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AN/1150/2017

Handhabe gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Wohnungsvermittlungsportale

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) 03.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 7.2.3

Anfrage (FDP BV2)

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Anfrage (FDP BV2)

2864 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1150/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
 
Handhabe gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch 
Wohnungsvermittlungsportale 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP- Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung am 18.09.2017 zu setzen: 
 
Wohnraum ist auch im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen knapp. So geht beispielsweise das 
Eduard-Pestel-Institut für Systemforschung aus Hannover davon aus, dass  die Gesamtstadt 
Köln bis zum Jahr 2050 jedes Jahr einen Bedarf zwischen 5.000 und 7.000 neuen 
Wohnungen hat. Vor diesem Hintergrund gilt in Köln seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der 
Zweckentfremdung von Wohnraum. Somit stellt jede andere Nutzung von Wohnraum als zu 
Wohnzwecken eine Zweckentfremdung dar. Hierunter fällt auch eine Nutzung als 
Ferienwohnung oder Gästezimmer. Eine solche Umwandlung von Wohnraum in 
Ferienwohnungen/-zimmer wird jedoch durch Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte, wie 
zum Beispiel durch die Unternehmen arbnb, Wimdu, 9flats, Housetrip und FeWo-Direkt 
betrieben. Aus Gründen der Gewinnmaximierung werden hierbei angestammte Mieter 
zugunsten zahlenden Feriengästen aus ihren Wohnungen verdrängt.  
Hierzu stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:  
1) Wie viele Objekte mit zweckentfremdetem Wohnraum konnte die Verwaltung im 
vergangenen Jahr 2016 und im laufenden Jahr 2017 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
ausfindig machen?  
2) In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum dort Bußgelder für die Zweckentfremdung 
von Wohnraum verhangen? 
3) Wie viele zweckentfremdete Wohnungen konnten durch das Einschreiten der Verwaltung 
seit dem geltenden Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen wieder in regulären Wohnraum umgewandelt werden?  
4) Auf den Internetseiten der Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte finden sich auch für 
den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen diverse Wohnungen, die für Feriengäste angeboten 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Fraktionsbüro, Zimmer 115 
Hauptstraße 85  50996 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13 
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Hauptstr. 85  50996 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln  50667 Köln

werden.  Wie ist es zu erklären, dass diese öffentlich im Internet werbenden Anbieter von 
zweckentfremdetem Wohnraum entgegen des bußgeldbehafteten Verbots der 
Zweckentfremdung von Wohnraum offensichtlich unbehelligt ihrem Geschäft  nachgehen 
können.  
 
gez. Daniel                gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/1150/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
Datum
03.09.2017
Erstellt
29.08.2017 12:42