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1933/2019

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1854 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
230/1-Jü 
Vorlagen-Nummer 
 1933/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 
Sachstand des Verkaufs eines Grundstücks in Kalk-Süd an das Erzbistum Köln 
 
Die anfragenden Fraktionen bemängeln, die Bezirksvertretung Kalk sei in die Verhandlungen bezüg-
lich eines möglichen Verkaufs eines Grundstücksteils aus dem Gebiet des Werkstattverfahrens Hal-
len Kalk für eine geplante Bistumsschule nicht eingebunden, und stellen dazu Fragen. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Das Vorhaben des Erzbistums Köln, eine Schule zu errichten und damit die Schulbaunot zu entschär-
fen, ist uneingeschränkt zu begrüßen. Über die Ansiedlung einer Schule an diesem Standort wurde 
die Bezirksvertretung Kalk bereits in ihrer Sitzung am 21.06.2018 in Form einer Beschlussvorlage (Nr. 
1423/2018) informiert. 
 
Die Entscheidungsbefugnis über Grundstücksgeschäfte ab 500.000 € obliegt dem Rat, der Liegen-
schaftsausschuss wird vorberatend tätig. Eine Mitwirkung der Bezirksvertretung ist in der Zuständig-
keitsordnung nicht vorgesehen.  
 
Aufgrund eines durch den Liegenschaftsausschuss beschlossenen Auftrags wurden die Alternativen 
(Einräumung eines Erbbaurechtes oder Flächentausch)  geprüft und mit dem Erzbistum Köln bespro-
chen. Im Ergebnis mussten beide Alternativen als nicht zielführend verworfen werden.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat dem Verkauf in seiner Sitzung am 04.04.2019 zugestimmt. Die Beurkun-
dung des Kaufvertrages steht kurz bevor.  
 
Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert und erfüllt damit vollumfänglich die Bestimmungen des  
§ 90 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1933/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.07.2019
Erstellt
03.06.2019 10:46