1083/2018
Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
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Anlage 1 (Fassung Rat 07.06.2018): 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
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Anlage 1 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) vom 15. November 2016 hat der Rat in seiner Sitzung vom 03.05.2018 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 14.02.2017 beschlossen: § 1 (1) Der Abschnitt I. des Inhaltsverzeichnisses der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: I. Allgemeines § 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke § 2 Siegel, Wappen und Flagge § 3 Bezeichnungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger § 4 Amtszeichnen § 5 Verpflichtung der Ratsmitglieder, der Mitglieder der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen § 6 Auskunftspflicht der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger § 7 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln § 8 Öffentliche Bekanntmachungen § 9 Zuständigkeitsordnung § 10 Dringlichkeitsentscheidungen § 11 Genehmigungspflicht für Verträge § 12 Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamtes § 12a Städtepartnerschaften § 12b Jugend- und Kinderfreundlichkeit (2) Hinter § 12a wird folgender § 12b eingefügt: § 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. § 2 Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage Rat (Fassung Rat 07.06.2018)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 1083/2018 Freigabedatum 24.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln. Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung In seiner 34. Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung ab Januar 2018 beschlossen (Vorlage 2668/2017). Die Stadt Köln wurde am 20. Februar 2018 von der Initiative "Kinderfreundliche Kommu- nen" des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks mit dem Siegel für Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet. Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ sieht auf S. 55 unter Punkt 3.2.2.1 vor, das Thema Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Abschnitt „II. Bürgerbeteiligung“ in einem neu einzuführenden § 14a mit folgendem Text in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufzunehmen: „Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen ge- bildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.“ Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Es zeichnet sich im Be- sonderen dadurch aus, dass hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teil- habe motiviert werden. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglich- keit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren akti- ve Jugendliche erreicht. Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entspre- chend unterschiedlich gestalten und Teilhabe an formalen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksver- tretungen sichern. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Themas wird vorgeschlagen, die Regelung im Ab- schnitt „I. Allgemeines“ in einem neu einzuführenden § 12b wie folgt aufzunehmen: § 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, um die Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen zu gewährleisten. Anlage 1: 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009
Anlage 1 (Neufassung - korrigiert) 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
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Anlage 1 (Neufassung - korrigiert) 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) vom 15. November 2016 hat der Rat in seiner Sitzung vom 03.05.2018 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 14.02.2017 beschlossen: § 1 (1) Der Abschnitt I. des Inhaltsverzeichnisses der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: I. Allgemeines § 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke § 2 Siegel, Wappen und Flagge § 3 Bezeichnungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger § 4 Amtszeichnen § 5 Verpflichtung der Ratsmitglieder, der Mitglieder der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen § 6 Auskunftspflicht der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger § 7 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln § 8 Öffentliche Bekanntmachungen § 9 Zuständigkeitsordnung § 10 Dringlichkeitsentscheidungen § 11 Genehmigungspflicht für Verträge § 12 Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamtes § 12a Städtepartnerschaften § 12b Jugend- und Kinderfreundlichkeit (2) Hinter § 12a wird folgender § 12b eingefügt: § 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche gebildet. § 2 Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage Rat (Neufassung)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 1083/2018 Freigabedatum 21.06.2018 Neufassung Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln. Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung In seiner 34. Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung ab Januar 2018 beschlossen (Vorlage 2668/2017). Die Stadt Köln wurde am 20. Februar 2018 von der Initiative "Kinderfreundliche Kommu- nen" des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks mit dem Siegel für Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet. Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ sieht auf S. 55 unter Punkt 3.2.2.1 vor, das Thema Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Abschnitt „II. Bürgerbeteiligung“ in einem neu einzuführenden § 14a mit folgendem Text in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufzunehmen: „Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen ge- bildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.“ Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Es zeichnet sich im Be- sonderen dadurch aus, dass hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teil- habe motiviert werden. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglich- keit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren akti- ve Jugendliche erreicht. Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entspre- chend unterschiedlich gestalten und Teilhabe an formalen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksver- tretungen sichern. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Themas wird vorgeschlagen, die Regelung im Ab- schnitt „I. Allgemeines“ in einem neu einzuführenden § 12b wie folgt aufzunehmen: § 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befug- nisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche gebildet. Hinweis zur Neufassung: Die im Aktionsplan vorgeschlagene Formulierung wurde im Hinblick auf das Ergebnis der Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017 angepasst. Anlage 1: 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1083/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.07.2018
- Erstellt
- 06.04.2018 08:35