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2221/2020

Neugestaltung des Spielplatzes Osloer Straße/Athener Ring in Köln-Chorweiler

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 10.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3039 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/11 
Vorlagen-Nummer 20.08.2020 
 2221/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020 
 
Neugestaltung des Spielplatzes Osloer Straße/Athener Ring in Köln-Chorweiler 
hier: Kostenerhöhung 
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif-
fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Neugestaltung des Spielplatz Osloer Stra-
ße/Athener Ring (Trendsportanlage) inklusive Schadstoffsanierung“ in Köln-Chorweiler in Höhe 
von rund 131.000 € zur Kenntnis. 
Begründung 
Auf dem Spielplatz Osloer Straße / Athener Ring soll aufgrund seiner Lage ein spezielles Spiel- 
und Freizeitangebot für ältere Kinder und Jugendliche hergerichtet werden. Diese Fläche soll 
insbesondere als zentraler Jugendtreffpunkt mit Aufenthaltsqualität zum Treffen und Chillen be-
darfsgerecht hergestellt werden. Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde im 
Jahr 2017 eine Garten- und Landschaftsarchitektin mit der Planung einer Neugestaltung beauf-
tragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden mit 538.747 € kalkuliert. 
Mit Bescheid vom 28.11.2018 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung mit Ko-Finanzierung 
aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 457.935 € zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe 
von 538.747 € bewilligt. Gemäß des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 30.04.2022 
durchzuführen. 
Nach Mitteilung des Fachamtes erhöhen sich die Kosten für den Spielplatz um rund 131.000 €. 
Die Kostenerhöhung ist auf folgende Punkte zurückzuführen: 
- Massive Preissteigerungen gegenüber der Kostenschätzung von 2017 im Baugewerbe  
- Preiserhöhungen bei den Spiel- und Sportgeräten 
- Änderung des Fallschutzbelags

2 
 
- Änderung des Jugendunterstandes 
 
Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber wird zurzeit geprüft. Der Eigenanteil der 
Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich ohne Förderung der Mehrkosten von 80.812 € auf ma-
ximal rund 211.812 € und würde sich im Falle einer Nachfinanzierung durch den Zuschussgeber 
entsprechend reduzieren. 
Zusammenfassung 
Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be-
rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 670.000 €. 
Finanzierung 
Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 
08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung entsprechend umgeschichtet. 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2221/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
20.08.2020
Erstellt
20.07.2020 15:30