2693/2024
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und Abfahrtstrecken zur Deutzer Brücke (Mindener Straße und Siegburger Straße) in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 4_Lageplan 3
5733 Zeichen
M
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PAut
PAut
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M
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PR
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40
4
0
4
0
4
0
Zufahrt
HyattHotel
frei
Zufahrt
HyattHotel
frei
10.17
14.29
75
30
75
30
1.75
11.55
13.45
8.75
15
.35
1.50 3.25
4.75
3.04
50
2.00
2.75
3.25
2.25
2.00
3.00
2.96
2.75
3.25
2.75
4.50
3.20
1.50
3.00
2.95
2.75
3.25
3.06
3.25
3.25
3.35
3.00
3.35
4.20
3.80
3.65
4.80
3.70
2.70
4.50
8.47
4.58
2.80 5
.90
8.71
1.65
3.85
75
1.85
2.00
2.65
30
10.00
1.75
1.75
1.75
1.75
4.65
1.50 3.32
1.50 3.25
5.
45
1.50
2.75
30
3.25
2.00
1.95
3.25
30
1.95
3.26
30
1.90
3.28
30
1.90
3.27
30
1.50 3.25
1.85
3.25
30
1.53
3.25
30
30
3.25
2.00
1.33
2.75
3.25
2.25
60
2295/287
1459/287
1227
L111
HsNr.2
HsNr.1
MindenerStraße
MindenerStraße
Siegesstraße
HsNr.6
HsNr.5
10-12
18-20
Histori-
HsNr.16
HsNr. 39
HsNr.1
Düppelstraße
HsNr.6
HsNr.14
Düppelstraße
HsNr.8
HsNr. 37
HsNr.2
HsNr. 24
HsNr.8
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
xx
VZ240+
ZZVZ1000-31
anneuenSP
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
x
x
x
x
Sonder-VZ
x
x
VZ1022-10
anbringen
Laterneversetzen
+-0
FP/NamoP o.ä.
ca.30Poller
samtKettenentfernen
HB
S3/3
WTentfernen
Laterne
versetzen
+-0
6cm,
we
iß
6cm,
we
iß
6cm, weiß
6cm,
weiß
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grau
0cm,
grau
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0cm,
grau
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weiß
0cm, weiß
0cm,
we
iß
Inselzurückbauen,
asphaltieren
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xx
x
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x
x
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x
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S 1/1
S 1/1
S1/1S1/1
S1/1
B3/3
S
S
S
S
S
S
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
S
S
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
S3/3
B3/3
B3/3
S3/3
S3/3
B3/3
B3/3
B3/3
B3/3
B3/3
B3/3
S3/3
S3/3
B3/3
B3/3
S3/3
S
S
S
B
S
B
S1,5/1,5
S0,5/0
,2
S0,5/0,2
S0,5/0,2
B1,5/1,5
S3/3
B1,5/1,5
S
S
S
S
B
S1/1
B1,5/1,5
B
B1,5/1,5
x
x
x
x
x
x
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B
SKentfernen
SKneu
Anhebungauf
Gehwegniveauprüfen
0cm
0cm
HB
HB
3cm
HB
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x
B0,5/0,2
B0,5/0,2
x
x
x
x
x
x
x
x
S
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
Sonder-VZ
anLSA-Mast
Deutzer Werft
Poll
Stadthaus
Kalk
S0,5/0,5
S
Fahrbahnteilerdurch
sch malerenerse tzen,
asphaltieren
Fahrbahnteilerdurch schmalerenersetzen, asphaltieren
x
SKneu
x
SKneu
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Mitte
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75 c
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bz
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a. 4 .75 m
Fahrbahn
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Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
960 mm 890 mm
Innenstadt/Deutz
03.07.2024
Generalinstandsetzung Mindener Straße
Abschnitt Siegesstraße bis Ottoplatz
Weischet/03.07.24
3/3
(682/2) (682/2)
gez.
Herr Weischet
23.07.24
gez.
Herr Lemke
17.07.24
i.V. gez.
Herr Lemke
17.07.24
gez.
Herr Siggelkow
18.07.24
Sonay, Weischet/
17.07.24
20240717_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt
642 LSA gez. Frau Rosenstein 22.07.24
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung gez. Herr Stieler 23.07.24
Anordnung Nr. Markierung _______________
Beschilderung ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag ____________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement
Im Auftrag ____________________________
_____________________________
_____________________________
1049/2024
17.07.24
s. gesonderte Verfügung
s. gesonderte Verfügung
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG
.OHLQSIODVWHU*UDXZDFNH
5¾FNEDX$VSKDOWLHUHQ
7UHQQVWUHLIHQPLWIHVWHU)XJH.OHLQSIODVWHU
*UDQLWKHOO
1RSSHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
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ᤢ
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
%HVWHKHQGH5DGZHJH
5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ
Legende
Lageplan 3
Anlage 4_
Lageplan 3
Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
56 Zeichen
22 Sven Gensekestellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1331 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sind die zeitlichen Fristen unbedingt einzuhalten. Die vorlaufenden Arbeiten im Straßenraum müssen zwingend in 2025 durchgeführt werden, da die Hochwasserschutztore nur in lange abgestimmten Sperrzeiten der KVB-Bahnlinien eingebracht werden können. Sollten die Sperrzeiten verpasst werden, verzögert sich die Gesamtmaßnahme bis mind. in das Jahr 2028. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5_Übersicht der Ausbaubereiche
386 Zeichen
Blatt1 Blatt2 491qm 7281qm 104qm 90qm 78qm 316qm 154qm 77qm 1284qm 2640qm 103qm 362qm 179 qm 440qm 43qm 35qm 31qm 641qm 17qm 140qm 389qm 24qm 97qm Maßnahme: M 1: Bearbeitet: Datum: x 1000 420 mm 643 mm Generalsanierung Mindener Straße 04.04.2024 Graf 'HFNHQVDQLHUXQJ 9ROODXVEDX $QVFKOXVVIO¦FKH *HKXQG5DGZHJ /HJHQGH Lageplan 4 Anlage 5_Übersicht der Ausbaubereiche
Anlage 2_ Lageplan 1
6636 Zeichen
M
Bank
Bank
Bank
PAut
Bank
M
M
A
Bank
F
INFO
INFO
FAut
Ladezone
Ladezone
m
it
Parkschein
werktags
9-21
h
40
40
2.20 2.50
50 3.02
2.50
50 3.00
2.50
50 3.00
2.50
2.85
2.50
2.79
2.50
2.88
2.50
2.84
40
2.10
2.70
2.50
2.10
30
73
2.10
2.50
73
2.10
2.50
2.80
2.50
2.52
3.19
2.63
3.25
3.00
2.84
2.81 2.50
30
30
30
30
30
30
30
30 601.85
1.7230
1.30
301.0
6 60
3.00
2.00
2.05 3.32
2.39
2.86
30
3.75
2.75
2.25
1.50
1.80
95
1.57
5.00
3.421.19
4.42
2.75
1.50
3.20
4.00
5.00
5.00
6.20
2.21
4.63
3.23
4.20
2.0 0
95
1.80 1.25
1.50
5.00
2.00
2.00
2.0030
3.00
47
2.50
3.00
47
2.50
1.00
5.00
dargestelltist
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herzustellende
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von
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L82
Herbert-Liebertz-Weg
HsNr.17
Armi niusstraße
HsNr.9a
4-6
Siegburger S
traße
HsNr. 39
HsNr.1a
5-7
HsNr.10
HsNr.47
11-13
HsNr.29
HsNr.1
HsNr.33
HsNr.49
HsNr. 41
HsNr.2
HsNr.19
HsN r.71
HsNr.23
HsNr.1b
HsNr.43
HsNr.25
gasse
HsNr.8
HsN r.69
HsNr.2a
HsN r.73
HsNr.31
HsNr.1
HsNr.57
HsNr.55
HsNr.37
HsNr.3
HsNr.4
Benediktusgasse
HsNr.6
HsNr.35
HsNr.8
HsNr.1
HsNr.5
HsNr.16
Grabengasse
HsNr.21
HsNr.27
HsNr.51
65-73
Grabengasse
Radver kehr in Gegenrichtung!
L
A
D
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N
mitParkschein
9-23h
bestehenderBordstein
Anordnungsbestanddaergestellt
AO1193/21und1194/21
x
x
x
x
x
x x
x x
x
HB
asphaltieren
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xx
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VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1000-32unterdasinRichtungderArminiusstraße
zeigendeVZ220anbestehendenSchilderpfostenauf
derEckeArminiusstraße24/Tempelstraße18anbringen
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M bestehendeVZ
anneuenLSA
-M
VZ239+
ZZ1022-10an
neuenSPanbringen
x
VZ240
entfernen
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
Baumscheibe
erweitern
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
auspflasterbarer
Schachtdeckel
6cm,
weiß
0cm,grau
6cm,weiß
0cm,weiß
0cm,weiß
0cm,
grau0cm,weiß
6cm,
weiß6cm,
weiß
0cm,
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0cm,
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6cm,
weiß
Gehwegerweitern,
Findlingversetzen
+-0,
weiß
0cm,
grau
0cm,
grau
+-0,
weiß 6cm,
weiß
6cm,
weiß
6cm,
weiß
0cm,
grau0cm,
grau
6cm,
weiß6cm,
weiß
0cm,
grau0cm,
grau
0cm,
grau
6cm,
weiß
x
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1.Findlingund
Mülleimerentfernen
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x
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S
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x
x
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xx
S B
B
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
VZ237
perAusleger
x
xx
x
x
x
x
x
x
x x
S
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
970 mm 595 mm
Innenstadt/Deutz
LSA-Erneuerung Siegburger Straße / Arminiusstraße /
Deutzer Freiheit im Rahmen der Generalinstandsetzung
Abschnitt Grabengasse bis Deutzer Brücke
1/3
Weischet/03.07.24
03.07.2024
Sonay, Weischet
17.07.24
(682/2) (682/2)
gez.
Herr Weischet
23.07.24
gez.
Herr Lemke
17.07.24
i.V. gez.
Herr Lemke
17.07.24
gez.
Herr Siggelkow
18.07.24
20240717_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt
642 LSA gez. Frau Rosenstein 22.07.24
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung gez. Herr Stieler 23.07.24
Anordnung Nr. Markierung _______________
Beschilderung ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag ____________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement
Im Auftrag ____________________________
_____________________________
_____________________________
1049/2024
17.07.24
s. gesonderte Verfügung
s. gesonderte Verfügung
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG
.OHLQSIODVWHU*UDXZDFNH
5¾FNEDX$VSKDOWLHUHQ
7UHQQVWUHLIHQPLWIHVWHU)XJH.OHLQSIODVWHU
*UDQLWKHOO
1RSSHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
ᤡ$QSDVVXQJDP
%HVWDQG
ᤢ
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
%HVWHKHQGH5DGZHJH
5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ
Legende
Lageplan 1
Anlage 2: Lageplan 1
Anlage 3_Lageplan 2
6079 Zeichen
A
M
M
M
A
M
M
Bank
Bank
Bank
M
M
WT
F
INFO
INFO
INFO
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FAut
INFO
INFO
FAut
INFO
INFO
INFO
INFO
40
40
40
2.20
2.50
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2.50
50 3.00
2.20
2.50
50
3.00
2.00
5.00
2.50
2.88
2.50
2.84
40
2.10
2.70
2.50
2.10
30
73
2.10
2.50
73
2.10
2. 50
2.80
2.50
2.52
3.19
2.63
3.25
3.00
2.84
2.81 2.50
30
30
30
30
30 601.85
1.7230
2.25
3.25
2.75
2.25
3.25
2.75
2.75
3.25
2.25
2.75
3.25
2.25
2.00
1.30
60
61 4060
1.75
40
1.84
40
40
2.52
40
36
2.16
40
2.57
2.25
2.54
40
2.58
40
2.58
60
301.06 60
3.00
49
2.50
2.5048
3.00
2.5050
3.00
3.00
47
2.50
3.00
47
2.50
17.65
3.28
1.50
3.25
1.50
3.26
1.50
3.36
1.50
3.43
1.50
2.13
3.58
1.50
3.25
2.75
2.75
3.25
2.25
2.75
3.25
2.25
2.25
3.25
2.75
2295/287
1459/287
Hierdargestelltist
die
nach
Abbruch
des
Verkehrsversuchesin
derDeutzerFreiheit
wiederherzustellende
Beschilderung
von
vordem
Verusch,insofern
"Vor-/W
ieder-Bestand"
L 1
11
L111
HsN r.17
HsNr.62
HsNr.26
HsNr.60
Deutz
HsNr.62b
Histori-
HsNr.24
HsNr.62a
53-57
HsN r.19
HsNr.62a
HsNr.4
HsNr.23
HsNr.2a
HsNr.7
Am
HsNr.47
HsNr.6
HsNr.25
scher
HsNr.55
HsNr.51
Kastell
HsNr.15
HsNr.4
HsNr.62b
Karlstraße
Theodor-Babilon-
HsNr.49
HsNr.4
HsNr.9
HsNr.21
HsNr.15
Karlstraße
HsNr.2
HsNr.2
Park
11-13
HsNr.2
Deutzer
M
indenerStraße
Karlstraße
Radverkehrin Gegenrichtung!
bestehenderBordstein
Anordnungsbestanddaergestellt
AO1193/21und1194/21
VZ
1022-1 0neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
S
Fr5-14h
aufdem
Seitenstreifen
Fr5-14h
ausgenommen
mit
Parkschein
werktags9-21h
mitParkscheinwerktags 9-21hausgenommen
Fr 5-14h
Fr 5-14h
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
x
x
x
x
x
VZ237
anneuenSP
VZ237
anneuenSP
VZ237
anneuenSP
Baum
scheibe
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VZ1000-32
anbringen
VZ1000-32
anbringen
VZ1022-10
anbringen
VZ222-20an
neuenKurzpfosten
x
x
x
x
x
ggfs.FlächefürErsatzpflanzungdes
zufällendenBaumes
Baum
fällen
HB
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFB-Niveauasphaltieren
WTentfernen
HB
Fahrbahnteilerz.T.zurückbauen,
aufFB-Niveauasphaltieren
6cm,
weiß
auspflasterbarer
Schachtdeckel
6cm,
weiß
0cm,grau
auspflasterbare
Schachtdeckel
x
x
6cm,weiß
0cm,weiß
0cm,weiß
0cm,
grau
0cm,weiß
6cm,
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weiß
0cm,
grau
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grau
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S 3/3
B
S3/3
S3/3
S3/3
S3/3
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B1,5/1,5
B
S B
B
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
VZ237
perAusleger
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S1/1
S B
B
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S
S1/1
x
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x
x
S
S
S
S
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFahrbahnniveauasphaltieren
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFahrbahnniveauasphaltieren
ggfs.Doppel-
SKherstellen
ggfs.Doppel-
SKherstellen
ggfs.Doppel-
SKherstellen
x
x
S
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1165 mm 595 mm
Innenstadt/Deutz
Generalinstandsetzung Mindener Straße
Abschnitt Deutzer Brücke bis Siegesstraße
03.07.2024
Weischet/03.07.24
2/3
Sonay, Weischet/
18.07.24
(682/2) (682/2)
gez.
Herr Weischet
23.07.24
gez.
Herr Lemke
18.07.24
i.V. gez.
Herr Lemke
18.07.24
gez.
Herr Siggelkow
18.07.24
20240718_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt
VZ 222 ergänzt gemäß Hinweis Herrn Stielers Weischet 23.07.24
642 LSA
gez.
Frau Rosenstein 22.07.24
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung
gez.
Herr Stieler
64 VZ 222 ergänzt
23.07.24
gez.
Herr Stieler 23.07.24
Anordnung Nr. Markierung _______________
Beschilderung ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag ____________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement
Im Auftrag ____________________________
_____________________________
_____________________________
1049/2024
17.07.24
s. gesonderte Verfügung
s. gesonderte Verfügung
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG
.OHLQSIODVWHU*UDXZDFNH
5¾FNEDX$VSKDOWLHUHQ
7UHQQVWUHLIHQPLWIHVWHU)XJH.OHLQSIODVWHU
*UDQLWKHOO
1RSSHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
ᤡ$QSDVVXQJDP%HVWDQG
ᤢ
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG
%HVWHKHQGH5DGZHJH
5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ
Legende
Lageplan 2
Anlage 3_ Lageplan 2
Beschlussvorlage Rat
14371 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 2693/2024 Freigabedatum 27.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und Abfahrtstrecken zur Deutzer Brücke (Mindener Straße und Siegburger Straße) in Köln- Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2025/2026 mit der Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und Abfahrt- strecken zur Deutzer Brücke in Köln-Deutz mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.403.418 €. 2. Der Rat beschließt für die Maßnahmenvorbereitung, Grundlagenermittlung und Kampfmit- telüberprüfung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.403.418€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 108.068 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung vom 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss für den Neu- bau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahn- anlagen in der Kölner Innenstadt gefasst (Vorlage 0471/2022). Zur Umsetzung der Maßnah- men werden zum Teil Eingriffe in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur notwendig. Daher wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob in diesen Bereichen weiterführende verkehrliche und bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Eine visuelle Zustandserfassung der Verkehrswege am Rampenbauwerk der Mindener Straße hat ergeben, dass Teilbereiche der Straßen und Geh-/Radwege schadhaft sind. Die Ursache der festgestellten Schäden (offene Nähte und Fugen, Unebenheiten und Abplatzungen) ist auf eine Schädigung der vorhandenen Tragschichten des Oberbaus zurückzuführen. Aus diesem Grund sollen Teilabschnitte der Zu- und Abfahrtsbereiche der Deutzer Brücke im Rahmen der Herstellung der Verschlusseinrichtungen zum Hochwasserschutz grundhaft erneuert werden. Die geplante Sanierung betrifft folgende Straßenabschnitte: - Mindener Straße zwischen Deutzer Brücke und Opladener Straße/Auenweg - Siegburger Straße zwischen Deutzer Brücke und Herbert-Liebertz-Weg 3 - Siegburger Straße zwischen Arminiusstraße und Deutzer Freiheit. Durch die Berücksichtigung und einer zeitgleichen Umsetzung weiterer bereits vorliegender politischer Beschlüsse lassen sich Synergieeffekte erzielen, welche unter anderem dazu bei- tragen, die Verkehrseinschränkungen während der baulichen Umsetzung zu verkürzen. Parallel zur Generalinstandsetzung der vorgenannten Straßenabschnitte werden daher die betreffenden Lichtsignalanlagen aus dem Erneuerungsprogramm (Vorlage 4456/2007) an den folgenden Knotenpunkten erneuert: - Siegburger Straße/Arminiusstraße - Siegburger Straße/Deutzer Brücke/Deutzer Freiheit - Ottoplatz/Auenweg/Hermann-Pünder-Straße Neben der Substanzerneuerung der Fahrbahnen und Gehwege sind auch weitreichende Ver- besserungen für den Radverkehr vorgesehen. Auf der Mindener Straße in Fahrtrichtung Ottoplatz wird der Beschluss zur Umsetzung durch- gehender Achsen für den Radverkehr (AN/2374/2021) berücksichtigt und ein mind. 2,25 m breiter Radfahrstreifen zwischen Deutzer Freiheit und Siegesstraße entstehen. Der bisher für den Zweirichtungsradverkehr ausgewiesene bauliche Radweg in der Nebenanlage wird für Radfahrende in Fahrtrichtung Deutzer Freiheit/Deutzer Brücke beibehalten. Der im Ist-Zu- stand an Engstellen teilweise nur ca. 2,00 m messende Radweg ist nach heutiger Betrachtung für die hohe Zahl Radfahrender im Zweirichtungsverkehr an der Mindener Straße vergleichs- weise schmal. Insofern soll die in 2022 in der Siegburger Straße umgesetzte Verkehrsführung für Radfahrende mit einer Trennung der Fahrtrichtungen um ca. 200 Meter nach Norden ver- längert werden. So soll auch die Radschleuse von der Deutzer Brücke kommend angeschlos- sen werden, die noch in diesem Jahr hergestellt wird. Zur Realisierung des Radfahrstreifens ist eine bauliche Anpassung am Fahrbahnteiler notwendig. In dem Zusammenhang wird auch die Fällung eines in der Grünfläche des Fahrbahnteilers stehenden Baumes notwendig. Eine Neupflanzung im direkten Umfeld wird geprüft. Darüber hinaus ist geplant im Rahmen der Generalinstandsetzung eine Verkehrsführung für Radfahrende vom Auenweg/Ottoplatz kommend in Fahrtrichtung Poll/Deutzer Werft umzuset- zen. Hierzu muss an der Kreuzung Mindener Straße/Auenweg eine Aufstellfläche geschaffen werden, die den Radverkehr gesichert zu der Mittelfahrbahn führt, auf der er auf neu zu schaf- fenden Radverkehrsanlagen in Fahrtrichtung Poll geführt werden kann. Der Fahrbahnquer- schnitt der Mittelfahrbahn wird mit mind. 1,5 m breiten Schutzstreifen und 3,25 m Kfz-Fahr- streifen so gestaltet, dass Kfz einen Überholabstand von 1,50 m zum Radverkehr einhalten können. Im Rahmen der LSA-Erneuerung an der Kreuzung Siegburger Straße/Arminiusstraße werden für Radfahrende ebenfalls neue Aufstellflächen geschaffen. So soll es dem Radverkehr er- möglicht werden, von Poll kommend indirekt zur Deutzer Werft/Deutzer Brücke abzubiegen bzw. von der Deutzer Brücke kommend indirekt in die Arminiusstraße abzubiegen. Die Armini- usstraße soll mit Umsetzung der Maßnahme für Radfahrende in Gegenrichtung geöffnet wer- den. Hierdurch können neue Wege für Radfahrende geschaffen und bereits bestehende Que- rungen der Siegburger Straße entlastet werden. Die Hauptfahrbahn der Mindener Straße soll in südlicher Fahrtrichtung (Hermann-Pünder- Straße bis Deutzer Brücke) im Rahmen dieses Umsetzungsschrittes noch nicht mit einer eige- nen Radverkehrsanlage ausgestattet werden. An der gemeinsamen Führung in der Nebenan- lage soll vorerst festgehalten werden. In späteren Umsetzungsschritten, wenn im weiteren Verlauf der Deutzer Brücke und Ost-West-Achse, Radverkehrsanlagen gemäß o. g. Beschlus- ses zur Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr ausgeführt wurden, soll auch eine Überplanung des entsprechenden Abschnittes der Mindener Straße erneut geprüft wer- den. 4 Zeitplan für die Ausführung der Generalsanierung Nach der Beschlussfassung ist, bei einem reibungslosem Vergabeverfahren, mit einem Bau- beginn ab dem II. Quartal 2025 zu rechnen. Die Vorbereitung und Durchführung der Aus- schreibung ist ab Mitte IV. Quartal 2024/Mitte I. Quartal 2025 geplant, sodass von einer Be- auftragung Mitte I. Quartal 2025 ausgegangen wird. Die Mindener Straße/Siegburger Straße wird in Fahrtrichtung Deutz einschließlich der Neben- anlagen in der Siegburger Straße im Jahr 2025 grundhaft erneuert. Die Arbeiten in diesem Bauabschnitt werden zum Großteil im „Sperrschatten“ der geplanten „Erneuerung der Brü- ckenbeläge auf der Südseite der Deutzer Brücke“ (Vorlage 2182/2024) stattfinden. Verkehrs- teilnehmer*innen werden durch die zeitgleiche Ausführung beider Maßnahmen von Synergie- effekten in Bezug auf die Sperrzeiten profitieren. Würden die Maßnahmen nach einander durchgeführt, wären die Sperrzeiten der Brücke um ein vielfaches länger als bei einer gemein- samen Bauzeit. Im Jahr 2027 erfolgt eine grundhafte Erneuerung der Mindener Straße ein- schließlich der Nebenanlagen in Fahrtrichtung Innenstadt. Die Bauzeitunterbrechung in 2026 für die Generalsanierung Mindener Straße resultiert aus dem in dieser Zeit geplanten Neubau der Verschlusseinrichtung für den Hochwasserschutz. Diese Maßnahme wird eigenverant- wortlich im Jahr 2026 vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau ausgeführt. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er- hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach der Straßenausbaubeitrag- Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge, die sie deshalb nicht mehr erheben können. Die vorgesehene Fahrbahnsanierung der Erschließungsanlagen Mindener Straße und Sieg- burger Straße lösen in den betreffenden Abschnitten voraussichtlich keinen Erstattungsan- spruch nach § 8a KAG NRW aus. Bei beiden Erschließungsanlagen handelt es sich um klas- sifizierte Straßen (L111 und L82), bei denen ein Erstattungsanspruch für Fahrbahnsanierun- gen bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Diese liegen hier nicht vor. Die Sanierung der Geh- und Radwege an der Siegburger Straße (Westseite) zwischen Deut- zer Brücke und Herbert-Liebertz-Weg sowie an der Mindener Straße zwischen Urbanstraße und Hermann-Pünder-Straße lösen aufgrund fehlender Erschließungsfunktion keinen Erstat- tungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Sanierung des Geh- und Radweges an der Siegburger Straße (Ostseite) zwischen Deut- zer Freiheit und Grabengasse löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die bisher verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist damit eine Bürgerbeteili- gung nicht erforderlich. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 5.403.418 €. Im Zuge der Maßnah- menvorbereitung, der Grundlagenermittlung und der Kampfmittelüberprüfung werden Kosten in Höhe von rd. 300.000 € für das Jahr 2024 anfallen. Die Umsetzung der Generalsanierung erfolgt in den Jahren 2025 und 2027, mit einer Bauzeitunterbrechung in 2026. Infolgedessen ergibt sich ein Mittelbedarf für das Jahr 2025 in Höhe von rd. 3.300.000 € und für das Jahr 2027 in Höhe von rd. 1.803.418 €. Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, im Haushaltsjahr 2024 zur Verfü- gung. 5 An gleicher Stelle hat das Dezernat für Mobilität die oben genannten, in 2025 und 2027 benö- tigten investiven Auszahlungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025/2026 bzw. 2027 vorgesehen. Diese stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2025/2026 in dem von der Verwaltung erstellten Entwurf zur Verfügung. Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 108.068 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun- gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Rechnungsprüfungsamt Die zur Prüfung der Kostenberechnung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungs- prüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Diese ist als Anlage 6 beigefügt. Auswirkungen auf Klima und Umwelt Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Begründung der Dringlichkeit Eine Beschlussfassung im Rat am 12.12.2024 ist zwingend erforderlich, um die Termin- schiene für die Ausschreibung, Vergabe und Vorbereitungsphase bis zum festgesetzten Bau- beginn, 14.07.2025 - Anfang Sommerferien 2025, realisieren zu können. Bei einer Verschiebung in die nächste Sitzungsperiode mit einem Ratsbeschluss erst am 13.02.2025 würde die daraus resultierende Vorbereitungsphase mit nur ca. 4-6 Wochen am Ende der Terminkette zu kurzfristig ausfallen. Der benötigte Zeitaufwand für die Erstellung und Genehmigung von Verkehrszeichen-Plänen mit Lichtsignalanlagen fällt wesentlich länger aus. Die Vorlage konnte aufgrund von unerwarteten Mehraufwänden im Zuge notwendiger verwal- tungsinterner Abstimmungsprozesse nicht fristgerecht vorgelegt werden. Neben den bereits geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mussten kurzfristig auch die Belange der geplanten Maßnahme zur Erneuerung der Brückenbeläge auf der Südseite der Deutzer Brücke (Vorlage 2182/2024) ab- gestimmt werden. Dies führte zu einer neuen Konzeption der bauzeitlichen Verkehrsführung, was Auswirkungen auf die Beschlusssumme hätte haben können. Für die Beschlussfassung ist eine korrekte Kostenermittlung essentiell. Der Verkehrsausschuss wird per Mitteilung über den Beschluss im Nachgang informiert. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan 1 3. Lageplan 2 4. Lageplan 3 5. Übersicht der Ausbaubereiche 6. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2693/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 07:40