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1087/2022

Stärkung des Auszugsmanagements

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

10252 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 1087/2022 
Freigabedatum 
 21.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stärkung des Auszugsmanagements 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Stärkung des Auszugsmanagements mit der Finanzierung von einer weiteren 
auf ein Jahr befristeten Vollzeitstelle für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.05.2023 sowie der Bereitstel-
lung von zusätzlichen Mitteln für die Sprachmittlung und Ausstattung der neuen Stelle bei den mit 
dem Auszugsmanagement beauftragten Trägerorganisationen.  
 
Für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 60.000 € zu 
berücksichtigen. Hinzu kommen Aufwendungen für die Sprachmittlung in Höhe von 3.000 € sowie 
Sachkosten in Höhe von 3.000 €, insgesamt 66.000 €.  
 
Die Aufwandsermächtigungen für die Finanzierung der zusätzlichen Stelle stehen im Haushaltsplan 
2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 38.500 € anteilig für das Haushalts-
jahr 2022 zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die für das 
Folgejahr erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  38.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    27.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt des Amtes für Wohnungswesen und der 
freien Trägerorganisationen Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat, die 
mit der Durchführung beauftragt sind. 
 
Als Grundlage dienen die Beschlüsse des Rates vom 14.07.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmen-
übersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 
(Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen 
- eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 
(Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021), 14.12.2021 
(Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2023). 
 
Mit Beschluss des Rates vom 17.03.2022 zu der „Aufnahme und Versorgung geflüchteter Menschen 
aus der Ukraine“ (AN/0632/2022) wurde die Verwaltung unter Punkt 5 gebeten, „das Auszugsma-
nagement mit der Koordination der privaten Wohnraumvermittlung zu beauftragen und dem Integrati-
onsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzulegen, wie vorhandene 
Strukturen, wie das Auszugsmanagement oder die Ombudsstelle, für geflüchtete Menschen genutzt 
und ausgebaut werden können, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden.“

3 
Die Vermittlung von in städtischen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen in Wohn-
raum ist Aufgabe des Auszugsmanagements. Diese umfasst selbstverständlich auch die in städti-
schen Einrichtungen untergebrachten Menschen aus der Ukraine. 
Die zu vermittelnden Wohnungen werden vom Auszugsmanagement selbst akquiriert, von Woh-
nungsgesellschaften angeboten, aus dem Ehrenamtsbereich vermittelt oder auch von Privateigentü-
mer*innen zur Verfügung gestellt. Das Auszugsmanagement verfügt über eine große Expertise neben 
der Qualität der Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen auch die Seriosität der 
Angebote zu prüfen und zu beurteilen. Unabhängig von dieser Prüfung wird durch die Begleitung der 
Menschen durch das Auszugsmanagement während des Anmietungsprozesses ein noch höherer 
Sicherheitsgrad vor missbräuchlichen Angeboten gewährleistet. 
Die Bilder des Kriegsgrauens in der Ukraine haben auch in Köln eine große Welle der Hilfsbereit-
schaft ausgelöst. So wurden und werden auch für die Unterbringung von aus der Ukraine geflüchte-
ten Menschen aus dem privaten Bereich viele Wohnungen angeboten. 
Diese Angebote werden von den Privateigentümer*innen zum Teil direkt an Initiativen gerichtet, die 
Menschen aus der Ukraine unterstützen, und dort ohne Beteiligung des Auszugsmanagements oder 
der Verwaltung vermittelt. Hier bestehen weder direkte Einflussmöglichkeiten des Auszugsmanage-
ment noch der Verwaltung. Die Verwaltung hat allerdings den Eindruck, dass auch bei diesen Initiati-
ven nach ersten negativen Erfahrungen eine hohe Sensibilität hinsichtlich der Seriosität von Angebo-
ten besteht. 
Die bei den Trägern des Auszugsmanagements oder bei der Verwaltung eingehenden Angebote 
werden in die Arbeitsprozesse des Auszugsmanagements einbezogen. 
Dabei stellen sich keine grundsätzlichen strukturellen, organisatorischen oder fachlichen Probleme, 
allerdings mit Blick auf die derzeitige Situation ein Ressourcenproblem. 
Das Auszugsmanagement verfügt derzeit über sieben finanzierte Vollzeitstellen bei den drei Träger-
organisationen (drei unbefristete, vier befristete Stellen bis zum 31.12.2023).  
Die vier befristeten Stellen wurden trotz zu diesem Zeitpunkt tendenziell sinkender Zahlen der in städ-
tischen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen durch Ratsbeschluss vom 14.11.2021 
bis zum 31.12.2023 verlängert. Grundlage dieser Entscheidung war, dass das von Politik und Verwal-
tung verfolgte Ziel, alle geflüchteten Menschen in abgeschlossen Unterkünften unterzubringen, erst 
zu 80 % erfüllt war und das Auszugmanagement zur Erreichung des Ziels einen wichtigen Beitrag 
leistet. 
Die aktuellen Fluchtbewegungen aus der Ukraine und die große Zahl dieser zusätzlich unterzubrin-
genden Geflüchteten stellen hohe Anforderungen an die Verwaltung und bedeuten auch eine zusätz-
liche Aufgabenstellung für das Auszugsmanagement. Den Trägern des Auszugsmanagements liegen 
nach eigenen Angaben zur Zeit 50 Angebote von Privateigentümer*innen zur Unterbringung von aus 
der Ukraine geflüchteten Menschen vor, die umgehend geprüft werden müssen. Dies könnte zeitnah 
noch durch eine Prioritätenverschiebung innerhalb des Auszugsmanagements erfolgen, allerdings zu 
Lasten der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit für die geflüchteten Menschen, die schon sehr lange 
auf den Listen des Auszugsmanagements stehen. Noch gravierender wirkt sich allerdings aus, dass 
sich unter den derzeitigen Bedingungen die Zuweisungspraxis für geflüchtete Menschen aus den Ein-
richtungen an das Auszugsmanagement bei den aus der Ukraine geflüchteten Menschen nicht auf-
recht erhalten lässt und auch in absehbarer Zeit nicht anspruchsgerecht wieder aufgenommen wer-
den kann. 
Im üblichen Prozess werden dem Auszugsmanagement geflüchtete Menschen aus den Einrichtungen 
durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen zur Vermittlung zugewiesen. Dies erfolgt 
nachdem der Soziale Dienst durch „Clearing“ zu den Bedarfen, den Plänen und Perspektiven der 
Menschen innerhalb einer oft längerfristigen Betreuung und Beratung die erforderlichen Erkenntnisse 
gewinnen konnte. Zurzeit sind in den städtischen Einrichtungen rund 3.500 aus der Ukraine geflüchte-
te Menschen untergebracht, die sich dort erst seit wenigen Wochen bis wenigen Tage aufhalten. Die 
Betreuung durch den Sozialen Dienstes ist vor dem Hintergrund des starken Zuzuges und der Eröff-
nung vieler neuer Unterbringungseinrichtungen schwierig, so dass ein „Clearing“ als Voraussetzung 
für eine Zuweisung dieses Personenkreises in das Auszugsmanagement nicht gewährleistet werden 
kann. Diesem Clearing kommt bei diesen Menschen eine besondere Bedeutung zu, da viele bei ihrer

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Ankunft das Ziel äußern, so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren zu wollen. Die vorlie-
genden Mietangebote sollen allerdings so schnell wie möglich für die Menschen genutzt werden, die 
für sich die Perspektive eines längeren Aufenthaltes sehen.  
Damit die bereits vorliegenden und noch eingehenden Wohnungsangebote für aus der Ukraine ge-
flüchtete Menschen schnell und adäquat genutzt werden können, hält die Verwaltung eine temporäre, 
auf ein Jahr befristete Aufstockung des Auszugsmanagements um eine finanzierte Stelle einschl. der 
erforderlichen Aufwendungen für Sprachmittlung und Sachkosten für erforderlich. Nur so kann eine 
zeitnahe und eingehende Prüfung der zahlreich eingehenden Wohnungsangebote, das „Clearing“ und 
die Beratung der aus der Ukraine geflohenen Menschen mit dem Ziel einer erfolgreichen Wohnungs-
vermittlung durch das Auszugsmanagement sichergestellt werden. Durch den schnellen und direkten 
Kontakt des Auszugsmanagements mit den Anbietenden der zusätzlichen Wohnungen, die für Men-
schen aus der Ukraine angeboten werden, könnten sich auch Möglichkeiten ergeben, diese zusätzli-
che Angebote in dem ein oder anderen Fall auch für die Unterbringung von Geflüchteten aus anderen 
Ländern, die mit dringendem Bedarf auf den Listen des Auszugsmanagements stehen, nutzbar zu 
machen. 
 
Zur Dringlichkeit: 
Die eingehenden Wohnungsangebote für Geflüchtete sind zeitnah zu bearbeiten, so dass die geflüch-
teten Menschen schnell vermittelt werden können. Aufgrund der Dringlichkeit ist unbedingt die nächs-
te Ratssitzung am 05.05.22 zu erreichen. Da der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Se-
niorinnen und Senioren nicht mehr vor der Ratssitzung am 05.05.2022 beteiligt werden können, er-
folgt eine unmittelbare Vorlage an Finanzausschuss und Rat. Die genannten Fachausschüsse wer-
den im Nachgang durch eine Mitteilung informiert.

Beratungsverlauf (2)

02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1087/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.04.2022
Erstellt
29.03.2022 17:21