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Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2018“

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1579/2019 vom 20.11.2019

Stand: Am 25.11.2019 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • H. Litvinov - Anfrage zur Mitteilung Netzwerk Gewalt

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    Dr. (UA) Eugen Litvinov 20. November 2019 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 25.11.2019 Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2018“ (3116/2019) – AN/1579/2019 Sehr geehrter Herr Keltek, Die Verwaltung hat zur Sitzung des Integrationsrates am 07.10.2019 die Mitteilung „Netzwerk ge- gen häusliche Gewalt – Statistik 2018“ (AN-3119/2019) vorgelegt. Nun wird um die Beantwortung folgenden Fragen zu dieser Mitteilung gebeten: 1. Aus dem Titel der Auflistung in der Mitteilung geht hervor, dass dies eine Jahresstatistik 2018 der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt durch die Interventionsstellen SKF (linksrheinisch) und Diakonie Michaelshoven (rechtsrheinisch) und des Projektes „Mann- Sein ohne Gewalt“ der AWO darstellt. Das einfache Addieren der angegebenen Zahlen zeigt, dass die Fälle aus dem Projekt „MannSein ohne Gewalt“ nicht berücksichtigt worden sind. Ist es ein Versehen oder sind in der Gliederung „links- und rechtsrheinisch“ die Fälle des AWO-Projekts bereits beinhaltet? (Übrigens: Solche eine Frage wurde von mir vor einem Jahr bezüglich der Statistik für das Jahr 2017 während der Sitzung des Integrationsrates mündlich gestellt – eine Antwort blieb bis jetzt aus). 2. Ist es vielleicht sinnvoll, alle Akteure der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Ge- walt separat aufzulisten? 3. Was ist unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit der Opfer / sonstige“ zu verstehen? Welchen Er- kenntnisgewinn für die praktische Krisen interventionsarbeit erhofft sich die Verwaltung durch die Differenzierung ‚Opfer mit Migrationshintergrund‘ bzw. ‚Staatsangehörigkeit der Opfer‘? 4. Warum gibt es Unterschiede in der statistischen Erfassung in der Rubrik „Täter -Opfer- Konstellation“ (linksrheinisch: Ohne Angabe), wenn es um ein gesamtstädtische Statistik geht? 5. Was ist zu verstehen in der Rubrik „Geschlecht der Täter“ (Anlage 2) „ohne Angabe“, wenn es um die Personen geht, die zur Beratung gekommen worden sind? Mit freundlichen Grüßen Eugen Litvinov, Dr. (UA)

Beratungsverlauf

  1. 25.11.2019

    Integrationsrat

    TOP 4.2, Entscheidung.

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