Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1933/2019 vom 15.07.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 1933/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 Sachstand des Verkaufs eines Grundstücks in Kalk-Süd an das Erzbistum Köln Die anfragenden Fraktionen bemängeln, die Bezirksvertretung Kalk sei in die Verhandlungen bezüg- lich eines möglichen Verkaufs eines Grundstücksteils aus dem Gebiet des Werkstattverfahrens Hal- len Kalk für eine geplante Bistumsschule nicht eingebunden, und stellen dazu Fragen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Vorhaben des Erzbistums Köln, eine Schule zu errichten und damit die Schulbaunot zu entschär- fen, ist uneingeschränkt zu begrüßen. Über die Ansiedlung einer Schule an diesem Standort wurde die Bezirksvertretung Kalk bereits in ihrer Sitzung am 21.06.2018 in Form einer Beschlussvorlage (Nr. 1423/2018) informiert. Die Entscheidungsbefugnis über Grundstücksgeschäfte ab 500.000 € obliegt dem Rat, der Liegen- schaftsausschuss wird vorberatend tätig. Eine Mitwirkung der Bezirksvertretung ist in der Zuständig- keitsordnung nicht vorgesehen. Aufgrund eines durch den Liegenschaftsausschuss beschlossenen Auftrags wurden die Alternativen (Einräumung eines Erbbaurechtes oder Flächentausch) geprüft und mit dem Erzbistum Köln bespro- chen. Im Ergebnis mussten beide Alternativen als nicht zielführend verworfen werden. Der Rat der Stadt Köln hat dem Verkauf in seiner Sitzung am 04.04.2019 zugestimmt. Die Beurkun- dung des Kaufvertrages steht kurz bevor. Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert und erfüllt damit vollumfänglich die Bestimmungen des § 90 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Beratungsverlauf
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12.09.2019
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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