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2759/2025

Jahresbericht 2024 der Naturschutzwachte Bezirk Wahner Heide

Mitteilung BV 11.09.2025

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Jahresbericht 2024_Wahner Heide_anonymisiert

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Mitteilung BV

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Jahresbericht 2024_Wahner Heide_anonymisiert

30491 Zeichen

XXXX 
                                                                  Beauftragte für den Außendienst bei der  
                                                                  Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln         
                                                                  Naturschutzgebiet Wahner Heide                                                                                
                                                                  Dienstbezirk VII                                
                                                                                                                             31.01.2025    
                                          
 
Jahresbericht 2024 
 für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 
 
Zuständigkeitsbereich 
Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen: 
 
1) Paradeplatz, Maikammer sowie Flächen am Parkplatz Radarturm  
Diese Flächen liegen südlich der Alten Kölner Str. bis zum Flughafenzaun hin, nach 
Westen  bis zum Grengeler Mauspfad, im Osten bis zu der Offenlandflächen am 
Parkplatz Radarturm hin.  
 
2) Geisterbusch 
Diese Freiflächen bzw. Koppeln liegen nördlich der Alten Kölner Straße. 
 
3) Pionierbecken II und III 
Diese Flächen liegen in der Nähe des Porzer Weges, einige hundert Meter hinter dem 
Grengeler/ Heumarer Mauspfad, 
am Rennweg, 300 m südlich der A3 (Pionierbecken II) 
und 200 m südlich der Ein- u. Ausfahrt Königsforst der A3 (Pionierbecken III) 
 
4) Porzer Weg 
Dieses sind die Freiflächen, die nördlich an den Porzer Weg angrenzen.      
Diensteinsatz 
Die Dienstausübung wurde zumeist einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu 
unterschiedlichen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen ausgeführt. 
Darüber hinaus wurden die Straßen Mauspfad und Alte Kölner Straße mit dem PKW 
abgefahren und hierbei auf besondere V orkommnisse, insbesondere an neuralgischen 
Stellen, geachtet.  
Allgemeine Situation und Begegnungen mit Heidebesuchern  2024  
 
Unser Bestreben ist es, zu allen Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu pflegen und 
dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll in der Natur verhalten und sich an die 
vorgegebenen Regeln halten. Ziel ist, dass der Naturschutz im Naturschutzgebiet 
Wahner Heide näher gebracht und respektiert werden soll. Das bedingt, 
Heidebesuchern freundlich und nicht übereifrig entgegenzutreten, alles mit 
Augenmaß anzugehen und verständliche Erklärungen abzugeben, was unserer

Aufgabe als Naturschutzwacht entspricht. Insofern verliefen Gespräche mit 
Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen über Naturschutz und Verhalten 
in der Heide auch in 2024 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang. 
Der weitaus größte Teil der Heidebesucher verhielt sich in 2024 regelkonform, 
einsichtig und anständig. Nur in wenigen Fällen wurden uneinsichtige Personen 
angetroffen. Regelmäßig erscheinende Besucher der Wahner Heide kennen die 
Verhaltensregeln eher und halten sich meist daran. Andere, die die Wahner Heide nur 
an und ab aufsuchen oder sich dort erstmals aufhalten, haben sich oft noch nicht mit 
den Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet auseinandergesetzt, dem Vernehmen nach 
oft die Schilder an den Eingangswegen nicht gelesen oder diese nur oberflächlich 
betrachtet.   
Beobachtet wurden in 2024 nur kleinere Verstöße, zumeist ging es um Heidebesucher 
mit unangeleinten Hunden und Heidebesucher, die die zugelassene Wegeführung 
nicht eingehalten haben. Mögliche grobe Verstöße, die die Natur nachhaltig 
schädigen könnten, haben wir in 2024 nicht beobachtet.  
In Anbetracht dessen, dass die Wahner Heide am Rande eines Ballungszentrums liegt,   
sollten oder können wir mit dem dortigen Geschehen bzw. Verhalten der 
Heidebesucher in 2024 insgesamt gesehen nach unserer Auffassung zufrieden sein.  
 
Fußgänger in der Heide 
Fußgänger halten sich zumeist an die Spielregeln, Betretungen außerhalb der Wege  
und in den Flächen wurden manchmal beobachtet, insbesondere im Pionierbecken II, 
öfters auf einigen Reitwegen, wo teils die Beschilderung abhanden gekommen ist 
(Reitweg, der die Untere Querschneise kreuzt). Picknick und sonstige Gelage wurden   
auf den Freiflächen am Parkplatz Radarturm sowie im Bereich der ehemaligen 
Rampe der Feldbahnlinie, östlich des Porzer Weges festgestellt.  
Weitere Einzelheiten sind bei „Besonderheiten in den einzelnen Bereichen“ 
dargestellt. 
Hunde und Halter 
Das Problem liegt darin, dass wir es nicht nur mit regelmäßig erscheinenden 
Hundehaltern zu tun haben, die die Regeln kennen und sich zumeist an die 
Anleinpflicht halten. Viele Hundehalter suchen die Heide seltener oder erstmals auf 
und kennen die Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet Wahner Heide (noch) nicht 
bzw. haben sich noch nicht bemüht, diese kennen zu lernen. In den allermeisten 
Fällen halten sich unangeleinte Hunde jedoch unmittelbar oder in der Nähe der Halter 
auf und verlassen kaum die Wege. 
Hundehalter kennen, wenn überhaupt, das Thema Anleinpflicht zumeist nur aus dem 
Landeshundegesetz (LHundG NRW) und Landesforstgesetz (LfoG), wonach Hunde, 
die im Wald auf Wegen mitgeführt werden, nicht angeleint werden müssen, es sei 
denn, sie verlassen die Wege. In solchen Fällen haben wir auf den Landschaftsplan 
Wahner Heide verwiesen, in dem festgelegt ist, dass Hunde an der Leine zu führen 
sind. Darauf weisen auch die Zusatzschilder eingangs der Wege hin. 
In wenigen Fälle haben wir es mit uneinsichtigen Hundehaltern zu tun gehabt. Bei 
diesem Klientel ist Überzeugungsarbeit schwierig bis nicht möglich.

Im Bereich der eingezäunten Koppeln stellt sich die Hundesituation deutlich 
entspannter dar als bei nicht eingezäunten Flächen.  
 
Reiter und Reitpferde 
Insgesamt hielt sich 2024 wiederum alles in Grenzen. Die große Mehrzahl der Reiter 
benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich 
nicht daran halten, teils liegt es daran, dass sie die vorgesehenen Reitwege noch nicht 
so richtig kennen bzw. sich noch nicht zurecht gefunden haben. In diesem 
Zusammenhang sollten die Reitschilder auf Stimmigkeit, gute Sichtbarkeit und 
V ollständigkeit (mindestens ein Schild ist abhanden gekommen) überprüft werden. 
Daher haben wir Anfang des Jahres den Kontakt zum Reit- und Fahrverein Porz-
Grengel gesucht, um die Interessen von Naturschutz und Reiter*innen in der Wahner 
Heide wieder neu aufzubauen. Im ersten Treffen wurden mit der zweiten 
V orsitzenden, Frau Freund, die Kontaktdaten ausgetauscht und über notwendige 
Themen gesprochen, wie z.B. die Beschilderung der Reitwege in der Wahner Heide. 
Die NSW wurden im Laufe des Jahres mehrfach von Frau Freund über versperrte 
Reitwege durch umgestürzte Bäume informiert. In den meisten Fällen konnten die 
Reitwege durch die NSW wieder notdürftig freigemacht werden und die betroffenen 
Stellen wurden an die UNB gemeldet. 
 
Besonderheiten in den einzelnen Bereichen 
Koppeln Paradeplatz/ Maikammer und Geisterbusch: 
Die Einzäunungen der Koppeln vor einigen Jahren haben sich positiv auf die Natur 
ausgewirkt, über die wir in den V orjahren bereits berichtet haben. Die geschützten 
Heideflächen haben einen hohen Stellenwert, sie sind äußerst wertvoll für die Natur 
und dürften wesentlich zum Schutz und Erhalt seltener heidetypischer Pflanzen- und 
Tierarten beitragen. Die Beweidung durch Ziegen trägt dazu bei, die Verbuschung zu 
reduzieren. Die Koppeln stellen zudem ein Nahrungsreservoir für Vögel dar, auch für 
durchziehende Vögel (u.a. Spechte und Wespenbussarde). 
Die Eingangstore zu den Koppeln sollten verschlossen gehalten werden, was nicht 
immer der Fall ist, damit Unbefugte diese nicht öffnen können und befindliche Wild- 
und Weidetiere, insbesondere auch bodenbrütende Vögel dadurch nicht gestört 
werden. 
Wie bereits in den V orjahren erwähnt, ist die vor einigen Jahren neu geschaffene 
Freifläche im Geisterbusch (vorgesehene Koppel 3) noch nicht eingezäunt. Die hierzu 
bestehenden Probleme sind uns bekannt. Da dort Fußgänger und frei laufende Hunde 
beobachtet werden und sich bereits Trampelpfade gebildet haben, wäre es sehr zu 
begrüßen, wenn die Angelegenheit zum Abschluss kommen könnte.  
Müllsituation 
Müllablagerungen sowie Kleinmüll in der Heide hielten sich auch 2024 in wieder in  
Grenzen. Neuralgische Ablagestellen sind die Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, 
Maikammer, Nähe Radarturm und Mauspfad. Größere Müllabladungen werden 
relativ zeitnah von der AWB unaufgefordert bei mehr oder weniger regelmäßigen

Kontrollfahrten abgeholt, sofern diese am Straßenstand, insbesondere an den 
Parkplätzen, deponiert sind. 
Situation an den Wegeingängen/ Schranken 
 
Gemäß Landschaftsplan Wahner Heide sind die Zuwege zur Heide zu schließen. 
Fahrzeuge können jedoch nach wie vor an der Alten Kölner Str./ Rennweg 
(gegenüber Parkplatz Maikammer) einfahren, da sich links neben der Schranke eine 
Einfahrstelle  befindet. Das Ablegen eines Baumstammes zur Verengung an diese 
Stelle könnte ein Einfahren verhindern.  
Ebenso können am Parkplatz Paradeplatz an dem Weg, der zur Heide führt, nach wie 
vor Fahrzeuge einfahren, worauf schon einmal Fahrspuren hinweisen. Wie schon in 
den V orjahren berichtet, wurden dort seinerzeit zur Verengung der Eingangsstelle 
seitlich rechts und links des Weges je ein Baumstamm abgelegt, sodass dort keine 
Fahrzeuge mehr einfahren konnten. Warum die Baumstämme nach kurzer Zeit wieder 
entfernt wurden und von wem, ist uns nicht bekannt bzw. darüber haben wir keine 
Kenntnis erhalten. Nach unserem Wissensstand hatte die Stadt Köln seinerzeit im 
V orfeld mit allen zur Einfahrt in die Heide berechtigten Stellen (wie Polizei etc.) 
abgeklärt, dass diese Zuwegung für Einfahrzwecke nicht benötigt wird, da an der 
unteren Querschneise/ Parkplatz Maikammer eine Einfahrt (mit Schranke) besteht 
und diese auch benutzt wird.  
Es sollte nochmals geprüft werden, ob diesbezüglich etwas unternommen werden 
soll, ansonsten werden wir die Angelegenheit nicht weiter verfolgen. 
 
  Schädigungen der Natur 
Wie schon eingangs erwähnt, konnten keine größeren oder nachhaltigen 
Schädigungen der Natur festgestellt werden. So wurden z.B. in 2024 keine Horden 
von Pilz- oder sonstigen Sammlern angetroffen, die durch das Gelände streifen, um 
größere Mengen einzusammeln und damit zudem das Betretungsverbot nicht 
beachten. 
Parkmöglichkeiten in der Heide 
Besonders an schönen Wochenenden reichen die Parkmöglichkeiten auf den 
Parkplätzen in der Heide oft nicht aus, sodass an Straßenrändern (etwas im Gelände) 
geparkt wird. Oft kommen die Heidebesucher von weit her und wollen nicht wieder 
umkehren, da es vorgesehene weitere Parkmöglichkeiten in der Nähe nicht gibt. 
Der Parkplatz Paradeplatz wird offenbar von Fluggästen des Airport Köln Bonn 
benutzt. Nach unserer Einschätzung wird er von diesen oft zu ca. der Hälfte belegt, 
was das Parken der Heidegäste insbesondere an Wochenenden beeinträchtigen kann. 
Auf den Parkplätzen werden schon einmal Lkws oder Hänger abgestellt, was sich 
jedoch einigermaßen in Grenzen hält. Das nur zur Kenntnis. 
 
Klimaerwärmung 
Auf die Klimaerwärmung ist es wohl zurückzuführen, dass auch in der Wahner Heide

Veränderungen in Flora und Fauna zu beobachten sind.  
Z.B. aus dem Insektenbereich ist neu, dass in 2024 erstmals die Gottesanbeterin 
(Mantis religiosa) an einem Wegrand in der Wahner Heide (drei verschiedene Stellen) 
beobachtet werden konnte. Die Fundstellen befanden sich zwar nicht auf Kölner 
Gebiet (ca. 1,5 km bis zur Kölner Stadtgrenze), es ist jedoch davon auszugehen, dass 
diese unauffällige Art auch auf Kölner Gebiet zu finden ist. 
Schön auch, dass der prächtige Kleine Schillerfalter (Apatura ilia), der nach ca. 40-
jähriger Abwesenheit in der Wahner Heide 2022 zurückgekehrt ist und auch dieses Jahr 
wieder mehrfach gesichtet werden konnte. Diese Art gehört zu den größten heimischen 
Tagfaltern, der nur unmerklich kleiner ist als der hier schon immer bodenständige Große 
Schillerfalter, aber größer ist als die allbekannten Admirale oder Tagpfauenaugen. 
 
Kleiner Schillerfalter  -(Apatura ilia)  
Wahner Heide, Untere Querschneise, 18.06.2024, Foto: K. HANISCH  
 
 
 
Gottesanbeterin  -(Mantis religiosa)  
Wahner Heide,  An einem Wegesrand, 17.08.2024, Foto: K. HANISCH

Offene Punkte aus den Vorjahren 
 
Im November fand ein Treffen von den NSW mit der UNB statt, bei dem u.a. 
Themen aus den letzten Jahren aufgegriffen wurden, die noch offen sind und 
nochmals zwecks Prüfung angepackt werden sollen, inwieweit Änderungen möglich 
sind bzw. erfolgen können.  
Zur Verständnis ist der seinerzeit geführte Schriftverkehr nachfolgend 
umfangreich beigefügt: 
 
Betreuungsgebiet 
 
Es geht hierbei um die Frage, ob sich an unserem Betreuungsgebiet (s. Zeichnung) 
etwas geändert hat und ob nach wie vor der Grundsatz gilt, dass wir uns nur auf diese 
Bereiche konzentrieren sollen. Bei Einführung der Landschaftswart Wahner Heide 
2006 wurde seinerzeit gesagt, dass die anderen Bereiche Betreuungsgebiete des 
Forstes sind. 
 
Am 23.04.2024 schrieb XXX: 
 
Hallo Herr............. 
 
Zunächst geht es um einen gültigen Plan für die Flächen, die wir betreuen sollen. 
Anbei der Plan, den ich seinerzeit erhalten habe. Wenn ich richtig informiert bin, 
haben die neue Kollegin und der neue Kollege noch keinen erhalten, daher habe ich 
ihnen diesen vorab zur Verfügung gestellt. Hierauf fehlt allerdings das Teilstück 
Radarturm. Meine Frage wäre, ob die gekennzeichneten Flächen soweit noch gültig 
sind, wovon ich ausgehe, da ich zwischenzeitlich nichts anderes gehört habe. Gut 
wäre, wenn wir einen vollständigen Plan erhalten könnten, d.h., wo alle Flächen

gekennzeichnet sind, die zu unserem Betreuungsbereich gehören. 
 
 
 
 
Gültiger amtlicher Wegeplan für Wander- und Reitwege 
 
Am 23.04.2024 schrieb XXX weiter: 
 
Jetzt geht es noch um einen gültigen Wegeplan (eingezeichnete Fuss- und Reitwege). 
Es waren seinerzeit Änderungen im Gespräch, die auch umgesetzt werden sollten, 
z.B. die komplette Begehung des Weges entlang am Flughafenzaun im Kölner Teil. 
Einen neuen Plan hatten wir allerdings noch nicht erhalten. U.a. wollen wir 
daraufhin die roten Pflöcke überprüfen, ob soweit alles i.O. ist. 
 
Zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str.

Wie bereits in den V orberichten dargestellt, möchten wir auch dieses Jahr nochmals 
darauf hinweisen, dass die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch anzusehen ist, zumal 
Tempo 80 km/h vielfach nicht eingehalten wird und dort teils erheblich schneller 
gefahren wird.  
Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, 
das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidebesucher, Reiter, die die Straße 
überqueren müssen, Radfahrer, die keine Radwegspur haben etc. hatten wir 
ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern 
eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 
60 km/h. 
Es wurde zusammen mit den für uns zuständigen Kollegen der Stadt 
angeregt, das Thema “Tempolimit auf der Alten Kölner Straße“ 
dieses Jahr  nochmals anzugehen. 
 
Nachstehend unser geführter Schriftverkehr:  
 
  An:                                                                                                K.  
  M.                                                                                                 Mitglied der Landschaftswacht 
 
Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. 
(Naturschutzgebiet Wahner Heide) 
 
Sehr geehrter Herr XXX, 
wegen Urlaub und aus zeitlichen Gründen ist es mir jetzt erst möglich, zu der 
Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im Bereich der 
Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet Wahner Heide) Stellung zu beziehen. 
Diese Veränderungen haben in weiten Kreisen der Bevölkerung bzw. bei 
Heidebesuchern Unmut hervorgerufen bzw. konnten nicht nachvollzogen werden.  
Die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h wird allgemein als 
erhöhte Gefährdung für Heidebesucher und für die Natur angesehen. 
Im Einzelnen: 
 Für viele in der Tierwelt im höchsten Maße schützenswerte Arten (teils vom 
Aussterben bedrohte Arten) wie Vögel, Schmetterlinge etc. ist mit der 
Geschwindigkeitsanhebung mit einer höheren Mortalitätsrate zu rechnen, die 
im NSG Wahner Heide (FFH-Gebiet) nicht hingenommen werden sollte.  
 Starker Wildwechsel 
 Stark frequentierte Wanderwege (Fußgänger und Radfahrer) sowie Reitwege 
kreuzen die Alte Kölner Straße.

 Radfahrer haben keine eigenen Radwege und müssen auf der Straße fahren 
 Das gleiche gilt für Fußgänger, die teilweise entlang der Alten Kölner Str. 
laufen müssen (ca. 500 m), um von Porz, Grengeler Mauspfad, den nächsten 
zugelassenen Wanderweg zu erreichen. Ein separater Fußweg ist dort nicht 
vorhanden. 
 Das V orbeifahren mit hohem Tempo an den vier Parkplätzen im Kölner 
Bereich ist gefährlich, zumal dort u.a. Fahrzeuge mit Pferdeanhänger mehrfach 
rangieren müssen, um in die Parklücken hineinzukommen. 
          Außerdem überqueren von dort aus viele Fußgänger (teils mit Kinderwagen)   
          die Straße, um zu den Wanderwegen zu kommen. 
 
Vielleicht war bei der Entscheidungsfindung der eine oder andere Punkt nicht 
bewusst oder bekannt. Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen. 
 
Mit freundlichem Gruß 
XXX  
 
dazu: Auszug aus Jahresbericht 2010  
 
Das Schreiben vom 11.05.2010 an die Stadt Köln wurde dem Bericht beigefügt 
und dazu erwähnt: 
In der Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im 
Kölner Teil der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet Wahner Heide) sehen wir ein 
erhöhtes Risiko für Heidenutzer und die Natur. 
Früher wurde bei Tempo 60 km/h 80 km/h gefahren, heute sind durchweg 100 km/h 
an der Tagesordnung. 
Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße weiterhin Tempo 60 km/h. 
Weitere Ausführungen sind in nachfolgendem Schreiben an die Stadt Köln, Herrn 
XXX dargestellt. 
                                                                                                                            
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2011 
 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im Kölner 
Teil der Alten Kölner Str. hat dazu geführt, dass diese Straße jetzt von vielen mit 
Tempo 100 km/h und mehr befahren wird. U.E. ein erhöhtes Risiko für Heidenutzer, 
Radfahrer (an der Straße sind keine Radwege vorhanden), Nutzer der 5 Parkplätze 
und die Natur. 
Unsere Bedenken hatten wir am 11.05.2010 der Stadt Köln, Herrn XXX mitgeteilt. 
Herr XXX teilte uns dazu mit, dass seit längerer Zeit auf diesem Streckenabschnitt 
keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die Begrenzung daher 
gelockert werden musste. 
Wir hoffen, dass es in Zukunft nicht zu ernsthaften Unfällen kommen wird.

dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2012 
 
Wie bereits 2011 dargestellt, hat die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 
60 km/h auf 80 km/h im Kölner Teil der Alten Kölner Str. dazu geführt, dass diese 
Straße jetzt von vielen Verkehrsteilnehmern mit Tempo 100 km/h und mehr befahren 
wird, u.E. ein erhöhtes Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (an der Straße sind keine 
Radwege vorhanden), für Nutzer der Parkplätze und auch für die Natur. 
Unsere Bedenken hatten wir am 11.05.2010 der Stadt Köln, Herrn XXX mitgeteilt. 
Herr XXX gab hierzu an, dass seit längerer Zeit auf diesem Streckenabschnitt keine 
nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die Begrenzung daher gelockert 
werden musste. 
Es bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft nicht zu ernsthaften Unfällen kommen wird. 
 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2013 
 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. können wir nach wie vor nicht nachvollziehen. Die 60 km/h wurden 
früher schon nicht eingehalten, jetzt wird in diesem Bereich noch mehr „gerast“. 
Wir erlauben uns daher, das Thema an dieser Stelle nochmals aufzugreifen. Bereits in 
unserem Jahresbericht 2012 führten wir aus:  
„Wie bereits 2011 dargestellt, hat die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 
60 km/h auf 80 km/h im Kölner Teil der Alten Kölner Str. dazu geführt, dass diese 
Straße jetzt von vielen Verkehrsteilnehmern mit Tempo 100 km/h und mehr befahren 
wird, u.E. ein erhöhtes Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (an der Straße sind keine 
Radwege vorhanden), für Nutzer der Parkplätze und auch für die Natur. 
Unsere Bedenken hatten wir am 11.05.2010 der Stadt Köln, Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik  mitgeteilt. Hierzu gab man uns an, dass seit längerer Zeit auf 
diesem Streckenabschnitt keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die 
Begrenzung daher gelockert werden musste. 
Es bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft nicht zu ernsthaften Unfällen kommen wird.“ 
 
Schreiben vom 11.05.2010 an die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, 
in dem wir auf die Gefahren ausdrücklich hingewiesen haben:                                                                                                                                                                       
Wir können es uns nicht so richtig vorstellen, dass solche Unfälle bei Tempo 60, 
wenn diese Geschwindigkeit auch noch eingehalten wird, unvermeidbar sind, 
insbesondere wenn z.B. ein Radfahrer, wie dem Vernehmen nach im vorliegenden 
Falle, ordnungsgemäß auf der Straße fuhr. 
 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2014

Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatten wir die 
Verantwortlichen hingewiesen.  
Umfangreiche Ausführungen hierzu finden sich in unseren vorangegangenen 
Jahresberichten.  
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2015 
 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte XXX die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer 
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer 
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. 
Der Stadt Köln hatte XXX folgendes mitgeteilt:  (siehe Schreiben vom 11.05.2010)                                                                                                              
Herr xxxx gab hierzu an, dass seit längerer Zeit auf diesem Streckenabschnitt keine 
nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die Begrenzung daher gelockert 
werden musste. 
Inzwischen gab es im Kölner Teil der Alten Kölner Str. zwei tödliche Unfälle mit 
Radfahrern! 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2016 
 
Da wir das Thema Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße nach wie vor 
für wichtig halten, haben wir hierzu unsere früheren Ausführungen nachstehend 
nochmals dargestellt: 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte XXX die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer 
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer 
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. 
Herr xxxx gab seinerzeit hierzu an, dass seit längerer Zeit auf diesem 
Streckenabschnitt keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die 
Begrenzung daher gelockert werden musste. 
Inzwischen gab es im Kölner Teil der Alten Kölner Str. einen oder zwei (?) tödliche 
Unfälle mit Radfahrern! 
 
dazu:Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2017

Da wir nach wie vor dafür eintreten, dass die Änderung der zugelassenen 
Höchstgeschwindigkeit wieder auf 60 km/h auf der Alten Kölner Straße 
zurückgenommen werden soll, haben wir hierzu unsere früheren Ausführungen 
nachstehend nochmals dargestellt: 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte XXX die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer 
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer 
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren 
Jahresberichten 2011 bis 2015. 
Inzwischen ist wieder ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer, 32 Jahre alt, auf  der 
Alten Kölner Str. in Höhe des Parkplatzes Rösrather Weg eingetreten! 
Freunde oder Angehörige haben an der Unfallstelle zum Gedenken und vielleicht 
auch als Mahnung einiges zur Erinnerung angebracht (s. Bilder). 
 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2018 
 
Nach wie vor steht für uns im Raum, dass die Änderung der zugelassenen 
Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 80 km/h wieder auf 60 km/h 
zurückgenommen werden sollte, umfangreiche Ausführungen haben wir hierzu in 
früheren Jahresberichten (2010 bis 2016) dargestellt, das wesentliche ist nachstehend 
nochmals erwähnt: 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte XXX die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer 
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer 
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren 
Jahresberichten 2011 bis 2017. 
Inzwischen sind tödliche Unfälle mit Radfahrern auf der Alten Kölner Str.  
eingetreten! 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2019 
Weiterhin sehen wir die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch an. Umfangreich haben 
wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 dazu geäußert, das Wesentliche 
ist nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (keine

Radwegspur) sowie die Natur haben wir insbesondere in unseren Jahresberichten   
2011 bis 2015 umfangreich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit 
Radfahrern eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2020 
 
Nach wie vor sehen wir die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch an. Umfangreich haben 
wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, das Wesentliche ist 
nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (keine 
Radwegspur) sowie die Natur haben wir insbesondere in unseren Jahresberichten   
2011 bis 2015 umfangreich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit 
Radfahrern eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2021 
 
Wie schon in den V orberichten dargestellt, sehen wir nach wie vor die seit 2010 
geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 60 km/h auf 80 
km/h als problematisch an. Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 
2010 bis 2016 geäußert, das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (keine 
Radwegspur) sowie die Natur haben wir ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind 
dort tödliche Unfälle mit Radfahrern eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf 
dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 60 km/h. 
 
dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2022 
 
Wie schon in den V orberichten dargestellt, möchten wir auch dieses Jahr wieder 
darauf hinweisen, dass die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch anzusehen ist, zumal 
Tempo 80 km/h vielfach nicht eingehalten wird und dort teils erheblich schneller 
gefahren wird.  
Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, 
das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidebesucher, Reiter, die die Straße 
überqueren müssen, Radfahrer (keine Radwegspur) sowie die Natur haben wir 
ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern 
eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 
60 km/h.

dazu: Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2023 
 
Wie schon in den V orberichten als Hinweis dargestellt, möchten wir auch dieses Jahr 
darauf hinweisen, dass die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch anzusehen ist, zumal 
Tempo 80 km/h vielfach nicht eingehalten wird und dort teils erheblich schneller 
gefahren wird.  
Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, 
das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: 
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidebesucher, Reiter, die die Straße 
überqueren müssen, Radfahrer, die keine Radwegspur haben etc. hatten wir 
ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern 
eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 
60 km/h.

Mitteilung BV

7032 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2759/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 18.11.2025 
 
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwachte Bezirk Wahner Heide 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde Köln findet nach wie vor eine gute Zusammenar-
beit mit den Naturschutzwachten Herren Fischer, Herkenrath, Hanisch statt.  
Die Naturschutzwarte der Wahner Heide setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engage-
ment für das von ihnen betreute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle 
seitens der Unteren Naturschutzbehörde Köln gebührender Dank ausgesprochen wird. 
Das anvisierte Treffen zwischen der Unteren Naturschutzbehörde Köln und den Naturschutz-
wächtern hat im November 2024 stattgefunden. Dabei wurden insbesondere die Themen aus 
den Jahresberichten diskutiert und eine gemeinsame Linie bei der Aufgabenerfüllung der Na-
turschutzwächter besprochen. 
Ein für August 2025 geplanter Ortstermin von Unteren Naturschutzbehörde Köln, Ordnungs-
amt, Beweidern der Wahner Heide sowie Naturschutzwachten musste aufgrund der Wetter-
lage kurzfristig abgesagt werden. Ein neuer Termin wird abgestimmt. 
 
Zu den in dem Wahner-Heide-Bericht 2024 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend 
gelösten Problemen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Fußgänger in der Heide, Hund und Halter: 
 
Grundsätzlich ist die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren gut. Nur 
Hin und wieder gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die 
die Wegegebote innerhalb des Naturschutzgebietes missachten. 
Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungsgemäß nicht geben.  
 
Wie angekündigt wurde eine öffentliche Kampagne zum Thema Hunde umgesetzt, in der auch 
das Thema Hunde in Schutzgebieten bespielt wird. Der entworfenen Flyer „Hunde-Infos und 
Wissenswerte“ wurde den Naturschutzwachten zugesendet. Darin sind auch die geltenden 
Verhaltensregeln in Schutzgebieten aufgeführt.  
 
Reiter und Reitpferde 
 
 
Auch bei dieser Nutzergruppe halten sich Mehrzahl der Reiter an die gültigen Regeln und nut-
zen die ausgewiesenen Reitwege. Die Naturschutzwachte weisen auf abhanden gekommene 
Schilder hin.

2 
 
 
Die Unteren Naturschutzbehörde Köln wird innerhalb der Stadtverwaltung klären wer die 
Schilder ergänzt. 
 
Besonderheiten in den einzelnen Bereichen: 
 
Koppeln Paradeplatz/ Maikammer:  
Der eingezäunte Bereich entwickelt sich weiterhin positiv. Es gibt nur vereinzelte Vorfälle un-
befugten Betretens. Die bisher getroffenen Maßnahmen (Fläche wurde eingezäunt, Tor mit 
Schloss ausgestattet) zeigen gewünschte Wirkung. Die Naturschutzwachte weisen darauf hin, 
dass die Eingangstore auch verschlossen werden sollten, wenn keine Tiere auf der Fläche 
stehen. Dadurch soll ein ungenehmigtes Betreten der Fläche verhindert werden. Die UNB wird 
Kontakt zu den Beweidern aufnehmen und für das Thema sensibilisieren. 
 
Koppeln Geisterbusch (Im Bericht als Koppel 3 bezeichnet, in der UNB als Koppel 4 bezeich-
net): 
Die Einzäunung der Koppel 4 befindet sich weiterhin in Abstimmung zwischen Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen, Unterer Naturschutzbehörde Köln, Deutsche Bundesstiftung 
Umwelt als Eigentümerin, Flughafen Köln/Bonn GmbH und Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, 
Nebenstelle Wahner Heide. Es wurden die notwendigen Informationen vom Kampfmittelbesei-
tigungsdienst (Bezirksregierung Düsseldorf) sowie dem Ordnungsamt der Stadt Köln einge-
holt.  
 
Müllsituation 
 
Gemeldete Müllablagerungen werden zeitnah von der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
entsorgt. Es besteht kein Handlungsbedarf der Unterer Naturschutzbehörde Köln. Die Natur-
schutzwachte wurden über die „AWB App“ informiert. Mit dieser ist es möglich wilde Müllabla-
gerungen bei der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH zu melden. Diese werden dann zeitnah 
entfernt. 
 
Fahrzeuge im Gelände Situation an den Wegeingängen 
 
In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahr-
zeugen befahren dürfen.  
 
Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt vor allem an der 
Alten Kölner Str./ Rennweg gegenüber dem Parkplatz Maikammer sowie am Parkplatz Para-
deplatz vor.  
Der Naturschutzwart schlägt vor, durch die Ablage von Baumstämmen die Einfahrt zu verhin-
dern. 
Bisher konnte noch keine Auskunft über die Notwendigkeit der einfachen Einfahrt in das 
Schutzgebiet geklärt werden. Die Unterer Naturschutzbehörde Köln wird das Thema noch-
mals aufnehmen und Kontakt zu den Eigentümern Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, Neben-
stelle Wahner Heide sowie Deutsche Bundesstiftung Umwelt aufnehmen. 
 
Schädigung der Natur 
 
Es sind keine größeren oder nachhaltigen Schädigungen der Natur festgestellt worden. 
 
Parkmöglichkeiten in der Heide 
 
Besonders an schönen Wochenenden reichen die Parkmöglichkeiten auf den Parkplätzen in 
der Heide oft nicht aus, sodass an Straßenrändern (etwas im Gelände) geparkt wird. 
Die UNB wird bei dem geplanten Ortstermin mit Naturschutzwachten und Ordnungsamt diese 
Thematik besprechen. Soweit Kapazitäten bestehen soll zu den kritischen Zeiten die beschrie-
benen Orte kontrolliert und Owi-Verfahren eingeleitet werden. 
 
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) 
von 60 auf 80 km/h in 2010

3 
 
 
Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
von 60 auf 80 km/h festgehalten.  
 
Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer mög-
lichen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Stra-
ßen- und Verkehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der 
(derzeitigen) zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. 
Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrs-
schildern (Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung 
von Querungshilfen, für Fußgängerinnen und Fußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll ge-
prüft werden.  
 
Die Unterer Naturschutzbehörde Köln konnte bisher keine Klärung der Thematik herbeiführen. 
Eigentümer der Straße ist das Land NRW (Landesbetrieb Straßenbau). Eine kurzfristige Klä-
rung ist nicht abzusehen. 
 
Betreuungsgebiet 
 
Die Naturschutzwarte bitten um eine aktualisierte Karte der Zuständigkeiten in der Wahner 
Heide.  
Es gibt keine aktuelle Karte die den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzwarte darstellt. Zur-
zeit ist es auch nicht geplant eine Karte zu erstellen. Grundsätzlich gilt, dass die Naturschutz-
warte der Stadt Köln für die Wahner Heide ihre Tätigkeiten in den Offenlandbereich der Wah-
ner Heide (innerhalb der Kölner Stadtgrenzen) durchführen dürfen. In den Forst- und Waldbe-
reichen sind die Mitarbeiter des Bundes- und Landesforstes per Amt zuständig.

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2759/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.09.2025
Erstellt
09.09.2025 15:39