0674/2021
Schulversuch "NRW-Musikprofil-Schulen"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 24.02.2021 0674/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Schulversuch "NRW-Musikprofil-Schulen" Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet zum Schuljahr 2021/22 den Schulversuch „NRW-Musikprofil-Schulen“ ein. Der Schulversuch soll dazu beitragen, musikalisch talentierte Kinder und Jugendliche in ihren musika- lischen Fähigkeiten bis hin zum Exzellenzniveau zu fördern. Die Schulen kooperieren dazu schul- übergreifend und mit Musikhochschulen. Bis zu zehn Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung in Sekundarstufe I und II können an dem Schulversuch teilnehmen. Aus dem Kreis der Kölner Schulen hat sich das Humboldt-Gymnasium für die Teilnahme am Schulversuch beworben. Neben der Erfüllung verschiedener inhaltlicher und organisatorischer Voraussetzungen erforderte die Bewerbung für den Schulversuch zunächst eine Erklärung des Schulträgers, dass auch gemeinde- fremde Kinder bei der Vergabe der Schulplätze berücksichtigt werden können. Die Stadt Köln hat dies jedoch unter Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) seit dem Schuljahr 2015/16 eingeschränkt. Danach werden Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Wohn- sitzgemeinde eine Schule der von ihnen gewünschten Schulform besuchen können, nur dann an ei- ner Kölner Schule aufgenommen, wenn dies die Aufnahmekapazität an der gewünschten Schule zu- lässt (s. Beschluss 2994/2014). Eine Ausnahme für eine bestimmte Ausrichtung einer Schule, wie beispielsweise das Musikprofil, lässt die Gesetzlage dabei nicht zu. Da eine Ausnahmeregelung für Musikprofilschulen nicht möglich ist, müsste hierfür der Ratsbe- schluss für die Schulform Gymnasium aufgehoben werden. Dies hätte jedoch zur Konsequenz, dass alle Kölner Gymnasien für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Köln haben, geöffnet würden. Da die Gemeindezugehörigkeit kein zulässiges Auswahlkriterium im Aufnahmeverfahren der Gymnasien darstellt, müssten die Schulen Kinder aus Köln und aus dem Umland bei der Auswahl für die Schul- plätze gleichberechtigt berücksichtigen. Im Hinblick auf die bereits jetzt sehr angespannte Anmeldesituation wäre eine Zusage des Schulträ- gers, auch gemeindefremde Kinder am Humboldt-Gymnasium aufzunehmen, nicht möglich. Inzwischen wurden jedoch die Teilnahmebedingungen für den Schulversuch durch das Ministerium geändert und diese Zusicherung ist nun nicht mehr erforderlich. Ein Konflikt mit der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG besteht nicht mehr. Am 23.02.2021 wurde nun die Teilnahme des Humboldt-Gymnasiums am Schulversuch „NRW- Musikprofil-Schule“ durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr genehmigt. Das Humboldt-Gymnasium wird zum Schuljahr 2021/22 einen Profilzweig Musik einrichten. 2 Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0674/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.02.2021
- Erstellt
- 22.02.2021 18:20