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2213/2022

Hallen Kalk – der Osthof:

Mitteilung Ausschuss 27.10.2022

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Anlage 2_Planbereich_Nutzungsvorhaben_Kalk Süd

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Anlage 1_Nutzungskonzept_VGOsthof

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

17008 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer  27.10.2022 
 2213/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 
Wirtschaftsausschuss 24.11.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 
 
Hallen Kalk – der Osthof:  
Dialogprozess zur gemeinwohlorientierten Entwicklung 
1. Ausgangslage 
Für das Areal der Hallen Kalk wurde im Jahre 2017 ein zweites Werkstattverfahren durchgeführt. Der 
dort gefundene Siegerentwurf des Büros beL Sozietät für Architektur in Zusammenarbeit mit Guido 
Spars wurde gemeinsam mit der Verwaltung weiterentwickelt und letztlich als integrierter Plan im No-
vember 2019 beschlossen. 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 wurde der vom Planungsbüro beL entwickelte 
integrierte Plan als Entwicklungsgrundlage für das Areals der Hallen Kalk festgelegt (Vorlagen-Nr. 
2646/2019). Das städtebauliche Konzept gliedert sich in ein westliches Neubaufeld für Wohnen und 
Arbeiten, die Platzierung des Dokumentationszentrums über die Migration in Deutschland (DOMiD) 
mittig in die Halle 70 und die östlichen rund um den „Osthof“ gelegenen Hallen, die einer kleinteiligen 
Entwicklung zugeführt werden sollen.  
Die Verwaltung wurde beauftragt: 
 
1. die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu lei-
ten (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans); 
2. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den 
öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;  
3. einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallen Kalk im direkten Umfeld der 
AbenteuerHallenKalk vorzusehen; 
4. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechen-
de Mittel bereitzustellen. 
Für die Nutzung der Bestandshallen im Bereich östlich der Halle 70, den sog. Osthof, hatte sich be-
reits im Rahmen des Werkstattverfahrens eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zusam-
mengefunden.

2 
 
Die Idee einer gemeinwohlorientierten Entwicklung eines Teilbereichs des Areals der Hallen Kalk, die 
bereits im Siegerentwurf des Büros beL thematisiert war, fand in diesem Zusammenschluss eine Ba-
sis für einen Dialog mit der Verwaltung. 
Aufbauend auf dem vorherigen Ratsbeschluss zum Integrierten Planungskonzept hat der Stadtent-
wicklungsausschuss am 16.06.2020 (AN0823/2020) daraufhin die Verwaltung zu den folgenden wei-
teren Schritten beauftragt: 
 
1. Für die Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten Gesprächsprozess zur Einbindung 
der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und weiterer Partner zu entwickeln und durchzu-
führen. 
2. Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu beschreiben und dafür mögliche Bau-
felder zu definieren. 
3. Eine Wertermittlung des Grundstücks und der definierten Baufelder entsprechend des Nut-
zungskonzepts/ der Nutzungskonzepte durchzuführen. 
4. Eine Vergabe- und Vermarktungsstrategie für die Baufelder zu entwickeln. 
5. Eine aktuelle Darstellung aller beabsichtigten bzw. beschlossenen. Nutzungsvorhaben für 
die Planbereiche „Hallen Kalk“ und „Kalk Süd“ vorzulegen. 
 
Die Mitteilung gibt einen Überblick zum Bearbeitungsstand der Verwaltung.  
 
 
2. Der Dialogprozess 
Für die Entwicklung der Hallen Kalk wurde gem. o.a. Beschlusses des Stadtentwicklungsausschus-
ses ein Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor Ort und weite-
rer Partner*innen entwickelt und durchgeführt. 
Zusammensetzung: 
Die Gruppe der Prozessbeteiligten setzte sich zusammen aus Akteur*innen (Verantwortungsgemein-
schaft Os thof (VGO)), Vertreter*innen vom Bürgeramt Kalk und betroffenen Ämtern der Stadtverwal-
tung, hier Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanungsamt, Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster sowie Kulturamt.  
Folgende Gruppen / Initiativen / Ak teur*innen gehören zur Verantwortungsgemeinschaft Osthof 
(VGO):  
kulturhof kalk e.V mit Management Initiative ergreifen  
Der kulturhof kalk versteht sich als initiative Gruppe, die als Kalker*innen mit Kalker*innen für 
Kalker*innen Nutzungen stiften möchte . Das Büro „Management Initiative ergreifen“ (startklar a+b 
GmbH) versucht im Auftrag des Landes solche Initiativen zu unterstützen und potentiell für eine Städ-
tebauförderung zu qualifizieren.  
Stiftung trias  
Die Stiftung trias ist ein gemeinnütziger Bodenträger, der Grundstücke erwirbt und sie mittels Erbbau-
recht dauerhaft einer sozialen und ökologischen Nutzung zuführt. Sie tritt gemeinsam mit den Initiati-
ven und Gruppen an, das erarbeitete Konzept der VGO umzusetzen.  
Montag Stiftung Urbane Räume (MUR)  
Die MUR fördert als Stiftung gemeinschaftliche Stadtteilentwicklung und beabsichtigt im Bereich des 
Osthofs ein Projekt nach dem Initialkapitalprinzip (Inka = Initialkapital) zu starten. Im Rahmen dieser 
Projekte sucht die MUR Räume, um ein gemeinwohlorientiertes konkretes Projekt mit vorhandenem 
Kapital zu entwickeln und parallel in die Stadtteilarbeit zu investieren um dauerhafte Gemeinwohl - 
und Trägerstrukturen zu errichten. 
KUBiST e.V. mit raumlaborberlin

3 
 
Der Verein KUBIST e.V. ist daran interessiert im Bereich des Osthofs ein inklusives Kunsthaus umzu-
setzen. 
Abenteuerhallen Kalk (als bestehende Nutzung)  
Die Abenteuerhallen Kalk sind innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft die einzige bestehende 
Nutzung. Bei den Abenteuerhallen Kalk handelt es sich um ein Jugendzentrum mit vielfältigem und 
inklusivem Angebot (Träger JugZ gGmbH) 
DOMiD (als geplante Nutzung in direkter Nachbarschaft)  
Das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) beabsichtigt in 
der dem Osthof direkt benachbarten Halle 70 das deutsche Migrationsmuseum zu errichten. Daher 
nehmen Vertreter*innen des DOMiD e.V. als flankierende Nutzer*innen der Halle 70 am Dialogpro-
zess teil.  
 
 
Ablauf: 
Der Dialogprozess wurde im September 2020 gestartet und über 7 Termine bis zum Juli 2021 geführt. 
Übersicht: Ablauf des Dialogprozesses - Darstellung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
 
Nach einer Sondierungsphase wurden Inhalte und Themen gemeinsam beraten und miteinander ab-
gestimmt. Schwerpunkte sollten die Themen Gemeinwohlorientierung und Grundstücksverga-
be/Wertgutachten sein. Zur Konkretisierung der Schwerpunkte wurden inhaltlich Kriterien erarbeitet, 
Nutzungsüberlegungen sowie Möglichkeiten der Vergabe diskutiert.  
 
Im September 2020 startete der Dialogprozess mit dem ersten Treffen im Bezirksrathaus Kalk. Nach 
einer Kennenlernphase und Klärung der geplanten Projektstruktur wurden als Schwerpunktthemen 
Gemeinwohlorientierung (Definition und Kriterien), Grundstücksvergabe und Wertgutachten definiert.  
Im Rahmen des 2. Treffens im November 2020 wurde über die städtische Vorgehensweise der 
Grundstücksvergabe – das Erbbaurecht – informiert und diskutiert. In diesem Zusammenhang stellte 
die Verantwortungsgemeinschaft Osthof (VGO) ihre Überlegungen, Nutzungsvorstellungen und kon-
zeptionelle Ansätze für eine Umsetzung vor. Die folgenden Treffen dienten dem Schwerpunktthema 
Gemeinwohlorientierung: Zur Auseinandersetzung mit einem gemeinwohlorientierten Ansatz zur Ent-
wicklung des Osthofs war zunächst eine Definition des Begriffs grundlegend. 
 
Auf der Basis einer gemeinsam von der Montag Stiftung (MUR) und dem Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik vorbereiteten Grundlage konnte der Begriff definiert und konkretisiert werden. Es wurden 
erste Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals formuliert und im Weiteren an-
hand der jeweiligen Einzelprojekte und einem „Grobgesamtnutzungskonzept“ der Verantwortungsge-
meinschaft Osthof (VGO) konkretisiert. Das inhaltliche Ergebnis bildete die Grundlage für die weiteren 
Diskussionen. Im Juni 2021 wurden die Konzepte der VGO mit den zuvor erarbeiteten Kriterien abge-
glichen. Die Akteur*innen stellten ihre Nutzungskonzepte vor und erläuterten, in welcher Art das Ge-

4 
 
meinwohlziel erreicht werden kann. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die weitere Ausarbei-
tung des Nutzungskonzepts.   
 
In dieser Vorgehensweise wurde der Begriff der Gemeinwohlorientierung gemeinsam im Rahmen des 
Dialogprozesses definiert und Kriterien entwickelt, die vorliegenden Nutzungskonzepte der teilhaben-
den Akteur*innen daran zu messen. Damit wurde ein wesentliches Ziel des Dialogprozesses erreicht. 
Des Weiteren wurde über den Sachstand der Bauzustandsuntersuchung und des Wertgutachtens 
durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster berichtet, die die Rahmenbedingun-
gen für eine Umsetzung klären. Die erarbeiteten Nutzungsvorstellungen sowie die Kriterien der 
Gemeinwohlorientierung sind Grundlage für eine Vergabe  einer gemeinwohlorientierte Nutzung in 
den Hallen. 
Gemeinwohlorientierung: 
Als zentrale Frage von Gemeinwohlorientierung ist zu klären welche Themen erfüllt und welche Ziele 
erreicht werden sollen. Ferner muss geklärt werden, welche Akteur*innen diesen Anspruch erfüllen 
können und wie ein wirtschaftlich tragfähiges Betriebskonzept aussehen könnte. Um Projekte, Kon-
zepte und deren Gemeinwohlorientierung einordnen zu können, wurde der sogenannte Kriterienkreis 
mit drei großen Themenbereichen definiert. Durch diese Differenzierung ist gewährleistet, dass inhalt-
liche und strukturelle Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs erfüllt 
werden. Ziele, Inhalte und Umsetzung von Projekten, Konzepten und deren Gemeinwohlorientierung 
können so eingeordnet und beurteilt werden.  
 
 
     Kriterienkreis - Darstellung: MUR/Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
Die Themenbereiche:  
1. Stadtteilprojekte und –angebote:  
In diesem Themenbereich geht es darum, die „Veedelskompa tibilität“ zu betrachte n. Wichtig sind 
hierbei der Bezug zu Kalk, Teilhabemöglichkeiten und die Niedrigschwelligkeit der Angebote  
2. Dauerhafte und stabile Betriebsmodelle und Partner:

5 
 
Der Themenbereich prüft das jeweilige Betriebskonzept und die langfristige Stabilität. Träger und Ak-
teur*innen sollen gemeinwohlorientiert agieren. Partnerschaft (v.a. mit der Kommune) und Vernet-
zung bilden hier die Grundlage für Stabilität.  
3. Menschen- und umweltorientiertes Bauen:  
Im Konzept sollen offene und identitätsstiftende Räume und Flächen vorgesehen werden. Der Um-
gang mit dem baulichen Bestand und ressourcenschonende Ansätze können ebenfalls abgefragt 
werden. 
Nutzungskonzept: 
Im nächsten Schritt erfolgte mit den Akteur*innen der Verantwortungsgemeinschaft Osthof eine weite-
re Schärfung und Konkretisierung der Kriterien. Dabei wurden die geplanten Konzepte anhand des 
Kriterienkreises überprüft, eingeordnet und angepasst. Hierzu stellte die VGO ein grobes Gesamtnut-
zungskonzept für die Nutzung des Osthofs vor: 
Darstellung Grobnutzungskonzept Juni 2021- Darstellung: Verantwortungsgemeinschaft Osthof (siehe auch Anlage 1) 
Gemäß dieses “Grobgesamtnutzungskonzeptes“ schlägt die Verantwortungsgemeinschaft Osthof vor,  
ein soziokulturelles Zentrum mit Raum für Stadtteil- und Kulturveranstaltungen und Nachbarschafts-
werkstatt (kulturhof e.V.), dazugehörige Außenflächen (kulturhof e.V.), ein inklusives Kunsthaus Kalk 
als offene Begegnungsstätte und offenen Bildungsangeboten für Alle (X-Süd und MUR), eine ge-
meinnützige Sport- und Bildungseinrichtung mit Außenraumnutzung für gemeinnützige Tätigkeiten als 
Schnittstelle und Eingangsbereich (VGO), einen inklusiven Kreativ-, Handwerks- und Werkstatthof mit 
Arbeitszonen und Office Nutzung zu bezahlbaren Mieten, ggf. inkl. Kreativhausnutzung (MUR) zu 
etablieren und den Weiterbetrieb der Abenteuerhallen als bestehendes Zentrum für urbane Jugend- 
und Bewegungskultur zu integrieren.  
 
Das Träger- und Betreibermodell der VGO basiert auf der Veräußerung des Areals der Stadt Köln an 
die Stiftung trias. Nach Vorstellung der VGO vergibt die Stiftung Trias einzelne Erbbaurechte an die 
jeweiligen Akteure und bildet somit als Eigentümerin der Bodenplatte die Klammer, welche den Ost-
hof mit dem angestrebten Nutzungskonzept zusammenhält. 
Anhand dieses „Grobgesamtnutzungskonzeptes“ stellten sich die einzelnen Initiativen mit ihren Pro-
jekten konkret vor, erläuterten ihre gemeinwohlorientierten Ansätze und spiegelten diese am Kriteri-
enkreis mit seinen Themenfeldern.

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Aus diesem Abgleich wird deutlich, dass der inhaltliche Schwerpunkt der gemeinwohlorientierten An-
sätze im gesamten „Grobnutzungskonzept“ der Verantwortungsgemeinschaft Osthof vor allem fol-
gende Kriterien erfüllen soll:  
 Ortsbezug (von Kalker*innen für Kalker*innen)  
 Offenheit, Vielfalt, Inklusion  
 Ansatz eines außerschulischen Lernangebotes  
 Bereitstellen gemeinschaftlicher Flächen und Räume  
 Miteinander und Teilhabe Aller  
 Stabile Betreibermodelle 
 Menschen- und umweltgerechtes Bauen 
 
Diese Schwerpunkte finden sich mit einem sehr hohen Deckungsgrad im Kriterienkreis wieder und 
sollten als Ziele eines gemeinwohlorientierten Ansatzes der Entwicklung des Osthofs mit den ent-
sprechenden Konzepten erreicht werden. 
 
Die Verantwortungsgemeinschaft Osthof (VGO) hat das Grobnutzungskonzept, das im Rahmen des 
Dialogprozesses erarbeitet wurde (Stand Juni 2021) zwischenzeitlich weiterentwickelt und weitere 
Akteur*innen dazugewonnen. 
 
3. Bauzustandsuntersuchung und Wertgutachten: 
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster hat über das Umwel t- und Verbraucher-
schutzamt und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Gutachten über den Boden sowie den Zustand 
der Gebäude beauftragt. Folgende Ergebnisse liegen zum Stichtag 10.05.2022 vor:  
 
Chemische Analyse:  
Die chemische Analyse der Bodenproben ist abgeschlossen und das Gutachten befindet sich in der 
Fertigstellung (geplant Ende 06/2022).  
 
Bauzustandsuntersuchung und Begutachtung:  
Die Bauzustandsuntersuchung sowie ergänzende Begutachtungen befinden sich noc h in Bearbei-
tung.  
 
Wertgutachten:  
Das vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der kommunalen Bewertungsstelle 
beauftragte Wertgutachten liegt erst für den Abschnitt Bodenwert vor. Es muss noch um die aufste-
henden Gebäude ergänzt werden. Dies wird dann erfolgen, wenn die Bauzustandsuntersuchung und 
die Begutachtung der Gebäude vorliegen 
 
 
4. Vergabe- und Vermarktungsstrategie  
Die Vergabe des Osthofs soll in Form eines Erbbaurechtes der Stadt Köln erfolgen. Damit behält die 
Stadt die größtmögliche Steuerungsfähigkeit für die weitere Entwicklung des Geländes. Aufgrund der 
noch laufenden Grundlagenuntersuchungen (siehe Beschlusspunkt 4) ist die konkrete Strategie noch 
in Erarbeitung. Das von der VGO beschriebene Trägermodell mit der trias-Stiftung schätzt die Verwal-
tung aufgrund des erforderlichen Verkaufs als kritisch ein.  
 
 
5. Darstellung von Nutzungsvorhaben für die Planbereiche „Hallen Kalk“ & „Kalk Süd“ 
Das Areal der Hallen Kalk liegt zentral im sogenannten Kalker Süden und wird von  diversen Nut-
zungsvorhaben und Planungen flankiert. Für die Entwicklung des Areals und des Osthofs im Speziel-
len bedarf es des Blickes in die unmittelbare Planungsumgebung. Die neuen Nutzungen im alten Be-

7 
 
stand sowie die im Westen des Areals der Hallen Kalk  vorgesehenen Neubauambitionen werden 
durch Nutzungsvorhaben in der Umgebung beeinflusst. Daher wurde eine Übersicht mit den beab-
sichtigten bzw. beschlossenen Nutzungsvorhaben angefertigt. 
 
Die Hallen Kalk befinden sich im Süden des Stadtteils Kalk inmitten des Sozialraums Humboldt / 
Gremberg und Kalk des Programms „Starke Veedel Starkes Köln“. Die Übersicht zeigt eine heteroge-
ne Umgebung rund um die Hallen Kalk, die in direkter Nachbarschaft auch zukünftig von soziokultu-
rellen, öffentlichen Nutzungen (Schule, Bürgeramt, etc.) auf der einen und gewerblichen/industriellen 
Nutzungen auf der anderen Seite geprägt sein wird. Im Gewerbegebiet südlich der Dillenburger Stra-
ße befinden sich vornehmlich Niederlassungen in den Bereichen Logistik, Produktion und Büro. Der 
Abfallwirtschaftsbetrieb Köln hat hier einen Standort, der teils auch nachts betrieben wird. Das sich 
weiter nördlich anschließende Bezirkszentrum entlang der Kalker Hauptstraße stellt in erster Linie 
eine kommerzielle Nutzung dar und zieht wie die Abenteuerhallen Kalk Kölner*innen aus dem gesam-
ten (rechtsrheinischen) Stadtgebiet an. Die Neubauaktivitäten und die Vielzahl der geplanten (Um-) 
Nutzungen im Planbereich zeigen eine hohe Dynamik des Standortes, die durch die Ansiedelung von 
kulturellen Nutzungen (Museum Ludwig, DOMiD e.V.) noch zusätzlich angetrieben und erhalten wird. 
Eine Planübersicht hierzu findet sich in Anlage 2 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Nutzungskonzept der Verantwortungsgemeinschaft Osthof  
Anlage 2:  Aktuelle Darstellung aller beabsichtigten bzw. beschlossenen Nutzungsvorhaben für 
die Planbereiche „Hallen Kalk“ und „Kalk Süd“ 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (5)

21.11.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2213/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.10.2022
Erstellt
11.07.2022 17:25