Geschwindigkeitsreduzierung auf der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar
Mitteilung BV 3971/2018 vom 04.12.2018
Stand: Am 07.02.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3971/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 29.11.2018, TOP 7.3 Beschluss: „1. Stadtverwaltung und Bezirksregierung werden beauftragt, eine sofortige Wiedereinrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h in der Lützerathstraße zwischen dem Rather Mauspfad und der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar mit dem Ziel vorzunehmen, die be- währte Situation der vergangenen Jahre und damit ein größeres Maß an Verkehrssicherheit wie- derherzustellen. 2. Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung Kalk zukünftig bereits über die Planung solcher und ähnlicher Veränderungen unmittelbar zu unterrichten beziehungsweise in die Entscheidungsfin- dung einzubeziehen.“ Mitteilung der Verwaltung: Aufgrund einer verkehrsrechtlichen Überprüfung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Lützerathstraße von 30 km/h auf 50 km/h angehoben. Dies entspricht der Regelgeschwindigkeit in- nerhalb geschlossener Ortschaft nach der Straßenverkehrsordnung. Aufgrund zahlreicher Bürgeranregungen, diese Änderung zu überprüfen, wurden im November 2018 neue Verkehrszählungen durchgeführt. Nach Auswertung dieser Verkehrszahlen ist festzustellen, dass die Lützerathstraße für eine innerörtli- che Straße stark belastet ist und zum Schutz der Wohnbevölkerung eine erneute Senkung der zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgenommen wird. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der 49. Kalenderwoche.
Beratungsverlauf
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07.02.2019
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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