zu vermeiden? 
4.) War die „Ausländerrechtliche Beratungskommission“ der Stadt Köln in den Fall des Mäd-
chens bzw. der Familie Hymerllaj involviert, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja: Welche 
Erkenntnisse liegen vor? 
5.) Wurde die Härtefallkommission des Landes NRW eingeschaltet, und wenn nein, wieso 
nicht?  
 
 
Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort auch dem AVR, dem JHA und dem Ausschuss 
für Soziales und Senior*innen zur Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Turan Özküçük      gez. Mike Homann  
Für die SPD-Liste     SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 3.9 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0017/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
05.01.2022
Erstellt
05.01.2022 15:32