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Vermittlung der an der GGS Annastraße abgelehnten Kinder

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2331/2018 vom 16.07.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 2331/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Vermittlung der an der GGS Annastraße abgelehnten Kinder Im Zusammenhang mit der Beantwortung der mündlichen Nachfrage zum Verbleib der 27 abgelehn- ten Kinder an der GGS Annastraße (2052/2018) fragt Herr Wolters nach, ob eine Vermittlungshilfe durch die Stadt Köln stattfindet, wenn Kinder an ihrer Wunschschule abgelehnt wurden. Das Aufnahmeverfahren an Grundschulen fällt in die Zuständigkeit der staatlichen Schulaufsicht. Soweit an der Erstwunschschule keine freien Aufnahmekapazitäten vorhanden sind, erhalten die Kin- der einen Schulplatz an der Zweitwunschschule. In einigen wenigen Fällen (stadtweit rund 150 p. a.) können weder Erst- noch Zweitwunsch erfüllt werden. In diesen Fällen unterbreitet das Schulamt für die Stadt Köln den Eltern ein alternatives Schulplatzangebot an einer wohnortnahen Schule mit noch freien Aufnahmekapazitäten. Wird das Schulplatzangebot nicht angenommen, unterstützt das Schulamt für die Stadt Köln die El- tern bei Bedarf bei der Schulplatzsuche, indem es diesen mitteilt, an welchen anderen Grundschulen noch freie Kapazitäten bestehen. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet dann die Schullei- tung.

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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