V/0129/2014
Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097
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Beschlussvorlage
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V/0129/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097 Verkehrsberuhigung der Davertstraße innerhalb der Ortsgrenzen von Amelsbüren Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097 (Anlage) wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der Antragsteller wünscht eine Verkehrsberuhigung der Davertstraße innerhalb der Ort sgrenzen von Amelsbüren. Kern der Verkehrsberuhigung soll eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch eine Streckenanordnung auf 30 km/h sein. Die Davertstraße ist als Kreisstraße K 39 klassifiziert und gehört damit zum Vorbehaltsnetz der Stadt Münster. In dieser Funktion liegt die Davertstraße in der Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwische n- örtlichen Verkehrsverbindungen dienen. Da der Antragsteller am Stakenkamp wohnt, wird im Weiteren davon ausgegangen, dass es ihm im Wesentlichen um die Situation auf der Davertstraße zwischen den Straßen Am Dornbusch und Emmerweg geht. Dieser Bereich liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Bezogen auf die o. g. Funktion der Davertstraße ist sie in diesem Abschnitt mit ca. 3000 Kfz/24h vergleich sweise gering belastet. Vorlagen-Nr.: V/0129/2014 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0129/2014 Nach der Straßenverkehrsordnung (St VO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Benu t- zung bestimmter S traßen oder Straßenstrecken beschränken. Bei der beantragten Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Davertstraße handelt es sich um eine solche B e- schränkung. Dabei verpflichtet § 45 Absatz 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträcht igung der in Frage kommenden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind also nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verk ehrsteilnehmer an einem Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt. Die Anfrage beim Polizeipräsidium Münster ergab, dass der Streckenabschnitt auf der Davertstr a- ße zw ischen den Straßen Am Dornbusch und Emmerweg unfallunauffällig ist. Es besteht somit keine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Strecke rechtfe rtigen würde. Auch die vom Antragsteller angeführten zwingenden Gründe (Schulweg, Spielplätze, Ki Ta, Lebensmitte l- markt) für eine Geschwindigkeitsbegrenzung können hier zu keiner anderen Einschä tzung führen. Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und g egenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu ver halten, dass kein Anderer geschädigt, g e- fährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belä stigt wird (§ 1 StVO). Durch die Eröffnung der KiTA und des Lebensmittelmarktes wird sich auch die Verkehrsbe- lastung auf der Davertstraße nicht wesentlich ändern. Geschwindigkeitsmessungen im näheren Umfeld der Straße Stakenkamp werden temporär in H ö- he des Friedhofs zwischen Plutoweg und Am Dornbusch durchgeführt. Die Mes sergebnisse sind jedoch bislang eher unauffällig. Weitere Messstellen befi nden sich in Höhe der Davertstraße 44 sowie Davertstraße Ecke Hirseweg. Auch diese Messstellen weisen keine unüblichen Überschre i- tungen auf. Eine Messung direkt am Stakenkamp kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Davertstraße zwischen den Straßen Am Dornbusch und Emmerweg ist somit aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. Als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung stehen sogenannte Dialog -Displays zur Verf ü- gung. Diese Geräte fordern den mit z u hoher Geschwindigkeit fahrenden Autofahrer durch ein rot blinkendes "LANGSAM" zum Bremsen auf. Nach Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint in grün ein "DANKE". Diese - seit einigen Jahren im Stadtgebiet Münster eingesetzten Geräte - haben sich grundsätzlich bewährt. Jedoch wurde auch festgestellt, dass die Displays nicht an jedem Standort die gewünschte verkehrsberuhigende Wirkung entfalten. Daher wird vor Insta l- lation einer ortsfesten Anlage ein mobiles Dialog-Display über einen Zeitraum von drei bis vier Mo- naten aufgestellt. Die im Gerät gespeicherten Daten geben dann Au fschluss darüber, ob sich die Investition in eine ortsfeste, dauerhafte Anlage lohnt. Die Entscheidung über die Aufstellung eines Dialog-Displays trifft letztendlich die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, da sie die Kosten von de r- zeit rund 9.000 EUR zu übernehmen hätte. Es bleibt dem Eingeber unbenommen einen Antrag auf Aufstellung eines Dialog-Displays bei der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zu stellen. Der beantragte Ausbau einer weiteren Mittelinsel wäre mit einem erheblichen baulichen Aufwand verbunden. Neben der Verrohrrung des Straßenseitengrabens wäre ein Eingriff in den Baumb e- stand erforderlich. Die Davertstraße hat im angesproch enen Bereich einen geradlinigen V erlauf und ist daher für querende Fußgänger und Radfahrer übersichtlich. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung ergeben sich ausreichend große Lücken im Verkehrsfluss, die ein gefahrloses Überqueren der Davertstraße zulassen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung den Bau einer Querungshilfe für nicht zwingend erforderlich. - 3 - V/0129/2014 In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2013-00097
Anregung-2013-00097_97-2013_oe
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Anregung Nr. 2013-00097 Auf dem WWW-Server wurde am 15. 8. 2013 um 18.36 Uhr folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben: Name: Vorname: Adresse: Ort: Telefon: E-Mail: Adressat: Rat der Stadt Münster Anregung/ Antrag: Der Rat möge beschließen, dass eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Davertstraße K39, innerhalb der Ortsgrenzen von Amelsbüren vorgenommen wird. Kern dieser Verkehrsberuhigung sollte sein, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße K39, durch eine Streckenanordnung, auf 30 Km/h reduziert wird. Weiterhin wäre die Erstellung einer weiteren Querungshilfe mit Mittelinsel und einem Zebrastreifen im Bereich des "Neubaugebiet Amelsbüren Süd" sehr sinnvoll. Außerdem könnte durch die Errichtung von Engstellen mit Versatz und das Aufstellen von Tempomessanlagen mit Hinweis auf zu schnelles Fahren eine Verkehrsberuhigung bewirkt werden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen, insbesondere der Schwerlastverkehr, auf der Davertstraße K39, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Mit einer Maßnahme, wie beschrieben, soll vorrangig die Sicherheit der Fußgänger und vor allem der Kinder erhöht werden. Auf einer Ortsdurchfahrt, die dem überörtlichen Verkehr dient (u.a. Bundes-, Staats-, Kreis-, Landstraße oder wie sie in den einzelnen Ländern auch heißt), ist innerorts nur dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung als Streckenanordnung (Zeichen 274-57 / 278-57) möglich, wenn zwingende Gründe der Verkehrssicherheit oder Regelungen nach § 45 StVO dies erfordern. Hierbei kann das Tempo auf 40 km/h oder 30 km/h beschränkt werden. Diese zwingenden Gründe sind auf der Davertstraße K39, innerhalb des Ortsteil Amelsbüren, der Stadt Münster, gegeben, da: - täglich mehr als 100 Grundschulkinder, an der Davertstraße entlang zur Davertschule Amelsbüren ihren Schulweg haben. - Kinder aus dem Wohngebiet "Amelsbüren Süd" und auch aus dem Ortskern, die Davertstraße queren, um die unterschiedlichen Spielplätze, die es in den Wohngebieten auf beiden Seiten der Davertstraße gibt, zu erreichen. Anregung Nr. 2013-00097 - ab 2014 ein Kindergarten in der Straße "Wiedeiken", die direkt von der Davertstraße abgeht, eröffnet wird und hier davon auszugehen ist, dass 90% der Eltern mit ihren Kleinkindern die Davertstraße nutzen werden um zur "Kita Wiedeiken" zu gelangen. - ebenfalls in 2014, ein Lebensmittelmarkt an der Davertstraße, im Bereich des Wohngebiet "Amelsbüren Süd" angesiedelt werden soll, wodurch weiteres Gefahrenpotential durch den Kunden- und Lieferverkehr zu erwarten ist.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Davertstraße 44
- Stakenkamp
- Emmerweg
- Plutoweg
- Am Dornbusch
- Wiedeiken
- Hirseweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0129/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37