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AN/0329/2020

Rückzug des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. aus der Halle 60 in Köln-Kalk

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 05.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020, TOP 9.2.5

Anfrage LINKE AN-0329-2020

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Anfrage LINKE AN-0329-2020

4837 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2020 
AN/0329/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, TOP 9.2.5 
 
Rückzug des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. aus der Halle 60 in Köln -Kalk 
Anfrage der Fraktion D IE LINKE. vom 04.03.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im April 2017 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig, die ehemalige KHD -Halle 60, 
Wiersbergstraße im Kölner Stadtteil Kalk für einen Zeitraum von fünf Jahren an den Verein 
Erlebnis inklusiv e.V. (vormals Trial Erlebnis e.V.) zu vermieten und das Objekt aus dem mit 
Beschluss vom 16.06.2016 be schlossenem Verkauf- sowie Verpachtungsmoratorium heraus 
zu lösen. 
 
Der Verein Erlebnis inklusiv e.V. hatte sich zum Ziel gesetzt, mit dem Umbau und der Aktivi e-
rung dieser alten Industriehalle diese zu einer speziellen Einrichtung im Bereich der Erlebni s-
pädagogik und Inklusion zu entwickeln.  
Auf den ca. 3.400 m² Grundfläche sollten Erlebniswelten für Roll - und Ballsporttreibende, Pr o-
beräume für Musiker und Schulungsräume entstehen.  
Es gibt in Köln und dem gesamten Umland keine Einrichtung, die Sport, insb esondere die 
Trendsportarten, lebensweltorientierte Erlebnispädagogik und Gesundheit als inklusives A n-
gebot betreibt und anbietet. 
 
Auch hieß es damals seitens der Verwaltung: „ Sollten Zusagen zur Bereitstellung der entspr e-
chenden Finanzmittel zur Umsetzun g des Projektes vorliegen, ist eine langfristige Überla s-
sung des Objektes angestrebt.“ 
 
Vorliegende Schreiben des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. lassen jedoch den Schluss zu, dass 
gerade letzteres nicht mehr angestrebt wird, sondern der Verein in Richtung Aufgabe gedrängt 
wurde, was augenscheinlich nun auch der Fall ist. Da das Schreiben unter anderem auch an 
den Dezernenten Greitemann gerichtet ist, dürfte es der Verwaltung bekannt sein.  
 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hatte unter vielen  anderen Gründen auch 
aus dem Grund der ungeklärten Situation für das Projekt des Vereins Erlebnis inklusiv e.V. 
weder der Aufstellung des Bebauungsplans noch dem so genannten „integrierten Plan“ zug e-
stimmt. Jetzt zeigt sich neben dem Dirt -Track bei einem weiteren für Kalk wichtigen Projekt, 
wie richtig die Skepsis und die Ablehnung war und ist. Tatsächlich scheint die Verwaltung eher 
ihre Vorstellungen und Planungen durchziehen zu wollen, als auf die Wünsche der Akteure 
vor Ort einzugehen. Das von außen üb ergestülpte Projekt eines Migrationsmuseums ist ebe n-
falls ein Beispiel dafür. 
 
Auch dass die Verwaltung auf Fragen der Fraktion DIE LINKE . (AN/0814/2019 vom 
12.06.2019) zu diesem Entwicklungsgebiet entgegen der Geschäftsordnung bereits seit Mon a-
ten nicht antwortet, trägt in keiner Weise zu einer vertrauensbildenden Maßnahme bei.  
 
Dennoch versuchen wir erneut, zu diesem Thema anzufragen und bitten um umgehende B e-
antwortung oder zumindest Begründung, warum eine solche nicht erfolgt.  
 
1. Wie schätzt die Verwaltung den vom Verein Erlebnis inklusiv e.V. angekündigten Rüc k-
zug aus dem Projekt „Inklusive und altersübergreifende Freizeiteinrichtung in Köln Kalk“ 
ein und welche Stellungnahme gibt sie zu den dort erhobenen teilweise schwerwiege n-
den Vorwürfen ab? 
2. Wie möchte die Verwaltung die Vorwürfe  entkräften, dass von Beginn an  dem Verein fal-
sche Hoffnungen gemacht und fehlerhafte Perspektiven eröffnet wurden?  
3. Wie passt es zusammen, dass die Halle 60 vom Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster in die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie übertragen 
wurde, wenn zum Einen das vom Verein Erlebnis inklusiv e.V. beschriebene Projekt kein 
reines Jugendprojekt war und zum Anderen die Errichtung einer großen Jugendeinric h-
tung neben einer bestehenden und erf olgreichen Jugendeinrichtung mindestens planer i-
sche wenn nicht betriebswirtschaftliche Mängel aufweist?  
4. Welche alternative Planung hat die Verwaltung für die besagte Halle bereits oder wird sie 
zu möglichen Nutzungen auf eine Form der Einwohnerbeteiligung zurückgreifen? 
5. Wird die Verwaltung mit anderen Interessenten auf dem Gelände der Hallen Kalk ebenso 
verfahren oder wird sich hier etwas Grundlegendes ändern, zum Beispiel dass der Ba u-
stelle e.V. auf seine Eingabe vom 25.07.2017 einen endgültigen positiven Bescheid er-
hält?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
HP Fischer      gez. Dr. Tanja Groß 
Fraktionsvorsitzender    Stellvertretende  Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Wiersbergstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0329/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
05.03.2020
Erstellt
05.03.2020 08:05