AN/1740/2021
Sofortprogramm „Klimanotstand ernstnehmen – Verkehrswende in Köln-Mülheim anpacken“
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21_08_23_Antrag_Radverkehr
11047 Zeichen
Gleichlautend an
Bündnis 90 / Die GRÜNEN
Herrn Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung Köln -Mülheim
Norbert Fuchs Wiener Platz 2a
-Stadtbezirk Mülheim- 51065 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Heriette Reker
-Rathaus-
Antrag
23.08.2021
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister ,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den
nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Sofortprogramm „Klimanotstand ernstnehmen – Verkehrswende in
Köln-Mülheim anpacken“
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
1. Die V erwaltung wird aufgefordert, das Radverkehrskonzept für den Bezirk Mülheim
unverzüglich fertigzustellen, sodass es im Jahr 2021 von den politischen Gremien
beschlossen werden kann. Die V erwaltung wird aufgefordert, unverzüglich nach der
Beschlussfassung mit der Einrichtung der in ihm konzeptionierten („potentiellen“)
Fahrradstraßen zu beginnen.
2. Die V erwaltung wird aufgefordert, unverzüglich, in jedem Falle im Jahr 2021, mit der
Planung durchgängiger, baulich getrennter, grundsätzlich geradlinig verlaufender,
mindestens 1,50 Meter breiter Radwege beidseitig entlang der Bergisch Gladbacher
Straße zu beginnen und einen Zeitplan für die schnellstmögliche Fertigstellung
vorzulegen.
3. Die V erwaltung wird aufgefordert, unverzüglich, in jedem Falle im Jahr 2021, mit der
Feinplanung bzw. dem Bau der Radpendelroute Leverkusen/Köln zu beginnen
4. Die Bezirksvertretung fordert, den Streckenverlauf der geplanten Radpendelroute
zwischen Bergisch Gladbach und Köln in der V ariante der Bürgerinitiative
festzulegen. Die V erwaltung wird aufgefordert, unverzüglich, spätestens im Jahr 2022
mit der Feinplanung/dem Bau der Radpendelroute Bergisch Gladbach/Köln zu
beginnen.
5. Die V erwaltung wird aufgefordert, auf dem Clevischen Ring stadteinwärts zwischen
der Bushaltestelle V on-Lohe-Straße und Kreuzung Markgrafenstraße unverzüglich
einen Popup-Radweg einzurichten.
Begründung:
Die Welt befindet sich in einer Klimakrise. Wir erleben Temperaturanstiege in dramatischem
Ausmaß. Einerseits scheint das Ziel des Pariser Klimaabkommens, den globalen
Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, in immer weitere Ferne zu rücken,
andererseits gibt es immer noch die Möglichkeit und die Pflicht zu handeln. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. März 2021 deutlich gemacht,
dass es ein Grundrecht auf Klimaschutz gibt. Dieses Grundrecht haben alle staatlichen Ebenen
einschließlich der Kommunen zu schützen – so fordert es das Grundgesetz. Die Stadt Köln hat
deshalb bereits am 9. Juli 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Doch das reicht nicht. Es ist an
der Zeit, auf die Reden, Gipfeltreffen, Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen Taten folgen
zu lassen. Auch in Mülheim.
Der kommunale Spielraum, auf die Klimakrise zu reagieren, ist begrenzt. V or allem in der
V erkehrspolitik besteht jedoch die Möglichkeit zu gestalten. Möchte Kommunalpolitik einen
substantiellen Beitrag zum Klimaschutz leisten, muss sie klimaschonende Mobilität
konsequent und prioritär fördern. Mit dem beantragten Sofortprogramm stellt sich die
Bezirksvertretung Mülheim deshalb ihrer klimapolitischen V erantwortung und ihrer
grundrechtlichen V erpflichtung.
Die Zeit zu handeln ist jetzt. Dies gilt umso mehr, als dass durch Bundesgesetze und das
kürzlich beschlossene nordrhein-westfälische Fahrrad - und Nahmobilitätsgesetz Fördergelder
für Radwege in nie dagewesenem Ausmaß zur V erfügung stehen. Noch nie konnte die
V erkehrswende im Hinblick auf die kommunalen Finanzen ressourcenschonender umgesetzt
werden.
Trotz der erkennbaren Bemühungen von Bürgerinnen und Bürgern, Politik und V erwaltung
dauert die V erkehrswende noch deutlich zu lange. Zeit, die wir nicht mehr haben. Mit jedem
Jahr, in dem der CO2-Ausstoß nicht deutlich reduziert wird, verlagern wir die historische
Aufgabe der Reduktion der Treibhausgase auf die zukünftigen Generationen. Die Klimakrise
ernst nehmen, heißt deshalb jetzt zu ihrer Abwendung alle verfügbaren Ressourcen zu
mobilisieren. Das schließt eine Bündelung von kommunalen planerischen Ressourcen auf die
V erbesserung des Geh-, Rad- und ÖPNV-V erkehrs ein.
Eine V erbesserung der radverkehrlichen Infrastruktur ist dringend erforderlich. Köln belegte
im ADFC-Fahrradklimatext unter den Großstädten mit über 500.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern den letzten Platz – und vieles spricht dafür, dass die Situation für Radfahrende in
Mülheim sogar unter dem Kölner Durchschnitt liegt. Eine Attraktivierung des Radverkehrs
entspricht deshalb auch den Empfehlungen des Köln Mobil 2025-Konzepts der Stadt Köln
(https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, S. 22).
Zu 1:
Die Bezirksvertretung erkennt an, dass das sich noch im Erarbeitungsstadium befindliche
Radverkehrskonzept für den Bezirk Köln Mülheim eine wichtige Grundlage für zukünftige
verkehrspolitische Entscheidungen darstellt. Unter V erweis auf dieses Konzept wurden bereits
mehrfach verkehrspolitisch sinnvolle Entscheidungen bis zur Fertigstellung des
Radverkehrskonzeptes vertagt. Aus diesem Grund ist die Fertigstellung schnellstmöglich
anzuvisieren. Nur so kann die V erkehrswende sowohl zügig als auch ganzheitlich angepackt
werden.
Allerdings müssen verkehrliche V orhaben bis zur Fertigstellung nicht völlig zum Ruhen
kommen. Bereits jetzt können und müssen große verkehrliche V orhaben, die in jedem Fall
und unabhängig vom Radverkehrskonzept sinnvoll sind, angegangen werden (vgl. Punkte 2-
5). Eine weitere V erzögerung dieser Maßnahmen wird dem Klimanotstand nicht gerecht.
Nach der Beschlussfassung muss unverzüglich die Umsetzung angegangen werden.
Besonderer Bedarf und zügige Handlungsmöglichkeiten bestehen insbesondere im Hinblick
auf Fahrradstraßen, da hierfür keine umfangreichen baulichen V eränderungen vonnöten sind.
Mülheim verfügt Stand jetzt über eine einzige, im Jahr 1993 eingerichtete kurze Fahrradstraße
(auf einem kleinen Teil des Johannesweges in Höhenhaus). Das ist offensichtlich völlig
unzureichend und wird weder dem tatsächlichen noch dem gewünschten
Radverkehrsaufkommen in unserem Bezirk ansatzweise gerecht.
In den bekannten Entwurfsversionen des Radverkehrskonzeptes ist ein grundsätzlich
zufriedenstellendes Netz von Fahrradstraßen konzeptioniert. Deren Umsetzung muss 2021
beginnen.
Zu 2:
Unabhängig vom Radverkehrskonzept und unabhängig von etwaigen
Radverkehrsschnellwegen zwischen Bergisch Gladbach und Köln dürfte unstrittig sein, dass
der Bergisch Gladbacher Straße als Ost-West-Achse und Straße mit vielen Läden eine
überragende verkehrliche Bedeutung auch für den Radverkehr zukommt. Der gegenwärtige
Zustand ist aus radverkehrlicher Sicht über den weitesten Teil der Bergisch Gladbacher Straße
absolut inakzeptabel. Die Wegeführung schlängelt sich, Radwege sind zu schmal, von anderen
V erkehrsarten nicht hinreichend getrennt, zugeparkt, mit Pflanzen bewachsen,
unübersichtlich, enden teilweise. Z.T. müssen sich Radfahrende und zu Fuß gehende den
gleichen engen Weg teilen. Derartige Infrastruktur verhindert, dass Menschen Fahrrad fahren.
Nicht nur ist es unbequem, es ist gefährlich.
Dass eine Hauptverkehrsachse, zumal eine Bundesstraße, über einen sicheren, baulich
getrennten und durchgängig gestalteten Fahrradweg verfügt, sollte eine Selbstverständlichkeit
sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der hohen kraftfahrzeugverkehrlichen
Belastung der Straße. Die Realisierung akzeptabler Fahrradwege könnte auch zu
V erlagerungseffekten aufs Fahrrad und damit auch zu einer V erbesserung für Autofahrerinnen
und Autofahrer führen.
Zu 3:
An der Bedeutung von Radpendelrouten für einen sicheren und schnellen Radverkehr
bestehen keine Zweifel. Auch an der Bedeutung der V erkehrsachse zwischen Köln-Mülheim
und Leverkusen bestehen keine Zweifel. Da über die Streckenführung dieser Radpendelroute
Einigkeit besteht, spricht nichts dagegen, unverzüglich mit ihrer Realisierung zu beginnen.
Zu 4:
Das Planungstempo des Radschnellwegs wird der Klimakrise und der Bedeutung einer
sicheren und komfortablen Fahrradverbindung zwischen Bergisch Gladbach und Köln nicht
ansatzweise gerecht. Bereits heute besteht angesichts der Inanspruchnahme der Strecke durch
den Radverkehr ein großer Bedarf an einer qualitativ hochwertigen V erbindung. Dieser
Bedarf wird zukünftig zunehmen.
Die Bezirksvertretung erkennt an, dass die Phase der Konzeptionierung an dieser Strecke
vorbei ist. Nun ist die Zeit der Entscheidung und der Umsetzung.
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Streckenführung sollten insbesondere die Bedarfe
ihrer potentiellen Nutzerinnen und Nutzer in den Blick genommen werden. Für diese ist
insbesondere wichtig, dass ein entsprechender Weg wohn- und arbeitsortnah verläuft.
Niemand möchte einen langen (Um-)Weg fahren, um zum Radschnellweg zu gelangen.
Wichtig ist auch, dass ein Wechsel in den ÖPNV ohne große Umwege möglich ist – z.B. im
Falle von Wetterumschwüngen oder von Fahrradpannen. Schließlich ist es von V orteil, wenn
der Weg bereits bekannt ist, weil dann die Hürde, ihn (verstärkt) zu benutzen, geringer ist.
Außerdem können die baulichen V eränderungen in diesem Fall gering ausfallen, was eine
zügigere Umsetzung des V orhabens verspricht.
Alle diese Punkte sprechen eindeutig für den Wegführungsvorschlag der „Initiative
Radschnellweg Bergisch Gladbach – Köln“. Auf diesen sollte sich deshalb unverzüglich
geeinigt werden. Der Weg führt entlang der Straßenbahnlinien 18 und 3 und wird bereits
heute von über 2.000 Personen pro Tag in Anspruch genommen. Nur mit dieser V ariante wird
es gelingen, schnell weitere Personen zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen.
Mit der Umsetzung sollte sodann auch aus den unter 3. genannten Gründen unverzüglich
begonnen werden.
Zu 5:
Der Clevische Ring hat nicht nur für den motorisierten Individualverkehr große Bedeutung,
sondern auch für Rad Fahrende. Dieser Bedeutung wird die bisherige Radwegführung nicht
im Ansatz gerecht. In dem o.g. Abschnitt ist überhaupt kein Fahrradweg vorhanden. Das ist
absolut unangemessen und äußerst gefährlich. Derartige verkehrliche Situationen halten
Menschen verständlicherweise davon ab, das Fahrrad zu benutzen, da sie sie zwingen, auf die
schnell befahrene Straße auszuweichen. Perspektivisch muss – entsprechend der Nummer 2
dieses Antrags – ein sicherer, baulich getrennter, ausreichend breiter und durchgängiger
Radweg entlang des Clevischen Rings geschaffen werden. Bis zur Realisierung werden
allerdings etliche Jahre vergehen. Doch die Klimakrise ist jetzt. Es ist deshalb unumgänglich,
mittels eines Popup-Radweges die für den Radverkehr schlimmsten Gefahrenstellen zu
entschärfen.
gez. Winfried Seldschopf gez. Sabine Ulke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bergisch Gladbacher Straße
- Wiener Platz 2a
- Markgrafenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1740/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 24.08.2021 09:36