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V/0703/2024

Erweiterung und Neugestaltung des öffentlichen Spielangebotes an der Burgstraße

Vorlagen 29.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.12.2024, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Konzept Spielflächen

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan Parkpalette

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Ansehen

Beschlussvorlage

7973 Zeichen

V/0703/2024 
V/0703/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung und Neugestaltung des öffentlichen Spielangebotes an der Burgstraße unter 
Berücksichtigung der Inklusionsmatrix 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fläche der zurückgebauten Sporthalle an der ehemaligen Josefschule wird zur Erweite-
rung des Spielplatzangebotes genutzt (siehe Konzeptskizze Anlage 1). Die Verwaltung wird 
beauftragt die Entwurfsplanung für den zukünftigen Spielplatz im Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit zu erstellen. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Spielplatz an der ehemaligen Josefschule inklusiv 
nach DIN 18034-2 gestaltet wird und als Musterobjekt für andere Planungen dienen soll. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Entwurfsplanung einen Baubeschluss inklusive 
Finanzierungsvorschlag der Politik zur Abstimmung vorzulegen.  
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Entwicklung eines Tiny Forest derzeit ein Teil 
der Fläche der Parkpalette des Stadthauses 2 präferiert und geprüft wird. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Baukosten sowie die Kosten für die Pflege- und Unterhaltung können erst nach der konkreten 
Planung des Spielplatzes, insbesondere unter Berücksichtigung des Schwerpunktes Inklusion, ermit-
telt werden und werden im Baubeschluss dargestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.) 
Mit der Vorlage V/0414/2023 wurde der Rückbau der Einfachsporthalle auf dem Gelände der ehema-
ligen Josefschule im Stadtbezirk Mitte beschlossen. 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
29.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hoffmann 
Telefon: 492-6730 
HoffmannJoerg@stadt-
muenster.de

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V/0703/2024 
Innerhalb der Beratungskette zur o.g. Vorlage wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob auf der 
Fläche der ehm. Sporthalle ein „Tiny Forest“ nach Akira Miyawaki erstellt werden kann. Die Ergebnis-
se der Prüfung wurden der BV Mitte am 17.09.2024, dem AUKB am 01.10.2024 und dem AWLFW 
am 08.10.2 024 mündlich vorgestellt und von den Gremien positiv bewertet.  
 
Weil die Versorgung mit Spielflächen im Quartier mangelhaft ist und sich bis heute, aufgrund fehlen-
der Flächen für weitere Entwicklungen, nicht gesteigert  hat, ist ein „Tiny Forest“ auf diese r Fläche 
nicht zu empfehlen.  
 
In der Spielflächenbedarfsplanung besteht in den Stadtzellen 221 Antoniuskirche und 222 Goeben-
straße (werden in der Spielflächenbedarfsplanung gemeinsam betrachtet) ein Versorgungsgrad von 
27 %, was ein Defizit von ca. 7.500 m² an Spielfläche bedeutet. Gemäß Bevölkerungsstatistik leben in 
den Stadtzellen 165 Kinder im Alter 0-5 Jahre, 73 Kinder im Alter 6-9 Jahre sowie 85 Kinder im Alter 
10-15 Jahre mit leicht steigender Tendenz bis 2031. Betrachtet man zudem die Verteilung der Spiel-
flächen, zeigt sich , dass es  zwischen den Hauptverkehrsstraße Hammer Straße, Moltkestraße und 
Weseler Straße, die als Barrieren für Kinder gesehen werden, es keine öffentlichen Spielangebote 
außer dem Spielplatz Josefschule gibt. 
 
Der Rückbau der Sporthalle eröffnet die Möglichkeit das Spielangebot im Quartier quantitativ und 
qualitativ (siehe Punkt 2)  zu verbessern. Derzeit wird die öffentliche Spielfläche mit 949 m² in der 
Spielflächenleitplanung berücksichtigt und könnte unter Berücksichtigung d er Fläche der Sporthalle 
auf ca. 1.550 m² erhöht werden. Zudem erhöht sich durch den Flächenzuwachs der Gestaltungsspiel-
raum für die Neugestaltung des Spielplatzes. Neben dem bereits vorhandenen Baumbestand können 
zusätzliche Gehölzstrukturen geschaffen we rden, wodurch ebenfalls eine Verbesserung des Mikro-
klimas erreicht werden kann. Durch den Flächenzuwachs können vielfältigere Spielmöglichkeiten an-
geboten werden. Bislang war der Gestaltungsspielraum relativ gering, da zum Schutz des vorhande-
nen Baumbestands hauptsächlich die bislang asphaltierte Schulhoffläche zur Verfügung stand. Durch 
den Rückbau der Sporthalle ver schwinden zudem uneinsehbare Räume, wodurch auch d ie Wege-
verbindung zwischen Hornstraße und Goebenstraße aufgewertet wird. 
 
Seitens der Verwaltung wird daher die Erweiterung des Spielplatzes empfohlen. Der Spielplatz wird 
zukünftig den Namen Burgstraße haben.  
 
 
Zu.2.) 
Mit Schreiben vom 05.08.2024 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen, der Bezirksvertre tungen Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West und der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen über den aktuellen Sach-
stand zum Thema inklusives Spielen informiert. Hier steht vor allem die Ergänzung der DIN 18034 
Spielplätze und Freiräume zum Spielen im Fokus. Sie wurde mit einem 2. Teil (DIN 18034-2 Techni-
sche Spezifikation) Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume ergänzt. „Ziel ist es, mit 
Hilfe der in dieser Spezifikation enthaltenen Matrix Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlichen 
inklusiven Spielräumen für gemeinsame, vielfältige Spiel - und Bewegungserlebnisse für Menschen 
mit und ohne Behinderung zu geben.“ (DIN/TS 18034-2, S. 4) „Der Ausarbeitung der in der Spezifika-
tion enthaltenen Matrix liegt zu Grunde, dass jeder Mensch unterschiedliche Fähigkeiten und Fertig-
keiten hat. Spielen stellt einen sehr wichtigen Baustein/Faktor für die Gesamtentwicklung des Men-
schen dar. Aus diesem Grund sollten bei einem inklusiven Spielraum viele Sinne angesprochen und 
gefördert werden. Hierzu ist es wichtig, bei der Gestaltung der Freiräume zum Spielen und der Aus-
wahl der Spielangebote möglichst vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Einer der grundlegend 
neuen Ansätze der Matrix ist: Weg von der Fokussierung auf di e einzelne Behinderungsart, hin zu 
einem breiten Angebot zur Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein inklusiver Spielraum ist 
ein Ort zum miteinander Spielen für alle.“ (DIN/TS 18034-2, S. 5) „Es wird davon ausgegangen, dass 
nicht alle Personen alle Freiräume zum Spielen und Spieleinrichtungen uneingeschränkt nutzen kön-
nen. Daher ist es erforderlich, ein möglichst breites Spektrum anzubieten, um unterschiedliche Fähig-
keiten und Fertigkeiten anzusprechen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Nicht jeder kann alles, aber

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V/0703/2024 
für jeden Nutzenden werden Angebote benötigt. Die Matrix versteht sich als Unterstützung bei Pla-
nung, Bewertung und Einordnung von inklusiven Spielräumen.“ (DIN/TS 18034-2, S. 5) 
Mit der Ergänzung der DIN 18034 erhält die Verwaltung somit eine notwendige Arbeitshilfe und Emp-
fehlung zur Gestaltung inklusiver Spielflächen. Die genauen Inhalte der DIN und die Matrix zur Be-
wertung inklusiver Spielflächen werden seitens der Verwaltung ausgewertet und sollen anhand von 
praktischen Beispielen den politischen Gremien erörtert werden. Hierfür bieten sich die anstehenden 
Planungen am Hansaplatz und / oder dem Spielplatz an der ehemaligen Josefschule an. Die ehema-
lige Josefschule ist hierfür besonders geeignet, da es sich um einen gut geschützten, in nerstädti-
schen Quartiersspielplatz handelt. 
 
Zu 4.) 
Die Verwaltung bereitet derzeit den Rückbau der Parkpalette am Stadthaus 2 vor (Lageplan Anlage 
2). Die Fläche bietet ausreichend Potenzial um das vorhandene Naturdenkmal zu erhalten, die bau-
ordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze nachzuweisen und gleich zeitig noch einen „Tiny Forest“ 
anzulegen. Die Fläche ist hierfür prädestiniert, weil zum einen eine Entsiegelung einer Fläche vorge-
nommen wird, und zum anderen weil es im Umfeld wenig Grünstrukturen gibt und somit eine grüne 
Oase in einem stark bebaubaute n Bereich geschaffen werden kann. Seitens der Verwaltung werden 
derzeit die Rahmenbedingungen geprüft und die politischen Gremien sollen anschließend informiert 
werden.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Konzeptskizze Spielplatz ehemalige Josefschule 
Anlage 2 Lageplan Parkpalette Stadthaus 2

Anlage 1 Konzept Spielflächen

436 Zeichen

III
9
III
III
III
I
7
II
2 II
12
Rampe
3
2 a
III
4
I
Rampe
10
II
(geplant)
5
Burgstraße
Hornstraße
Spielplatz B/Cinklusiver Spielraum
Baumbestand erhaltenAufenthalt/Verweilen
Zuwegung
Zuwegung
Rahmenpflanzung
............
J. Hoffmann
1:200
XXX 00/999999-0007.06.2024
M. Tewes
FlächenkonzeptErweiterungSpielplatz Josefschule
Objekt-Nr.:Plan Nr.:Datum:
Maßstab:
Bearbeitet:Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Projekt-Nr.:22203

Anlage 2 Lageplan Parkpalette

126 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 1000
Datum: 29.10.2024
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 750
R 405 569
R 405 726
H 5756 970
0 5 10
Meter

Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Burgstraße
  • Moltkestraße
  • Weseler Straße
  • Hansaplatz
  • Hammer Straße
  • Goebenstraße
  • Hornstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0703/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2024
Erstellt
29.10.2024 16:03