AN/1150/2017
Handhabe gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Wohnungsvermittlungsportale
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Anfrage (FDP BV2)
2864 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1150/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Handhabe gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Wohnungsvermittlungsportale Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP- Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 18.09.2017 zu setzen: Wohnraum ist auch im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen knapp. So geht beispielsweise das Eduard-Pestel-Institut für Systemforschung aus Hannover davon aus, dass die Gesamtstadt Köln bis zum Jahr 2050 jedes Jahr einen Bedarf zwischen 5.000 und 7.000 neuen Wohnungen hat. Vor diesem Hintergrund gilt in Köln seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Somit stellt jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken eine Zweckentfremdung dar. Hierunter fällt auch eine Nutzung als Ferienwohnung oder Gästezimmer. Eine solche Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen/-zimmer wird jedoch durch Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte, wie zum Beispiel durch die Unternehmen arbnb, Wimdu, 9flats, Housetrip und FeWo-Direkt betrieben. Aus Gründen der Gewinnmaximierung werden hierbei angestammte Mieter zugunsten zahlenden Feriengästen aus ihren Wohnungen verdrängt. Hierzu stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Wie viele Objekte mit zweckentfremdetem Wohnraum konnte die Verwaltung im vergangenen Jahr 2016 und im laufenden Jahr 2017 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen ausfindig machen? 2) In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum dort Bußgelder für die Zweckentfremdung von Wohnraum verhangen? 3) Wie viele zweckentfremdete Wohnungen konnten durch das Einschreiten der Verwaltung seit dem geltenden Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen wieder in regulären Wohnraum umgewandelt werden? 4) Auf den Internetseiten der Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte finden sich auch für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen diverse Wohnungen, die für Feriengäste angeboten in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln werden. Wie ist es zu erklären, dass diese öffentlich im Internet werbenden Anbieter von zweckentfremdetem Wohnraum entgegen des bußgeldbehafteten Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum offensichtlich unbehelligt ihrem Geschäft nachgehen können. gez. Daniel gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1150/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 03.09.2017
- Erstellt
- 29.08.2017 12:42