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A-W/0008/2020

Zustimmung von Baumfällungen im Bezirk West

Antrag an die BV West 21.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.06.2020, TOP 9.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2020

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2020

4249 Zeichen

A-W [9009/2025

67 41 0004 25.05.2020
Herr Selle 6718

8 MAI 2020

Bezirksvertretung Münster-West
über Herrn Stadtrat Peck VD

Antrag Ifd. Nr. A-W/0008/2020 der SPD Fraktion aus der Sitzung am 18.02.2020 in der
Bezirksvertretung Münster-West

Punkt 8.5 der Tagesordnung

„Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Münster-West, bevor Jahrzehnte alt Bäume
und Gehölze ohne äußere Notwendigkeit gefällt werden.“

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung
Münster-West in ihrer Sitzung am 18.06.2020 zur oben aufgeführten Anregung in der Fas-
sung vom 21.02.2020 wie folgt zu informieren:

Bei den an der Lindenbreie durchgeführten Gehölzschnittmaßnahmen handelt es sich um
das auf den Stock setzen von Gehölzen zur Verjüngung und zum langfristigen Erhalt der
Pflanzung. Dies ist auch bei größeren Gehölzen/Bäumen, gerade im Fall von Erlen und
Eschen wie an der Lindenbreie gebräuchlich bzw. sogar zwingend notwendig.

Die Pflanzung an der Lindenbreie existiert seit ed. über 25 Jahren und besteht überwiegend
aus Erlen und Eschen. Vor ca. 15 Jahren ist die Pflanzung aus den Beständen der LEG an
die Stadt Münster übergeben worden. Bereits zu LEG Zeiten wurden die Erlen und Eschen
massiv zurückgeschnitten, woraus sich sogenannte Kopfbäume entwickelt haben. Kopfbäu-
me sind problematisch, da es an den Durchtriebstellen zu Zwieselbildungen und Fäulnisstel-
len kommt. So auch bei den Bäumen an der Lindenbreie. Gerade mit zunehmender Größe,
drohen die Gehölze aufgrund der Eigenlast dazu auszubrechen und umzustürzen. Aus die-
sem Grund wurde entschieden die Bäume in diesem Jahr auf den Stock zu setzen, somit
den Bestand zu verjüngen und der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen. Die Bäume
mussten in Gänze auf den Stock gesetzt werden, da es ansonsten zu Folgegefährdungen
durch Freistellung einzelner Baumgruppen, gerade in Bezug auf die Erlen gekommen wäre.
Einzelne, freigestellte Baumgruppen die bisher geschlossen, also in sich geschützt gestan-
den haben, drohen noch leichter bei Wind auszubrechen.

Im Vorfeld wurden auch behutsamere Methoden (stückweiser Rückschnitt oder Schnitt der
Vorder- und dann im Folgezeitraum Rückseite) diskutiert und abgewogen. Dem Grundsatz
nach versucht das Amt für Grünflächen maßgeblich nach diesen Methoden vorzugehen,
aber aufgrund der oben genannten Gründe konnte dies leider bei dieser Maßnahme nicht
berücksichtigt werden. Die Vegetation wird sich zeitnah aus den vorhandenen Stümpfen re-
generieren, durchtreiben, erholen und bald wieder der Tierwelt als Rückzugsraum zur Verfü-
gung stehen.

Um die Pflanzung an der Lindenbreie dauerhaft zu entwickeln werden gezielt Strukturgehöl-
ze an Freiflächen im April 2020 nachgepflanzt. Dazu zählen sowohl Bäume als auch Solitär-
gehölze.

De

Im Allgemeinen handelt es sich in Bezug auf Gehölschnittmaßnahmen um alltägliches, gärt-
nerisches Handeln des Fachamtes. Solche und vergleichbare Maßnahmen werden vielerorts
im Stadtgebiet als auch in anderen Städten und Kommunen in gleicher Weise durchgeführt.
Dabei achtet das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit maßgeblich darauf, dass
die Maßnahmen den gesetzlichen Vorschriften (Brut- und Vogelschutzzeit vom 01.03. —
01.10. eines jeden Jahres, etc.) entsprechen und nach Abwägung verschiedener Faktoren
wie Verkehrssicherheit, Klimaentwicklung, Entwicklung der Gehölz-oder Baumstrukturen,
Schutz von Flora und Fauna sowie auch Kosten durchgeführt werden.

Bei der Anzahl der durchzuführenden Einzelmaßnahmen (ca. 200 Maßnahmen und mehr)
pro Saison bei täglichen Neuanregungen durch Bürger und ständiger Neuabwägung der
Dringlichkeit) würde eine Mitteilungs- bzw. Zustimmungspflicht durch die Bezirks-
Vertretungen zu einem erheblichen Mehraufwand (Abfrage Soll-Maßnahmen, Ist-Stand, Kon-
trolle der Firmen und Mitarbeiter, Abstimmung von Maßnahmen anderer Ämter bzw. mit an-
deren Ämtern, etc.) führen und dadurch des verwaltungstechnische Handeln maßgeblich
negativ beeinflussen.

Wie dargelegt, wurden Bäume und Gehölze nicht ohne äußere Notwendigkeit gefällt.

Im Auftrag

Matthias Selle

K:\67_4\Public\Selle\2020\Anträge nach $24GO Prüfaufträge Verwaltung\Bezirksvertretungen ‚Anfragen\A-N_0008_2020_BV_West_SPD_Gehölzschnittimaßnahmen .docx

Originalantrag

1822 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende  
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
          A-W/0008/2020 
 
 
Münster, 18.02.2020 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:  
 
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -
West, bevor Jahrzehnte alte Bäume  und Gehölze  ohne äußere Notwendigkeit 
gefällt werden.  
 
 
Begründung: 
 
An der Lindenbreie wurde eine ca. 200 m lange, biotopartig gewachsene Grünanlage 
ohne vorherige Information der Anwohner nahezu kahlgeschlagen.  Die Bevölkerung 
der anliegenden Straßen ist sehr traurig darüber und auch wütend, denn die Bäume 
und Sträucher waren schön und haben dem  daneben liegenden Spielplatz Schatten 
gespendet. Als der Bebauungsplan für das Auenviertel aufgestellt wurde (Nr. 441, in 
Kraft getreten 06.07.2001), hat man auf die vorhandenen alten Baum - und Wallhe-
ckenbestände Rücksicht genommen und Straßen sowie Baugr undstücke darum her-
umgeplant. Nun wurde eines dieser Biotope mitten in einem dicht bebauten Woh n-
gebiet bis auf wenig vereinzelte Bäume abgeholzt. Das Grünflächenamt argumentiert 
mit dem etwa alle 8 Jahre notwendigen Rückschnitt von Wallhecken. Dies war all er-
dings ein Gehölz mit mindestens 30 Jahre altem Baumbestand und keine Wallhecke, 
die auf den Stock gesetzt werden muss. Da zwischen Gehölzpflege und Abholzung 
offensichtlich nicht ausreichend differenziert wird, hält die SPD -Fraktion es für sin n-
voll, dass  zukünftig für derartige  Abholzungsmaßnahmen die Zustimmung der B e-
zirksvertretung eingeholt wird. 
 
 
Gez.  
Beate Kretzschmar

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lindenbreie

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Details

Aktenzeichen
A-W/0008/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
21.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37