0248/2026
Beantwortung einer weiteren Nachfrage vom RM Sterck (FDP) betreffend "Olympische Spiele in Kreuzfeld" zu Vorlage 2020/2025
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/VI/1 Vorlagen-Nummer 27.01.2026 0248/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Beantwortung einer weiteren Nachfrage vom RM Sterck betreffend "Olympische Spiele in Kreuzfeld" zur bereits vorliegenden Beantwortung 2020/2025 In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 erfragt RM Sterck (FDP) eine spezifizierte Beantwortung zur bereits vorliegenden schriftlichen Beantwortung bezüglich der Fragen 3-5 (2020/2025) betreffend der schriftlichen Anfrage (AN/0771/2025) „Olympische Spiele in Kreuzfeld“. Um die weiteren Entwicklungen zum Olympiastandort Köln zu berück- sichtigen, wurde die Beantwortung in die neue Wahlperiode 2025/2030 vertagt. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage 3: Inwieweit sind die Überlegungen räumlich und zeitlich mit den bisherigen Planungen für Kreuzfeld kompatibel? Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich ist das Planungsareal Kreuzfeld mit der Fläche von ca. 70 Hektar (ohne Alluvi- alpark als tieferliegende und von Bebauung freizuhaltende Landschaftsebene) und der gege- benen Anbindung gut geeignet, um die angemeldeten Olympia-Bedarfe (temporäres Leicht- athletikstadion und olympisches Dorf) auf der Fläche unterzubringen. Eine Olympia-Bewerbung würde Katalysator der Entwicklung sein, allem voran zur Priorisie- rung, Finanzierung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit übergeordneter infrastruktureller Bedarfe im Kölner Norden (z.B. Qualifizierung der S-Bahn-Station, Ausbau sowie Verlänge- rung des Blumenbergswegs) in Abstimmung mit Bund, Land NRW und Deutscher Bahn. Der bisherige Aufsiedlungszeitraum Kreuzfelds ist nach erfolgreicher Planrechtsschaffung zwi- schen 2032 und 2040 avisiert. Bestandteil der Planung ist allerdings, dass geplante überge- ordnete Infrastrukturmaßnahmen wie der in Landesverantwortung stehende Ausbau des Blu- menbergswegs und die gemeinsam mit der Deutschen Bahn und go.Rheinland zu ertüchti- gende S-Bahn-Station Blumenberg, in einem zeitlichen Einklang realisiert werden können. Die Olympia-Umsetzung hätte den maßgeblichen Vorteil, die Ertüchtigung und den Ausbau des erforderlichen Infrastrukturpaketes auf Straße und Schiene auf übergeordneter Ebene zu priorisieren. Insgesamt zeigen zahlreiche ehemalige Austragungsorte, dass eine Austragung olympischer Spiele ein sehr positiver Katalysator für die Stadtentwicklung sein kann. Die Stadt Köln 2 möchte diese Chance nutzen. Frage 4: Wie kann man beide Planungsstränge übereinander bekommen? Antwort zu Frage 4: Die vorliegende Konzeption für den neuen Stadtteil Kreuzfeld basiert auf einem stabilen Grundgerüst. Auf diese Planung kann grundsätzlich aufgesetzt werden, einerseits für die Fort- entwicklung Kreuzfelds und ebenso für die olympischen Bedarfe und Anforderungen. Die jet- zige Planung kann dementsprechend auch mit spezifischen Olympia-Bedarfen fortgeführt bzw. weiterentwickelt werden. Wichtig dabei ist, dass im Zuge einer Verfestigung der Olympia Bewerbung und konzeptionel- len Weiterentwicklung, die bisherige Planung Kreuzfelds mit den grundlegenden Olympia-Be- darfen in Einklang gebracht werden. Eine abschließende Aussage bzgl. der Tiefe und Ausprä- gung möglicher erforderlicher Umplanungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. Grundsätzlich steht die Nach- und Weiternutzung der olympischen Strukturen im Vordergrund des weiteren Entwicklungsprozesses – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. So sollen im Zuge der Planung des olympischen Dorfes die jetzigen konzeptionellen Planungen Kreuzfelds auf- gegriffen werden. Die sogenannten Kreuzfelder „Hoods“ können als Siedlungsinseln mit der zentralen, flexiblen Struktur und modularer Bauweise temporär zur siedlungsbezogenen Un- terbringung der Athlet*innen und Deckung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. Langfris- tig können die Hoods in die Stadtstruktur übergehen – und damit zur Schaffung unterschiedli- cher Wohnraumangebote für die Bevölkerung beitragen und für dauerhaften Wohnraum sor- gen. Auch das vorgesehene Leichtathletikstadion soll im Sinne einer zukunftsorientierten und nach- haltigen Entwicklung nach Olympia weiter genutzt werden. Rückbau und Weiterqualifizierung der baulichen Strukturen sind daher so zu entwerfen, dass dem nachfolgendem Wohnquartier ein dauerhafter funktionaler Mehrwert geboten wird. Wo genau das temporäre Stadion als Zentrum der Olympia-Aktivität in Kreuzfeld gebaut wird, ist im weiteren Planungsprozess sorg- fältig zu entwickeln. Frage 5: Welche weiteren Schritte sind wann geplant, um die Planungen zu konkretisieren, die Stadt- gesellschaft dafür zu begeistern und die nötigen politischen Beschlüsse herbeizuführen? Antwort zu Frage 5: Der Beschlussvorlage zur Bewerbung und Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheids am 19.04.2026 zur Ausrichtung der olympischen und paralympischen Spiele in Köln-Rhein- Ruhr wurde mehrheitlich zugestimmt (V 3303/2025). Derzeit werden in Vorbereitung des Bür- ger*innenentscheids Informationen rund um die Bewerbung zur Austragung der olympischen und paralympischen Spiele vorbereitet. Weitere Schritte des Bewerbungsverfahrens: Ratsbürger*innenentscheid am 19.04.26 – Entscheidung Pro/ Contra Olympische Spiele durch die Kölner-Stadtgesellschaft Entscheidung DOSB im Sept. 2026 für deutsche Bewerbung (nationaler Vergleich) Entscheidung IOC in 2027+ über Olympia-Zuschlag (internationaler Vergleich) Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0248/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 23.01.2026 07:55