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0248/2026

Beantwortung einer weiteren Nachfrage vom RM Sterck (FDP) betreffend "Olympische Spiele in Kreuzfeld" zu Vorlage 2020/2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 29.01.2026, TOP 2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/1 
 
Vorlagen-Nummer 27.01.2026 
 0248/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 
 
Beantwortung einer weiteren Nachfrage vom RM Sterck betreffend "Olympische Spiele 
in Kreuzfeld" zur bereits vorliegenden Beantwortung 2020/2025 
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 erfragt RM Sterck (FDP) 
eine spezifizierte Beantwortung zur bereits vorliegenden schriftlichen Beantwortung bezüglich 
der Fragen 3-5 (2020/2025) betreffend der schriftlichen Anfrage (AN/0771/2025) „Olympische 
Spiele in Kreuzfeld“. Um die weiteren Entwicklungen zum Olympiastandort Köln zu berück-
sichtigen, wurde die Beantwortung in die neue Wahlperiode 2025/2030 vertagt. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Frage 3: 
 
Inwieweit sind die Überlegungen räumlich und zeitlich mit den bisherigen Planungen für 
Kreuzfeld kompatibel? 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Grundsätzlich ist das Planungsareal Kreuzfeld mit der Fläche von ca. 70 Hektar (ohne Alluvi-
alpark als tieferliegende und von Bebauung freizuhaltende Landschaftsebene) und der gege-
benen Anbindung gut geeignet, um die angemeldeten Olympia-Bedarfe (temporäres Leicht-
athletikstadion und olympisches Dorf) auf der Fläche unterzubringen. 
 
Eine Olympia-Bewerbung würde Katalysator der Entwicklung sein, allem voran zur Priorisie-
rung, Finanzierung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit übergeordneter infrastruktureller 
Bedarfe im Kölner Norden (z.B. Qualifizierung der S-Bahn-Station, Ausbau sowie Verlänge-
rung des Blumenbergswegs) in Abstimmung mit Bund, Land NRW und Deutscher Bahn. 
Der bisherige Aufsiedlungszeitraum Kreuzfelds ist nach erfolgreicher Planrechtsschaffung zwi-
schen 2032 und 2040 avisiert. Bestandteil der Planung ist allerdings, dass geplante überge-
ordnete Infrastrukturmaßnahmen wie der in Landesverantwortung stehende Ausbau des Blu-
menbergswegs und die gemeinsam mit der Deutschen Bahn und go.Rheinland zu ertüchti-
gende S-Bahn-Station Blumenberg, in einem zeitlichen Einklang realisiert werden können. 
 
Die Olympia-Umsetzung hätte den maßgeblichen Vorteil, die Ertüchtigung und den Ausbau 
des erforderlichen Infrastrukturpaketes auf Straße und Schiene auf übergeordneter Ebene zu 
priorisieren. 
 
Insgesamt zeigen zahlreiche ehemalige Austragungsorte, dass eine Austragung olympischer 
Spiele ein sehr positiver Katalysator für die Stadtentwicklung sein kann. Die Stadt Köln

2 
 
möchte diese Chance nutzen. 
 
Frage 4: 
 
Wie kann man beide Planungsstränge übereinander bekommen? 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Die vorliegende Konzeption für den neuen Stadtteil Kreuzfeld basiert auf einem stabilen 
Grundgerüst. Auf diese Planung kann grundsätzlich aufgesetzt werden, einerseits für die Fort-
entwicklung Kreuzfelds und ebenso für die olympischen Bedarfe und Anforderungen. Die jet-
zige Planung kann dementsprechend auch mit spezifischen Olympia-Bedarfen fortgeführt 
bzw. weiterentwickelt werden. 
 
Wichtig dabei ist, dass im Zuge einer Verfestigung der Olympia Bewerbung und konzeptionel-
len Weiterentwicklung, die bisherige Planung Kreuzfelds mit den grundlegenden Olympia-Be-
darfen in Einklang gebracht werden. Eine abschließende Aussage bzgl. der Tiefe und Ausprä-
gung möglicher erforderlicher Umplanungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt 
werden. 
 
Grundsätzlich steht die Nach- und Weiternutzung der olympischen Strukturen im Vordergrund 
des weiteren Entwicklungsprozesses – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. So sollen im Zuge 
der Planung des olympischen Dorfes die jetzigen konzeptionellen Planungen Kreuzfelds auf-
gegriffen werden. Die sogenannten Kreuzfelder „Hoods“ können als Siedlungsinseln mit der 
zentralen, flexiblen Struktur und modularer Bauweise temporär zur siedlungsbezogenen Un-
terbringung der Athlet*innen und Deckung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. Langfris-
tig können die Hoods in die Stadtstruktur übergehen – und damit zur Schaffung unterschiedli-
cher Wohnraumangebote für die Bevölkerung beitragen und für dauerhaften Wohnraum sor-
gen. 
 
Auch das vorgesehene Leichtathletikstadion soll im Sinne einer zukunftsorientierten und nach-
haltigen Entwicklung nach Olympia weiter genutzt werden. Rückbau und Weiterqualifizierung 
der baulichen Strukturen sind daher so zu entwerfen, dass dem nachfolgendem Wohnquartier 
ein dauerhafter funktionaler Mehrwert geboten wird. Wo genau das temporäre Stadion als 
Zentrum der Olympia-Aktivität in Kreuzfeld gebaut wird, ist im weiteren Planungsprozess sorg-
fältig zu entwickeln. 
 
Frage 5: 
 
Welche weiteren Schritte sind wann geplant, um die Planungen zu konkretisieren, die Stadt-
gesellschaft dafür zu begeistern und die nötigen politischen Beschlüsse herbeizuführen? 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Der Beschlussvorlage zur Bewerbung und Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheids 
am 19.04.2026 zur Ausrichtung der olympischen und paralympischen Spiele in Köln-Rhein-
Ruhr wurde mehrheitlich zugestimmt (V 3303/2025). Derzeit werden in Vorbereitung des Bür-
ger*innenentscheids Informationen rund um die Bewerbung zur Austragung der olympischen 
und paralympischen Spiele vorbereitet. 
 
Weitere Schritte des Bewerbungsverfahrens: 
 Ratsbürger*innenentscheid am 19.04.26 – Entscheidung Pro/ Contra Olympische 
Spiele durch die Kölner-Stadtgesellschaft 
 Entscheidung DOSB im Sept. 2026 für deutsche Bewerbung (nationaler Vergleich) 
 Entscheidung IOC in 2027+ über Olympia-Zuschlag (internationaler Vergleich) 
 
  
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0248/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.01.2026
Erstellt
23.01.2026 07:55