0610/2019
Geschäftsordnung Jury Böll-Preis
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Geschäftsordnung Jury Böll-Preis Stand 08.02.2019
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Anlage 1 Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln § 1 Errichtung Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persön- liches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autoren – auf dem Ge- biet der deutschsprachigen Literatur verliehen. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebun- den. § 2 Aufgaben Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybe- gründung erstellt. § 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die Satzung geregelt. Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich wie folgt zusammen: a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine Vertre- tung als Vorsitzende/Vorsitzender, b) jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturaus- schuss (z. Zt. 5 Personen), c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der stimmbe- rechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 Personen). Diese setzen sich aus einer der Direktorinnen/einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln, Autorinnen und Autoren sowie Literaturkritike- rinnen und Literaturkritikern zusammen. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. § 4 Beschlussfähigkeit Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwe- send sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend sein. Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stim- mengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. § 5 Vertraulichkeit Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben über die Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekannt- gewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäuße- rungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. § 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung werden einver- nehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters festgelegt. Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information der Preisträgerin/des Preisträ- gers erfolgt durch ein Glückwunschschreiben der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeis- ters, das vom Kulturamt vorbereitet wird. Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer Na- men durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der ersten Runde durch die Juryvorsitzende/den Juryvorsitzenden vorgestellt; eine Delegierung ist möglich. Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle eingereich- ten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden müssen (Kumulati- onsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts abwesender Ju- rymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf Stimmen erhalten. Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl gelangt sind. Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch in der Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entschei- det die Stimme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r. Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden. Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch die Verfasserin/der Verfasser der Jury- begründung bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird. § 7 Kostenregelung Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von der Stadt Köln getragen. § 8 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 50667 Köln, 26.03.2019
Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis
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Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019 Anlage 2 alt neu Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegründung erstellt. Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegründung erstellt. Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die Satzung geregelt. Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die Satzung geregelt. Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich in der Struktur zusammen: Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich in der Struktur zusammen: a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender, a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender, Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis § 1 Errichtung § 2 Aufgaben § 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 1 von 4 Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019 alt neu b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss (z. Zt. 5 Personen), b) jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss (z. Zt. 5 Personen), c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 Personen). Diese setzen sich aus einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln sowie Autoren und Literaturkritikern zusammen. e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen/der Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 Personen). Diese setzen sich aus einer der Direktorinnen/einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln, Autorinnen und Autoren sowie Literaturkritikerinnen und Literaturkritikern zusammen. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend sein. Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend sein. Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. § 4 Beschlussfähigkeit § 5 Vertraulichkeit G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 2 von 4 Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019 alt neu Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmer haben über die Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für die Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben über die Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung werden einvernehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters festgelegt. Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung werden einvernehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters festgelegt. Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch ein Glückwunschschreiben der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, das vom Kulturamt vorbereitet wird. Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: Als Ablauf der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der ersten Runde durch die Juryvorsitzende vorgestellt. Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der ersten Runde durch die Juryvorsitzende vorgestellt; eine Delegierung ist möglich. Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat vier Stimmen. Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. In die Endrunde kommen nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf Stimmen erhalten. Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidaten verteilt werden müssen (Kumulationsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts abwesender Jurymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf Stimmen erhalten. Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl gelangt sind. Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl gelangt sind. § 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 3 von 4 Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Stand: 08.02.2019 alt neu Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r der Jury doppelt. Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch in der Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r der Jury doppelt. Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden. Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden. Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch der Verfasser der Jurybegründung bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird. Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch die Verfasserin/der Verfasser der Jurybegründung bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird. Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von der Stadt Köln getragen. Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von der Stadt Köln getragen. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 50667 Köln, 22.06.2013 50667 Köln, 26.03.2019 § 7 Kostenregelung § 8 Inkrafttreten G:\41-blw\4131-Künstlerförderung\41.31.01 Förderstipendien und Heinrich Böll Preis\Böll-Preis\Jahresübergreifend\Geschäftsordnung\Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis.docx.xlsx Seite 4 von 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0610/2019 Freigabedatum 06.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Geschäftsordnung Jury Böll-Preis Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln. Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln ist basierend auf den Erfahrungen vergangener Jurysitzungen aktualisiert und präzisiert worden. Entgegen der üblichen Gepflogenheiten, dass Gremien ihre Geschäftsordnung eigenständig be- schließen, soll davon abweichend die Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll- Preises vom Ausschuss für Kunst und Kultur beschlossen werden. Dies soll eine stringentere Ent- scheidungsfindung ermöglichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0610/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 19.02.2019 15:53