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1083/2018

Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 6.1.1

Anlage 1 (Fassung Rat 07.06.2018): 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

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Beschlussvorlage Rat (Fassung Rat 07.06.2018)

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Anlage 1 (Neufassung - korrigiert) 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

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Beschlussvorlage Rat (Neufassung)

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Anlage 1 (Fassung Rat 07.06.2018): 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

1815 Zeichen

Anlage 1  
17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) vom 15. November 2016 hat der Rat in 
seiner Sitzung vom 03.05.2018 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 
10.02.2009, zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 
14.02.2017 beschlossen: 
§ 1 
 
(1) Der Abschnitt I. des Inhaltsverzeichnisses der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: 
 
I. Allgemeines 
 § 1  Stadtgebiet und Stadtbezirke 
 § 2  Siegel, Wappen und Flagge 
  § 3  Bezeichnungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
 § 4  Amtszeichnen 
 § 5  Verpflichtung der Ratsmitglieder, der Mitglieder der Ausschüsse und 
der Bezirksvertretungen 
 § 6  Auskunftspflicht der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
 § 7 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln 
 § 8 Öffentliche Bekanntmachungen 
§ 9 Zuständigkeitsordnung 
§ 10 Dringlichkeitsentscheidungen 
§ 11 Genehmigungspflicht für Verträge 
§ 12 Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamtes 
§ 12a Städtepartnerschaften 
§ 12b Jugend- und Kinderfreundlichkeit 
 
(2) Hinter § 12a wird folgender § 12b eingefügt: 
§ 12b 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer 
Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den 
Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, um die Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen zu gewährleisten. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen 
Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage Rat (Fassung Rat 07.06.2018)

2986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 
 1083/2018 
Freigabedatum 
24.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt 
Köln. 
 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
In seiner 34. Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln den Aktionsplan „Kinderfreundliche 
Kommune“ zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung ab Januar 2018 beschlossen (Vorlage 
2668/2017). Die Stadt Köln wurde am 20. Februar 2018 von der Initiative "Kinderfreundliche Kommu-
nen" des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks mit dem Siegel für 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet.   
Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen 
Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. 
 
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ sieht auf S. 55 unter Punkt 3.2.2.1 vor, das Thema 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Abschnitt „II. Bürgerbeteiligung“ in einem neu einzuführenden 
§ 14a mit folgendem Text in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufzunehmen: „Die Stadt Köln ist eine 
kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung 
der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen ge-
bildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.“  
Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Es zeichnet sich im Be-
sonderen dadurch aus, dass hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem 
Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teil-
habe motiviert werden. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglich-
keit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren akti-
ve Jugendliche erreicht. Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entspre-
chend unterschiedlich gestalten und Teilhabe an formalen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksver-
tretungen sichern. 
Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Themas wird vorgeschlagen, die Regelung im Ab-
schnitt „I. Allgemeines“ in einem neu einzuführenden § 12b wie folgt aufzunehmen: 
§ 12b 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf 
die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin.  
In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, um die Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen zu gewährleisten. 
 
Anlage 1: 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009

Anlage 1 (Neufassung - korrigiert) 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

1803 Zeichen

Anlage 1 (Neufassung - korrigiert)  
17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) vom 15. November 2016 hat der Rat in 
seiner Sitzung vom 03.05.2018 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 
10.02.2009, zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 
14.02.2017 beschlossen: 
§ 1 
 
(1) Der Abschnitt I. des Inhaltsverzeichnisses der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: 
 
I. Allgemeines 
 § 1  Stadtgebiet und Stadtbezirke 
 § 2  Siegel, Wappen und Flagge 
  § 3  Bezeichnungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
 § 4  Amtszeichnen 
 § 5  Verpflichtung der Ratsmitglieder, der Mitglieder der Ausschüsse und 
der Bezirksvertretungen 
 § 6  Auskunftspflicht der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
 § 7 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln 
 § 8 Öffentliche Bekanntmachungen 
§ 9 Zuständigkeitsordnung 
§ 10 Dringlichkeitsentscheidungen 
§ 11 Genehmigungspflicht für Verträge 
§ 12 Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamtes 
§ 12a Städtepartnerschaften 
§ 12b Jugend- und Kinderfreundlichkeit 
 
(2) Hinter § 12a wird folgender § 12b eingefügt: 
§ 12b 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer 
Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den 
Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche gebildet. 
 
§ 2 
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen 
Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage Rat (Neufassung)

3151 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 
 1083/2018 
Freigabedatum 
21.06.2018 Neufassung 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kinderfreundliches Köln - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt 
Köln. 
 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
In seiner 34. Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln den Aktionsplan „Kinderfreundliche 
Kommune“ zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung ab Januar 2018 beschlossen (Vorlage 
2668/2017). Die Stadt Köln wurde am 20. Februar 2018 von der Initiative "Kinderfreundliche Kommu-
nen" des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks mit dem Siegel für 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet.   
Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen 
Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. 
 
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ sieht auf S. 55 unter Punkt 3.2.2.1 vor, das Thema 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Abschnitt „II. Bürgerbeteiligung“ in einem neu einzuführenden 
§ 14a mit folgendem Text in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufzunehmen: „Die Stadt Köln ist eine 
kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung 
der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen ge-
bildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.“  
Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Es zeichnet sich im Be-
sonderen dadurch aus, dass hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem 
Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teil-
habe motiviert werden. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglich-
keit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren akti-
ve Jugendliche erreicht. Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entspre-
chend unterschiedlich gestalten und Teilhabe an formalen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksver-
tretungen sichern. 
Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Themas wird vorgeschlagen, die Regelung im Ab-
schnitt „I. Allgemeines“ in einem neu einzuführenden § 12b wie folgt aufzunehmen: 
§ 12b 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befug-
nisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin.  
In den Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche gebildet. 
 
Hinweis zur Neufassung: Die im Aktionsplan vorgeschlagene Formulierung wurde im Hinblick auf das 
Ergebnis der Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017 angepasst.  
 
Anlage 1: 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1083/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.07.2018
Erstellt
06.04.2018 08:35