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0328/2026

Baubeschluss für die Instandsetzung des Lippeweges zwischen Hausnummer 41-83

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 9.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

893 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndecke um die Verkehrssicherheit für 
Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4072 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 0328/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Instandsetzung des Lippeweges zwischen Hausnummer 41-83
  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme 
„Instandsetzung der Fahrbahn Lippeweg zwischen Hausnummer 41-83 in Köln-Höhenhaus“ 
mit Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 €. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  160.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Lippeweg zwischen Haus Nr. 41 und 83 weist erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wie-
derherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bauhofes immer wieder punktuelle 
Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssi-
cherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Um eine weitere Schädigung der 
Straßensubstanz, die kurzfristig eine kostenintensive Generalsanierung nach sich ziehen 
würde, zu vermeiden, ist es notwendig, nun dringend die Fahrbahndecke zu erneuern. Die 
Maßnahme sieht neben der Fahrbahnsanierung auch noch eine Instandsetzung der Wasser-
führung und der Sinkkästen vor. 
 
Nach einer Kostenschätzung liegen die Kosten bei circa 160.000 € 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines

3 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in 
Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge-
meinden die Beiträge. 
 
Bei den vorgesehenen Arbeiten handelt es sich jedoch nicht um eine Straßenausbaumaß-
nahme im Sinne des § 8 KAG NRW, sondern um Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbei-
ten, die keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. 
 
Finanzierung 
Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend 
erforderlich. Die Umsetzung ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. 
Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit verpflichtet ist, werden die geplanten Ausgaben nicht durch die Einschränkungen der 
Bewirtschaftungsverfügung von Dezernat II vom 18.12.2025 tangiert. 
 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 160.000,00 EUR 
stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe-
gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. 
 
Erläuterung zum Klimaschutz: 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. 
Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerungen der Lärmemissio-
nen kommen. Des Weiteren kommt es zur Reduzierung vom CO2 Ausstoß, weil durch die Sa-
nierung, Brems- und Anfahrtsvorgänge vor Schlaglöchern, massiv reduziert werden. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Lippeweg

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Details

Aktenzeichen
0328/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.02.2026
Erstellt
02.02.2026 09:21