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0610/2019

Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2019, TOP 4.2

Geschäftsordnung Jury Böll-Preis Stand 08.02.2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Geschäftsordnung Jury Böll-Preis Stand 08.02.2019

6599 Zeichen

Anlage 1 
 
Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises 
der Stadt Köln 
 
 
 
§ 1 Errichtung 
 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persön-
liches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und 
Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als 
Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern.  
 
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss wiederbelebt und 
1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der Stadt Köln gestiftet und alle 
zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autoren – auf dem Ge-
biet der deutschsprachigen Literatur verliehen. 
 
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die Mitglieder der 
Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebun-
den.  
 
 
§ 2 Aufgaben 
 
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. Dabei kann 
jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten vorschlagen. Ein Mitglied der 
Sachverständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybe-
gründung erstellt.  
 
 
§ 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt 
 
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die Satzung 
geregelt.  
Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich wie folgt zusammen: 
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine Vertre-
tung als Vorsitzende/Vorsitzender, 
b) jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturaus-
schuss (z. Zt. 5 Personen), 
c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, 
d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, 
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der stimmbe-
rechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 Personen). Diese setzen 
sich aus einer der Direktorinnen/einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache 
und Literatur an der Universität zu Köln, Autorinnen und Autoren sowie Literaturkritike-
rinnen und Literaturkritikern zusammen. 
 
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent 
und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und 
Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur 
für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen 
nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen.

Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder 
des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. 
 
Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. 
 
 
§ 4 Beschlussfähigkeit 
 
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwe-
send sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend sein. 
 
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stim-
mengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
 
 
§ 5 Vertraulichkeit 
 
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben über die 
Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekannt-
gewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäuße-
rungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur 
Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. 
 
 
§ 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten 
 
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung werden einver-
nehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters festgelegt.  
 
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und ist 
schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information der Preisträgerin/des Preisträ-
gers erfolgt durch ein Glückwunschschreiben der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeis-
ters, das vom Kulturamt vorbereitet wird. 
 
Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: 
 
 Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer Na-
men durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags.  
 
 Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der ersten 
Runde durch die Juryvorsitzende/den Juryvorsitzenden vorgestellt; eine Delegierung ist 
möglich. 
 
 Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle eingereich-
ten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat vier Stimmen, die 
auf unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden müssen (Kumulati-
onsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch abgestimmt, ihr 
Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts abwesender Ju-
rymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht möglich. In die Endrunde kommen nur 
die Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf Stimmen erhalten. 
 
 Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere 
Auswahl gelangt sind.

 Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine Stimme. Die 
Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute Mehrheit (entspricht 
7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 anwesenden Juroren/Jurorinnen) 
für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine Stichwahl zwischen dem Erst- und 
Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch in der Stichwahl durch Handzeichen. 
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entschei-
det die Stimme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r.  
 
 Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann eine 
Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden. 
 
 Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch die Verfasserin/der Verfasser der Jury-
begründung bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, 
da dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird. 
 
 
§ 7 Kostenregelung 
 
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von der Stadt 
Köln getragen.  
 
 
§ 8 Inkrafttreten 
 
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 
 
 
 
50667 Köln, 26.03.2019

Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

13027 Zeichen

Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019
Anlage 2
alt neu
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches 
und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur 
wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln 
versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische 
Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches 
und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur 
wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln 
versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische 
Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss 
wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der 
Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch 
unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen.
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss 
wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der 
Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch 
unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen.
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die 
Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an 
Weisungen nicht gebunden.
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die 
Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an 
Weisungen nicht gebunden.
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. 
Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten 
vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des 
Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegründung erstellt.
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. 
Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten 
vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des 
Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegründung erstellt.
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die 
Satzung geregelt. 
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die 
Satzung geregelt. 
Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich in der Struktur zusammen: Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich in der Struktur zusammen:
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder 
ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender,
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder 
ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender,
Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis
§ 1 Errichtung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt
G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 1 von 4

Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019
alt neu
b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss 
(z. Zt. 5 Personen),
b) jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter  der stimmberechtigten Fraktionen im 
Kulturausschuss (z. Zt. 5 Personen),
c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln,
d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek,
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreter der 
stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 
Personen). Diese setzen sich aus einem der Direktoren des Instituts für 
deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln sowie Autoren und 
Literaturkritikern zusammen.
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen/der Vertreter 
der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 
Personen). Diese setzen sich aus einer der Direktorinnen/einem der 
Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität 
zu Köln, Autorinnen und Autoren sowie Literaturkritikerinnen und 
Literaturkritikern zusammen.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der 
Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als 
geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury 
werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode 
benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden 
eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur 
Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder 
des Rates können sich in der Jury vertreten lassen.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der 
Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als 
geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury 
werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode 
benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden 
eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur 
Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder 
des Rates können sich in der Jury vertreten lassen.
Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt.
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer 
Mitglieder anwesend sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend 
sein.
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer 
Mitglieder anwesend sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend 
sein.
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
§ 4 Beschlussfähigkeit
§ 5 Vertraulichkeit
G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 2 von 4

Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019
alt neu
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmer haben über die Beratungen 
und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied 
bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem 
für die Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht 
publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der 
Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort.
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
haben über die Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit 
als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. 
Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder 
bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das 
Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort.
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung 
werden einvernehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters festgelegt.
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung 
werden einvernehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters festgelegt.
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und 
ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen.
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und 
ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information der 
Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch ein Glückwunschschreiben der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, das vom Kulturamt vorbereitet wird.
Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen:
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer 
Namen durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. 
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer 
Namen durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. 
Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der 
ersten Runde durch die Juryvorsitzende vorgestellt.
Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der 
ersten Runde durch die Juryvorsitzende vorgestellt; eine Delegierung ist möglich. 
Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle 
eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat 
vier Stimmen. Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch 
abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. In die Endrunde kommen nur 
die Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf Stimmen erhalten.
Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle 
eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat 
vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidaten verteilt werden müssen 
(Kumulationsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch 
abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertragung des 
Stimmrechts abwesender Jurymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht 
möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die 
mindestens fünf Stimmen erhalten.
Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die 
engere Auswahl gelangt sind. 
Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die 
engere Auswahl gelangt sind. 
§ 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten
G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 3 von 4

Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019
alt neu
Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine 
Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute 
Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 
anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine 
Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Gewählt ist, wer die meisten 
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r der Jury doppelt. 
Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine 
Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute 
Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 
anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine 
Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch 
in der Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf 
sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r der Jury doppelt. 
Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann 
eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden.
Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann 
eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden.
Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch der Verfasser der Jurybegründung 
bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da 
dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird.
Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch die Verfasserin/der Verfasser der 
Jurybegründung bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt 
werden, da dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird.
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von 
der Stadt Köln getragen. 
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von 
der Stadt Köln getragen. 
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
50667 Köln, 22.06.2013 50667 Köln, 26.03.2019
§ 7 Kostenregelung
§ 8 Inkrafttreten
G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 4 von 4

Beschlussvorlage Ausschuss

1034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0610/2019 
Freigabedatum 06.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Geschäftsordnung Jury Böll-Preis 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung der Jury 
zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln ist basierend 
auf den Erfahrungen vergangener Jurysitzungen aktualisiert und präzisiert worden. 
 
Entgegen der üblichen Gepflogenheiten, dass Gremien ihre Geschäftsordnung eigenständig be-
schließen, soll davon abweichend die Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-
Preises vom Ausschuss für Kunst und Kultur beschlossen werden. Dies soll eine stringentere Ent-
scheidungsfindung ermöglichen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0610/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
19.02.2019 15:53