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3553/2020

Anfrage der Gruppe GUT zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 01.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

6202 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/3 
 
Vorlagen-Nummer 01.02.2021 
 3553/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 04.02.2021 
 
Anfrage der Gruppe GUT zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen 
Die Ratsgruppe GUT stellt folgende Anfrage (AN/1468/2020): 
 
 
1. Wie wurden folgende Mittel verwendet, bzw. wurden die Mittel in kommende Haushaltsjahre 
übertragen? 
 
a) Förderung Vereine Stadtgeschichte TP 0416; Dez. VII; KFA 2020: 50.000 €; KFA 2021: 
50.000 € 
b) Ergänzung Baumkataster um neue Baumpflanzungsstandorte TP 1301; Dez. VI, HH 2020: 
50.000 €; HH 2021: 50.000 € 
c) Ergänzung Lebenslagenbericht um Klimawandelfolgenabschätzung TP 0504; Dez. 5; KFA 
2020: 50.000 € 
 
2. Wie ist der Stand zur Einführung einer kontinuierlichen, fortlaufenden Beschlusskontrolle der 
politischen Veränderungsnachweise, der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Verwendung 
der Kulturförderabgabe? 
 
 
Das Finanzdezernat hat die Sachstände aus den Fachämtern zusammengetragen. Es ergibt sich 
folgendes Bild: 
 
Zu 1a) 
 
Bislang haben noch keine Vereine Mittel beim Kölnischen Stadtmuseum abgerufen, da durch die an-
haltende Pandemie die Arbeit der Vereine größtenteils still lag und auch immer noch still liegt.  
Das Kölnische Stadtmuseum wird im ersten Quartal 2021 hinsichtlich der notwendigen Abläufe und 
Anträge proaktiv auf die Vereine zugehen und diese begleiten, so dass – unter Herbeiführung der 
notwendigen Freigabebeschlüsse von Finanz- und Fachausschuss – eine Mittelauszahlung sukzessi-
ve spätestens ab dem zweiten Quartal 2021 erfolgt.  
 
Zu 1b) 
 
Die letzten drei Sommer haben die Auswirkungen des Klimawandels auch in Köln sehr stark spürbar 
gemacht. Erklärtes Ziel ist es deshalb, im Rahmen der Klimaanpassung mehr Grün in die Stadt zu 
bekommen, beispielsweise durch die Pflanzung zusätzlicher neuer Straßenbäume.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet deshalb für jeden der neun Stadtbezirke 
ein eigenes Konzept zur Pflanzung neuer Straßenbäume. Im Rahmen dieser Konzepterstellung wer-
den jeder Bezirk und die dazugehörigen Stadtteile untersucht. In den Straßen, in denen keine Bäume 
stehen, wird anhand eines Geographischen Informationssystems der Querschnitt der jeweiligen Stra-
ße überprüft, ob dieser ausreichend Platz bietet, um Bäume aufzunehmen. Ist dies der Fall, werden

2 
 
sämtliche unterirdische Leitungstrassen erfasst. Dort, wo z.B. eine Gasleitung, eine Fernwärmeleitung 
oder durch Wurzelwuchs gefährdete Versorgungsleitungen liegen, können keine Bäume gepflanzt 
werden. 
Bei den konzeptionellen Überlegungen für neue Baumstandorte werden auch die von Bürger*innen 
oder den Bezirksvertretungen vorgeschlagene Standorte eingehend untersucht. Das so erstellte Kon-
zept wird der jeweiligen Bezirksvertretung zum Beschluss vorgelegt. 
Auf dieser Grundlage wird die Mittelverwendung zurzeit geprüft und die Vorlage zur Mittelfreigabe für 
den Finanzausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün für das erste Quartal 2021 vorbe-
reitet. 
 
Zu 1c) 
 
Die Auftragslage wurde zunächst geklärt. Es wurden daraufhin erste inhaltliche Recherchen vorge-
nommen und Gespräche mit beteiligten Dienststellen geführt. In Ausschärfung der Auftragslage soll 
im Rahmen des Gesamtkomplexes Klimafolgenanpassung eine gutachterliche Ausarbeitung zur Kli-
magerechtigkeit (z. B. Mehrfachbelastung vulnerabler Bevölkerungsgruppen; Entwicklung von Hand-
lungsempfehlungen) in Auftrag gegeben werden. Ein entsprechendes Konzept ist in Bearbeitung. Die 
Fertigstellung hat sich coronabedingt verzögert.  
Nach Abschluss der Konzepterstellung soll die Freigabe der Haushaltsmittel im Finanz- und Fach-
ausschuss im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. 
 
 
Grundsätzlich gilt: 
Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt – dabei handelt es sich bei den oben genannten drei Fällen – 
werden grundsätzlich nicht in das Folgejahr übertragen. Die Entscheidungsbefugnis über eng gefass-
te Ausnahmetatbestände liegt bei der Stadtkämmerin (1766/2013). Die Entscheidung selbst wird im 
Rahmen des Jahresabschlusses getroffen, wenn feststeht, ob die jahresbezogenen Ermächtigungen 
ausgeschöpft wurden. 
Zum Zeitpunkt dieser Anfrage kann die Verwaltung daher noch keine Aussage über evtl. Übertragun-
gen von Haushaltsmitteln treffen. Der Rat erhält wie gewohnt zum Jahresabschluss 2020 in 2021 eine 
entsprechende Übersicht mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres. 
 
Zu 2. 
 
Die unterjährige Bewirtschaftung unterliegt einem regelmäßigen Controlling, über das die Gremien 
informiert werden. Die Verwaltung berichtet außerdem über angeforderte Sachstände der politischen 
Zusetzungen, die im Rahmen der Beschlussfassungen zur Verabschiedung der jeweiligen Haushalts-
satzung gefasst worden sind. Zuletzt per Mitteilung an den Finanzausschuss (1696/2020) am 
7.9.2020 über Umsetzungsstände der Maßnahmen aus den politischen Veränderungsnachweisen, 
den Haushaltsbegleitbeschlüssen, der Verwendung der Kulturförderabgabe etc. der Jahre 2018 und 
2019. Über die Sachstände der Jahre 2016 und 2017 liegt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung 
vor (2932/2017). 
 
Zur Umsetzung eines allgemeines Beschluss-Berichtswesens über das Ratsinformationssystem Ses-
sion wurden zwei unterschiedliche Formen getestet. 
Zum einen gibt es die Möglichkeit, ein Berichtswesen über sogenannte Sammelprojekte zu realisie-
ren. Dieser Weg eignet sich für größere Vorhaben, wobei mehrere Vorlagen zu einem Thema zu-
sammengefasst werden. Es wird dann ein Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand der Ge-
samtmaßnahme gefertigt und nach Freigabe veröffentlicht. Die Sammelprojekte wurden bei den De-
zernaten VI und III getestet. 
Zum anderen wurde mit dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe / Inter-
nationales das sogenannte Einzelberichtswesen getestet. Diese Form des Berichtswesens stellt das 
in der Praxis häufigste Controlling dar. Zu den einzelnen Beschlüssen wird dann in einem gesonder-
ten Dokument der Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme dargestellt. 
Die Tests beider Berichtswesen sind abgeschlossen und werden derzeit evaluiert. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3553/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
01.02.2021
Erstellt
07.12.2020 14:11