AN/0020/2026
Schutz des Naturdenkmals Hangkante in Köln Müngersdorf
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Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion FDP/Volt
4719 Zeichen
CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion FDP/Volt in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Köln, 06.Jan. 2026 Betreff: Schutz des Naturdenkmals Hangkante in Köln Müngersdorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 26.01.2026 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich gegen eine Bebauung der Terrassenkante in Köln-Müngersdorf, bestehend aus Steilhang und Hangoberkante, aus. 2. Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die Terrassenkante als Naturdenkmal unter dem höchsten naturschutzrechtlichen Schutzstatus steht und bauliche Eingriffe, die über den Bestandsschutz hinausgehen, grundsätzlich unzulässig sind. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Lindenthal schriftlich darzulegen, a. ob und ggf. durch welche Genehmigungsbehörden einem Eingriff in das Naturdenkmal oder in die Terrassenoberkante zugestimmt wurde oder eine Zustimmung in Aussicht gestellt wird, b. auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Zustimmung erfolgt bzw. erfolgen soll, c. welche Abwägungsgründe hierbei herangezogen wurden und d. inwiefern diese mit den Festsetzungen und Zielsetzungen der Unterschutzstellung vereinbar sind. 4. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, der Bezirksvertretung das Beschlussprotokoll sowie die vollständigen Beratungsunterlagen zur Beschlussvorlage Nr. 3080/2025 im Naturschutzbeirat (Sitzung vom 24.11.2025) unverzüglich zur Verfügung zu stellen Begründung: Bei der Mittelterrassenkante Müngersdorf handelt es sich um ein ausgewiesenes Naturdenkmal. Dieser Status stellt den höchsten Schutz dar, der nach deutschem Naturschutzrecht vergeben werden kann. Diese Terrassenkante ist eines der wenigen noch erhaltenen Relikte aus der Eiszeit und wurde daher nach mehrjähriger fachlicher Bewertung unter Schutz gestellt. Maßgeblich hierfür ist die Erkenntnis, dass störende und zerstörende Eingriffe in dieses Naturdenkmal weder ersetzbar noch ausgleichbar sind. Bereits in der Mitteilung 0002/2014 zum Sachstand der Unterschutzstellung führt die Verwaltung aus: „Zum Schutz dieses Naturdenkmals empfiehlt der Gutachter die Ausweisung von drei Tabuzonen. Der gesamte Steilhang sowie ein ca. 30 m breiter Streifen auf der Hangoberkante sollten frei von jeglicher anthropogener Nutzung sein. Auf dem ca. 30 m breiten Streifen auf der Hangoberkante sollte ein Waldmantel (Kraut-Strauch- Baumschicht) zur Steilhangbestockung überleiten. Westlich des Waldmantels sollte eine weitere ca. 30 m breite Tabuzone eingerichtet werden, in der tiefgründige Bebauung untersagt sein sollte, Gartennutzung sowie flachgründige Bebauung jedoch erlaubt ist.“ Bei der Unterschutzstellung 2015 hatten alle Eigentümer die Möglichkeit des Widerspruchs. Denn die Unterschutzstellung untersagt „bauliche Eingriffe“, die über den bestehenden Bestandsschutz hinausgehen. Das vorgesehene vollunterkellerte Gebäude geht mit 255 m2 und einer Höhe von 12,6 m deutlich über das bestehende Einfamilienhaus hinaus. Zudem ist eine unterirdische Garagenanlage vorgesehen. Umfang, Tiefe und bauliche Ausprägung stellen einen erheblichen Eingriff in Boden, Untergrund und Hangstruktur dar und stehen nach Auffassung der Bezirksvertretung nicht im Einklang mit den Schutzzielen des Naturdenkmals. Die Unterschutzstellung erfolgte seinerzeit auf Initiative des örtlichen Bürgervereins sowie der Bezirksvertretung Lindenthal. Vor diesem Hintergrund ist es politisch wie verwaltungsseitig nicht nachvollziehbar, dass die Bezirksvertretung lediglich zufällig Kenntnis von der Beschlussvorlage Nr. 3080/2025 für den Naturschutzbeirat erlangt hat. Nach Angaben der Verwaltung soll diese Vorlage in der Sitzung des Naturschutzbeirats am 24.11.2025 behandelt worden sein. Mit Stand der Aufstellung dieses Beschlusstextes muss leider festgestellt werden, dass den Bitten um Zusendung des Beschlussprotokolls dieser öffentlichen Sitzung oder einer Information über die Entscheidungsgründe leider nicht nachgekommen wurde. Dies widerspricht dem Anspruch auf Transparenz und frühzeitige Beteiligung der Bezirksvertretung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Stadtbezirk. gez. Michael Olligschläger gez. Ute Ackermann CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN gez. Klaus Reinartz Fraktion FDP/Volt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0020/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 08:41