2370/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 für die Straße "Im Weidenbruch" und den Zufahrten zu dieser Straße (Az.: 02-1600-46/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2370/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 für die Straße "Im Weidenbruch" und den Zufahrten zu dieser Straße (Az.: 02-1600-46/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten (ca. 94 Unterschriften) für ihre Eingabe, lehnt je- doch weitere Beschränkungen auf Tempo-30 Im Weidenbruch und der Honschaftsstraße, eine Fahr- bahnverengung beidseitig des Fußgängerüberweges und geschützte Parkbuchten Im Weidenbruch ab. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 2 Begründung: Die Petenten machen einige Vorschläge, um die Verkehrssicherheit in der Straße „Im Weidenbruch“ zu verbessern (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: zu Punkt 1: Im Weidenbruch gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die auf- grund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualver- kehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo-30- Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (STVO). Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Absatz 9 STVO nur ange- ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Mit der jüngsten Änderung der STVO wurde zudem die streckenbezogene Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen vereinfacht. Diese wurde im unmittelbaren Bereich der schützenswerten Einrichtungen Im Weidenbruch, der Willy- Brandt-Gesamtschule und der Thymianschule, angeordnet. Eine Im Weidenbruch durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Tempo-50-Bereich ergab im Querschnitt eine V85 von 42-46 km/h. V85 ist ein Richtwert zur Beurteilung des Geschwindigkeitsver- haltens und bedeutet die Geschwindigkeit, die von 85 % der beobachteten Kraftfahrenden nicht über- schritten wird. Eine besondere Gefahrenlage wird durch die Messungen nicht bestätigt. Die Auswertung der durch die Polizei ermittelten Unfallzahlen aufgrund zu hoher Geschwindigkeit in den letzten drei Jahren ist unauffällig. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass die An- ordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist. zu Punkt 2: Im Bereich Im Weidenbruch zwischen Haus Nr. 107-217 sowie 154-188 (Thymianweg – Thuleweg) sind bereits mehrere mobile Geschwindigkeitsmessstellen eingerichtet, die im Zuge von personellen und zeitlichen Kapazitäten bei der Einsatzplanung berücksichtigt und angefahren werden. Aufgrund von baulich/technischen Gründen ist eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Honschaftsstraße zwischen Sigwinstraße und Im Weidenbruch nicht möglich, da keine geeigneten Aufstellmöglichkeiten für mit Radartechnik ausgestatteten Messfahrzeuge vorhanden sind. Auch der Einsatz von einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Blitzanhänger) ist in die- sem Bereich auch nicht möglich. Der Einmündungsbereich Im Weidenbruch/Berliner Straße in Fahrtrichtung Honschaftsstraße ist ebenfalls aus baulich/technisch bedingten Gründen nicht für mobile Geschwindigkeitsmessungen mittels Radarfahrzeugen geeignet. Um eine semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einsetzen zu können, ist der Bereich noch auf Aufstellmöglichkeiten zu prüfen. Die im weiteren Umfeld befindlichen mobilen Messstellen im Thuleweg sowie im Birkenweg werden ebenfalls in der Einsatzplanung berücksichtigt und angefahren. Aufgrund der Vielzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Gefahrenstellen kann jedoch eine dauerhafte Überwachung der einzelnen Straßenzüge nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grunde können die Messstellen nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Kapazitäten erfolgen. Des Weiteren können Messstellen auch bei Berücksichtigung in der Einsatzplanung aufgrund zuge- parkter Aufstellflächen nicht angefahren werden. Die Honschaftsstraße gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz. 3 Eine auf der Honschaftsstraße durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Tempo-50-Bereich ergab im Querschnitt eine V85 von 49-52 km/h. Eine besondere Gefahrenlage wird durch die Messungen nicht bestätigt. Die Auswertung der durch die Polizei ermittelten Unfallzahlen aufgrund zu hoher Geschwindigkeit in den letzten drei Jahren ist unauffällig. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass die An- ordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist. Der subjektive Eindruck, die Verkehrssicherheit sei auf der Straße Im Weidenbruch, ab dem ampel- gesicherten Fußgängerweg zwischen den beiden Supermärkten in Richtung Thuleweg, akut gefähr- det, kann nach der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung und der Auswertung der durch die Po- lizei ermittelten Unfallzahlen nicht bestätigt werden. Eine besondere Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind daher Im Weidenbruch Fahrbahnverengungen beidseitig des Fuß- gängerüberweges und geschützte Parkbuchten nicht erforderlich. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe.doc
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1 Anlage 2 Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Köln, 27.02.2019 Bezirksrathaus Köln-Mülheim Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Antrag auf durchgehendes Tempo 30 für die Straße „Im Weidenbruch" und den Zufahrten zur Straße „Im Weidenbruch". Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrte Frau Reker, die Unterzeichner bitten darum, nachfolgenden Antrag auf der nächstmöglichen Sitzung der BV Mülheim zu behandeln: 1. Beendigung der Tempo-30-Stückelung für die Straße „Im Weidenbruch" von der Berliner Str. bis zum Birkenweg mit dem Ziel, Tempo 30 in der gesamten Ausdehnung einzuführen. 2. Maßnahmen zu ergreifen, dass diese Regelung auch eingehalten wird. Dazu gehört, dass nach der Abzweigung Berliner Str. in den Weidenbruch eine Radarüberwachung eingeführt werden muss. Weiterhin muss das Teilstück Honschaftsstraße zwischen Sigwinstr. und dem Weidenbruch auf Tempo 30 reduziert werden. Zwischen Kreuzung und Gemeinschaftsgrundschule ist das bereits der Fall (in einer Fahrtrichtung bereits radarüberwacht). Zwischen Rewe-Markt in Richtung Thuleweg muss der Fußgängerüberweg durch eine Straßenverengung geschützt werden. Außerdem braucht es für die in derselben Richtung parkenden PKWs geschützte Parkbuchten. (Eventuell lässt sich auch beides zusammenfassen) Begründung: 1. Der Weidenbruch wird in den letzten Jahren zunehmend als Durchgangsstraße genutzt, dies auch verstärkt durch LKWs. In den Abendstunden kommt es hin und wieder zu Autorennen und häufig zu extremer Raserei. Auch am Tage wird häufig weit über 50 km/h gefahren, auch in den kurzen Tempo-30- Abschnitten. Augenfällig ist die Situation beim Verkehr aus Richtung Berliner Str. zur Kreuzung Im Weidenbruch/Honschaftsstr. Selbst im Tempo-30-Bereich vor der Förderschule kommt es nicht zu einer Geschwindigkeitsreduktion. Das setzt sich in der Regel im weiteren Verlauf der Straße bis zur Gesamtschule fort. 2. Auf der Honschaftsstraße aus Richtung Sigwinstraße wird ebenfalls viel zu schnell in den Weidenbruch eingefahren. Ganz anders aus der Richtung Gemeinschaftsgrundschule Richtung Kreuzung. Hier wirkt sich die Radarüberwachung, die leider nur in einer Richtung stattfindet, sogar auf der nicht überwachten Fahrspur geschwindigkeitsreduzierend aus. 2 3. Im weiteren Verlauf des Weidenbruchs wird der ampelgesicherte Fußüberweg zwischen den beiden Supermärkten auch viel zu schnell angefahren. Und immer wieder schnell - trotz Rotphase für die PKWs - von diesen überquert. Mit einer Fahrbahnverengung beidseitig des Fußgängerüberweges könnte dieses Problem verringert werden. 4. Gleichzeitig würde nach dem Fußgängerweg in Richtung Thuleweg gesicherter Parkraum geschaffen werden. Parken ist hier teilweise gestattet. Leider traut sich wegen der Raserei niemand mehr vollständig auf der Straße zu parken, sondern man stellt den PKW halbseitig auf den Fahrradweg. Wenn den Anwohnern hier gesicherter Parkraum geboten würde, wäre auch in diesem Straßenabschnitt die Raserei beendet. Für alle Betroffenen in unserer Straße wären die oben angeführten Maßnahmen hilfreich, um ein gesicherteres Miteinander zu schaffen. Wir bitten daher um zügige Bearbeitung unseres Antrages und die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Mit freundlichem Gruß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2370/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 02.07.2019 09:30