AN/1689/2017
Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1689/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.8 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth, An- trag der FDP-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Die Grünen, AN/1689/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der“ Panzerrampe in Köln-Sürth zu ergreifen. Sachstand Dezember 2018 Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde informiert. Das Ordnungsamt ist zuständig für den Bereich vor den Pollern und bestreift diesen Bereich. Status erledigt
Antrag Panzerrampe 2017.10.14
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Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1689/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 04.12.2017 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der“ Panzerrampe“ in Köln-Sürth zu ergreifen. Begründungen: Die Panzerrampe in Köln-Sürth ist für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die einzige Ausnahme bilden Fahrzeuge mit Bootsanhängern. Vorrangig an den Wochenenden in den Sommermonaten, als auch zuletzt am Wochenende des 14./15.10.2017 setzen sich diverse Autofahrer über das bestehende Park- und Halteverbot hinweg und parken ihre Kfz ohne Bootsanhänger auf dem Ausleger der Panzerrampe. Hierbei finden sich neben Fahrzeugen aus Köln ebenso Fahrzeuge aus dem Kölner Umland. Dabei führen einzelne Fahrzeuge einen Anhänger mit einem Jet Ski mit. Die Jet Skis werden dann ohne Rücksicht auf den Gewässerschutz teils vor Ort betankt und sodann für Spaßfahrten auf dem Rhein genutzt. Eine Vielzahl der anderen Fahrzeuge wird dort geparkt, um von diesem rechtswidrigen Parkplatz aus Spaziergänge am Rhein durchzuführen oder den Jet Skis auf dem Rhein bei ihren Hin- und Herfahrten zuzuschauen. Als Folge des Autoverkehrs und der Jet-Skifahrten werden die dortigen Vögel verschreck; ebenso führen die Spaßfahrten der Jet -Skis zu erheblichen Lärm- und Umweltbelästigungen. Eine konsequente Durchsetzung des dort bestehenden Park- und Halteverbots mit in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln geeigneten Maßnahmen würde diese Belästigungen verhindern und lediglich der unterstützungswerten Kanu- und Bootsnutzung von der „Panzerrampe“ aus Platz verschaffen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Daniel gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1689/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 20.11.2017 11:41