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2331/2018

Vermittlung der an der GGS Annastraße abgelehnten Kinder

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 16.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1399 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 2331/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Vermittlung der an der GGS Annastraße abgelehnten Kinder 
Im Zusammenhang mit der Beantwortung der mündlichen Nachfrage zum Verbleib der 27 abgelehn-
ten Kinder an der GGS Annastraße (2052/2018) fragt Herr Wolters nach, ob eine Vermittlungshilfe 
durch die Stadt Köln stattfindet, wenn Kinder an ihrer Wunschschule abgelehnt wurden. 
 
Das Aufnahmeverfahren an Grundschulen fällt in die Zuständigkeit der staatlichen Schulaufsicht.  
Soweit an der Erstwunschschule keine freien Aufnahmekapazitäten vorhanden sind, erhalten die Kin-
der einen Schulplatz an der Zweitwunschschule. In einigen wenigen Fällen (stadtweit rund 150 p. a.) 
können weder Erst- noch Zweitwunsch erfüllt werden. In diesen Fällen unterbreitet das Schulamt für 
die Stadt Köln den Eltern ein alternatives Schulplatzangebot an einer wohnortnahen Schule mit noch 
freien Aufnahmekapazitäten.  
 
Wird das Schulplatzangebot nicht angenommen, unterstützt das Schulamt für die Stadt Köln die El-
tern bei Bedarf bei der Schulplatzsuche, indem es diesen mitteilt, an welchen anderen Grundschulen 
noch freie Kapazitäten bestehen. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet dann die Schullei-
tung.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Annastraße

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Details

Aktenzeichen
2331/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
16.07.2018
Erstellt
12.07.2018 14:39