Mandari Insight

2693/2024

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und Abfahrtstrecken zur Deutzer Brücke (Mindener Straße und Siegburger Straße) in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.11.2024

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Anlage 4_Lageplan 3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Übersicht der Ausbaubereiche

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_ Lageplan 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan 2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Lageplan 3

5733 Zeichen

M
PAut
PAut
PAut
W
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M
M
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M
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M
M
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IND
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IND
IND
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IND
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IND
IND
IND 
IND
40
4
0
4
0
4
0
Zufahrt
HyattHotel
frei
Zufahrt
HyattHotel
frei
10.17
14.29
75
30
75
30
1.75
11.55
13.45
8.75
15
.35
1.50 3.25
4.75
3.04
50
2.00
2.75
3.25
2.25
2.00
3.00
2.96
2.75
3.25
2.75
4.50
3.20
1.50
3.00
2.95
2.75
3.25
3.06
3.25
3.25
3.35
3.00
3.35
4.20
3.80
3.65
4.80
3.70
2.70
4.50
8.47
4.58
2.80 5
.90
8.71
1.65
3.85
75
1.85
2.00
2.65
30
10.00
1.75
1.75
1.75
1.75
4.65
1.50 3.32
1.50 3.25
5.
45
1.50
2.75
30
3.25
2.00
1.95
3.25
30
1.95
3.26
30
1.90
3.28
30
1.90
3.27
30
1.50 3.25
1.85
3.25
30
1.53
3.25
30
30
3.25
2.00
1.33
2.75
3.25
2.25
60
2295/287
1459/287
1227
L111
HsNr.2
HsNr.1
MindenerStraße
MindenerStraße
Siegesstraße
HsNr.6
HsNr.5
10-12
18-20
Histori-
HsNr.16
HsNr. 39
HsNr.1
Düppelstraße
HsNr.6
HsNr.14
Düppelstraße
HsNr.8
HsNr. 37
HsNr.2
HsNr. 24
HsNr.8
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
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x
x
x
x
x
x x
x
x
x
xx
VZ240+
ZZVZ1000-31
anneuenSP
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
x
x
x
x
Sonder-VZ 
x
x
VZ1022-10
anbringen
Laterneversetzen
+-0
FP/NamoP o.ä. 
ca.30Poller
samtKettenentfernen
HB
S3/3
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Laterne
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+-0


	
	






 	 






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6cm, weiß
6cm,
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grau
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grau
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grau
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weiß
0cm, weiß
0cm,
we
iß
Inselzurückbauen,
asphaltieren


	
	

	
	
	
 	
	
	
	 
	
	


 


	  


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x
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S 1/1
S 1/1
S1/1S1/1
S1/1
B3/3
S
S
S
S
S
S
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B
B
B0,5/0,2 
B0,5/0,2 
S
S
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B0,5/0,2
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S3/3
B3/3
B3/3
S3/3
S3/3
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B3/3
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B3/3
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B3/3
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S3/3
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B
S1,5/1,5
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,2
S0,5/0,2
S0,5/0,2
B1,5/1,5
S3/3
B1,5/1,5
S
S
S
S
B
S1/1
B1,5/1,5
B
B1,5/1,5
x
x
x
x
x
x
x
x
x
B
SKentfernen
SKneu
Anhebungauf
Gehwegniveauprüfen
0cm
0cm
HB
HB
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HB
HB
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B0,5/0,2
B0,5/0,2
x
x
x
x
x
x
x
x
S
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
Sonder-VZ
anLSA-Mast
Deutzer Werft 
Poll 
Stadthaus 
Kalk 
S0,5/0,5
S
Fahrbahnteilerdurch
sch malerenerse tzen,
asphaltieren
Fahrbahnteilerdurch schmalerenersetzen, asphaltieren
x
SKneu
x
SKneu
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Fahrbahn
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Amtsleiter/-in (68) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Maßstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Pos. 
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem 
Übersichtsplan 
NHN NHN 
Koordinatensystem 
Gauß-Krüger UTM / ETSR85 
250 
960 mm 890 mm 
Innenstadt/Deutz 
03.07.2024 
Generalinstandsetzung Mindener Straße 
Abschnitt Siegesstraße bis Ottoplatz 
Weischet/03.07.24 
3/3 
(682/2) (682/2) 
gez. 
Herr Weischet 
23.07.24 
gez. 
Herr Lemke 
17.07.24 
i.V. gez. 
Herr Lemke 
17.07.24 
gez. 
Herr Siggelkow 
18.07.24 
Sonay, Weischet/ 
17.07.24 
20240717_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt 
642 LSA gez. Frau Rosenstein 22.07.24 
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung gez. Herr Stieler 23.07.24 
Anordnung Nr. Markierung      _______________ 
                        Beschilderung  ______________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am     _______________________ 
Polizeipräsidium Köln, 
Direktion Verkehr / SG4 
Im Auftrag     ____________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________ 
                    _____________________________ 
                    _____________________________ 
1049/2024 
17.07.24 
s. gesonderte Verfügung 
s. gesonderte Verfügung 
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW 
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW 
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG 
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ᤢ
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5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ 
Legende 
Lageplan 3 
Anlage 4_ 
Lageplan 3

Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

56 Zeichen

22

Sven Gensekestellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1331 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sind die 
zeitlichen Fristen unbedingt einzuhalten. Die vorlaufenden Arbeiten im Straßenraum müssen zwingend in 
2025 durchgeführt werden, da die Hochwasserschutztore nur in lange abgestimmten Sperrzeiten der 
KVB-Bahnlinien eingebracht werden können. Sollten die Sperrzeiten verpasst werden, verzögert sich die 
Gesamtmaßnahme bis mind. in das Jahr 2028. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5_Übersicht der Ausbaubereiche

386 Zeichen

Blatt1
Blatt2
491qm
7281qm
104qm
90qm
78qm
316qm
154qm
77qm
1284qm
2640qm
103qm
362qm
179 qm
440qm
43qm
35qm
31qm
641qm
17qm
140qm
389qm
24qm
97qm
Maßnahme: 
  M   1: 
Bearbeitet: 
Datum: 
x
1000 
420 mm 643 mm 
Generalsanierung Mindener Straße 
04.04.2024 
Graf 
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Lageplan 4 
Anlage 5_Übersicht der 
Ausbaubereiche

Anlage 2_ Lageplan 1

6636 Zeichen

M
Bank
Bank
Bank
PAut
Bank
M
M
A
Bank
F
INFO
INFO
FAut
Ladezone
Ladezone
m
it
Parkschein
werktags
9-21
h
40
40
2.20 2.50
50 3.02
2.50
50 3.00
2.50
50 3.00
2.50
2.85
2.50
2.79
2.50
2.88
2.50
2.84
40
2.10
2.70
2.50
2.10
30
73
2.10
2.50
73
2.10
2.50
2.80
2.50
2.52
3.19
2.63
3.25
3.00
2.84
2.81 2.50
30
30
30
30
30
30
30
30 601.85
1.7230
1.30
301.0
6 60
3.00
2.00
2.05 3.32
2.39
2.86
30
3.75
2.75
2.25
1.50
1.80
95
1.57
5.00
3.421.19
4.42
2.75
1.50
3.20
4.00
5.00
5.00
6.20
2.21
4.63
3.23
4.20
2.0 0
95
1.80 1.25
1.50
5.00
2.00
2.00
2.0030
3.00
47
2.50
3.00
47
2.50
1.00
5.00
dargestelltist
ch
Abbruch
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De 
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von
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L82
Herbert-Liebertz-Weg
HsNr.17
Armi niusstraße
HsNr.9a
4-6
Siegburger S
traße
HsNr. 39
HsNr.1a
5-7
HsNr.10
HsNr.47
11-13
HsNr.29
HsNr.1
HsNr.33
HsNr.49
HsNr. 41
HsNr.2
HsNr.19
HsN r.71
HsNr.23
HsNr.1b
HsNr.43
HsNr.25
gasse
HsNr.8
HsN r.69
HsNr.2a
HsN r.73
HsNr.31
HsNr.1
HsNr.57
HsNr.55
HsNr.37
HsNr.3
HsNr.4
Benediktusgasse
HsNr.6
HsNr.35
HsNr.8
HsNr.1
HsNr.5
HsNr.16
Grabengasse
HsNr.21
HsNr.27
HsNr.51
65-73
Grabengasse
Radver kehr in Gegenrichtung!
L
A
D
E
N
mitParkschein
9-23h
bestehenderBordstein
Anordnungsbestanddaergestellt
AO1193/21und1194/21
x
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HB
asphaltieren
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VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1022-10neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
VZ1000-32unterdasinRichtungderArminiusstraße
zeigendeVZ220anbestehendenSchilderpfostenauf
derEckeArminiusstraße24/Tempelstraße18anbringen
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M bestehendeVZ
anneuenLSA
-M 
VZ239+
ZZ1022-10an
neuenSPanbringen
x
VZ240
entfernen
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
Baumscheibe
erweitern
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
TrennstreifenmitfesterFuge,Kleinpflaster9/9,
Granithell,gespaltenundkugelgestrahlt,
dreireihig,Reflexionsgrad>=0,5,
Leuchtdichtekontrastzum
Gehweg>0,4
auspflasterbarer
Schachtdeckel
6cm,
weiß
0cm,grau
6cm,weiß
0cm,weiß
0cm,weiß
0cm,
grau0cm,weiß
6cm,
weiß6cm,
weiß
0cm,
grau
0cm,
grau


 
 
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Gehwegerweitern,
Findlingversetzen
+-0,
weiß
0cm,
grau
0cm,
grau
+-0,
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weiß
6cm,
weiß
6cm,
weiß
0cm,
grau0cm,
grau
6cm,
weiß6cm,
weiß
0cm,
grau0cm,
grau
0cm,
grau
6cm,
weiß
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Mülleimerentfernen
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S1/1
S
S0, 5/0,2
x
x S0, 5/0,2
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B
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
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perAusleger
x
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x
x
x
x
x
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S
Amtsleiter/-in (68) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Maßstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Pos. 
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem 
Übersichtsplan 
NHN NHN 
Koordinatensystem 
Gauß-Krüger UTM / ETSR85 
250 
970 mm 595 mm 
Innenstadt/Deutz 
LSA-Erneuerung Siegburger Straße / Arminiusstraße / 
Deutzer Freiheit im Rahmen der Generalinstandsetzung 
Abschnitt Grabengasse bis Deutzer Brücke 
1/3 
Weischet/03.07.24 
03.07.2024 
Sonay, Weischet 
17.07.24 
(682/2) (682/2) 
gez. 
Herr Weischet 
23.07.24 
gez. 
Herr Lemke 
17.07.24 
i.V. gez. 
Herr Lemke 
17.07.24 
gez. 
Herr Siggelkow 
18.07.24 
20240717_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt 
642 LSA gez. Frau Rosenstein 22.07.24 
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung gez. Herr Stieler 23.07.24 
Anordnung Nr. Markierung      _______________ 
                        Beschilderung  ______________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am     _______________________ 
Polizeipräsidium Köln, 
Direktion Verkehr / SG4 
Im Auftrag     ____________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________ 
                    _____________________________ 
                    _____________________________ 
1049/2024 
17.07.24 
s. gesonderte Verfügung 
s. gesonderte Verfügung 
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW 
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW 
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG 
.OHLQSIODVWHU*UDXZDFNH 
5¾FNEDX$VSKDOWLHUHQ 
7UHQQVWUHLIHQPLWIHVWHU)XJH.OHLQSIODVWHU 
*UDQLWKHOO 
1RSSHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
ᤡ$QSDVVXQJDP 
%HVWDQG 
ᤢ
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
%HVWHKHQGH5DGZHJH 
5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ 
Legende 
Lageplan 1 
Anlage 2: Lageplan 1

Anlage 3_Lageplan 2

6079 Zeichen

A
M
M
M
A
M
M
Bank
Bank
Bank
M
M
WT 
F
INFO
INFO
INFO
INFO
FAut
INFO
INFO
FAut
INFO
INFO
INFO
INFO
40
40
40
2.20
2.50
50
3.02
2.50
50 3.00
2.20
2.50
50
3.00
2.00
5.00
2.50
2.88
2.50
2.84
40
2.10
2.70 
2.50
2.10
30
73
2.10
2.50
73
2.10
2. 50 
2.80
2.50
2.52
3.19
2.63
3.25
3.00
2.84
2.81 2.50
30
30
30
30
30 601.85
1.7230
2.25
3.25
2.75
2.25
3.25
2.75
2.75
3.25
2.25
2.75
3.25
2.25
2.00
1.30
60 
61 4060
1.75
40
1.84
40
40
2.52
40
36
2.16
40
2.57
2.25
2.54
40
2.58
40
2.58
60
301.06 60
3.00
49
2.50
2.5048
3.00
2.5050
3.00
3.00
47
2.50
3.00
47
2.50
17.65
3.28
1.50
3.25
1.50
3.26
1.50
3.36
1.50
3.43
1.50
2.13
3.58
1.50
3.25
2.75
2.75
3.25
2.25
2.75
3.25
2.25
2.25
3.25
2.75
2295/287
1459/287
Hierdargestelltist
die
nach
Abbruch
des
Verkehrsversuchesin
derDeutzerFreiheit
wiederherzustellende
Beschilderung
von
vordem
Verusch,insofern
"Vor-/W
ieder-Bestand"
L 1
11
L111
HsN r.17
HsNr.62
HsNr.26
HsNr.60
Deutz
HsNr.62b
Histori-
HsNr.24
HsNr.62a
53-57
HsN r.19
HsNr.62a
HsNr.4
HsNr.23
HsNr.2a
HsNr.7
Am
HsNr.47
HsNr.6
HsNr.25
scher
HsNr.55
HsNr.51
Kastell
HsNr.15
HsNr.4
HsNr.62b
Karlstraße
Theodor-Babilon-
HsNr.49
HsNr.4
HsNr.9
HsNr.21
HsNr.15
Karlstraße
HsNr.2
HsNr.2
Park
11-13
HsNr.2
Deutzer
M
indenerStraße
Karlstraße
Radverkehrin Gegenrichtung!
bestehenderBordstein
Anordnungsbestanddaergestellt
AO1193/21und1194/21
VZ
1022-1 0neu/
bestehendeVZ
anneuenLSA-M 
S
Fr5-14h
aufdem
Seitenstreifen
Fr5-14h
ausgenommen
mit
Parkschein
werktags9-21h
mitParkscheinwerktags 9-21hausgenommen
Fr 5-14h
Fr 5-14h
 



	






 





 


	

bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
bestehendeVZ
anneuenLSA-M
x
x
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VZ237
anneuenSP
VZ237
anneuenSP
VZ237
anneuenSP
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erweitern
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VZ1000-32
anbringen
VZ1000-32
anbringen
VZ1022-10
anbringen
VZ222-20an
neuenKurzpfosten
x
x
x
x
x
ggfs.FlächefürErsatzpflanzungdes
zufällendenBaumes
Baum
fällen
HB
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFB-Niveauasphaltieren
WTentfernen
HB
Fahrbahnteilerz.T.zurückbauen,
aufFB-Niveauasphaltieren
6cm,
weiß
auspflasterbarer
Schachtdeckel
6cm,
weiß
0cm,grau
auspflasterbare
Schachtdeckel
x
x
6cm,weiß
0cm,weiß
0cm,weiß
0cm,
grau
0cm,weiß
6cm,
weiß6cm,
weiß
0cm,
grau
0cm,
grau
x
x
x0cm,
grau
4.20
	





	




















 	
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S 3/3 
B
S3/3
S3/3
S3/3
S3/3
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B1,5/1,5
B
S B
B
S
B0,5/0,2
B0,5/0,2
VZ237
perAusleger
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S1/1
S B
B
BS
S
S1/1
x
x
x
x
S
S
S
S
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFahrbahnniveauasphaltieren
Fahrbahnteilerzurückbauen,
aufFahrbahnniveauasphaltieren
ggfs.Doppel-
SKherstellen
ggfs.Doppel-
SKherstellen
ggfs.Doppel-
SKherstellen
x
x
S
Amtsleiter/-in (68) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Maßstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Pos. 
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem 
Übersichtsplan 
NHN NHN 
Koordinatensystem 
Gauß-Krüger UTM / ETSR85 
250 
1165 mm 595 mm 
Innenstadt/Deutz 
Generalinstandsetzung Mindener Straße 
Abschnitt Deutzer Brücke bis Siegesstraße 
03.07.2024 
Weischet/03.07.24 
2/3 
Sonay, Weischet/ 
18.07.24 
(682/2) (682/2) 
gez. 
Herr Weischet 
23.07.24 
gez. 
Herr Lemke 
18.07.24 
i.V. gez. 
Herr Lemke 
18.07.24 
gez. 
Herr Siggelkow 
18.07.24 
20240718_LSA eingefügt_Siegburger-Str_LSA-Erneuerung+Benjamin_Mindener_Abf-Bt 
VZ 222 ergänzt gemäß Hinweis Herrn Stielers Weischet 23.07.24 
642 LSA 
gez. 
Frau Rosenstein 22.07.24 
64 Anlage zu §44 u. 45 Anordnung 
gez. 
Herr Stieler 
64 VZ 222 ergänzt 
23.07.24 
gez. 
Herr Stieler 23.07.24 
Anordnung Nr. Markierung      _______________ 
                        Beschilderung  ______________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am     _______________________ 
Polizeipräsidium Köln, 
Direktion Verkehr / SG4 
Im Auftrag     ____________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________ 
                    _____________________________ 
                    _____________________________ 
1049/2024 
17.07.24 
s. gesonderte Verfügung 
s. gesonderte Verfügung 
*HKZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDOWJUDSKLW 
5DGZHJSODWWHQ%HWRQVWHLQDQWKUD]LW 
%HWRQSIODVWHUFPDOWJUDSKLW(OOHQERJHQYHUEDQG 
.OHLQSIODVWHU*UDXZDFNH 
5¾FNEDX$VSKDOWLHUHQ 
7UHQQVWUHLIHQPLWIHVWHU)XJH.OHLQSIODVWHU 
*UDQLWKHOO 
1RSSHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
ᤡ$QSDVVXQJDP%HVWDQG 
ᤢ
5LOOHQVWHLQJHPDNW6WDQGDUG 
%HVWHKHQGH5DGZHJH 
5DGIXUW5RWHLQI¦UEXQJ 
Legende 
Lageplan 2 
Anlage 3_ Lageplan 2

Beschlussvorlage Rat

14371 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2693/2024 
Freigabedatum 
27.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und 
Abfahrtstrecken zur Deutzer Brücke (Mindener Straße und Siegburger Straße) in Köln-
Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2025/2026 mit der Generalinstandsetzung der rechtsrheinischen Auf- und Abfahrt-
strecken zur Deutzer Brücke in Köln-Deutz mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.403.418 €.  
 
2. Der Rat beschließt für die Maßnahmenvorbereitung, Grundlagenermittlung und Kampfmit-
telüberprüfung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 300.000 
€ im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.403.418€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   108.068 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung vom 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss für den Neu-
bau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahn-
anlagen in der Kölner Innenstadt gefasst (Vorlage 0471/2022). Zur Umsetzung der Maßnah-
men werden zum Teil Eingriffe in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur notwendig. Daher 
wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob in diesen Bereichen weiterführende verkehrliche 
und bauliche Maßnahmen erforderlich sind. 
 
Eine visuelle Zustandserfassung der Verkehrswege am Rampenbauwerk der Mindener Straße 
hat ergeben, dass Teilbereiche der Straßen und Geh-/Radwege schadhaft sind. Die Ursache 
der festgestellten Schäden (offene Nähte und Fugen, Unebenheiten und Abplatzungen) ist auf 
eine Schädigung der vorhandenen Tragschichten des Oberbaus zurückzuführen. Aus diesem 
Grund sollen Teilabschnitte der Zu- und Abfahrtsbereiche der Deutzer Brücke im Rahmen der 
Herstellung der Verschlusseinrichtungen zum Hochwasserschutz grundhaft erneuert werden. 
Die geplante Sanierung betrifft folgende Straßenabschnitte: 
 
- Mindener Straße zwischen Deutzer Brücke und Opladener Straße/Auenweg 
- Siegburger Straße zwischen Deutzer Brücke und Herbert-Liebertz-Weg

3 
- Siegburger Straße zwischen Arminiusstraße und Deutzer Freiheit. 
 
Durch die Berücksichtigung und einer zeitgleichen Umsetzung weiterer bereits vorliegender 
politischer Beschlüsse lassen sich Synergieeffekte erzielen, welche unter anderem dazu bei-
tragen, die Verkehrseinschränkungen während der baulichen Umsetzung zu verkürzen. 
 
Parallel zur Generalinstandsetzung der vorgenannten Straßenabschnitte werden daher die 
betreffenden Lichtsignalanlagen aus dem Erneuerungsprogramm (Vorlage 4456/2007) an den 
folgenden Knotenpunkten erneuert: 
 
- Siegburger Straße/Arminiusstraße 
- Siegburger Straße/Deutzer Brücke/Deutzer Freiheit 
- Ottoplatz/Auenweg/Hermann-Pünder-Straße 
 
Neben der Substanzerneuerung der Fahrbahnen und Gehwege sind auch weitreichende Ver-
besserungen für den Radverkehr vorgesehen. 
 
Auf der Mindener Straße in Fahrtrichtung Ottoplatz wird der Beschluss zur Umsetzung durch-
gehender Achsen für den Radverkehr (AN/2374/2021) berücksichtigt und ein mind. 2,25 m 
breiter Radfahrstreifen zwischen Deutzer Freiheit und Siegesstraße entstehen. Der bisher für 
den Zweirichtungsradverkehr ausgewiesene bauliche Radweg in der Nebenanlage wird für 
Radfahrende in Fahrtrichtung Deutzer Freiheit/Deutzer Brücke beibehalten. Der im Ist-Zu-
stand an Engstellen teilweise nur ca. 2,00 m messende Radweg ist nach heutiger Betrachtung 
für die hohe Zahl Radfahrender im Zweirichtungsverkehr an der Mindener Straße vergleichs-
weise schmal. Insofern soll die in 2022 in der Siegburger Straße umgesetzte Verkehrsführung 
für Radfahrende mit einer Trennung der Fahrtrichtungen um ca. 200 Meter nach Norden ver-
längert werden. So soll auch die Radschleuse von der Deutzer Brücke kommend angeschlos-
sen werden, die noch in diesem Jahr hergestellt wird. Zur Realisierung des Radfahrstreifens 
ist eine bauliche Anpassung am Fahrbahnteiler notwendig. In dem Zusammenhang wird auch 
die Fällung eines in der Grünfläche des Fahrbahnteilers stehenden Baumes notwendig. Eine 
Neupflanzung im direkten Umfeld wird geprüft. 
 
Darüber hinaus ist geplant im Rahmen der Generalinstandsetzung eine Verkehrsführung für 
Radfahrende vom Auenweg/Ottoplatz kommend in Fahrtrichtung Poll/Deutzer Werft umzuset-
zen. Hierzu muss an der Kreuzung Mindener Straße/Auenweg eine Aufstellfläche geschaffen 
werden, die den Radverkehr gesichert zu der Mittelfahrbahn führt, auf der er auf neu zu schaf-
fenden Radverkehrsanlagen in Fahrtrichtung Poll geführt werden kann. Der Fahrbahnquer-
schnitt der Mittelfahrbahn wird mit mind. 1,5 m breiten Schutzstreifen und 3,25 m Kfz-Fahr-
streifen so gestaltet, dass Kfz einen Überholabstand von 1,50 m zum Radverkehr einhalten 
können.  
 
Im Rahmen der LSA-Erneuerung an der Kreuzung Siegburger Straße/Arminiusstraße werden 
für Radfahrende ebenfalls neue Aufstellflächen geschaffen. So soll es dem Radverkehr er-
möglicht werden, von Poll kommend indirekt zur Deutzer Werft/Deutzer Brücke abzubiegen 
bzw. von der Deutzer Brücke kommend indirekt in die Arminiusstraße abzubiegen. Die Armini-
usstraße soll mit Umsetzung der Maßnahme für Radfahrende in Gegenrichtung geöffnet wer-
den. Hierdurch können neue Wege für Radfahrende geschaffen und bereits bestehende Que-
rungen der Siegburger Straße entlastet werden. 
 
Die Hauptfahrbahn der Mindener Straße soll in südlicher Fahrtrichtung (Hermann-Pünder-
Straße bis Deutzer Brücke) im Rahmen dieses Umsetzungsschrittes noch nicht mit einer eige-
nen Radverkehrsanlage ausgestattet werden. An der gemeinsamen Führung in der Nebenan-
lage soll vorerst festgehalten werden. In späteren Umsetzungsschritten, wenn im weiteren 
Verlauf der Deutzer Brücke und Ost-West-Achse, Radverkehrsanlagen gemäß o. g. Beschlus-
ses zur Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr ausgeführt wurden, soll auch 
eine Überplanung des entsprechenden Abschnittes der Mindener Straße erneut geprüft wer-
den.

4 
 
Zeitplan für die Ausführung der Generalsanierung 
 
Nach der Beschlussfassung ist, bei einem reibungslosem Vergabeverfahren, mit einem Bau-
beginn ab dem II. Quartal 2025 zu rechnen. Die Vorbereitung und Durchführung der Aus-
schreibung ist ab Mitte IV. Quartal 2024/Mitte I. Quartal 2025 geplant, sodass von einer Be-
auftragung Mitte I. Quartal 2025 ausgegangen wird.  
 
Die Mindener Straße/Siegburger Straße wird in Fahrtrichtung Deutz einschließlich der Neben-
anlagen in der Siegburger Straße im Jahr 2025 grundhaft erneuert. Die Arbeiten in diesem 
Bauabschnitt werden zum Großteil im „Sperrschatten“ der geplanten „Erneuerung der Brü-
ckenbeläge auf der Südseite der Deutzer Brücke“ (Vorlage 2182/2024) stattfinden. Verkehrs-
teilnehmer*innen werden durch die zeitgleiche Ausführung beider Maßnahmen von Synergie-
effekten in Bezug auf die Sperrzeiten profitieren. Würden die Maßnahmen nach einander 
durchgeführt, wären die Sperrzeiten der Brücke um ein vielfaches länger als bei einer gemein-
samen Bauzeit. Im Jahr 2027 erfolgt eine grundhafte Erneuerung der Mindener Straße ein-
schließlich der Nebenanlagen in Fahrtrichtung Innenstadt. Die Bauzeitunterbrechung in 2026 
für die Generalsanierung Mindener Straße resultiert aus dem in dieser Zeit geplanten Neubau 
der Verschlusseinrichtung für den Hochwasserschutz. Diese Maßnahme wird eigenverant-
wortlich im Jahr 2026 vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau ausgeführt.  
 
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen  
 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach der Straßenausbaubeitrag-
Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge, die sie deshalb nicht 
mehr erheben können. 
Die vorgesehene Fahrbahnsanierung der Erschließungsanlagen Mindener Straße und Sieg-
burger Straße lösen in den betreffenden Abschnitten voraussichtlich keinen Erstattungsan-
spruch nach § 8a KAG NRW aus. Bei beiden Erschließungsanlagen handelt es sich um klas-
sifizierte Straßen (L111 und L82), bei denen ein Erstattungsanspruch für Fahrbahnsanierun-
gen bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Diese liegen hier nicht vor. 
Die Sanierung der Geh- und Radwege an der Siegburger Straße (Westseite) zwischen Deut-
zer Brücke und Herbert-Liebertz-Weg sowie an der Mindener Straße zwischen Urbanstraße 
und Hermann-Pünder-Straße lösen aufgrund fehlender Erschließungsfunktion keinen Erstat-
tungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. 
Die Sanierung des Geh- und Radweges an der Siegburger Straße (Ostseite) zwischen Deut-
zer Freiheit und Grabengasse löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG 
NRW aus. 
Die bisher verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 
01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist damit eine Bürgerbeteili-
gung nicht erforderlich. 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 5.403.418 €. Im Zuge der Maßnah-
menvorbereitung, der Grundlagenermittlung und der Kampfmittelüberprüfung werden Kosten 
in Höhe von rd. 300.000 € für das Jahr 2024 anfallen. Die Umsetzung der Generalsanierung 
erfolgt in den Jahren 2025 und 2027, mit einer Bauzeitunterbrechung in 2026. Infolgedessen 
ergibt sich ein Mittelbedarf für das Jahr 2025 in Höhe von rd. 3.300.000 € und für das Jahr 
2027 in Höhe von rd. 1.803.418 €.  
 
Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, im Haushaltsjahr 2024 zur Verfü-
gung.

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An gleicher Stelle hat das Dezernat für Mobilität die oben genannten, in 2025 und 2027 benö-
tigten investiven Auszahlungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 
2025/2026 bzw. 2027 vorgesehen. Diese stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2025/2026 in dem von der Verwaltung erstellten Entwurf zur Verfügung.  
Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 108.068 € wird das 
Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in 
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun-
gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Die zur Prüfung der Kostenberechnung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Diese ist als Anlage 6 beigefügt. 
 
Auswirkungen auf Klima und Umwelt 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Eine Beschlussfassung im Rat am 12.12.2024 ist zwingend erforderlich, um die Termin-
schiene für die Ausschreibung, Vergabe und Vorbereitungsphase bis zum festgesetzten Bau-
beginn, 14.07.2025 - Anfang Sommerferien 2025, realisieren zu können. 
 
Bei einer Verschiebung in die nächste Sitzungsperiode mit einem Ratsbeschluss erst am 
13.02.2025 würde die daraus resultierende Vorbereitungsphase mit nur ca. 4-6 Wochen am 
Ende der Terminkette zu kurzfristig ausfallen. Der benötigte Zeitaufwand für die Erstellung 
und Genehmigung von Verkehrszeichen-Plänen mit Lichtsignalanlagen fällt wesentlich länger 
aus. 
 
Die Vorlage konnte aufgrund von unerwarteten Mehraufwänden im Zuge notwendiger verwal-
tungsinterner Abstimmungsprozesse nicht fristgerecht vorgelegt werden. 
Neben den bereits geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau mussten kurzfristig auch die Belange der geplanten Maßnahme zur 
Erneuerung der Brückenbeläge auf der Südseite der Deutzer Brücke (Vorlage 2182/2024) ab-
gestimmt werden. Dies führte zu einer neuen Konzeption der bauzeitlichen Verkehrsführung, 
was Auswirkungen auf die Beschlusssumme hätte haben können. Für die Beschlussfassung 
ist eine korrekte Kostenermittlung essentiell. 
Der Verkehrsausschuss wird per Mitteilung über den Beschluss im Nachgang informiert. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Lageplan 1 
3. Lageplan 2 
4. Lageplan 3 
5. Übersicht der Ausbaubereiche 
6. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (3)

05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2693/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.11.2024
Erstellt
03.09.2024 07:40