Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu Mobility hubs in städtischen und privaten Tief- und Hochparkanlagen
Mitteilung Ausschuss 0553/2022 vom 15.02.2022
Stand: Am 15.02.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 15.02.2022 0553/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu Mobility hubs in städtischen und privaten Tief- und Hochparkanlagen Der beigefügte Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Liegenschaftsausschusses vom 14.02.22 wird dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben. gez. Wolfgramm Anlage: Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Liegenschaftsausschusses am 14.02.22 -
Auszug Beschlussprotokoll Liegenschaftsausschuss 14.02.22, TOP 3.2 - Mobility hubs
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax : (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de Datum: 15.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 14.02.2022 öffentlich 3.2 Fahrradparken / Mobility hubs in städtischen und privaten Tief- und Hochparkgaragen AN/0211/2022 Beschluss: Um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, wird die Verwaltung beauftragt, für die vom Liegenschaftsamt bewirtschafteten neun Parkgaragen eine Machbar- keitsstudie mit dem Ziel zu beauftragen, gut zugängliche Flächen zu identifi- zieren, auf denen das Parken von e-Bikes, Lastenrädern und Fahrrädern at- traktiv angeordnet werden kann. Hierbei ist immer zu prüfen, ob auch eine Mobilstation angeordnet werden kann. Zudem sollen auch mit den privaten Parkgaragenbesitzern über entsprechende Einrichtungen Absprachen verein- bart werden. Die Machbarkeitsstudie soll im Laufe des Jahres 2022 den zu- ständigen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die identifizierten Flächen für das Fahrradparken müssen leicht zugänglich sein und getrennt von den übrigen Kfz-Parkflächen angeordnet werden. 2. Es ist zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Kosten ebenfalls Flächen für Dauermietplätze von Zweiräder und Lastenrädern ausgewiesen werden können. 3. Neue Betreiberverträge für städtische Parkgaragen müssen so abge- schlossen werden, dass jederzeit eine veränderte Nutzung von Teilflächen für Fahrradparken machbar ist. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilplan 108, Zent- rale Liegenschaftsangelegenheiten in Höhe von 70.000€ zur Verfügung. Anmerkung: Dieser Beschluss ist dem Verkehrsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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