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3387/2018

Großmarkt Köln - Zukunftssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.11.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.11.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8715 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/III/1 
 
Vorlagen-Nummer 06.11.2018 
 3387/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
 
Großmarkt Köln - Zukunftssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.10.2018 –Zukunftssicherheit für Händler und Beschäftigte 
des Großmarktes über 2023 hinaus (AN/1409/2018) 
 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Wie ist der jeweilige Verfahrensstand der Umsetzung der in den angesprochenen Ratsbeschlüs-
sen enthaltenen Arbeitsaufträge des Rates an die Verwaltung, und wann können diese Gutachten 
bzw. Arbeitsergebnisse der Verwaltung voraussichtlich dem Rat und seinen Fachausschüssen vorge-
legt werden? 
 
Bitte jeweils einzeln beantworten für: 
(a) - „Fortsetzung der Planungen für Marsdorf mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderli-
che Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischemarktes geschaffen wird“ 
(b) - „Prüfung verschiedener Betriebsformen für einen künftigen Marktbetrieb einschließlich der jewei-
ligen wirtschaftlichen Auswirkungen und möglicher Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“ (Be-
schluss aus AN/1047/2017 Buchstabe C v. 11.07.2017, Punkt 4. aus Mitt. 2064/2017) 
(c) - „Beauftragung einer konzeptionellen Planung einschl. Kostenkalkulation einschließlich Raumpro-
gramm und Infrastruktur sowie Beteiligung der Frischemarktakteure am Planungsprozess? (ebd., 
Punkt V aus Mitt. 2064/2017) 
 
2.) Haben die in der Begründung zur Vorlage 0728/2017 getroffenen Aussagen noch Bestand, dass 
„Planungs- und Baurecht auf der Grundlage der bereits vorliegenden Ergebnisse bis 2020 geschaf-
fen“ werden kann sowie „eine Errichtung des Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2023 möglich“ 
ist? 
 
3.) Bezieht sich die Aussage von Frau Oberbürgermeisterin Reker aus der Pressemitteilung ‚Groß-
markt Köln‘ vom 14.09. 2018, sie sei zuversichtlich, dass „wir Ende des Jahres dahingehend einen 
großen Schritt weiter sind,“ lediglich auf die Lösung des kurzfristigen Problems der Verlängerung der 
Miet-und Pachtverträge auf dem Großmarktgelände bis 2023 oder schließt diese Aussage den Neu-
bau eines Frischezentrums für den Zeitraum nach 2023 mit ein? 
 
4.) Warum fehlt in dieser Pressemitteilung – anders als zu den Planungen für die Parkstadt Süd – 
jeder eindeutige Bezug auf den vom Rat im Grundsatz beschlossenen Neubau des Frischezentrums 
als Grundlage der Planungssicherheit für die betroffenen Händler und Beschäftigten über das Jahr 
2023 hinaus? 
 
5.) Wie viele dem Großmarkt zuzurechnende Unternehmen mit wie vielen Beschäftigten sind auf der 
in der Pressemitteilung als „ehemaliges Aurelis-Gelände“ angesprochenen Fläche ansässig, und wel-
che Vorstellungen hat die Verwaltung, wie diesen Unternehmen ein Weiterbetrieb in Köln bis zum 
potentiellen Umzug in den neuen Frischemarkt ermöglicht werden kann?

2 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1 - a. 
Zur Schaffung von Planungs- und Baurecht sind der Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Be-
bauungsplan aufzustellen. Beide Verfahren befinden sich in Bearbeitung. 
 
Flächennutzungsplanänderung 
Im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen durchgeführt. Hier kann als nächster Schritt die Offenlage Anfang des 2. Quartals 2019 erfol-
gen, nachdem das vorliegende Verkehrsgutachten plausibilisiert wurde. Im 3. Quartal 2019 ist dann 
der Satzungsbeschluss der Bezirksvertretung Lindenthal, dem Stadtentwicklungsausschuss und ab-
schließend dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Die abschließende Genehmigung der Flächennut-
zungsplanänderung durch die Bezirksregierung kann im 4. Quartal 2019 erfolgen.  
 
Bebauungsplan 
Der nächste Schritt ist der Vorgabenbeschluss. Dieser soll in der politischen Diskussion in der Be-
zirksvertretung Lindenthal sowie dem Stadtentwicklungsausschuss die Vorgaben zur weiteren Erar-
beitung des Bebauungsplanes klären. Es ist vorgesehen, Anfang des 2. Quartals 2019 diesen Vorga-
benbeschluss den genannten Entscheidungsgremien vorzulegen. 
Daraufhin kann als nächster verwaltungsinterner Schritt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belan-
ge und Dienststellen nach § 4 Absatz 2 BauGB im 2 und 3. Quartal 2019 durchgeführt werden.  
Auf der Grundlage dieser Beteiligung kann im Weiteren die Offenlage durchgeführt werden. Diese 
kann für das 4. Quartal 2019 geplant werden.  
Nach der Durchführung der Offenlage ist dann der Satzungsbeschluss der Bezirksvertretung Lindent-
hal, dem Stadtentwicklungsausschuss und abschließend dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Als 
möglicher Termin ist das 2. Quartal 2020 zu avisieren. Nach der anschließenden Veröffentlichung im 
Amtsblatt wäre die Rechtskraft des Bebauungsplanes hergestellt.  
 
Zu 1 - b. 
Die Verwaltung hat die Kanzlei Aulinger am 02.03.2018 beauftragt, zur Beihilfekonformität und Be-
triebsformen juristisch Stellung zu nehmen. Diese rechtliche Stellungnahme liegt der Verwaltung vor 
und befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
 
Zu 1 – c. 
Die Händlerinnen und Händler des Großmarktes sowie die IG Großmarkt e.V. wurden in der Vergan-
genheit in Entstehungsprozesse eingebunden (Expertengespräche, Fragebogenaktion, Präsentati-
onsveranstaltung, Austausch mit der ehemaligen Wirtschaftsdezernentin). 
Der Bedarf an Verkaufs-, Lager- und Nebenflächen wird nochmals gemeinsam mit den Beteiligten 
und der Verwaltung auf den Prüfstand gestellt.  
 
Zu 2. 
Die integrierte Planung Parkstadt Süd befindet sich aktuell in der politischen Beratung. Nach einer 
öffentlichen Präsentation der Planung wird diese der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Stadt-
entwicklungsausschuss im 1. Quartal 2019 zum abschließenden Beschluss vorgelegt. Darauf auf-
bauend werden Teilbebauungspläne erstellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan 
Markstadt ist aktuell für das 1. Quartal 2020 vorgesehen, Rechtskraft kann voraussichtlich im 3. Quar-
tal 2023 erlangt werden. Somit ist ein Baubeginn in der Marktstadt aus planungsrechtlicher Sicht ab 
dem 4. Quartal 2023 möglich. Die Verwaltung geht von einem Zeitraum von 4-5 Jahren für die Pla-
nung und den Bau eines Frischezentrums aus. 
 
Zu 3. 
Das Zitat von Frau Oberbürgermeisterin Reker aus der Pressemitteilung „Großmarkt Köln“ vom 
14.09.2018, sie sei „zuversichtlich, dass wir Ende des Jahres dahingehend einen großen Schritt wei-
ter sind“ bezieht sich auf Planungssicherheit für Händlerinnen und Händler auf dem Kerngelände des 
Großmarktes durch Verlängerung der Mietverträge bis zum 31.12.2023.

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Zu 4. 
Im Besprechungstermin am 14.09.2018 von Frau Oberbürgermeisterin Reker mit Vertretern der IG 
Großmarkt stand die Frage nach unternehmerischer Sicherheit für die Händlerinnen und Händler ins-
besondere auf dem Kerngelände im Wege der Verlängerung der Mietverträge bis zum 31.12.2023 im 
Fokus. 
 
Zu 5. 
Auf dem ehemaligen „Aurelis-Gelände“ bestehen derzeit ca. 40 Mietverhältnisse. Inwieweit diese dem 
Geschehen des Kern-Großmarktes zuzuordnen sind, ist überwiegend unklar. Informationen über die 
Anzahl der Beschäftigten liegen der Verwaltung nicht vor. 
Das Areal des ehemaligen „Aurelis-Geländes“ wurde am 01.01.2014 von der Stadt Köln von der 
Deutschen Bahn erworben. Mit Übernahme der vorhandenen Mietverträge (Mietzweck „Lager, Obst, 
Gemüse“) wurde deutlich, dass ein Großteil der Hauptmieter von Hallen, Lagern und Freiflächen die-
se nicht mehr für eigene Geschäftszwecke in Zusammenhang mit den Geschäftsabläufen auf dem 
Kern-Großmarkt nutzen (wegen Verlagerung z.B. nach Niehl und ins Umland). Diese Firmen agieren 
vielmehr als gewerbliche Zwischenvermieter und haben Untermietverhältnisse mit Dritten begründet. 
Eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlage dieser Untermietverträge besteht nicht. 
Grundsätzlich ist die Mehrzahl der vorhandenen Mietverträge mit den Hauptmietern auf dem ehema-
ligen „Aurelis-Gelände“ bis zum 31.12.2019 befristet. Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Verwal-
tung gebeten zu prüfen, inwieweit im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ggf. eine Verlängerung die-
ser (Haupt-) Mietverträge sinnvoll erscheint bzw. möglich sein könnte. 
 
Weiterhin könnte zur Unterstützung dieser Unternehmen z.B. unter Federführung des Amtes für Wirt-
schaftsförderung und unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie der Liegen-
schaftsabteilung „Marktverwaltung“ geprüft werden, ob bei Bedarf und freien Kapazitäten eine Verla-
gerung auf Flächen des städtischen Kerngeländes erfolgen könnte bzw. andere Verlagerungsmög-
lichkeiten infrage kommen könnten. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3387/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.11.2018
Erstellt
17.10.2018 11:53