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V/0129/2014

Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097

Vorlagen 20.02.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 27.03.2014, TOP 9.7

Beschlussvorlage

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Anregung-2013-00097_97-2013_oe

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Beschlussvorlage

6548 Zeichen

V/0129/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097 
Verkehrsberuhigung der Davertstraße innerhalb der Ortsgrenzen von Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097 (Anlage) wird nicht gefolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Der Antragsteller wünscht eine Verkehrsberuhigung  der Davertstraße innerhalb der Ort sgrenzen 
von Amelsbüren. Kern der Verkehrsberuhigung soll eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit 
durch eine Streckenanordnung auf 30 km/h sein. 
 
Die Davertstraße ist als Kreisstraße K 39 klassifiziert und gehört damit  zum Vorbehaltsnetz der 
Stadt Münster. In dieser Funktion liegt die Davertstraße in der Zuständigkeit des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des 
Landes NRW sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwische n-
örtlichen Verkehrsverbindungen dienen. 
 
Da der Antragsteller am Stakenkamp wohnt, wird im Weiteren davon ausgegangen, dass es ihm 
im Wesentlichen um die Situation auf der Davertstraße zwischen den Straßen Am  Dornbusch und 
Emmerweg geht. Dieser Bereich liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Bezogen auf die o. g. 
Funktion der Davertstraße ist sie in diesem Abschnitt mit ca. 3000 Kfz/24h vergleich sweise gering 
belastet.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0129/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0129/2014 
 
Nach der Straßenverkehrsordnung (St VO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb 
geschlossener Ortschaften 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 StVO können 
die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Benu t-
zung bestimmter S traßen oder Straßenstrecken beschränken. Bei der beantragten Anordnung 
einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Davertstraße handelt es sich um eine solche B e-
schränkung. Dabei verpflichtet § 45 Absatz 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen 
und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände 
zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs 
nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine  Gefahrenlage 
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträcht igung der in Frage kommenden Rechtsgüter 
erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind also nur 
dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verk ehrsteilnehmer an einem Straßenabschnitt 
vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des öffentlichen Straßenverkehrs 
abgrenzen lässt. 
 
Die Anfrage beim Polizeipräsidium Münster ergab, dass der Streckenabschnitt auf der Davertstr a-
ße zw ischen den Straßen Am Dornbusch und Emmerweg unfallunauffällig ist. Es besteht somit 
keine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Strecke rechtfe rtigen würde. Auch die 
vom Antragsteller angeführten zwingenden Gründe (Schulweg, Spielplätze, Ki Ta, Lebensmitte l-
markt) für eine Geschwindigkeitsbegrenzung können hier zu keiner anderen Einschä tzung führen. 
Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und g egenseitige 
Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu ver halten, dass kein Anderer geschädigt, g e-
fährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belä stigt wird (§ 1 
StVO). Durch die Eröffnung der KiTA und des Lebensmittelmarktes wird sich auch die Verkehrsbe-
lastung auf der Davertstraße nicht wesentlich ändern. 
 
Geschwindigkeitsmessungen im näheren Umfeld der Straße Stakenkamp werden temporär in H ö-
he des Friedhofs zwischen Plutoweg und Am Dornbusch durchgeführt. Die Mes sergebnisse sind 
jedoch bislang eher unauffällig. Weitere Messstellen befi nden sich in Höhe der Davertstraße 44 
sowie Davertstraße Ecke Hirseweg. Auch diese Messstellen weisen keine unüblichen Überschre i-
tungen auf. Eine Messung direkt am Stakenkamp kann aus technischen Gründen nicht erfolgen.  
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Davertstraße zwischen den Straßen Am Dornbusch und 
Emmerweg ist somit aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. 
 
Als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung stehen sogenannte Dialog -Displays zur Verf ü-
gung. Diese Geräte fordern den mit z u hoher Geschwindigkeit fahrenden Autofahrer durch ein rot 
blinkendes "LANGSAM" zum Bremsen auf. Nach Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
erscheint in grün ein "DANKE". Diese - seit einigen Jahren im Stadtgebiet Münster eingesetzten 
Geräte - haben sich grundsätzlich bewährt. Jedoch wurde auch festgestellt, dass die Displays nicht 
an jedem Standort die gewünschte verkehrsberuhigende Wirkung entfalten. Daher wird vor Insta l-
lation einer ortsfesten Anlage ein mobiles Dialog-Display über einen Zeitraum von drei bis vier Mo-
naten aufgestellt. Die im Gerät gespeicherten Daten geben dann Au fschluss darüber, ob sich die 
Investition in eine ortsfeste, dauerhafte Anlage lohnt. Die Entscheidung über die Aufstellung eines 
Dialog-Displays trifft letztendlich die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, da sie die Kosten von de r-
zeit rund 9.000 EUR zu übernehmen hätte. Es bleibt dem Eingeber unbenommen einen Antrag auf 
Aufstellung eines Dialog-Displays bei der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zu stellen. 
 
Der beantragte Ausbau einer weiteren Mittelinsel wäre mit einem erheblichen baulichen Aufwand 
verbunden. Neben der Verrohrrung des Straßenseitengrabens wäre ein Eingriff in den Baumb e-
stand erforderlich. Die Davertstraße hat im angesproch enen Bereich einen geradlinigen V erlauf 
und ist daher für querende Fußgänger und Radfahrer übersichtlich. Aufgrund der vorhandenen 
Verkehrsbelastung ergeben sich ausreichend große Lücken im Verkehrsfluss, die ein gefahrloses 
Überqueren der Davertstraße zulassen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung den Bau einer 
Querungshilfe für nicht zwingend erforderlich.

- 3 - 
V/0129/2014 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlage: 
Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097

Anregung-2013-00097_97-2013_oe

2683 Zeichen

Anregung Nr. 2013-00097 
Auf dem WWW-Server wurde am 15. 8. 2013 um 18.36 Uhr   
folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben:  
  
 
Name:  
Vorname:  
Adresse:  
Ort:  
Telefon:  
E-Mail:   
  
Adressat:  
Rat der Stadt Münster 
 
  
Anregung/ Antrag: 
  
Der Rat möge beschließen, dass eine Verkehrsberuhigung im Bereich der  
Davertstraße K39, innerhalb der Ortsgrenzen von Amelsbüren vorgenommen  
wird.  
  
Kern dieser Verkehrsberuhigung sollte sein, dass die zulässige  
Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße K39, durch eine  
Streckenanordnung, auf 30 Km/h reduziert wird.  
  
Weiterhin wäre die Erstellung einer weiteren Querungshilfe mit Mittelinsel  
und einem Zebrastreifen im Bereich des "Neubaugebiet Amelsbüren Süd" sehr  
sinnvoll.  
  
Außerdem könnte durch die Errichtung von Engstellen mit Versatz und das  
Aufstellen von Tempomessanlagen mit Hinweis auf zu schnelles Fahren eine  
Verkehrsberuhigung bewirkt werden.  
 
Begründung: 
  
Das Verkehrsaufkommen, insbesondere der Schwerlastverkehr, auf der  
Davertstraße K39, ist in den letzten Jahren stark angestiegen.  
Mit einer Maßnahme, wie beschrieben, soll vorrangig die Sicherheit der  
Fußgänger und vor allem der Kinder erhöht werden.  
  
Auf einer Ortsdurchfahrt, die dem überörtlichen Verkehr dient (u.a.  
Bundes-, Staats-, Kreis-, Landstraße oder wie sie in den einzelnen Ländern  
auch heißt), ist innerorts nur dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung als  
Streckenanordnung (Zeichen 274-57 / 278-57) möglich, wenn zwingende Gründe  
der Verkehrssicherheit oder Regelungen nach § 45 StVO dies erfordern.  
Hierbei kann das Tempo auf 40 km/h oder 30 km/h beschränkt werden.  
  
Diese zwingenden Gründe sind auf der Davertstraße K39, innerhalb des  
Ortsteil Amelsbüren, der Stadt Münster, gegeben, da:  
  
- täglich mehr als 100 Grundschulkinder, an der Davertstraße entlang zur  
  Davertschule Amelsbüren ihren Schulweg haben.  
  
- Kinder aus dem Wohngebiet "Amelsbüren Süd" und auch aus dem Ortskern, die  
  Davertstraße queren, um die unterschiedlichen Spielplätze, die es in den  
  Wohngebieten auf beiden Seiten der Davertstraße gibt, zu erreichen.

Anregung Nr. 2013-00097 
 - ab 2014 ein Kindergarten in der Straße "Wiedeiken", die direkt von der  
  Davertstraße abgeht, eröffnet wird und hier davon auszugehen ist, dass  
  90% der Eltern mit ihren Kleinkindern die Davertstraße nutzen werden um  
  zur "Kita Wiedeiken" zu gelangen.  
  
- ebenfalls in 2014, ein Lebensmittelmarkt an der Davertstraße, im Bereich  
  des Wohngebiet "Amelsbüren Süd" angesiedelt werden soll, wodurch weiteres  
  Gefahrenpotential durch den Kunden- und Lieferverkehr zu erwarten ist.

Beratungsverlauf (2)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Davertstraße 44
  • Stakenkamp
  • Emmerweg
  • Plutoweg
  • Am Dornbusch
  • Wiedeiken
  • Hirseweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0129/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37