0328/2026
Baubeschluss für die Instandsetzung des Lippeweges zwischen Hausnummer 41-83
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndecke um die Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 0328/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Instandsetzung des Lippeweges zwischen Hausnummer 41-83 Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Instandsetzung der Fahrbahn Lippeweg zwischen Hausnummer 41-83 in Köln-Höhenhaus“ mit Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 160.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Lippeweg zwischen Haus Nr. 41 und 83 weist erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wie- derherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bauhofes immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssi- cherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Um eine weitere Schädigung der Straßensubstanz, die kurzfristig eine kostenintensive Generalsanierung nach sich ziehen würde, zu vermeiden, ist es notwendig, nun dringend die Fahrbahndecke zu erneuern. Die Maßnahme sieht neben der Fahrbahnsanierung auch noch eine Instandsetzung der Wasser- führung und der Sinkkästen vor. Nach einer Kostenschätzung liegen die Kosten bei circa 160.000 € §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 3 gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Bei den vorgesehenen Arbeiten handelt es sich jedoch nicht um eine Straßenausbaumaß- nahme im Sinne des § 8 KAG NRW, sondern um Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbei- ten, die keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. Finanzierung Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Die Umsetzung ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit verpflichtet ist, werden die geplanten Ausgaben nicht durch die Einschränkungen der Bewirtschaftungsverfügung von Dezernat II vom 18.12.2025 tangiert. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 160.000,00 EUR stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerungen der Lärmemissio- nen kommen. Des Weiteren kommt es zur Reduzierung vom CO2 Ausstoß, weil durch die Sa- nierung, Brems- und Anfahrtsvorgänge vor Schlaglöchern, massiv reduziert werden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Lippeweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0328/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 02.02.2026 09:21