0416/2017
Anfrage AN/0204/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2271 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 06.02.2017 Vorlagen-Nummer 0416/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Anfrage AN/0204/2017 Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe/ Internationales hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion im Kölner Rat AN/0204/2017 Mit Schreiben vom 01.02.2017 bittet die „SPD-Fraktion“ im Kölner Rat um Beantwortung der nachfol- genden Fragen zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales 1. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Entscheidung des VG Köln umzugehen? Hat die Verwal- tung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstel- len im Jahr 2017 einer erneuten Überprüfung unterzogen? Hält die Stadtverwaltung unter Maßgabe der Entscheidung des VG Köln die übrigen beschlossenen Sonntagsöffnungen in 2017 für rechtmäßig? Wie will die Verwaltung die Genehmigungsgerechtigkeit vor dem Hinter- grund der Aufhebung der Veranstaltung in Porz-Eil gewährleisten? 2. Wie gedenkt die Verwaltung mit zukünftigen Entscheidungen zu Sonntagsöffnungen umzuge- hen? Welche Kriterien werden künftig als Grundlage für die Genehmigungsentscheidungen herangezogen? Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: zu 1und 2: Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses des Rates vom 17.11.2016 und insbesondere nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 02.01.2017 hinsichtlich der La- denöffnung am 08.01.2017 in Porz-Eil, zwischenzeitlich zu einer erweiterten Konsensrunde, der die Interessensgemeinschaften des bezirklichen- und City-Einzelhandels, die Verwaltung, die Gewerkschaften, die Kirchen und die Vertretungen der im Wirtschaftsausschuss bzw. AVR stimmberechtigen Fraktionen angehören, für den 01.03.2017 eingeladen. In dieser Konsensrunde soll über mögliche Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung die Rechtsverordnung 2017 und künftige Jahre betreffend beraten und Kriterien als Voraus- setzungen für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen erarbeitet werden. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0416/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27