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V/0968/2018

Wohnraum für Wohnungslose schaffen - "Housing first" in Münster umsetzen, Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0049/2018

Vorlagen 07.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.11.2018, TOP 9

Anlage D - Anregung nach § 24 GO NRW des Vereins Dach überm Kopf e.V.

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Anlage A

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Anlage C - Kommentierung der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen

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Beschlussvorlage

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Anlage B - Ratsantrag "Housing first" in Münster umsetzen

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Anlage D - Anregung nach § 24 GO NRW des Vereins Dach überm Kopf e.V.

32 Zeichen

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Anlage D

Anlage A

2566 Zeichen

Anlage A zur V/0968/2018 
Kurzüberblick 
 
Die Verwaltung unterstützt den Housing first Ansatz als Ergänzung bestehender Betreuungs- und 
Unterbringungsansätze.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage werden folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 
Als Teilziel kann formuliert werden, dass im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unter-
bringung wohnungsloser Menschen ein humanitärer Standard zur Absicherung der sozialen Ba-
lance gesichert sein muss. Die Versorgung wohnungsloser Menschen soll demzufolge dezentral, 
präventiv und differenziert nach unterschiedlichen Bedarfsgruppen ausgerichtet sein. 
 
Zielerreichung: 
 
Der Housing first Ansatz wird in Kooperation mit den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe als  
weiterer Baustein der Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum ergänzt und im 
Rahmen künftiger Handlungsschritte etabliert. 
 
Davon unabhängig ist über mögliche Mittel im Rahmen eines projektbezogenen Etatantrages  
zu entscheiden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Form der Un-
terbringung ist lediglich im Rahmen humanitärer Grundbedürfnisse festgelegt. Unterschiedliche 
Ansätze der Unterbringung können angewandt werden (überwiegend freiwillig) und orientieren sich 
an ganzheitlichen, gesamtstädtischen Handlungsansätzen.   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen, bei denen es sehr häufig um die In-
tegration von  Menschen mit Migrationshintergrund geht, zielt darauf ab, diesen Menschen (wie-
der) eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermögli-
chen.

Anlage C - Kommentierung der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen

11285 Zeichen

1
Sozialamt 4.
Empfänger: Dach überm Kopf e. V.
Produkt: 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte
Teilergebnisplan: Zeile 15
Zuschussbericht: --
Antragsteller: Dach überm Kopf e. V.
Antragsdatum: 04.07.2018 (Anregung Nr. 2018-00109)
Kategorie: Neuantrag
Inhalt: Einmaliger Zuschuss von 150.000 € als Beitrag zum An-
kauf von 15 Wohnungen im Projektzusammenhang Hou-
sing First
Beantragte Veränderung des Zuschusses:
2019 (€) 2020 (€) 2021 (€) 2022 (€)
Ansatz (Haushaltsplanentwurf) 0000
Beantragt 150.000 150.000 150.000 150.000
Differenz 150.000 150.000 150.000 150.000
Sachverhalt:
Der Verein Dach überm Kopf beantragt den Zuschuss zur Mitfinanz ierung von insgesamt 15 
Wohnungen in Münster, um sie im Rahmen seines örtlichen Projekts Housing First an woh-
nungslose Menschen zu vermieten. Das lokale Projekt in Münster ist eingebettet in das 
NRW-weite Projekt „HousingFirstFonds, wohnraumbeschaffende und wohnbegleitende Hil-
fen für wohnungslose Haushalte“. Das Landesprojekt koordiniert der Landesverband Nord-
rhein-Westfalen des Paritätischen. Der Fonds wird überwiegend au s Verkaufserlösen von 
Werken Gerhard Richters gespeist, die der Künstler dem Düsseldo rfer Verein Asphalt e. 
V./fiftyfifty (Herausgeber einer Straßenzeitung und Galerie) ges pendet hat. Auf Mittel des 
Fonds sollen mehrere Housing First-Initiativen in NRW zurückgre ifen können (Der Paritäti-
sche Nordrhein-Westfalen: 1, 4 f.), darunter auch der Verein Da c h  ü b e r m  K o p f  e .  V . ,  u m  
Wohnungen in Münster zu erwerben. Die Wohnungen, die im Rahmen d es Landespro-
gramms Housing First mithilfe der Mittel aus dem Fonds erworben werden, sollen verbindlich 
für mindestens 20 Jahre an Wohnungslose vermietet werden.
Das Basiskonzept von Housing First folgt zwei miteinander korrespondierenden Prinzipien:
a) Anstelle von Modellen (stufenförmig) aufeinander folgender Maßnahmen, die Wohnungs-
lose schrittweise befähigen sollen, selbständig oder weitgehend  selbständig zu wohnen
(die Bereitstellung einer Wohnung ist Ziel am Ende des Prozesse s), steht die Schaffung 
eines regulären Mietverhältnisses am Beginn von Housing First, unabhängig vom indivi-
duellen Hilfebedarf. Die Annahme persönlicher Hilfen ist keine Zugangsvoraussetzung
zum Mietverhältnis.
b) Dessen ungeachtet sollen Wohnungslose, denen Wohnraum zur Verfügung gestellt wer-
den konnte, die für sie erforderliche aufsuchende und qualifizierte persönliche Hilfen er-
halten, auch um das Mietverhältnis dauerhaft abzusichern: „[…] Hilfe wird denen, die sie
brauchen, nachdrücklich angeboten. MieterInnen werden deutlich ermuntert, Unterstüt-
zung anzunehmen“ (Busch-Geertsema 2011: 115).
Auch für das lokale Projekt in Münster sind beide Prinzipien handlungsleitend 1.W i e  i m  L a n -
desrahmenkonzept sollen vor allem alleinstehende Wohnungslose in  den Blick genommen 
1 Im Antrag (Blatt 5, vorletzter Absatz) wird vermutlich versehentlich ‚nachhaltig‘ (statt ‚nach-
drücklich‘) verwendet.
2
werden, um ihnen dezentral Einzelwohnungen (freiwillige Wohngem einschaften sollen in 
Ausnahmen möglich sein) anzubieten, zumal die, die auf absehbare Zeit keine realen Chan-
cen auf eine Versorgung mit regulärem Wohnraum haben. Nicht zur  Zielgruppe gehören da-
gegen wohnungslose Menschen, die einen Platz in einer Einrichtu ng finden können bzw. 
konnten. Ausprägung und Komplexität der individuellen Problemsituation sollen kein generel-
les Zugangshindernis sein; eine Suchterkrankung, Überschuldung,  psychiatrische Erkran-
kungen und Migrationshintergrund sind ausdrücklich keine Ausschlusskriterien. Dem Grunde 
nach Zugangsberechtigte „müssen leistungsberechtigt nach §7 SGB II und §67 SGBXII sein 
oder die Miete durch eigenes Einkommen bestreiten können“ (Blatt 3 des Antrags). 
Zugangsverfahren: Interessierte wenden sich entweder direkt an den Träger oder werden 
dem Träger von Dritten vorgeschlagen. Wer sich um eine Wohnung b eworben hat, kann an 
der (Vor-)Erörterung des Vorstands teilnehmen. Die Entscheidung  trifft der Vorstand des 
Trägers in Abwesenheit des Bewerbers oder der Bewerberin. Dritt e werden an der Entschei-
dung des Trägers nicht beteiligt.
Begleitende Hilfen: Der Verein Dach überm Kopf e. V. wird selbst keine persönlichen  Hilfen 
für seine künftigen Mieterinnen bzw. Mieter bereitstellen. Begleitende Unterstützung sollen 
stattdessen andere Mitgliedsorganisationen des Paritätischen od er Anbieter leisten, die der 
Mieter bzw. die Mieterin wünscht.
Begleitende Forschung: Der Träger beabsichtigt, die Durchführung des Vorhabens von einer 
in Münster ansässigen Hochschule wissenschaftlich begleiten zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Housing First-Ansatz korrespondiert mit einigen generellen Entwicklungstrends im Zu-
sammenhang mit der Ausformung sozialer (Unterstützungs-)Program me; dazu gehören na-
mentlich De-Institutionalisierung und Dezentralisierung von Unterstützungsangeboten, Nor-
malität der Umgebung und individuell zugeschnittene (passgenaue ) Unterstützung (Busch-
Geertsema 2013: 15). Ausgangspunkt von Housing First ist die Be wertung stufenförmiger 
Hilfeprozesse, an deren Ende erst Wohnfähigkeit und (danach) Wohnen stehen, als anfällig, 
an einer Station zu scheitern oder über eine Stufe nicht hinauszukommen. Aus der Sicht von 
Housing First soll Wohnen demgegenüber nicht den angestrebten Schlusspunkt eines in der 
Regel sehr langen Prozesses markieren, sondern als reale Befrie digung eines Grundbedürf-
nisses am Anfang stehen.
In den USA und in einigen europäischen Ländern werden Housing F irst-Projekte bereits seit 
Längerem praktiziert. Nach vorläufiger Sichtung durch die Verwaltung sind bisher keine For-
schungsarbeiten über Housing First in Europa verfügbar, die grun dlegende Zweifel am be-
absichtigten Erfolg von Housing First (insbesondere mit Blick auf den Verbleib ehemals 
Wohnungsloser in ihrer Wohnung) stützen können; demgegenüber ko nnten die Resultate in 
einer Reihe von Forschungsbeiträgen (u. a. Busch Geertsema 2013 , Parnitzke 2016) die 
Grundannahme des Ansatzes vorläufig bestätigen. Dessen ungeacht et sind Varianten des 
Ansatzes in Deutschland, von wenigen Ausnahmen abgesehen
2, bisher nicht erprobt. Vor 
diesem Hintergrund sowie mit Blick auf den Ratsantrag A-R/0049/20183 ist die Verwaltung in 
fachlicher Beziehung interessiert, dass Housing First auch in M ünster getestet wird. Die im 
Antrag skizzierte Anlage des Vorhabens ist aus Verwaltungssicht eine für ein solches Vorha-
ben von zunächst begrenzter Reichweite dem Grunde nach geeignete Unterlage. 
Das Eckpunktekonzept sollte aus Verwaltungssicht jedoch an eini gen Stellen präzisiert wer-
den:
2 U. a. in Bielefeld (Parnitzke 2016: 47-54)
3 Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0049/2018 vom 
25.06.2018: Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen
Anlage C

3
Zielgruppe:
1. Soweit ersichtlich nimmt das Vorhaben Menschen in den Blick, die nach der Begriffsbe-
stimmung (Wohnungsnotfalldefinition) der Bundesarbeitsgemeinsch aft Wohnungslosen-
hilfe (BAG W 2010: 1) zu jenen gehören, die aktuell von Wohnungs losigkeit betroffen 
sind; diese Zielgruppenbestimmung ist aus Sicht der Verwaltung für die Anlage des Vor-
habens auch geeignet. Soweit das Vorhaben weitere Gruppen ansprechen soll, sollte der 
Träger diesen Aspekt zuvor mit der Verwaltung einvernehmlich er örtern und die Ausfüh-
rungen des Konzepts zur Zielgruppe ergänzen.
2. Die Verwaltung setzt voraus, dass allein Personen Zugang zu e iner Wohnung erhalten 
können, die sich nicht erst seit kurzer Zeit und nicht nur vorü bergehend in Münster auf-
halten. Auch diesen Gesichtspunkt sollte der Träger bestätigen.
3. Die Verwaltung setzt ferner voraus, dass sich der Zugang zu e iner Wohnung nicht auf 
Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II und auf Personen beschränk en soll, die die Miete 
aus eigenem Einkommen aufbringen können, sondern Wohnungslose, die auf existenz-
sichernde Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII angewi esen sind, nicht aus-
geschlossen werden.
4. Wenngleich die Verwaltung verstehen kann, dass der Träger die Zugangsentscheidung 
allein trifft, empfiehlt sie ihm, die Zugangskriterien zu konkr etisieren, ggf. zu ergänzen, 
und, soweit möglich, vorläufig zu gewichten, um nachvollziehbare  Entscheidungen zu 
ermöglichen. Auch in dieser Beziehung möchte sich die Verwaltun g im Vorfeld der Pro-
jektumsetzung mit dem Träger austauschen.
Begleitende Hilfen:
Träger und Verwaltung sollten sich über das Verfahren (Nachfrag e nach/Anforderung von 
Unterstützung, Bedarfsklärung, geeigneter und gewünschter Träge r, Kosten und Finanzie-
rung, Dokumentation, Änderung/Beendigung der Unterstützung) austauschen und Eckpunkte 
gemeinsam festlegen.
Dokumentation der Vorhabenumsetzung und begleitende Forschung:
Die Verwaltung setzt voraus, dass der Träger die Vorhabendurchf ührung angemessen do-
kumentiert. Die Verwaltung ist interessiert, sich in der Planun gsphase der Untersuchung mit 
der durchführenden Hochschule und dem Träger über das Untersuch ungsdesign auszutau-
schen.
Empfehlung:
Die Verwaltung ist daran interessiert, dass der vom Verein Dach  überm Kopf e. V. das in 
seinem Antrag dargestellte Vorhaben durchführt. Sofern die vom a ntragstellenden Verein 
bezifferten Fördermittel im Haushalt 2019 bereitgestellt werden , empfiehlt die Verwaltung
aber, vor einer Auszahlung die oben angerissenen Konkretisierun gen und Ergänzungen mit 
dem Träger zu besprechen und einvernehmlich festzulegen.
Dessen ungeachtet kann die Verwaltung zur Finanzierung des bean tragten Mehrbedarfs 
keinen Deckungsvorschlag anbieten.
Literatur:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2010): Wohnungsnotfalldefinition der Bun-
desarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Bielefeld, online: 
http://www.bagw.de/media/doc/POS_10_BAGW_Wohnungsnotfalldefintion.pdf, zu-
letzt abgerufen am 12.10.2018 
Busch-Geertsema, Volker (2011): Housing First – Housing Plus, in: BAWO (Bundesarbeits-
gemeinschaft Wohnungslosenhilfe) [Hg.]: Festschrift 20 Jahre BAWO, Wohnungslo-
4
senhilfe von A bis Z, Wien; S. 110-125, online: 
http://www.bawo.at/de/content/wohnungslosigkeit/bawo-festschrift.html, zuletzt abge-
rufen am 12.10.2018 
ders. 2013: Housing First Europe, Final Report, Bremen und Brüssel, online: 
https://housingfirstguide.eu/website/housing-first-europe-report/, zuletzt abgerufen am 
12.10.2018 
Der Paritätische Nordrhein-Westfalen (o. J.): Projekt HousingFirstFonds, Wohnraumbeschaf-
fende und wohnbegleitende Hilfen für wohnungslose Haushalte, Rahmenkonzept des 
Paritätischen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., o. O, online: 
https://drive.google.com/file/d/1aAq08XsLJNnHCDHVNWNVSugbllwrtGGX/view, zu-
letzt abgerufen am 12.10.2018
Parnitzke, Anna-Maria (2016): Wohnraum für Wohnungslose – Ist Housing First die Antwort?
Eine vergleichende Analyse der Herausforderungen, Kosten und Strategien im Um-
gang mit Wohnungslosigkeit in Deutschland und Norwegen, Berlin, online: 
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUK
EwjM8umc4IDeAhWEy6QKHXZZCrkQFjAAegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fdepos
itonce.tu-berlin.de%2Fbitstream%2F11303%2F5764%2F3%2Fparnitzke_anna-
maria.pdf&usg=AOvVaw3ATF-3qWBRm9RAALqbfAF7, zuletzt abgerufen am 
12.10.2018

Beschlussvorlage

12124 Zeichen

V/0968/2018 
V/0968/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wohnraum für Wohnungslose schaffen - "Housing first" in Münster umsetzen; Antrag der CDU-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0049/2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem „Normalwohnraum“ für wohnungslose Men-
schen mit komplexen Problemlagen unterstützt die Stadt Münster die Erprobung des Housing-
First-Ansatzes als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe. Dazu wird die Verwal-
tung beauftragt, den Verein Dach überm Kopf e. V. als Kooperationsträger des landesweiten Pro-
jekts „Housing-First-Fonds“ im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu unterstützen. 
 
2. Die Handlungsmöglichkeiten in diesem Feld, über die in der Begründung berichtet wird, werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.  
A-R/0049/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in Münster umsetzen“  
ist damit aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen: 
 
- Der Verein Dach überm Kopf e. V. beantragt einen Zuschuss für den Ankauf von 15 Woh-
nungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung, insgesamt also 
150.000 €. 
- Zur Finanzierung des beantragten Zuschusses kann die Verwaltung keinen Deckungsvor-
schlag anbieten. 
- Nach Einschätzung der Verwaltung wird es kaum möglich sein, dieses Vorhaben bei dem 
äußerst angespannten Wohnungsmarkt in Münster innerhalb eines Haushaltsjahres in vol-
lem Umfang zu realisieren. Daher geht sie davon aus, dass sich die Finanzierung eines sol-
chen Projekts über mehrere Jahre hinziehen, der Zuschussbedarf des Trägers für das Jahr 
2019 also deutlich geringer sein wird. 
Sozialamt 
 
12.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ruppel 
Telefon: 492-5968 
Ruppel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0968/2018 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat hat den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL Nr. A-R/0049/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in Münster um-
setzen“ (Anlage B) in seiner Sitzung am 04.07.2018 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. 
 
In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass der münstersche Verein Dach überm 
Kopf e. V. aktuell plant, diesen Ansatz in Münster umzusetzen. Der Verein ist ein Zusammenschluss 
der Mitgliedsträger Chance e. V., cuba Sozialberatung, FSP - Für Soziale Teilhabe und Psychische 
Gesundheit e. V., VIP - Verein sozial-integrativer Projekte e. V. und VSE - Verbund Sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen NRW e. V. Die Stadt - so weiter im Antrag - soll die Arbeit des Vereins, so gut 
wie es geht, unterstützen und alles ihr Mögliche dazu beitragen, dass dieses Vorhaben in Münster 
umgesetzt werden könne. 
 
Mit einer Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 
04.07.2018 (Anregung Nr. 2018-00109, Anlage D) hat sich der Verein Dach überm Kopf e. V. gleich-
zeitig an den Rat gewandt und die Förderung seines Projekts „Housing First - Wohnraumbeschaffen-
de und wohnbegleitende Hilfe für wohnungslose Menschen“ in Form eines Zuschusses für den An-
kauf von 15 Wohnungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung, insgesamt 
also 150.000 €, beantragt. 
 
Beim beantragten Zuschuss des Vereins Dach überm Kopf e. V. geht es um die Mitfinanzierung sei-
nes örtlichen Projekts. Die Wohnungen sollen im Rahmen eines neuartigen, vom Land Nordrhein-
Westfalen geförderten Pilotprojekts „Housing-First-Fonds - Wohnraumbeschaffende und wohnbeglei-
tende Hilfen für wohnungslose Haushalte“ erworben und für mindestens 20 Jahre an Wohnungslose 
vermietet werden. Dieser Fonds wird aus den erwarteten Verkaufserlösen von Bildern des Künstlers 
Gerhard Richter gespeist, durch den der Ankauf von bis zu 100 Wohneinheiten durch Träger der 
freien Wohlfahrtspflege bezuschusst werden soll. Das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird aus 
dem Aktionsprogramm des Landes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ mit insgesamt 424.000 € gefördert. 
Durchgeführt wird das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen. 
 
 
Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe 
 
Die Verwaltung überprüft die Angebote der Wohnungslosenhilfe in der Stadt Münster gemeinsam mit 
den in diesem Bereich aktiven freien Trägern stetig und entwickelt veränderte Konzept-, Betreuungs- 
und Unterbringungsansätze. Dazu gehören auch Denkanstöße, die Aspekte des Housing first bein-
halten. 
 
Der Housing-first-Ansatz ist aus Sicht der Verwaltung vor allem durch die folgenden drei Leitgedan-
ken geprägt, 
 er richtet sich an Wohnungslose mit komplexen Problemlagen, 
 sie werden von Anfang an in normalen Wohnraum vermittelt und 
 ihnen werden persönliche soziale und gesundheitliche Hilfen angeboten. 
 
Auch für die Verwaltung stehen im Sinne einer zunehmend präventiven Vorgehensweise seit längerer 
Zeit Maßnahmen im Blickpunkt, die darauf abzielen, wohnungslose Menschen schnell in (Normal-) 
Wohnraum unterzubringen oder ihren Verbleib in Wohnungen vorrangig zu sichern und ihnen intensi-
ve begleitende, sozialarbeiterische Unterstützung anzubieten. Die Schaffung zusätzlicher Stellen im 
Bereich sozialer Arbeit in den letzten Jahren dient auch der Reintegration von Menschen in normalen

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V/0968/2018 
Wohnraum, der Prävention sowie der nachhaltigen Beseitigung sozialer Problemlagen, insbesondere 
solcher, die mit Verlust von Wohnraum einhergehen. 
 
Schon mit der Vorlage V/0560/2012 „Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslo-
sigkeit“ entwickelte sich ein Schwerpunkt hin zu präventiven Maßnahmen mit dem Ziel, vorrangig den 
Verbleib Betroffener in der jeweiligen Wohnung zu sichern. 
 
In der Vorlage V/1029/2016 „Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosen-
hilfe“ wurden dann Aspekte einer Unterbringung auf dem regulären Wohnungsmarkt vertieft. So wur-
den die Initiativen der Fachstelle Wohnraumsicherung dargestellt, Belegungsmöglichkeiten in regulä-
ren Mietwohnungen zu erhalten. Es ging darum, einzelfallbezogen obdachlos gewordenen Menschen 
Optionen zu verschaffen, die über die Versorgung im Rahmen von Obdachlosenunterkünften und 
Gemeinschaftsunterbringungen hinausgehen und zudem eine dezentrale Verteilung im gesamten 
Stadtgebiet ermöglichen. 
 
Auch die Vorlage V/0600/2017 „Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslo-
senhilfe - Ergebnisse und Verfahrensvorschläge des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosig-
keit“ verfolgt vergleichbare Ansätze, wenn Flüchtlinge bei einer erfolgreichen Vermittlung in eigen-
ständiges Wohnen nachgehend unterstützt und bei Bedarf an die Beratungsangebote freier Träger, 
Stadtteilsozialbüros und die Migrantenselbstorganisationen angebunden werden, um Mietverhältnisse 
möglichst nachhaltig zu sichern.  
 
In den Beratungen des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit wurden im Jahr 2017 ne-
ben einer intensiveren Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen so genannter ordnungsbehördlicher 
Einweisungen auch Überlegungen kontrovers diskutiert, Wohnraum zu akquirieren, indem privat zur 
Verfügung gestellte Wohnungen zusätzlich subventioniert werden könnten. Die Option, Wohnraum für 
sozial gebundene Zwecke zu kaufen, wurde in diesem Kontext jedoch nicht in Erwägung gezogen. 
 
Schließlich ist an dieser Stelle auch auf die Entwicklung von Vorgehensweisen bei besonders schwie-
rigen und herausfordernden Einzelfällen chronisch, psychisch kranker wohnungsloser Frauen oder 
Männern - so genannter Systemsprenger - einzugehen. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Ar-
beitskreis von Trägern und Verwaltung seit etwa Mitte 2016. Eine Gruppe von Menschen, deren An-
zahl im unteren zweistelligen Bereich geschätzt wird, unterbricht häufig jede geregelte Unterbringung 
oder Klinik- und Therapieaufenthalte, nicht selten kommen Haftzeiten hinzu. 
 
In der Arbeit des Arbeitskreises wurde die Idee entwickelt, zunächst zwei kleine Wohneinheiten zur 
Verfügung zu stellen, um Betroffene unterzubringen und ihnen eine psychosoziale Begleitung anzu-
bieten - also auch eine Art „Wohnung-zuerst-Ansatz“. Seit Juli 2017 wird diese Maßnahme umge-
setzt, indem die Menschen in diesen Wohnungen durch die Bischof-Hermann-Stiftung im Rahmen 
ambulanter Betreuung nach § 67 SGB XII ein bis zweimal pro Woche betreut werden. Im Einzelfall 
wird beispielsweise in Abstimmung mit der gesetzlichen Betreuung die Einhaltung von Depotmedika-
tionen oder die Anbindung an eine Tagesklinik vereinbart. Die Umsetzung verläuft bislang positiv, so 
dass der Arbeitskreis an einer Fortsetzung und möglichen Erweiterung arbeitet. 
 
 
Fazit 
 
Zur Einschätzung der vorliegenden Anregung nach § 24 GO NRW sowie des Antrags der CDU-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der das Ziel hat, den Verein Dach überm Kopf 
e. V. zu unterstützen, wird in vollem Umfang auf die beigefügte Kommentierung der Verwaltung zur 
Vorbereitung auf die Etatberatungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 verwiesen, die als 
Anlage C beigefügt ist. 
 
Die Verwaltung ist daran interessiert, dass der vom Verein Dach überm Kopf e. V. das in seinem An-
trag dargestellte Vorhaben als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe durchführt. Be-

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V/0968/2018 
dingung sollte sein, dass die in der Kommentierung (Anlage C) dargestellten Konkretisierungen und 
Ergänzungen mit dem Träger festgelegt werden. 
 
Dessen ungeachtet kann die Verwaltung zur Finanzierung des beantragten Mehrbedarfs keinen De-
ckungsvorschlag anbieten. 
 
Sollte es im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans der Stadt Münster für das Jahr 2019 oder 
eines der Folgejahre gelingen, Haushaltsmittel bereitzustellen, um Zuschüsse für den Ankauf von bis 
zu 15 Wohnungen für wohnungslose Menschen in Höhe von 10.000 € pro Wohnung an den Verein 
Dach überm Kopf e. V. zu leisten, würde die Verwaltung diese Beschlüsse unter den notwendigen 
fachlichen Rahmenbedingungen umsetzen. Dazu würde sie mit dem Träger die Bedingungen verein-
baren, die aus städtischer Sicht an solche Zuschüsse gebunden werden müssten. Sie sind in der  
Kommentierung der Verwaltung für die Etatberatungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 
(Anlage C) aufgeführt, und zielen im Wesentlichen darauf ab, dass die Zugangskriterien im Austausch 
mit der Verwaltung konkretisiert werden, dass sich das Projekt auf Menschen bezieht, die sich nicht 
erst seit kurzer Zeit und nicht nur vorübergehend in Münster aufhalten, dass sich die Unterbringungen 
stadträumlich nicht konzentrieren und das Projekt sowie die begleitenden Maßnahmen angemessen 
dokumentiert werden. 
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Housing-first-Projekt gut zu den weiteren Konzept-, Be-
treuungs- und Unterbringungsansätzen passt, die sich seit geraumer Zeit in Kooperation der Fach-
stelle Wohnraumsicherung mit den freien Trägern im System der Wohnungslosenhilfe entwickeln. 
Wenngleich sich dieses Projekt an eine relativ kleine Anzahl betroffener Menschen richtet, kann es 
einen weiteren Baustein bilden, um ein wirksames Netz individueller Hilfen für wohnungslose oder 
von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu vervollständigen. 
 
Ohne Bereitstellung von Haushaltsmitteln würde die Verwaltung dem Verein mit der Fachstelle Wohn-
raumsicherung zumindest für fachlichen Austausch, Beratung und Begleitung bei der Verwirklichung 
seiner Pläne zur Verfügung stehen. Neue Ansätze und Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosen-
hilfe, die in die Richtung des Projektansatzes gehen, würden auch weiterhin im Rahmen der verfüg-
baren Ressourcen unterstützt und weiterentwickelt, um sie in bestehende Überlegungen zur Gestal-
tung der Wohnungslosenhilfe einzuarbeiten. 
 
I. V. 
 
Gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage B - Ratsantrag "Housing first" in Münster umsetzen

5934 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0049/2018
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
25.06.2018 
Antrag an den Rat 
Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen 
Der Rat möge beschließen: 
1. Zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem “Normalwohnraum” für wohnungslose
Menschen mit komplexen Problemlagen unterstützt die Stadt Münster die Erprobung des
Housing-First-Ansatzes als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und einen
entsprechenden Bericht vorzulegen.
Begründung: 
I. 
Seit einigen Jahren ist der „Housing-First“-Ansatz in der Wohnungslosenhilfe in der 
Diskussion. Housing First ist ein Programmansatz, mit dem Wohnungslose mit komplexen 
Problemlagen direkt in dauerhaften Wohnraum gebracht werden, ohne die Bedingung, 
vorher „Wohnfähigkeit" erlangt zu haben. Wohnbegleitende persönliche Hilfen werden 
nachdrücklich (assertive) angeboten, aber ihre Annahme ist freiwillig. 
Statt der gängigen Stufensysteme für Wohnungslose, die einen schrittweisen Aufstieg 
zwischen verschiedenen Sonderwohnformen - Notunterkünfte, betreute Wohngruppen, 
Übergangswohnen / Trainingswohnen usw. - mit unterschiedlichen Graden von Autonomie 
und Kontrolle vorsehen, bevor eine Vermittlung in abgeschlossenen Wohnraum mit vollen 
Mieterrechten („Finalwohnung“) möglich ist, werden Wohnungslose bereits von Anfang an in 
“sog.“ Normalwohnraum vermittelt und zusätzlich dazu werden ihnen persönliche soziale und 
gesundheitliche Hilfen angeboten. 
In anderen Ländern ist der Housing-First-Ansatz bereits sehr erfolgreich. Finnland 
beispielsweise hat es mit seinem landesweiten Housing-First-Programm geschafft, die Zahl 
der Wohnungslosen Menschen deutlich zu senken. Auch in Portugal oder Österreich läuft 
dieses Programm mit Erfolg. 
Begrüßenswert ist es, dass die NRW-Landesregierung im Rahmen des 
Landesförderprogramms „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“  
auch für Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt „Housing-First-Fonds“ mit einer Personalstelle 
über drei Jahre fördern wird.  
Mit Hilfe von Geldern aus einem Fonds, der sich aus den Verkaufserlösen aus Werken des 
Malers Gerhard Richter speist, soll der Ankauf von bis zu 100 Wohneinheiten durch soziale 
Träger der Freien Wohlfahrtspflege  mit finanziert werden. Ziel des Projektes ist zum einen 
die Schaffung von Wohnraum für chronifiziert, wohnungslose Menschen, die sich nicht 
bereits in einer Maßnahme befinden, und die Umsetzung des Housing- First- Ansatzes unter 
wissenschaftlicher Evaluation. 
Durchgeführt wird das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen in 
Kooperation mit einem Paritätischen Träger in Düsseldorf, der gleichzeitig die Fondsgelder 
Anlage B

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akquiriert hat und zweckgebunden einbringt. Der Fon ds gibt freien, gemeinnützigen Trägern 
die Möglichkeit, Wohneigentum für die Zielgruppe zu  erwerben, um an unterschiedlichen 
Standorten in NRW den Wohnraum unbefristet an die Z ielgruppe der chronifiziert- 
wohnungslosen Menschen, als sog:“ Normalwohnraum (M ietwohnungen mit 
privatrechtlichem Mietvertrag) zu vermieten.  
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich s oziale Träger in der Kommune 
Belegungsrechte für diese Vermietungen sichern. In beiden Fällen bietet ein sozialer Träger, 
in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger (Land schaftsverbände), soziale Wohnhilfen 
nach dem Housing-First-Konzept an. 
II. 
„Wohnen ist ein Menschenrecht“, doch bezahlbarer Wo hnraum ist knapp geworden. 
Menschen die auf der Straße leben haben so gut wie keine Chancen an sog. 
Normalwohnraum zu kommen. Laut der letzten Schätzun gen der BAG Wohnungslosenhilfe, 
wird sich die Zahl der Wohnungslosen Menschen bunde sweit bis 2020 von derzeit fast 
900.000 auf 1,2, Mio. erhöhen. Daher braucht es dri ngend eine bundesweite politische 
Strategie, wie dieser steigenden Wohnungslosigkeit begegnet werden kann. Hier bietet der 
„Housing-First“ Ansatz einen neuen Denkansatz in der Wohnungslosenhilfe. 
Das Projekt wird den Notstand auf dem Wohnungsmarkt  alleine nicht beseitigen können. Es 
kann aber dazu beitragen, wissenschaftlich zu beleg en, dass eine direkte Vermittlung von 
chronifizierten wohnungslosen Menschen in Privatwoh nraum, funktionieren kann, wenn 
diese Menschen, die aufgrund ihres oft jahrelangen Lebens auf der Straße, massive 
psychische und gesundheitliche Probleme haben, kont inuierlich soziale Hilfen bekommen. 
Viele Studien zeigen, dass gerade die sog. „Schwers tvermittelbaren“ Menschen, durch 
diesen Ansatz auf Jahre in diesen Wohnungen verblei ben und Verbesserungen in einzelnen 
Lebensbereichen  erreichen können. (s. Europäische Kommission-   „Housing First“ Peer 
Review zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung)  
Beispiel Düsseldorf: Hier kauft die Obdachloseninit iative Fifty Fifty  bereits seit zwei Jahren 
Wohnungen im Stadtgebiet an, um sie an Wohnungslose  zu vermieten. Fifty fifty  führt 
mittlerweile 48 Wohnungen unter dem Konzept: „Housing first“.  
III. 
Auch wenn es in Münster bereits viele Einrichtungen  und Angebote der Wohnungslosenhilfe 
gibt, wäre es dennoch sehr sinnvoll, auch vor dem H intergrund der weiter ansteigenden 
Zahlen von Wohnungslosen, die bereits bestehenden A ngebote in der Wohnungslosenhilfe 
um dieses Projekt „Housing First“ zu ergänzen.  
Der Träger „Dach übern Kopf e.V.“ plant aktuell als ein Kooperationsträger des landesweiten 
Projektes diesen Ansatz in Münster umzusetzen. Die Stadt Münster sollte daher die Arbeit 
des Trägers so gut wie es geht unterstützen und all es ihr Mögliche dazu beitragen, dass 
dieses Vorhaben in Münster umgesetzt werden kann.  
 
 
Richard Halberstadt      Harald Wölter 
Stefan Weber       Otto Reiners 
Christel Loschelder      Christoph Kattentidt 
Karin Reismann       Jörn Möltgen 
und Fraktion       und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0968/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37