Mandari Insight

0544/2017

Feinkonzept zur Umsetzung von Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2017

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Betreuungsschlüssel März 2017

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Beschlussvorlage Rat

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Betreuungsschlüssel März 2017

2103 Zeichen

Betreuungschlüssel in Flüchtlingswohnheimen mit Kojen bzw. Turnhallen 
Stand: März 2017 
Objekt Stadtteil Bezirk Träger Standard 
Belegung 
Betreuungs- 
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte ALT 
daraus 
resultierende 
Vollzeitstellen 
Betreuungs- 
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte  
NEU 
daraus 
resultierende 
Vollzeitstellen 
Differenz an 
Stellen zu 1:80 
tatsächlich 
besetzte 
Vollzeitstellen 
Betreuungs- 
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte IST 
Am Portzenacker 1e Dünnwald 02-9 DRK TH 66 1:80 0,8 1:60 1, 1 0,3 1,6 1:41  
Burgwiesenstr. 125a Holweide 02-9 DRK TH 200 1:80 2,5 1:60 3 ,3 0,8 3,7 1:54 
Butzweilerhofallee Ossendorf 02-4 DRK NU 480 1:80 6,0 1:60 8,0 2,0 NN NN 
Escher Str. 247a Bilderstöckchen 02-5 DRK TH 200 1:80 2,5 1:60 3,3 0,8 3,7 1:54 
Friedrich-Naumann-Str. 2 Porz 02-7 DRK NU 270 1:80 3,4 1:60 4,5 1,1 6,5 1:41  
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Ostheim 02-8 DRK LBH 400 1:8 0 5,0 1:60 6,7 1,7 14,0 1:29 
Hermesgasse 120 Niehl 02-5 DRK TH 80 1:80 1,0 1:60 1,3 0,3 1,6 1:50 
Im Kamp 16  Widdersdorf 02-3 DRK TH 78 1:80 1,0 1:60 1,3 0,3 1,6 1:49 
Kantstr. 1a Kalk 02-8 DRK TH 130 1:80 1,6 1:60 2,2 0,5 2,7 1:48
Kopernikusstr. 40a Buchforst 02-9 DRK TH 80 1:80 1,0 1:60 1, 3 0,3 2,7 1:30 
Lindenbornstr. 15-17 Ehrenfeld 02-4 DRK TH 50 1:80 0,6 1:60 0,8 0,2 1,6 1:31 
Luzerner Weg 70a Mülheim 02-9 Caritas LBH 400 1:80 5,0 1:6 0 6,7 1,7 10,5 1:38 
Mainstr. 73a Rodenkirchen 02-2 DRK TH 200 1:80 2,5 1:60 3,3 0 ,8 3,7 1:54 
Mathias-Brüggen-Str. 66 Ossendorf 02-4 DRK NU 218 1:80 2, 7 1:60 3,6 0,9 5,8 1:38 
Merianstr. 6, NotA Seeberg 02-6 DRK TH 94 1:80 1,2 1:60 1,6 0 ,4 1,6 1:59 
Ostlandstr. Weidenbad Weiden 02-3 DRK NU 136 1:80 1,7 1:60 2 ,3 0,6 NN NN 
Robert-Perthel-Str. 50 Bilderstöckchen 02-5 DRK NU 156 1:80 2,0 1:60 2,6 0,7 2,7 1:58 
Rochusstr. 82 Bickendorf 02-4 DRK TH 72 1:80 0,9 1:60 1,2 0,3 1,6 1:45 
Schulstr. 16a Pesch 02-6 DRK TH 80 1:80 1,0 1:60 1,3 0,3 1,6 1: 50 
Soldinerstr. 68a Lindweiler 02-6 DRK TH 160 1:80 2,0 1:60 2, 7 0,7 2,7 1:59 
Westerwaldstr. 92a Humboldt/Grem. 02-8 DRK TH 200 1:80 2,5 1:60 3,3 0,8 3,7 1:54 
Summen / Durchschnitt 
3.750 46,9 62,5 15,6 73,6 1:47

Beschlussvorlage Rat

23033 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
Vorlagen-Nummer 
 0544/2017 
Freigabedatum 
08.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feinkonzept zur Umsetzung von Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und 
überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des erhöhten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Ob-
jekte zur Kenntnis: 
- Alle belegten Turnhallen,  
- alle errichteten oder noch zu errichtenden Leichtbauhallen sowie  
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausge-
stattet sind.  
Außerhalb von Turnhallen namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher 
Kirchweg und Butzweiler Hof als Leichtbauhallenstandort und die Standorte Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und die noch im Bau 
befindliche Ostlandstraße mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung 
der Belegung auf 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen weiteren Standorten an 
dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 1.108.600 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stär-
kung des Ehrenamtes: 
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Zusetzung um jeweils eine halbe 
Stelle in folgenden Einrichtungen: 
Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ring-
straße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen 
b. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Zusetzung um jeweils eine viertel 
Stelle in folgenden Einrichtungen: 
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte 
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße, In Summe 6 x 0,25 = 
1,5 Stellen 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. 
 
c. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem einzelnen Bezirksbürgeramt 
durch Zusetzung um jeweils eine halbe Verwaltungsstelle BGr. A 10 LBesG NRW bzw. 
EG 9 c TVöD VKA, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 Euro. 
 
d. Stärkung der standortübergreifenden, bezirklichen Betreuung und Steuerung der Eh-
renamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei den freien Trägern, in Summe 9 x 
0,5 = 4,5 Stellen 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.  
 
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku. Hieraus resultieren 
jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €. 
 
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkom-
mensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfü-
giger Beschäftigung. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 
57.100 €. 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbe-
sondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in 
den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden 
zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Not-
unterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regel-
wohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeit-
stellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der 
zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüs-
sen mitzuteilen.  
 
5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 
ergeben, betragen 2.330.000 €. 
 
Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-
setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 
für die Zeit vom 01.05.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige 
zahlungswirksame Aufwendungen  
im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen  
in Höhe von 241.100 €  
und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  
in Höhe von 1.681.800 €.  
 
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere 
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2017 1.922.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    361.600 € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.968.400 € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, Mindeststandards zur Unter-
bringung von Flüchtlingen zu entwickeln. Dies vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl von 
Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen war. Aufgrund 
der anhaltend hohen Zuweisungszahlen bis weit in das Jahr 2016 hinein und dem damit verbundenen 
Unterbringungsdruck sowie der notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte erst in 
der Ratssitzung am 20.12.2016 ein entsprechendes Konzept mit Mindeststandards zur Entscheidung 
vorgelegt werden (0745/2016/1).  
 
In dieser Sitzung wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag (AN/2163/2016) die Umsetzung 
eines verbesserten Betreuungsschlüssels von 1:60 in ausgewählten Einrichtungen beschlossen so-
wie die Verwaltung beauftragt, zu den Themen „Betreuungsschlüssel“, „Stärkung des Ehrenamtes“ 
sowie „medizinische Versorgung“ weitere Optimierungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen 
dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  
 
Die Verwaltung hat daraufhin zu einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe eingeladen, um unter größt-
möglicher Beteiligung auch von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wirksame, eng an den konkret un-
gedeckten Bedarfen orientierte Konzepte und Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Rat zur Um-
setzung vorzuschlagen. In den Sitzungen waren nachfolgende Institutionen vertreten: 
 
Für die Verwaltung: 
Amt für Wohnungswesen 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dienststelle Diversity 
Gesundheitsamt 
Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements (Fabe) 
Amt für Personal, Organisation und Innovation 
Bürgeramt

4 
Referat Flüchtlingskoordination 
Kämmerei 
 
Für die freien Träger und Initiativen: 
Deutsches Rotes Kreuz 
Caritas  
Diakonie 
Sozialdienst katholischer Frauen 
Sozialdienst katholischer Männer 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 
Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
AK Politik der Willkommensinitiativen 
Aktion „Neue Nachbarn“ 
Kölner Freiwilligenagentur 
Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement 
 
Die Arbeitsgruppe hat in verschiedenen Zusammensetzungen insgesamt 5 mal getagt und dabei eine 
Reihe von Maßnahmen erarbeitet und abgestimmt, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und 
Betreuung Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergänzen 
und konkretisieren das dem Rat vorgelegte Konzept Mindeststandards aus der Ratssitzung am 
20.12.2016 und setzen für die Zukunft verbindliche Mindeststandards bei der Unterbringung und Be-
treuung von Flüchtlingen, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Leitlinien der Flüchtlingsunter-
bringung darstellen. 
 
 
A) Der Betreuungsschlüssel in Unterbringungen geflüchteter Personen 
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beauftragt, in den belegten Turnhallen, im 
ehemaligen Baumarkt Porz-Eil, in der umgebauten Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den 
Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden 
schwierigen Unterbringungsbedingungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sollte eine Kategori-
sierung der weiteren Unterbringungsformen vorgenommen werden mit dem Ziel, für diese ein Kon-
zept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauliche Unter-
bringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für Personenkreise mit 
besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. 
 
Neben den im Ratsbeschluss genannten Einrichtungen sind in der Notaufnahme Robert-Perthel-
Straße ebenfalls nur Kojen vorhanden. Das gleiche gilt für die in Bau befindliche Notaufnahme Wei-
denbad in der Ostlandstraße. Daher sollten diese beiden Objekte ebenfalls nach dem Schlüssel 1:60 
mit Personal ausgestattet werden. 
 
In allen Einrichtungen ist der Schlüssel von 1:60 bereits umgesetzt bzw. sogar übererreicht. Im 
Durchschnitt liegt der Betreuungsschlüssel hier derzeit bei 1:47. Hintergründe für die zum Teil erheb-
lich personalintensivere Betreuung sind: 
 
a) In kleinen Turnhallen mit unter 80 Plätzen ist die Abdeckung der Dienstzeiten personaltechnisch 
nur durch den Einsatz von mindestens 2 Mitarbeiter/innen sicher zu stellen.  
b) Ein zusätzlicher Personaleinsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit in allen Notunterkünften 
erfolgt auch an Samstagen, ohne dass die Präsenzzeiten an den Wochentagen reduziert wurden. 
Der Einsatz ist notwendig, da hier beispielsweise eine Vielzahl an Angeboten von engagierten eh-
renamtlich Tätigen stattfinden, die begleitet werden. 
c) Darüber hinaus sind, individuell auf das Objekt zugeschnitten, fachlich notwendige Ausweitungen 
der Betreuungszeiten erfolgt. So wurde in den Leichtbauhallen mit der hohen Zahl an Bewohnern 
der Einsatz von Sozialarbeiter/innen wochentäglich bis um 21:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr verlängert.  
 
Diese Anpassungen der Betreuungsschlüssel waren möglich, da durch die Schließung von Turnhal-
len sowie rückläufige Flüchtlingszahlen ab der zweiten Jahreshälfte 2016 bereits beauftragtes Perso-
nal zur Verfügung stand, das umgehend eingesetzt werden konnte. Durch die Räumung weiterer

5 
Turnhallen wird künftig frei werdendes, erfahrenes Personal vorrangig in den neu entstehenden Ob-
jekten eingesetzt. 
Der zeitliche Betreuungsrahmen in den Leichtbauhallen wird mittelfristig anhand der bisherigen Erfah-
rungen überprüft und ggfls. angepasst. 
 
Weiterentwicklung des Betreuungsschlüssels 
Für alle anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen wird grundsätzlich die Beibehal-
tung des Betreuungsschlüssels von 1:80 empfohlen. Eine weitere festlegende Differenzierung auf-
grund von speziellen Bewohnerkonstellationen mit besonderen Betreuungsbedarfen würde bei den 
systemimmanenten häufigen Bewohnerwechseln zu einer ständigen Anpassungsnotwendigkeit des 
Personalbedarfs führen und ist in der Praxis nicht umsetzbar. 
 
Um realitätsnah mit dieser Problemstellung umgehen zu können, muss hier sowohl bei den von Trä-
gern wie auch bei den vom Amt für Wohnungswesen betreuten Einrichtungen flexibel reagiert werden 
können. Dies bedeutet, dass eine fachlich begründete Unterschreitung des Betreuungsschlüssels von 
1:80 in diesen Einrichtungen möglich sein muss. 
 
 
B) Stärkung des Ehrenamtes 
Die Notwendigkeit zur Stärkung des Ehrenamtes war allen Teilnehmern der Arbeitsgruppe, die vom 
Referat Flüchtlingskoordination moderiert wurde - bewusst und bildete folgerichtig einen Arbeits-
schwerpunkt. 
Aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen AK-Mitglieder wurden zunächst gemein-
sam folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf Stärkung des Ehrenamtes untersucht 
wurden: 
- Zugang zu Informationen für das Ehrenamt. 
- Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt, 
- Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmöglichkeiten), 
- Interne Koordination, Organisation der Initiativen, 
- Externe Koordination /Ansprechpartner für das Ehrenamt, 
- Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arbeit, 
- Rolle/Wertschätzung des Ehrenamtes, 
- Werbung zur Gewinnung neuer Ehrenamtler/innen, 
- Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltung.  
 
Die Angebots- und Bedarfsstruktur zu den einzelnen Handlungsfeldern wurden jeweils überprüft, dis-
kutiert und bewertet. 
 
Dem konkreten Arbeitsauftrag des Rates aus seiner Sitzung am 20.12.2016 folgend, wurden unter 
Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen Maßnahmen definiert, die zu einer Stärkung 
und Unterstützung der Willkommensinitiativen sowie der besseren Betreuung und Koordination des 
Ehrenamtes führen sollen. 
 
Zu den einzelnen Handlungsfeldern wurden bereits finanzierten Maßnahmen zur Stärkung des Eh-
renamtes in den Fokus gestellt und weitere Maßnahmen erarbeitet, die keinen zusätzlichen Finanzie-
rungsbedarf auslösen. Hier sind bespielhaft zu nennen: 
 Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen. Dieses Angebot steht städtischen 
Dienststellen, städtischen Kitas und Kölner Schulen seit April 2016 aktuell über bikup gGmbH 
zur Nutzung bereit. Die Geflüchteten werden damit in die Lage versetzt, mit ihrer Sprachkom-
petenz und somit auf Augenhöhe komplexe Sachverhalte zu klären. 
 Die Verwaltung lädt halbjährlich und bei Bedarf außerplanmäßig die wesentlichen Akteure aus 
Stadtgesellschaft und Trägerschaft zum Austausch. Das Prozedere und der regelmäßige Kreis 
der Teilnehmenden werden mit den Beteiligten an der Entwicklung des vorliegenden Konzep-
tes abgestimmt. 
 Halbjährlich werden sich Bürgerämter, Flüchtlingskoordinator und das Kommunale Integrati-
onszentrum (KI) zu der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und zu Teilhabe und Integration von

6 
Geflüchteten in den Stadtteilen und Stadtbezirken austauschen, weitergehende Bedarfe prü-
fen und die Deckung der Bedarfe planen.  
 Das KI Köln entwickelt eine effiziente Veranstaltungs- und Qualifizierungsplanung und deren 
transparente Übersicht und pflegt diese. 
Bis mindestens Ende 2017 wurden über das Programm KOMM-AN NRW und städtische Mittel 
zwei zusätzliche Stellen zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und der Integrati-
on von Geflüchteten eingerichtet.  
Diesen Stellen sind Sachmittel des Landes von 20.000 € p.a. für Koordinierungsaufgaben zu-
geordnet. Mit diesen Mitteln kann diese Aufgabe in Abstimmung mit den Akteuren in Verwal-
tung und Stadtgesellschaft umgesetzt werden. Erst im Laufe des Jahres 2017 wird sich klären, 
ob und ggf. wie das Land das Programm KOMM-AN NRW weiter führen wird. 
Das KI Köln hat als eins von seinen zwei Schwerpunktzielen die Interkulturelle Öffnung (IKÖ) 
der Stadtverwaltung benannt. Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln in der 
Federführung des KI sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die IKÖ fördern. Das Integrati-
onsbudget der Stadt Köln, das der Rat im September 2015 beschlossen hat, unterstützt die-
sen Prozess mit ca. 1 Mio. € an vielen Stellen wie z.B. mit dem Einsatz von Sprach- und Integ-
rationslots*innen sehr effizient. Einige Maßnahmen befinden sich in enger Begleitung des In-
tegrationsrates Köln in der Umsetzung bzw. in der Vorbereitung. 
 
Weitere Stärkungsmaßnahmen mit zusätzlichen Finanzierungsbedarfen: 
 
 Zusetzung von 9 x 0,5 Stellen je Bürgeramt BGr. A 10 LBesG NRW /bzw. EG 9c TVöD VKA, 
361.600 € jährlich. 
Die Bürgerämter erfüllen den Ratsauftrag aus September 2015, die ehrenamtliche Flücht-
lingsarbeit und die Integration von Geflüchteten in den Stadtbezirken zu unterstützen, teilwei-
se bereits sehr engagiert und zuverlässig. Auch wenn die Bedarfe in den Bezirken sehr unter-
schiedlich sind und auch bleiben werden, braucht es verbindliche Standards, konkrete An-
sprechpartner und eine bessere Koordination von Ehrenamt in den Bezirken. 
Aufgabenstellung im Wesentlichen: Beratung zur Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei 
der Aufgabenwahrnehmung (z.B. Raumressourcen), zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das 
Thema Ehrenamt/Flüchtlinge (Bindeglied zu Stadtverwaltung), Geschäftsführung für im Bezirk 
vorhandene Arbeitsgruppen, Runder Tisch etc., finanztechnische Abwicklung Sachkosten ad-
ministrative Unterstützung Willkommensinitiativen. 
 
 Zusetzung von 9 x 0,5 Stellen je Bezirk bei den freien Trägern, 334.800 Euro jährlich 
Das Ehrenamt ist häufig in den konkreten Einrichtungen verortet und bedarf dort einer be-
darfsorientierten, spezifischen Begleitung und Steuerung, um beispielsweise Ungleichgewich-
te ehrenamtlichen Engagements einzelner Standorte im gleichen Bezirk auszugleichen. 
 
 Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen 
mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung) im Umfang von insgesamt 4 
Stellen, konkret an folgenden Standorten (Stellenzusatz), 297.600 € jährlich: 
o Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5) 
o Luzerner Weg (0,5) 
o Butzweiler Hof (0,5 ab Bezug) 
o Herkulesstraße (0,5) 
o Ringstraße (0,5) 
o Mathias-Brüggen-Straße (0,25) 
o An den Gelenkbogenhallen (0,25) 
o Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße (0,25) 
o Friedrich-Naumann-Straße (0,25) 
o Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 ab Bezug) 
o Eygelshovener Straße (0,25) 
 
 Stärkung und Angebotserweiterung des Informationsportals WiKu in Höhe von rund 11.300 € 
jährlich.

7 
 Sachkostenzuschuss zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen (mit Be-
darf) durch Beschäftigung eines internen Administrations-/Koordinationskraft auf der Basis ei-
nes sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei Dritten, 57.100 € jährlich. 
 
C) Medizinische Versorgung 
In Turnhallen und Leichtbauhallen sorgen derzeit Gesundheits- und Krankenpflegekräfte der Träger 
unter anderem dafür, dass erkrankte Geflüchtete, die dringend einer medizinischen Versorgung be-
dürfen, im Kölner Regelsystem, d.h. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und / oder in Kran-
kenhäusern, angebunden und versorgt werden. Auch die Anbindung von Kindern und Jugendlichen 
an kinderärztliche Praxen zur Wahrnehmung der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und zur 
Durchführung der empfohlenen Impfungen werden von den Gesundheits- und Krankenpflegekräften 
der Träger organisiert.  
 
Aktuell erfolgt diese Betreuung mit einem Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle (1,0) Gesund-
heits- und Krankenpflegekraft auf 400 Geflüchtete.  
 
Bereits seit etwa dem Frühjahr 2016 zeichnet sich ab, dass es sich bei den Köln zugewiesenen Ge-
flüchteten vermehrt um Personen mit besonderen/erhöhten medizinischen Versorgungsbedarfen auf-
grund teils schwerer chronischer oder akuter Krankheiten und psychischer Traumata etc. handelt.  
Dieser Wandel könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass das medizinische Versor-
gungssystem in Großstädten wie etwa Köln breiter aufgestellt ist als in ländlichen Gegenden. So gibt 
es in Köln aufgrund der medizinischen Infrastruktur und des breiten medizinischen Angebotes mit 
einzelnen hochspezialisierten Fachkliniken ein ausgesprochen breites Versorgungsspektrum.  
 
Um den medizinischen Bedarfen der Geflüchteten gerecht zu werden, ist es in Notunterkünften, in 
denen mehr als 200 Personen untergebracht werden, erforderlich, ein arbeitstägliches Betreuungs-
angebot vor Ort durch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte anbieten zu können. Von daher sollte 
der bisherige Schlüssel aufrechterhalten werden. 
 
Durch viele kleinere Unterkünfte betreut eine Gesundheits- und Krankenpflegekraft bis zu vier Unter-
künfte zeitgleich. Hierdurch ist die aus Erfahrung erforderliche Präsenz alle zwei Tage in den Notun-
terkünften nicht mehr gewährleistet und ein proaktives Agieren der Gesundheits- und Krankenpflege-
kräfte wird deutlich erschwert.  
 
Daher sind zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte einzurichten, um sicher zu 
stellen, dass die medizinische Betreuung auch in kleineren Turnhallen in ausreichendem Maße si-
chergestellt ist. Darüber hinaus sollen diese beiden Kräfte bei besonderem Bedarf (akuten Erkran-
kungen, Impfaktionen) auch in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. 
 
Die Notaufnahmen werden bis auf zwei Einrichtungen durch das DRK betreut. Hier entsteht ein zu-
sätzlicher Leitungsbedarf für die Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, der mit der Einrichtung einer 
Koordinationsstelle zu berücksichtigen ist. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet 
für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. 
 
 
Gesamtwirkung der getroffenen Maßnahmen zur Betreuung und Unterbringung  
Geflüchteter 
Mit dem unter A bis C beschriebenen Maßnahmenpaket wird aus Sicht der Verwaltung eine verbindli-
che und dauerhafte Verbesserung in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten erreicht. 
Auch wenn die Stadt derzeit die Notunterkünfte weiter reduzieren kann, besteht aufgrund der politi-
schen Instabilität in vielen Krisen- und Kriegsgebieten immer wieder die Möglichkeit, dass sich die 
Flüchtlingszahlen in kurzer Zeit gravierend verändern können. Mit der Verabschiedung der Mindest-
standards sowie des hier formulierten Feinkonzeptes hat die Verwaltung verbindliche Standards fest-
gelegt, die auch in Zukunft Gültigkeit haben und Anwendung finden.  
 
Die Verwaltung erhofft sich durch die getroffenen Einzelmaßnahmen eine Stärkung und sinnvolle Un-
terstützung des ehrenamtlichen Engagements. Nach einem Jahr der Praxis erfolgt in der zweiten Jah-

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reshälfte 2018 eine Evaluierung der Wirksamkeit durch die Verwaltung.  
 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Mit der Festlegung von Mindeststandards ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel von jährlich 
2.330.000 € erforderlich, die aktuell nicht im Haushalt 2017 veranschlagt sind. Da die Umsetzung der 
Maßnahmen zum 01.05.2017 geplant ist, werden für 2017 anteilig Mittel in Höhe von 1.922.900 € 
überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus höheren Landeserstattungen für zugewiesene 
Asylbewerber, die bei Aufstellung des Doppelhaushalt 2016/2017 nicht bekannt waren. Die Bedarfe 
für 2018 werden in Höhe der dann zu erwartenden Aufwendungen in der HPL-Anmeldung berücksich-
tigt.  
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Zur Umsetzung der unter Beschlussziffern 2 und 3 vorgeschlagenen Maßnahmen ab dem 01.05.2017 
ist ein Ratsbeschluss am 04.04.2017 erforderlich.

Beratungsverlauf (6)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0544/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27