AN/0329/2020
Rückzug des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. aus der Halle 60 in Köln-Kalk
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Anfrage LINKE AN-0329-2020
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2020 AN/0329/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, TOP 9.2.5 Rückzug des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. aus der Halle 60 in Köln -Kalk Anfrage der Fraktion D IE LINKE. vom 04.03.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im April 2017 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig, die ehemalige KHD -Halle 60, Wiersbergstraße im Kölner Stadtteil Kalk für einen Zeitraum von fünf Jahren an den Verein Erlebnis inklusiv e.V. (vormals Trial Erlebnis e.V.) zu vermieten und das Objekt aus dem mit Beschluss vom 16.06.2016 be schlossenem Verkauf- sowie Verpachtungsmoratorium heraus zu lösen. Der Verein Erlebnis inklusiv e.V. hatte sich zum Ziel gesetzt, mit dem Umbau und der Aktivi e- rung dieser alten Industriehalle diese zu einer speziellen Einrichtung im Bereich der Erlebni s- pädagogik und Inklusion zu entwickeln. Auf den ca. 3.400 m² Grundfläche sollten Erlebniswelten für Roll - und Ballsporttreibende, Pr o- beräume für Musiker und Schulungsräume entstehen. Es gibt in Köln und dem gesamten Umland keine Einrichtung, die Sport, insb esondere die Trendsportarten, lebensweltorientierte Erlebnispädagogik und Gesundheit als inklusives A n- gebot betreibt und anbietet. Auch hieß es damals seitens der Verwaltung: „ Sollten Zusagen zur Bereitstellung der entspr e- chenden Finanzmittel zur Umsetzun g des Projektes vorliegen, ist eine langfristige Überla s- sung des Objektes angestrebt.“ Vorliegende Schreiben des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. lassen jedoch den Schluss zu, dass gerade letzteres nicht mehr angestrebt wird, sondern der Verein in Richtung Aufgabe gedrängt wurde, was augenscheinlich nun auch der Fall ist. Da das Schreiben unter anderem auch an den Dezernenten Greitemann gerichtet ist, dürfte es der Verwaltung bekannt sein. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hatte unter vielen anderen Gründen auch aus dem Grund der ungeklärten Situation für das Projekt des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. weder der Aufstellung des Bebauungsplans noch dem so genannten „integrierten Plan“ zug e- stimmt. Jetzt zeigt sich neben dem Dirt -Track bei einem weiteren für Kalk wichtigen Projekt, wie richtig die Skepsis und die Ablehnung war und ist. Tatsächlich scheint die Verwaltung eher ihre Vorstellungen und Planungen durchziehen zu wollen, als auf die Wünsche der Akteure vor Ort einzugehen. Das von außen üb ergestülpte Projekt eines Migrationsmuseums ist ebe n- falls ein Beispiel dafür. Auch dass die Verwaltung auf Fragen der Fraktion DIE LINKE . (AN/0814/2019 vom 12.06.2019) zu diesem Entwicklungsgebiet entgegen der Geschäftsordnung bereits seit Mon a- ten nicht antwortet, trägt in keiner Weise zu einer vertrauensbildenden Maßnahme bei. Dennoch versuchen wir erneut, zu diesem Thema anzufragen und bitten um umgehende B e- antwortung oder zumindest Begründung, warum eine solche nicht erfolgt. 1. Wie schätzt die Verwaltung den vom Verein Erlebnis inklusiv e.V. angekündigten Rüc k- zug aus dem Projekt „Inklusive und altersübergreifende Freizeiteinrichtung in Köln Kalk“ ein und welche Stellungnahme gibt sie zu den dort erhobenen teilweise schwerwiege n- den Vorwürfen ab? 2. Wie möchte die Verwaltung die Vorwürfe entkräften, dass von Beginn an dem Verein fal- sche Hoffnungen gemacht und fehlerhafte Perspektiven eröffnet wurden? 3. Wie passt es zusammen, dass die Halle 60 vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie übertragen wurde, wenn zum Einen das vom Verein Erlebnis inklusiv e.V. beschriebene Projekt kein reines Jugendprojekt war und zum Anderen die Errichtung einer großen Jugendeinric h- tung neben einer bestehenden und erf olgreichen Jugendeinrichtung mindestens planer i- sche wenn nicht betriebswirtschaftliche Mängel aufweist? 4. Welche alternative Planung hat die Verwaltung für die besagte Halle bereits oder wird sie zu möglichen Nutzungen auf eine Form der Einwohnerbeteiligung zurückgreifen? 5. Wird die Verwaltung mit anderen Interessenten auf dem Gelände der Hallen Kalk ebenso verfahren oder wird sich hier etwas Grundlegendes ändern, zum Beispiel dass der Ba u- stelle e.V. auf seine Eingabe vom 25.07.2017 einen endgültigen positiven Bescheid er- hält? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Wiersbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0329/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 05.03.2020 08:05