V/0968/2018
Wohnraum für Wohnungslose schaffen - "Housing first" in Münster umsetzen, Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0049/2018
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Anlage D - Anregung nach § 24 GO NRW des Vereins Dach überm Kopf e.V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0968/2018 Kurzüberblick Die Verwaltung unterstützt den Housing first Ansatz als Ergänzung bestehender Betreuungs- und Unterbringungsansätze. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Als Teilziel kann formuliert werden, dass im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unter- bringung wohnungsloser Menschen ein humanitärer Standard zur Absicherung der sozialen Ba- lance gesichert sein muss. Die Versorgung wohnungsloser Menschen soll demzufolge dezentral, präventiv und differenziert nach unterschiedlichen Bedarfsgruppen ausgerichtet sein. Zielerreichung: Der Housing first Ansatz wird in Kooperation mit den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe als weiterer Baustein der Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum ergänzt und im Rahmen künftiger Handlungsschritte etabliert. Davon unabhängig ist über mögliche Mittel im Rahmen eines projektbezogenen Etatantrages zu entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Form der Un- terbringung ist lediglich im Rahmen humanitärer Grundbedürfnisse festgelegt. Unterschiedliche Ansätze der Unterbringung können angewandt werden (überwiegend freiwillig) und orientieren sich an ganzheitlichen, gesamtstädtischen Handlungsansätzen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen, bei denen es sehr häufig um die In- tegration von Menschen mit Migrationshintergrund geht, zielt darauf ab, diesen Menschen (wie- der) eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermögli- chen.
Anlage C - Kommentierung der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen
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1 Sozialamt 4. Empfänger: Dach überm Kopf e. V. Produkt: 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte Teilergebnisplan: Zeile 15 Zuschussbericht: -- Antragsteller: Dach überm Kopf e. V. Antragsdatum: 04.07.2018 (Anregung Nr. 2018-00109) Kategorie: Neuantrag Inhalt: Einmaliger Zuschuss von 150.000 € als Beitrag zum An- kauf von 15 Wohnungen im Projektzusammenhang Hou- sing First Beantragte Veränderung des Zuschusses: 2019 (€) 2020 (€) 2021 (€) 2022 (€) Ansatz (Haushaltsplanentwurf) 0000 Beantragt 150.000 150.000 150.000 150.000 Differenz 150.000 150.000 150.000 150.000 Sachverhalt: Der Verein Dach überm Kopf beantragt den Zuschuss zur Mitfinanz ierung von insgesamt 15 Wohnungen in Münster, um sie im Rahmen seines örtlichen Projekts Housing First an woh- nungslose Menschen zu vermieten. Das lokale Projekt in Münster ist eingebettet in das NRW-weite Projekt „HousingFirstFonds, wohnraumbeschaffende und wohnbegleitende Hil- fen für wohnungslose Haushalte“. Das Landesprojekt koordiniert der Landesverband Nord- rhein-Westfalen des Paritätischen. Der Fonds wird überwiegend au s Verkaufserlösen von Werken Gerhard Richters gespeist, die der Künstler dem Düsseldo rfer Verein Asphalt e. V./fiftyfifty (Herausgeber einer Straßenzeitung und Galerie) ges pendet hat. Auf Mittel des Fonds sollen mehrere Housing First-Initiativen in NRW zurückgre ifen können (Der Paritäti- sche Nordrhein-Westfalen: 1, 4 f.), darunter auch der Verein Da c h ü b e r m K o p f e . V . , u m Wohnungen in Münster zu erwerben. Die Wohnungen, die im Rahmen d es Landespro- gramms Housing First mithilfe der Mittel aus dem Fonds erworben werden, sollen verbindlich für mindestens 20 Jahre an Wohnungslose vermietet werden. Das Basiskonzept von Housing First folgt zwei miteinander korrespondierenden Prinzipien: a) Anstelle von Modellen (stufenförmig) aufeinander folgender Maßnahmen, die Wohnungs- lose schrittweise befähigen sollen, selbständig oder weitgehend selbständig zu wohnen (die Bereitstellung einer Wohnung ist Ziel am Ende des Prozesse s), steht die Schaffung eines regulären Mietverhältnisses am Beginn von Housing First, unabhängig vom indivi- duellen Hilfebedarf. Die Annahme persönlicher Hilfen ist keine Zugangsvoraussetzung zum Mietverhältnis. b) Dessen ungeachtet sollen Wohnungslose, denen Wohnraum zur Verfügung gestellt wer- den konnte, die für sie erforderliche aufsuchende und qualifizierte persönliche Hilfen er- halten, auch um das Mietverhältnis dauerhaft abzusichern: „[…] Hilfe wird denen, die sie brauchen, nachdrücklich angeboten. MieterInnen werden deutlich ermuntert, Unterstüt- zung anzunehmen“ (Busch-Geertsema 2011: 115). Auch für das lokale Projekt in Münster sind beide Prinzipien handlungsleitend 1.W i e i m L a n - desrahmenkonzept sollen vor allem alleinstehende Wohnungslose in den Blick genommen 1 Im Antrag (Blatt 5, vorletzter Absatz) wird vermutlich versehentlich ‚nachhaltig‘ (statt ‚nach- drücklich‘) verwendet. 2 werden, um ihnen dezentral Einzelwohnungen (freiwillige Wohngem einschaften sollen in Ausnahmen möglich sein) anzubieten, zumal die, die auf absehbare Zeit keine realen Chan- cen auf eine Versorgung mit regulärem Wohnraum haben. Nicht zur Zielgruppe gehören da- gegen wohnungslose Menschen, die einen Platz in einer Einrichtu ng finden können bzw. konnten. Ausprägung und Komplexität der individuellen Problemsituation sollen kein generel- les Zugangshindernis sein; eine Suchterkrankung, Überschuldung, psychiatrische Erkran- kungen und Migrationshintergrund sind ausdrücklich keine Ausschlusskriterien. Dem Grunde nach Zugangsberechtigte „müssen leistungsberechtigt nach §7 SGB II und §67 SGBXII sein oder die Miete durch eigenes Einkommen bestreiten können“ (Blatt 3 des Antrags). Zugangsverfahren: Interessierte wenden sich entweder direkt an den Träger oder werden dem Träger von Dritten vorgeschlagen. Wer sich um eine Wohnung b eworben hat, kann an der (Vor-)Erörterung des Vorstands teilnehmen. Die Entscheidung trifft der Vorstand des Trägers in Abwesenheit des Bewerbers oder der Bewerberin. Dritt e werden an der Entschei- dung des Trägers nicht beteiligt. Begleitende Hilfen: Der Verein Dach überm Kopf e. V. wird selbst keine persönlichen Hilfen für seine künftigen Mieterinnen bzw. Mieter bereitstellen. Begleitende Unterstützung sollen stattdessen andere Mitgliedsorganisationen des Paritätischen od er Anbieter leisten, die der Mieter bzw. die Mieterin wünscht. Begleitende Forschung: Der Träger beabsichtigt, die Durchführung des Vorhabens von einer in Münster ansässigen Hochschule wissenschaftlich begleiten zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Housing First-Ansatz korrespondiert mit einigen generellen Entwicklungstrends im Zu- sammenhang mit der Ausformung sozialer (Unterstützungs-)Program me; dazu gehören na- mentlich De-Institutionalisierung und Dezentralisierung von Unterstützungsangeboten, Nor- malität der Umgebung und individuell zugeschnittene (passgenaue ) Unterstützung (Busch- Geertsema 2013: 15). Ausgangspunkt von Housing First ist die Be wertung stufenförmiger Hilfeprozesse, an deren Ende erst Wohnfähigkeit und (danach) Wohnen stehen, als anfällig, an einer Station zu scheitern oder über eine Stufe nicht hinauszukommen. Aus der Sicht von Housing First soll Wohnen demgegenüber nicht den angestrebten Schlusspunkt eines in der Regel sehr langen Prozesses markieren, sondern als reale Befrie digung eines Grundbedürf- nisses am Anfang stehen. In den USA und in einigen europäischen Ländern werden Housing F irst-Projekte bereits seit Längerem praktiziert. Nach vorläufiger Sichtung durch die Verwaltung sind bisher keine For- schungsarbeiten über Housing First in Europa verfügbar, die grun dlegende Zweifel am be- absichtigten Erfolg von Housing First (insbesondere mit Blick auf den Verbleib ehemals Wohnungsloser in ihrer Wohnung) stützen können; demgegenüber ko nnten die Resultate in einer Reihe von Forschungsbeiträgen (u. a. Busch Geertsema 2013 , Parnitzke 2016) die Grundannahme des Ansatzes vorläufig bestätigen. Dessen ungeacht et sind Varianten des Ansatzes in Deutschland, von wenigen Ausnahmen abgesehen 2, bisher nicht erprobt. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf den Ratsantrag A-R/0049/20183 ist die Verwaltung in fachlicher Beziehung interessiert, dass Housing First auch in M ünster getestet wird. Die im Antrag skizzierte Anlage des Vorhabens ist aus Verwaltungssicht eine für ein solches Vorha- ben von zunächst begrenzter Reichweite dem Grunde nach geeignete Unterlage. Das Eckpunktekonzept sollte aus Verwaltungssicht jedoch an eini gen Stellen präzisiert wer- den: 2 U. a. in Bielefeld (Parnitzke 2016: 47-54) 3 Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0049/2018 vom 25.06.2018: Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen Anlage C 3 Zielgruppe: 1. Soweit ersichtlich nimmt das Vorhaben Menschen in den Blick, die nach der Begriffsbe- stimmung (Wohnungsnotfalldefinition) der Bundesarbeitsgemeinsch aft Wohnungslosen- hilfe (BAG W 2010: 1) zu jenen gehören, die aktuell von Wohnungs losigkeit betroffen sind; diese Zielgruppenbestimmung ist aus Sicht der Verwaltung für die Anlage des Vor- habens auch geeignet. Soweit das Vorhaben weitere Gruppen ansprechen soll, sollte der Träger diesen Aspekt zuvor mit der Verwaltung einvernehmlich er örtern und die Ausfüh- rungen des Konzepts zur Zielgruppe ergänzen. 2. Die Verwaltung setzt voraus, dass allein Personen Zugang zu e iner Wohnung erhalten können, die sich nicht erst seit kurzer Zeit und nicht nur vorü bergehend in Münster auf- halten. Auch diesen Gesichtspunkt sollte der Träger bestätigen. 3. Die Verwaltung setzt ferner voraus, dass sich der Zugang zu e iner Wohnung nicht auf Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II und auf Personen beschränk en soll, die die Miete aus eigenem Einkommen aufbringen können, sondern Wohnungslose, die auf existenz- sichernde Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII angewi esen sind, nicht aus- geschlossen werden. 4. Wenngleich die Verwaltung verstehen kann, dass der Träger die Zugangsentscheidung allein trifft, empfiehlt sie ihm, die Zugangskriterien zu konkr etisieren, ggf. zu ergänzen, und, soweit möglich, vorläufig zu gewichten, um nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen. Auch in dieser Beziehung möchte sich die Verwaltun g im Vorfeld der Pro- jektumsetzung mit dem Träger austauschen. Begleitende Hilfen: Träger und Verwaltung sollten sich über das Verfahren (Nachfrag e nach/Anforderung von Unterstützung, Bedarfsklärung, geeigneter und gewünschter Träge r, Kosten und Finanzie- rung, Dokumentation, Änderung/Beendigung der Unterstützung) austauschen und Eckpunkte gemeinsam festlegen. Dokumentation der Vorhabenumsetzung und begleitende Forschung: Die Verwaltung setzt voraus, dass der Träger die Vorhabendurchf ührung angemessen do- kumentiert. Die Verwaltung ist interessiert, sich in der Planun gsphase der Untersuchung mit der durchführenden Hochschule und dem Träger über das Untersuch ungsdesign auszutau- schen. Empfehlung: Die Verwaltung ist daran interessiert, dass der vom Verein Dach überm Kopf e. V. das in seinem Antrag dargestellte Vorhaben durchführt. Sofern die vom a ntragstellenden Verein bezifferten Fördermittel im Haushalt 2019 bereitgestellt werden , empfiehlt die Verwaltung aber, vor einer Auszahlung die oben angerissenen Konkretisierun gen und Ergänzungen mit dem Träger zu besprechen und einvernehmlich festzulegen. Dessen ungeachtet kann die Verwaltung zur Finanzierung des bean tragten Mehrbedarfs keinen Deckungsvorschlag anbieten. Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2010): Wohnungsnotfalldefinition der Bun- desarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Bielefeld, online: http://www.bagw.de/media/doc/POS_10_BAGW_Wohnungsnotfalldefintion.pdf, zu- letzt abgerufen am 12.10.2018 Busch-Geertsema, Volker (2011): Housing First – Housing Plus, in: BAWO (Bundesarbeits- gemeinschaft Wohnungslosenhilfe) [Hg.]: Festschrift 20 Jahre BAWO, Wohnungslo- 4 senhilfe von A bis Z, Wien; S. 110-125, online: http://www.bawo.at/de/content/wohnungslosigkeit/bawo-festschrift.html, zuletzt abge- rufen am 12.10.2018 ders. 2013: Housing First Europe, Final Report, Bremen und Brüssel, online: https://housingfirstguide.eu/website/housing-first-europe-report/, zuletzt abgerufen am 12.10.2018 Der Paritätische Nordrhein-Westfalen (o. J.): Projekt HousingFirstFonds, Wohnraumbeschaf- fende und wohnbegleitende Hilfen für wohnungslose Haushalte, Rahmenkonzept des Paritätischen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., o. O, online: https://drive.google.com/file/d/1aAq08XsLJNnHCDHVNWNVSugbllwrtGGX/view, zu- letzt abgerufen am 12.10.2018 Parnitzke, Anna-Maria (2016): Wohnraum für Wohnungslose – Ist Housing First die Antwort? Eine vergleichende Analyse der Herausforderungen, Kosten und Strategien im Um- gang mit Wohnungslosigkeit in Deutschland und Norwegen, Berlin, online: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUK EwjM8umc4IDeAhWEy6QKHXZZCrkQFjAAegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fdepos itonce.tu-berlin.de%2Fbitstream%2F11303%2F5764%2F3%2Fparnitzke_anna- maria.pdf&usg=AOvVaw3ATF-3qWBRm9RAALqbfAF7, zuletzt abgerufen am 12.10.2018
Beschlussvorlage
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V/0968/2018 V/0968/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wohnraum für Wohnungslose schaffen - "Housing first" in Münster umsetzen; Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0049/2018 Beratungsfolge 22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem „Normalwohnraum“ für wohnungslose Men- schen mit komplexen Problemlagen unterstützt die Stadt Münster die Erprobung des Housing- First-Ansatzes als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe. Dazu wird die Verwal- tung beauftragt, den Verein Dach überm Kopf e. V. als Kooperationsträger des landesweiten Pro- jekts „Housing-First-Fonds“ im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu unterstützen. 2. Die Handlungsmöglichkeiten in diesem Feld, über die in der Begründung berichtet wird, werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0049/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in Münster umsetzen“ ist damit aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen: - Der Verein Dach überm Kopf e. V. beantragt einen Zuschuss für den Ankauf von 15 Woh- nungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung, insgesamt also 150.000 €. - Zur Finanzierung des beantragten Zuschusses kann die Verwaltung keinen Deckungsvor- schlag anbieten. - Nach Einschätzung der Verwaltung wird es kaum möglich sein, dieses Vorhaben bei dem äußerst angespannten Wohnungsmarkt in Münster innerhalb eines Haushaltsjahres in vol- lem Umfang zu realisieren. Daher geht sie davon aus, dass sich die Finanzierung eines sol- chen Projekts über mehrere Jahre hinziehen, der Zuschussbedarf des Trägers für das Jahr 2019 also deutlich geringer sein wird. Sozialamt 12.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ruppel Telefon: 492-5968 Ruppel@stadt-muenster.de - 2 - V/0968/2018 Begründung: Ausgangslage Der Rat hat den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL Nr. A-R/0049/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in Münster um- setzen“ (Anlage B) in seiner Sitzung am 04.07.2018 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge- sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass der münstersche Verein Dach überm Kopf e. V. aktuell plant, diesen Ansatz in Münster umzusetzen. Der Verein ist ein Zusammenschluss der Mitgliedsträger Chance e. V., cuba Sozialberatung, FSP - Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e. V., VIP - Verein sozial-integrativer Projekte e. V. und VSE - Verbund Sozialtherapeuti- scher Einrichtungen NRW e. V. Die Stadt - so weiter im Antrag - soll die Arbeit des Vereins, so gut wie es geht, unterstützen und alles ihr Mögliche dazu beitragen, dass dieses Vorhaben in Münster umgesetzt werden könne. Mit einer Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 04.07.2018 (Anregung Nr. 2018-00109, Anlage D) hat sich der Verein Dach überm Kopf e. V. gleich- zeitig an den Rat gewandt und die Förderung seines Projekts „Housing First - Wohnraumbeschaffen- de und wohnbegleitende Hilfe für wohnungslose Menschen“ in Form eines Zuschusses für den An- kauf von 15 Wohnungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung, insgesamt also 150.000 €, beantragt. Beim beantragten Zuschuss des Vereins Dach überm Kopf e. V. geht es um die Mitfinanzierung sei- nes örtlichen Projekts. Die Wohnungen sollen im Rahmen eines neuartigen, vom Land Nordrhein- Westfalen geförderten Pilotprojekts „Housing-First-Fonds - Wohnraumbeschaffende und wohnbeglei- tende Hilfen für wohnungslose Haushalte“ erworben und für mindestens 20 Jahre an Wohnungslose vermietet werden. Dieser Fonds wird aus den erwarteten Verkaufserlösen von Bildern des Künstlers Gerhard Richter gespeist, durch den der Ankauf von bis zu 100 Wohneinheiten durch Träger der freien Wohlfahrtspflege bezuschusst werden soll. Das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird aus dem Aktionsprogramm des Landes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ mit insgesamt 424.000 € gefördert. Durchgeführt wird das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen. Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe Die Verwaltung überprüft die Angebote der Wohnungslosenhilfe in der Stadt Münster gemeinsam mit den in diesem Bereich aktiven freien Trägern stetig und entwickelt veränderte Konzept-, Betreuungs- und Unterbringungsansätze. Dazu gehören auch Denkanstöße, die Aspekte des Housing first bein- halten. Der Housing-first-Ansatz ist aus Sicht der Verwaltung vor allem durch die folgenden drei Leitgedan- ken geprägt, er richtet sich an Wohnungslose mit komplexen Problemlagen, sie werden von Anfang an in normalen Wohnraum vermittelt und ihnen werden persönliche soziale und gesundheitliche Hilfen angeboten. Auch für die Verwaltung stehen im Sinne einer zunehmend präventiven Vorgehensweise seit längerer Zeit Maßnahmen im Blickpunkt, die darauf abzielen, wohnungslose Menschen schnell in (Normal-) Wohnraum unterzubringen oder ihren Verbleib in Wohnungen vorrangig zu sichern und ihnen intensi- ve begleitende, sozialarbeiterische Unterstützung anzubieten. Die Schaffung zusätzlicher Stellen im Bereich sozialer Arbeit in den letzten Jahren dient auch der Reintegration von Menschen in normalen - 3 - V/0968/2018 Wohnraum, der Prävention sowie der nachhaltigen Beseitigung sozialer Problemlagen, insbesondere solcher, die mit Verlust von Wohnraum einhergehen. Schon mit der Vorlage V/0560/2012 „Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslo- sigkeit“ entwickelte sich ein Schwerpunkt hin zu präventiven Maßnahmen mit dem Ziel, vorrangig den Verbleib Betroffener in der jeweiligen Wohnung zu sichern. In der Vorlage V/1029/2016 „Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosen- hilfe“ wurden dann Aspekte einer Unterbringung auf dem regulären Wohnungsmarkt vertieft. So wur- den die Initiativen der Fachstelle Wohnraumsicherung dargestellt, Belegungsmöglichkeiten in regulä- ren Mietwohnungen zu erhalten. Es ging darum, einzelfallbezogen obdachlos gewordenen Menschen Optionen zu verschaffen, die über die Versorgung im Rahmen von Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterbringungen hinausgehen und zudem eine dezentrale Verteilung im gesamten Stadtgebiet ermöglichen. Auch die Vorlage V/0600/2017 „Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslo- senhilfe - Ergebnisse und Verfahrensvorschläge des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosig- keit“ verfolgt vergleichbare Ansätze, wenn Flüchtlinge bei einer erfolgreichen Vermittlung in eigen- ständiges Wohnen nachgehend unterstützt und bei Bedarf an die Beratungsangebote freier Träger, Stadtteilsozialbüros und die Migrantenselbstorganisationen angebunden werden, um Mietverhältnisse möglichst nachhaltig zu sichern. In den Beratungen des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit wurden im Jahr 2017 ne- ben einer intensiveren Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen so genannter ordnungsbehördlicher Einweisungen auch Überlegungen kontrovers diskutiert, Wohnraum zu akquirieren, indem privat zur Verfügung gestellte Wohnungen zusätzlich subventioniert werden könnten. Die Option, Wohnraum für sozial gebundene Zwecke zu kaufen, wurde in diesem Kontext jedoch nicht in Erwägung gezogen. Schließlich ist an dieser Stelle auch auf die Entwicklung von Vorgehensweisen bei besonders schwie- rigen und herausfordernden Einzelfällen chronisch, psychisch kranker wohnungsloser Frauen oder Männern - so genannter Systemsprenger - einzugehen. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Ar- beitskreis von Trägern und Verwaltung seit etwa Mitte 2016. Eine Gruppe von Menschen, deren An- zahl im unteren zweistelligen Bereich geschätzt wird, unterbricht häufig jede geregelte Unterbringung oder Klinik- und Therapieaufenthalte, nicht selten kommen Haftzeiten hinzu. In der Arbeit des Arbeitskreises wurde die Idee entwickelt, zunächst zwei kleine Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen, um Betroffene unterzubringen und ihnen eine psychosoziale Begleitung anzu- bieten - also auch eine Art „Wohnung-zuerst-Ansatz“. Seit Juli 2017 wird diese Maßnahme umge- setzt, indem die Menschen in diesen Wohnungen durch die Bischof-Hermann-Stiftung im Rahmen ambulanter Betreuung nach § 67 SGB XII ein bis zweimal pro Woche betreut werden. Im Einzelfall wird beispielsweise in Abstimmung mit der gesetzlichen Betreuung die Einhaltung von Depotmedika- tionen oder die Anbindung an eine Tagesklinik vereinbart. Die Umsetzung verläuft bislang positiv, so dass der Arbeitskreis an einer Fortsetzung und möglichen Erweiterung arbeitet. Fazit Zur Einschätzung der vorliegenden Anregung nach § 24 GO NRW sowie des Antrags der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der das Ziel hat, den Verein Dach überm Kopf e. V. zu unterstützen, wird in vollem Umfang auf die beigefügte Kommentierung der Verwaltung zur Vorbereitung auf die Etatberatungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 verwiesen, die als Anlage C beigefügt ist. Die Verwaltung ist daran interessiert, dass der vom Verein Dach überm Kopf e. V. das in seinem An- trag dargestellte Vorhaben als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe durchführt. Be- - 4 - V/0968/2018 dingung sollte sein, dass die in der Kommentierung (Anlage C) dargestellten Konkretisierungen und Ergänzungen mit dem Träger festgelegt werden. Dessen ungeachtet kann die Verwaltung zur Finanzierung des beantragten Mehrbedarfs keinen De- ckungsvorschlag anbieten. Sollte es im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans der Stadt Münster für das Jahr 2019 oder eines der Folgejahre gelingen, Haushaltsmittel bereitzustellen, um Zuschüsse für den Ankauf von bis zu 15 Wohnungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung an den Verein Dach überm Kopf e. V. zu leisten, würde die Verwaltung diese Beschlüsse unter den notwendigen fachlichen Rahmenbedingungen umsetzen. Dazu würde sie mit dem Träger die Bedingungen verein- baren, die aus städtischer Sicht an solche Zuschüsse gebunden werden müssten. Sie sind in der Kommentierung der Verwaltung für die Etatberatungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 (Anlage C) aufgeführt, und zielen im Wesentlichen darauf ab, dass die Zugangskriterien im Austausch mit der Verwaltung konkretisiert werden, dass sich das Projekt auf Menschen bezieht, die sich nicht erst seit kurzer Zeit und nicht nur vorübergehend in Münster aufhalten, dass sich die Unterbringungen stadträumlich nicht konzentrieren und das Projekt sowie die begleitenden Maßnahmen angemessen dokumentiert werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Housing-first-Projekt gut zu den weiteren Konzept-, Be- treuungs- und Unterbringungsansätzen passt, die sich seit geraumer Zeit in Kooperation der Fach- stelle Wohnraumsicherung mit den freien Trägern im System der Wohnungslosenhilfe entwickeln. Wenngleich sich dieses Projekt an eine relativ kleine Anzahl betroffener Menschen richtet, kann es einen weiteren Baustein bilden, um ein wirksames Netz individueller Hilfen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu vervollständigen. Ohne Bereitstellung von Haushaltsmitteln würde die Verwaltung dem Verein mit der Fachstelle Wohn- raumsicherung zumindest für fachlichen Austausch, Beratung und Begleitung bei der Verwirklichung seiner Pläne zur Verfügung stehen. Neue Ansätze und Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosen- hilfe, die in die Richtung des Projektansatzes gehen, würden auch weiterhin im Rahmen der verfüg- baren Ressourcen unterstützt und weiterentwickelt, um sie in bestehende Überlegungen zur Gestal- tung der Wohnungslosenhilfe einzuarbeiten. I. V. Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage B - Ratsantrag "Housing first" in Münster umsetzen
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0049/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 25.06.2018 Antrag an den Rat Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen Der Rat möge beschließen: 1. Zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem “Normalwohnraum” für wohnungslose Menschen mit komplexen Problemlagen unterstützt die Stadt Münster die Erprobung des Housing-First-Ansatzes als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Begründung: I. Seit einigen Jahren ist der „Housing-First“-Ansatz in der Wohnungslosenhilfe in der Diskussion. Housing First ist ein Programmansatz, mit dem Wohnungslose mit komplexen Problemlagen direkt in dauerhaften Wohnraum gebracht werden, ohne die Bedingung, vorher „Wohnfähigkeit" erlangt zu haben. Wohnbegleitende persönliche Hilfen werden nachdrücklich (assertive) angeboten, aber ihre Annahme ist freiwillig. Statt der gängigen Stufensysteme für Wohnungslose, die einen schrittweisen Aufstieg zwischen verschiedenen Sonderwohnformen - Notunterkünfte, betreute Wohngruppen, Übergangswohnen / Trainingswohnen usw. - mit unterschiedlichen Graden von Autonomie und Kontrolle vorsehen, bevor eine Vermittlung in abgeschlossenen Wohnraum mit vollen Mieterrechten („Finalwohnung“) möglich ist, werden Wohnungslose bereits von Anfang an in “sog.“ Normalwohnraum vermittelt und zusätzlich dazu werden ihnen persönliche soziale und gesundheitliche Hilfen angeboten. In anderen Ländern ist der Housing-First-Ansatz bereits sehr erfolgreich. Finnland beispielsweise hat es mit seinem landesweiten Housing-First-Programm geschafft, die Zahl der Wohnungslosen Menschen deutlich zu senken. Auch in Portugal oder Österreich läuft dieses Programm mit Erfolg. Begrüßenswert ist es, dass die NRW-Landesregierung im Rahmen des Landesförderprogramms „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ auch für Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt „Housing-First-Fonds“ mit einer Personalstelle über drei Jahre fördern wird. Mit Hilfe von Geldern aus einem Fonds, der sich aus den Verkaufserlösen aus Werken des Malers Gerhard Richter speist, soll der Ankauf von bis zu 100 Wohneinheiten durch soziale Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit finanziert werden. Ziel des Projektes ist zum einen die Schaffung von Wohnraum für chronifiziert, wohnungslose Menschen, die sich nicht bereits in einer Maßnahme befinden, und die Umsetzung des Housing- First- Ansatzes unter wissenschaftlicher Evaluation. Durchgeführt wird das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit einem Paritätischen Träger in Düsseldorf, der gleichzeitig die Fondsgelder Anlage B 2 akquiriert hat und zweckgebunden einbringt. Der Fon ds gibt freien, gemeinnützigen Trägern die Möglichkeit, Wohneigentum für die Zielgruppe zu erwerben, um an unterschiedlichen Standorten in NRW den Wohnraum unbefristet an die Z ielgruppe der chronifiziert- wohnungslosen Menschen, als sog:“ Normalwohnraum (M ietwohnungen mit privatrechtlichem Mietvertrag) zu vermieten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich s oziale Träger in der Kommune Belegungsrechte für diese Vermietungen sichern. In beiden Fällen bietet ein sozialer Träger, in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger (Land schaftsverbände), soziale Wohnhilfen nach dem Housing-First-Konzept an. II. „Wohnen ist ein Menschenrecht“, doch bezahlbarer Wo hnraum ist knapp geworden. Menschen die auf der Straße leben haben so gut wie keine Chancen an sog. Normalwohnraum zu kommen. Laut der letzten Schätzun gen der BAG Wohnungslosenhilfe, wird sich die Zahl der Wohnungslosen Menschen bunde sweit bis 2020 von derzeit fast 900.000 auf 1,2, Mio. erhöhen. Daher braucht es dri ngend eine bundesweite politische Strategie, wie dieser steigenden Wohnungslosigkeit begegnet werden kann. Hier bietet der „Housing-First“ Ansatz einen neuen Denkansatz in der Wohnungslosenhilfe. Das Projekt wird den Notstand auf dem Wohnungsmarkt alleine nicht beseitigen können. Es kann aber dazu beitragen, wissenschaftlich zu beleg en, dass eine direkte Vermittlung von chronifizierten wohnungslosen Menschen in Privatwoh nraum, funktionieren kann, wenn diese Menschen, die aufgrund ihres oft jahrelangen Lebens auf der Straße, massive psychische und gesundheitliche Probleme haben, kont inuierlich soziale Hilfen bekommen. Viele Studien zeigen, dass gerade die sog. „Schwers tvermittelbaren“ Menschen, durch diesen Ansatz auf Jahre in diesen Wohnungen verblei ben und Verbesserungen in einzelnen Lebensbereichen erreichen können. (s. Europäische Kommission- „Housing First“ Peer Review zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung) Beispiel Düsseldorf: Hier kauft die Obdachloseninit iative Fifty Fifty bereits seit zwei Jahren Wohnungen im Stadtgebiet an, um sie an Wohnungslose zu vermieten. Fifty fifty führt mittlerweile 48 Wohnungen unter dem Konzept: „Housing first“. III. Auch wenn es in Münster bereits viele Einrichtungen und Angebote der Wohnungslosenhilfe gibt, wäre es dennoch sehr sinnvoll, auch vor dem H intergrund der weiter ansteigenden Zahlen von Wohnungslosen, die bereits bestehenden A ngebote in der Wohnungslosenhilfe um dieses Projekt „Housing First“ zu ergänzen. Der Träger „Dach übern Kopf e.V.“ plant aktuell als ein Kooperationsträger des landesweiten Projektes diesen Ansatz in Münster umzusetzen. Die Stadt Münster sollte daher die Arbeit des Trägers so gut wie es geht unterstützen und all es ihr Mögliche dazu beitragen, dass dieses Vorhaben in Münster umgesetzt werden kann. Richard Halberstadt Harald Wölter Stefan Weber Otto Reiners Christel Loschelder Christoph Kattentidt Karin Reismann Jörn Möltgen und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0968/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37