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3958/2022

Kampagne der Landesmedienanstalt zu „safer-sexting“

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.11.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2455 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2022 
 3958/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
Kampagne der Landesmedienanstalt zu „safer-sexting„ 
Im Jugendhilfeausschuss am 25.10.2022 stellte sich unter TOP 5.1.1 die Frage 
1. nach der Verwendbarkeit und Zielgruppentauglichkeit der „safer-sexting“ Kampagne der Lan-
desmedienanstalt. 
2. nach dem aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der Vorschläge zur Bundeskampagne „Schieb 
den Gedanken nicht weg“. 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Die umfassende Antwort der Verwaltung vom 13.10.22 zur Bundeskampagne gegen die Verbreitung von 
Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg“ 
kann auf die Kampagne der Landesmedienanstalt zu „safer-sexting“ übertragen werden. 
Die Kampagne bereitet zielgruppenorientiert eine Thematik auf, die zur Entwicklung einer sexuellen und 
Beziehungsidentität aus der Gruppe der 14 -18 jährigen nicht mehr wegzudenken ist. Unter dem Motto 
„Freiheit zulassen und Recht schützen“ versucht die Landesanstalt für Medien NRW für Risiken beim 
medialen Austausch von Nacktbildern zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären. 
Aus Sicht der Verwaltung wird dringend angeraten, auch hier die vorhandenen städtischen Strukturen zu 
nutzen und bei Planung einer städtischen Präventionskampagne die bereits mit diesen Themen befass-
ten Träger einzubeziehen.  
 
Materialien zur Kampagne können kostenfrei über die Website der Landesmedienanstalt abgerufen wer-
den. Schwerpunkt ist hier pädagogisches Material für Unterricht und Jugendarbeit, so dass anzuraten 
ist, insbesondere die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zur Verbreitung in Jugendzentren 
und Jugendtreffs, das Sportamt zur Bewerbung der Kampagne in den Sportvereinen, sowie die Kölner 
Schulen einzubeziehen. 
 
In den operativen Diensten der Bezirksjugendämter und den dortigen Wartebereichen kann Informati-
onsmaterial verbreitet werden. Eine Anfrage an die Landesmedienanstalt zur Bestellung größerer Men-
gen von entsprechendem Material wurde gestellt. 
 
Bezugnehmend auf die Anfrage zu aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung der Bundeskampagne 
liegen bisher leider noch keine Rückmeldungen aus dem Bundesministerium vor. 
 
Die Verwaltung wird zu neuen Sachständen unaufgefordert berichten. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3958/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.11.2022
Erstellt
21.11.2022 10:06