0565/2020
Baubeschluss für die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
7017 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0565/2020 Freigabedatum 22.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Einmün- dungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen entsprechend der Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 472.300 € (davon 53.500 € Beleuchtungskosten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 20.000 € für die o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 418.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 53.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 8.376 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Planungshistorie Die Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 27.01.2011 mit der Umgestal- tung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen (Vorlagen-Nr. 0057/2011) beauf- tragt. Die Lichtsignalanlage sollte demnach abgebaut und durch die Anlage von Fußgängerüberwe- gen ersetzt werden. Im Jahr 2010 ist die Lichtsignalanlage ausgefallen und wurde seither durch provisorische Markierun- gen einer Mittelinsel und zwei Fußgängerüberwegen ersetzt, bis die endgültige Planung der Umge- staltung abgeschlossen ist. Auf Grundlage des o. g. Beschlusses hat die Verwaltung eine Ausführungsplanung für die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes erstellt, welche die provisorische Markierung ersetzen soll. Aufgrund anderer Projekte, wie beispielsweise der Umgestaltung der Neusser Straße von Lohsestra- ße bis Niehler Kirchweg, der Niehler Straße zwischen Lis-Böhle-Park und Xantener Straße oder der Merheimer Straße zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße, sowie Engpässen bei den Personalkapazitäten hat sich die Fertigstellung dieser Planung entsprechend verzögert. 3 Planung Die Planung sieht vor, auf der Escher Straße im Einmündungsbereich der Straße Am Bilderstöckchen eine langgezogene, überfahrbare Mittelinsel einzurichten. In den Seitenbereichen der Insel vor den Inselköpfen werden jeweils Aufstellflächen für zu Fuß Gehende mit anliegenden Fußgängerüberwe- gen angeboten. Auf diese Weise können zu Fuß Gehende sich zum Queren jeweils nur auf eine Fahrbahn konzentrieren. An der südlichen Seite der Insel wird es neben der Aufstellfläche für zu Fuß Gehende auch eine zusätzliche Aufstellfläche für Radfahrende geben, da diese Querung in einer di- rekten Radverkehrswegebeziehung liegt. Auch zur Querung der Straße Am Bilderstöckchen wird ein Fußgängerüberweg angeboten. Alle Überquerungsstellen werden jeweils mit Rippen- und Noppenplatten, entsprechend dem vorge- gebenen Kölner Standard für barrierefreies Bauen, ausgestattet. Der Radverkehr wird auf der östlichen Seite der Escher Straße vom baulichen Radweg durch Ram- pen im Bereich der Einmündung straßenbündig auf der Fahrbahn geführt. In diesem Bereich wird entsprechend eine Radverkehrsfurt mit Roteinfärbung markiert. Entlang der westlichen Seite der Escher Straße wird ein Schutzstreifen für Radfahrende auf der Fahrbahn markiert. Der Radverkehr wird im Anschlussbereich zur Äußeren Kanalstraße vom bauli- chen Radweg über eine Rampe auf diesen Schutzstreifen geführt. Die Beleuchtung wird in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entspre- chend angepasst. Die Anzahl an Kfz- und Fahrradabstellplätzen bleibt unverändert. Durch eine Verlängerung der Grün- fläche im süd-östlichen Bereich der Escher Straße und der Anlage der Mittelinsel können insgesamt vier neue Bäume gepflanzt werden. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 472.300 € bei einem geplanten Baubeginn ab Herbst 2022. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 418.800 € (davon rd. 17.000 € Planungskosten) und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 53.500 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Um- bau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung. Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 8.376 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese leiten sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln Mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 4 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan Escher Straße/Am Bilderstöckchen
Anlage 2 - Lageplan Escher Straße/Am Bilderstöckchen
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Ende INFO@ISAPLAN.NET WWW.ISAPLAN.NET TELEFON 02171/36 355 -0 BRÜCKENSTRASSE 4 51379 LEVERKUSEN INGENIEUR GMBH VERKEHR STRASSE WASSER BERATUNG EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Bilderstöckchen Ausführungsplanung Lageplan - Straße Escher Straße / Am Bilderstöckchen (50023) 09.10.2019 HarzendorfDietzClaußenKrüger 1:250 Has Sch 09.10.2019 09.10.2019 05.11.201904.11.201914.10.201910.10.2019 DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum 661/43gez. Leitow 02.07.2019 Radverkehr 64/2gez. Rosenstein 12.07.2019 LSA 671/44gez. Gerhardt 25.06.2019 Grünflächen 665/4gez. Stefanac 09.09.2019 Straßenbau 664/1gez. Sämann 24.09.2019 Barrierefreiheit Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0565/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.04.2020
- Erstellt
- 18.02.2020 11:30