2189/2025
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Beschäftigungsförderung mbH (KGAB): Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
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Beschlussvorlage Rat
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*Name ergänzt 03.09.2025 Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2189/2025 Freigabedatum 11.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Beschäftigungsförderung mbH (KGAB): Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet anstelle von Frau Dr. Katja Robinson Ursula Hähner* _____________________________________ (Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß- geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/ dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienst- verhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin- nen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten. Rat 04.09.2025 2 *Ergänzung 03.09.2025 Begründung: Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft der Stadt Köln. Die für die Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Ge- sellschaftsvertrages der KGAB lautet: § 9 Aufsichtsrat 1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihm gehören der bzw. die für Soziales zuständige Beigeordnete der Stadt Köln kraft Amtes, die Ober- bürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder eine von ihr bzw. ihm vorgeschlagene, vom Rat der Stadt Köln zu entsendende Dienstkraft der Stadt Köln, weitere 7 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und drei Arbeitnehmervertreter/innen an. Die Arbeitneh- mervertreter/innen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlver- ordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf- sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver- treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be- teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür- germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bediens- tete der Gemeinde dazuzählen. Dem entsprechend wurde - auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker – Frau Dr. Katja Robinson vom Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020 in den Aufsichtsrat der KGAB ent- sandt. Frau Dr. Katja Robinson ist aus dem Dienst für die Stadt Köln ausgeschieden. Damit ist auch die Grundlage der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der KGAB entfallen. Gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KGAB ist eine Nachfolge zu besetzen. Die Nachfolge ist noch vor der Kommunalwahl 2025 zu besetzen, da die Amtszeit erst mit der Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. Bis dahin findet jedoch mindestens noch eine Aufsichtsratssitzung der KGAB statt, des- halb ist die unverzügliche Entsendung einer neuen Vertreterin / eines neuen Vertreters not- wendig. Die Entsendung erfolgt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW wiederum auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker. Frau Ursula Hähner ist derzeit im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren als Abteilungsleiterin und stellvertretende Amtsleiterin tätig.* Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzu- weisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhal- tung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vor- lage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2189/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 02.07.2025 01:07