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0674/2021

Schulversuch "NRW-Musikprofil-Schulen"

Mitteilung Ausschuss 24.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 5.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2943 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer  24.02.2021 
 0674/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Schulversuch "NRW-Musikprofil-Schulen" 
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet zum Schuljahr 
2021/22 den Schulversuch „NRW-Musikprofil-Schulen“ ein. 
 
Der Schulversuch soll dazu beitragen, musikalisch talentierte Kinder und Jugendliche in ihren musika-
lischen Fähigkeiten bis hin zum Exzellenzniveau zu fördern. Die Schulen kooperieren dazu schul-
übergreifend und mit Musikhochschulen. 
Bis zu zehn Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung in Sekundarstufe I und II können an dem 
Schulversuch teilnehmen. Aus dem Kreis der Kölner Schulen hat sich das Humboldt-Gymnasium für 
die Teilnahme am Schulversuch beworben. 
Neben der Erfüllung verschiedener inhaltlicher und organisatorischer Voraussetzungen erforderte die 
Bewerbung für den Schulversuch zunächst eine Erklärung des Schulträgers, dass auch gemeinde-
fremde Kinder bei der Vergabe der Schulplätze berücksichtigt werden können. 
 
Die Stadt Köln hat dies jedoch unter Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) seit 
dem Schuljahr 2015/16 eingeschränkt. Danach werden Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Wohn-
sitzgemeinde eine Schule der von ihnen gewünschten Schulform besuchen können, nur dann an ei-
ner Kölner Schule aufgenommen, wenn dies die Aufnahmekapazität an der gewünschten Schule zu-
lässt (s. Beschluss 2994/2014). 
 
Eine Ausnahme für eine bestimmte Ausrichtung einer Schule, wie beispielsweise das Musikprofil, 
lässt die Gesetzlage dabei nicht zu. 
 
Da eine Ausnahmeregelung für Musikprofilschulen nicht möglich ist, müsste hierfür der Ratsbe-
schluss für die Schulform Gymnasium aufgehoben werden. Dies hätte jedoch zur Konsequenz, dass 
alle Kölner Gymnasien für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Köln haben, geöffnet würden. Da die 
Gemeindezugehörigkeit kein zulässiges Auswahlkriterium im Aufnahmeverfahren der Gymnasien 
darstellt, müssten die Schulen Kinder aus Köln und aus dem Umland bei der Auswahl für die Schul-
plätze gleichberechtigt berücksichtigen. 
 
Im Hinblick auf die bereits jetzt sehr angespannte Anmeldesituation wäre eine Zusage des Schulträ-
gers, auch gemeindefremde Kinder am Humboldt-Gymnasium aufzunehmen, nicht möglich. 
 
Inzwischen wurden jedoch die Teilnahmebedingungen für den Schulversuch durch das Ministerium 
geändert und diese Zusicherung ist nun nicht mehr erforderlich. Ein Konflikt mit der Anwendung des § 
46 Abs. 6 SchulG besteht nicht mehr. 
 
Am 23.02.2021 wurde nun die Teilnahme des Humboldt-Gymnasiums am Schulversuch „NRW-
Musikprofil-Schule“ durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 
zum Schuljahr genehmigt. 
Das Humboldt-Gymnasium wird zum Schuljahr 2021/22 einen Profilzweig Musik einrichten.

2 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0674/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.02.2021
Erstellt
22.02.2021 18:20