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AN/0020/2026

Schutz des Naturdenkmals Hangkante in Köln Müngersdorf

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 12.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 26.01.2026, TOP 8.1.4

Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion FDP/Volt

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Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion FDP/Volt

4719 Zeichen

CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Fraktion FDP/Volt 
  
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
 
Herr Bezirksbürgermeister 
Roland Schüler 
  
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Köln, 06.Jan. 2026   
  
Betreff: Schutz des Naturdenkmals Hangkante in Köln Müngersdorf   
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 
26.01.2026 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich gegen eine Bebauung der 
Terrassenkante in Köln-Müngersdorf, bestehend aus Steilhang und 
Hangoberkante, aus. 
2.  Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die Terrassenkante als 
Naturdenkmal unter dem höchsten naturschutzrechtlichen Schutzstatus steht 
und bauliche Eingriffe, die über den Bestandsschutz hinausgehen, 
grundsätzlich unzulässig sind. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Lindenthal schriftlich 
darzulegen, 
a. ob und ggf. durch welche Genehmigungsbehörden einem Eingriff in das 
Naturdenkmal oder in die Terrassenoberkante zugestimmt wurde oder 
eine Zustimmung in Aussicht gestellt wird, 
b. auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Zustimmung erfolgt bzw. 
erfolgen soll, 
c. welche Abwägungsgründe hierbei herangezogen wurden und 
d. inwiefern diese mit den Festsetzungen und Zielsetzungen der 
Unterschutzstellung vereinbar sind. 
4. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, der Bezirksvertretung das 
Beschlussprotokoll sowie die vollständigen Beratungsunterlagen zur 
Beschlussvorlage Nr. 3080/2025 im Naturschutzbeirat (Sitzung 
vom 24.11.2025) unverzüglich zur Verfügung zu stellen

Begründung: 
Bei der Mittelterrassenkante Müngersdorf handelt es sich um ein ausgewiesenes 
Naturdenkmal. Dieser Status stellt den höchsten Schutz dar, der nach deutschem 
Naturschutzrecht vergeben werden kann. Diese Terrassenkante ist eines der 
wenigen noch erhaltenen Relikte aus der Eiszeit und wurde daher nach mehrjähriger 
fachlicher Bewertung unter Schutz gestellt. Maßgeblich hierfür ist die Erkenntnis, 
dass störende und zerstörende Eingriffe in dieses Naturdenkmal weder ersetzbar 
noch ausgleichbar sind. 
Bereits in der Mitteilung 0002/2014 zum Sachstand der Unterschutzstellung führt die 
Verwaltung aus: 
„Zum Schutz dieses Naturdenkmals empfiehlt der Gutachter die Ausweisung von drei 
Tabuzonen. Der gesamte Steilhang sowie ein ca. 30 m breiter Streifen auf der 
Hangoberkante sollten frei von jeglicher anthropogener Nutzung sein. Auf dem ca. 30 
m breiten Streifen auf der Hangoberkante sollte ein Waldmantel (Kraut-Strauch-
Baumschicht) zur Steilhangbestockung überleiten. Westlich des Waldmantels sollte 
eine weitere ca. 30 m breite Tabuzone eingerichtet werden, in der tiefgründige 
Bebauung untersagt sein sollte, Gartennutzung sowie flachgründige Bebauung 
jedoch erlaubt ist.“ 
Bei der Unterschutzstellung 2015 hatten alle Eigentümer die Möglichkeit des 
Widerspruchs. Denn die Unterschutzstellung untersagt „bauliche Eingriffe“, die über 
den bestehenden Bestandsschutz hinausgehen. Das vorgesehene vollunterkellerte 
Gebäude geht mit 255 m2 und einer Höhe von 12,6 m deutlich über das bestehende 
Einfamilienhaus hinaus. Zudem ist eine unterirdische Garagenanlage vorgesehen.  
Umfang, Tiefe und bauliche Ausprägung stellen einen erheblichen Eingriff in Boden, 
Untergrund und Hangstruktur dar und stehen nach Auffassung der Bezirksvertretung 
nicht im Einklang mit den Schutzzielen des Naturdenkmals. 
Die Unterschutzstellung erfolgte seinerzeit auf Initiative des örtlichen Bürgervereins 
sowie der Bezirksvertretung Lindenthal. Vor diesem Hintergrund ist es politisch wie 
verwaltungsseitig nicht nachvollziehbar, dass die Bezirksvertretung lediglich zufällig 
Kenntnis von der Beschlussvorlage Nr. 3080/2025 für den Naturschutzbeirat erlangt 
hat. Nach Angaben der Verwaltung soll diese Vorlage in der Sitzung des 
Naturschutzbeirats am 24.11.2025 behandelt worden sein. Mit Stand der Aufstellung 
dieses Beschlusstextes muss leider festgestellt werden, dass den Bitten um 
Zusendung des Beschlussprotokolls dieser öffentlichen Sitzung oder einer 
Information über die Entscheidungsgründe leider nicht nachgekommen wurde. Dies 
widerspricht dem Anspruch auf Transparenz und frühzeitige Beteiligung der 
Bezirksvertretung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den 
Stadtbezirk. 
 
 
gez. Michael Olligschläger   gez. Ute Ackermann                       
CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN  
 
gez.  Klaus Reinartz   
Fraktion FDP/Volt

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0020/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
12.01.2026
Erstellt
12.01.2026 08:41