3553/2020
Anfrage der Gruppe GUT zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
6202 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 01.02.2021 3553/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.02.2021 Anfrage der Gruppe GUT zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen Die Ratsgruppe GUT stellt folgende Anfrage (AN/1468/2020): 1. Wie wurden folgende Mittel verwendet, bzw. wurden die Mittel in kommende Haushaltsjahre übertragen? a) Förderung Vereine Stadtgeschichte TP 0416; Dez. VII; KFA 2020: 50.000 €; KFA 2021: 50.000 € b) Ergänzung Baumkataster um neue Baumpflanzungsstandorte TP 1301; Dez. VI, HH 2020: 50.000 €; HH 2021: 50.000 € c) Ergänzung Lebenslagenbericht um Klimawandelfolgenabschätzung TP 0504; Dez. 5; KFA 2020: 50.000 € 2. Wie ist der Stand zur Einführung einer kontinuierlichen, fortlaufenden Beschlusskontrolle der politischen Veränderungsnachweise, der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Verwendung der Kulturförderabgabe? Das Finanzdezernat hat die Sachstände aus den Fachämtern zusammengetragen. Es ergibt sich folgendes Bild: Zu 1a) Bislang haben noch keine Vereine Mittel beim Kölnischen Stadtmuseum abgerufen, da durch die an- haltende Pandemie die Arbeit der Vereine größtenteils still lag und auch immer noch still liegt. Das Kölnische Stadtmuseum wird im ersten Quartal 2021 hinsichtlich der notwendigen Abläufe und Anträge proaktiv auf die Vereine zugehen und diese begleiten, so dass – unter Herbeiführung der notwendigen Freigabebeschlüsse von Finanz- und Fachausschuss – eine Mittelauszahlung sukzessi- ve spätestens ab dem zweiten Quartal 2021 erfolgt. Zu 1b) Die letzten drei Sommer haben die Auswirkungen des Klimawandels auch in Köln sehr stark spürbar gemacht. Erklärtes Ziel ist es deshalb, im Rahmen der Klimaanpassung mehr Grün in die Stadt zu bekommen, beispielsweise durch die Pflanzung zusätzlicher neuer Straßenbäume. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet deshalb für jeden der neun Stadtbezirke ein eigenes Konzept zur Pflanzung neuer Straßenbäume. Im Rahmen dieser Konzepterstellung wer- den jeder Bezirk und die dazugehörigen Stadtteile untersucht. In den Straßen, in denen keine Bäume stehen, wird anhand eines Geographischen Informationssystems der Querschnitt der jeweiligen Stra- ße überprüft, ob dieser ausreichend Platz bietet, um Bäume aufzunehmen. Ist dies der Fall, werden 2 sämtliche unterirdische Leitungstrassen erfasst. Dort, wo z.B. eine Gasleitung, eine Fernwärmeleitung oder durch Wurzelwuchs gefährdete Versorgungsleitungen liegen, können keine Bäume gepflanzt werden. Bei den konzeptionellen Überlegungen für neue Baumstandorte werden auch die von Bürger*innen oder den Bezirksvertretungen vorgeschlagene Standorte eingehend untersucht. Das so erstellte Kon- zept wird der jeweiligen Bezirksvertretung zum Beschluss vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird die Mittelverwendung zurzeit geprüft und die Vorlage zur Mittelfreigabe für den Finanzausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün für das erste Quartal 2021 vorbe- reitet. Zu 1c) Die Auftragslage wurde zunächst geklärt. Es wurden daraufhin erste inhaltliche Recherchen vorge- nommen und Gespräche mit beteiligten Dienststellen geführt. In Ausschärfung der Auftragslage soll im Rahmen des Gesamtkomplexes Klimafolgenanpassung eine gutachterliche Ausarbeitung zur Kli- magerechtigkeit (z. B. Mehrfachbelastung vulnerabler Bevölkerungsgruppen; Entwicklung von Hand- lungsempfehlungen) in Auftrag gegeben werden. Ein entsprechendes Konzept ist in Bearbeitung. Die Fertigstellung hat sich coronabedingt verzögert. Nach Abschluss der Konzepterstellung soll die Freigabe der Haushaltsmittel im Finanz- und Fach- ausschuss im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. Grundsätzlich gilt: Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt – dabei handelt es sich bei den oben genannten drei Fällen – werden grundsätzlich nicht in das Folgejahr übertragen. Die Entscheidungsbefugnis über eng gefass- te Ausnahmetatbestände liegt bei der Stadtkämmerin (1766/2013). Die Entscheidung selbst wird im Rahmen des Jahresabschlusses getroffen, wenn feststeht, ob die jahresbezogenen Ermächtigungen ausgeschöpft wurden. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage kann die Verwaltung daher noch keine Aussage über evtl. Übertragun- gen von Haushaltsmitteln treffen. Der Rat erhält wie gewohnt zum Jahresabschluss 2020 in 2021 eine entsprechende Übersicht mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres. Zu 2. Die unterjährige Bewirtschaftung unterliegt einem regelmäßigen Controlling, über das die Gremien informiert werden. Die Verwaltung berichtet außerdem über angeforderte Sachstände der politischen Zusetzungen, die im Rahmen der Beschlussfassungen zur Verabschiedung der jeweiligen Haushalts- satzung gefasst worden sind. Zuletzt per Mitteilung an den Finanzausschuss (1696/2020) am 7.9.2020 über Umsetzungsstände der Maßnahmen aus den politischen Veränderungsnachweisen, den Haushaltsbegleitbeschlüssen, der Verwendung der Kulturförderabgabe etc. der Jahre 2018 und 2019. Über die Sachstände der Jahre 2016 und 2017 liegt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung vor (2932/2017). Zur Umsetzung eines allgemeines Beschluss-Berichtswesens über das Ratsinformationssystem Ses- sion wurden zwei unterschiedliche Formen getestet. Zum einen gibt es die Möglichkeit, ein Berichtswesen über sogenannte Sammelprojekte zu realisie- ren. Dieser Weg eignet sich für größere Vorhaben, wobei mehrere Vorlagen zu einem Thema zu- sammengefasst werden. Es wird dann ein Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand der Ge- samtmaßnahme gefertigt und nach Freigabe veröffentlicht. Die Sammelprojekte wurden bei den De- zernaten VI und III getestet. Zum anderen wurde mit dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe / Inter- nationales das sogenannte Einzelberichtswesen getestet. Diese Form des Berichtswesens stellt das in der Praxis häufigste Controlling dar. Zu den einzelnen Beschlüssen wird dann in einem gesonder- ten Dokument der Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme dargestellt. Die Tests beider Berichtswesen sind abgeschlossen und werden derzeit evaluiert. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3553/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 01.02.2021
- Erstellt
- 07.12.2020 14:11