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AN/1579/2019

Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2018“

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.11.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 25.11.2019, TOP 4.2

H. Litvinov - Anfrage zur Mitteilung Netzwerk Gewalt

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H. Litvinov - Anfrage zur Mitteilung Netzwerk Gewalt

2321 Zeichen

Dr. (UA) Eugen Litvinov                  20. November 2019 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 25.11.2019 
 
Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 
2018“ (3116/2019) – AN/1579/2019 
 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
Die Verwaltung hat zur Sitzung des Integrationsrates am 07.10.2019 die Mitteilung „Netzwerk ge-
gen häusliche Gewalt – Statistik 2018“ (AN-3119/2019) vorgelegt. 
Nun wird um die Beantwortung folgenden Fragen zu dieser Mitteilung gebeten:  
1. Aus dem Titel der Auflistung in der Mitteilung geht hervor, dass dies eine Jahresstatistik 2018 
der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt durch die Interventionsstellen 
SKF (linksrheinisch) und Diakonie Michaelshoven (rechtsrheinisch) und des Projektes „Mann-
Sein ohne Gewalt“ der AWO  darstellt. Das einfache Addieren der angegebenen Zahlen zeigt, 
dass die Fälle aus dem Projekt  „MannSein ohne Gewalt“ nicht berücksichtigt worden sind. Ist 
es ein Versehen oder sind in der Gliederung „links- und rechtsrheinisch“ die Fälle des 
AWO-Projekts bereits beinhaltet? (Übrigens: Solche eine Frage wurde von mir vor einem 
Jahr bezüglich der Statistik für das Jahr 2017 während der Sitzung des Integrationsrates 
mündlich gestellt – eine Antwort blieb bis jetzt aus). 
2. Ist es vielleicht sinnvoll, alle Akteure der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Ge-
walt separat aufzulisten? 
3. Was ist unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit der Opfer / sonstige“ zu verstehen? Welchen Er-
kenntnisgewinn für die praktische Krisen interventionsarbeit erhofft sich die Verwaltung durch 
die Differenzierung ‚Opfer mit Migrationshintergrund‘ bzw. ‚Staatsangehörigkeit der Opfer‘? 
4. Warum gibt es Unterschiede in der statistischen Erfassung in der Rubrik „Täter -Opfer-
Konstellation“ (linksrheinisch: Ohne Angabe), wenn es um ein gesamtstädtische Statistik geht?  
5. Was ist zu verstehen in der Rubrik „Geschlecht der Täter“ (Anlage 2) „ohne Angabe“, wenn es 
um die Personen geht, die zur Beratung gekommen worden sind?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Eugen Litvinov, Dr. (UA)

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1579/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2019
Erstellt
20.11.2019 14:05