2352/2018
Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen baulichen Anlagen
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Anlage 3 Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberirdischen Haltestellen drei Beispiele
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Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall erf. Arbeiten Öffnungen schließen Streichen Streichen Menge 10,00 2,00 4,00 Einheit Stck. Stck. Stck. Einheitspreis 150,00 € 285,00 € 285,00 € Gesamtpreis 1.500,00 € 570,00 € 1.140,00 € erf. Arbeiten Abplatzungen Abplatzungen Instandsetzen Menge 20,00 0,50 150,00 Einheit Stck. m m Einheitspreis 50,00 € 1.000,00 € 30,00 € Gesamtpreis 1.000,00 € 500,00 € 4.500,00 € erf. Arbeiten Abplatzungen Menge 20,00 Einheit m Einheitspreis 65,00 € Gesamtpreis 1.300,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Instandsetzen Menge 3,00 Einheit Stck. Einheitspreis 500,00 € Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 1.500,00 € erf. Arbeiten Nachrüsten Nachrüsten Menge 2,00 3,00 Einheit St. Stck. Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Instandsetzen Menge 3,00 Einheit St. Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Schachtabdeckung Absackungen Instandsetzen Menge 1,00 3,00 20,00 Einheit St. qm m Einheitspreis 1.500,00 € 345,00 € 55,00 € Gesamtpreis 1.500,00 € 1.035,00 € 1.100,00 € erf. Arbeiten Seile erneuern Streichen Menge 10,00 20,00 Einheit St. m Einheitspreis 120,00 € 100,00 € Gesamtpreis 1.200,00 € 2.000,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Entfernen Entfernen Menge 3,00 5,00 Einheit qm qm Einheitspreis 30,00 € 30,00 € Gesamtpreis 90,00 € 150,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Rückschnitt Menge 0,50 Einheit St. Einheitspreis 1.000,00 € Gesamtpreis 0,00 € 500,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Nachrüsten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Nachrüsten Nachrüsten Nachrüsten Menge 2,00 2,00 1,00 Einheit St. St. St. Einheitspreis 0,00 € Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 12 Lichtzeichenanlage 13 Notrufeinrichtung 11 Grünbewuchs Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberidischen Haltestellen anhand von 3 Beispielen 1 Abfallbehälter (KVB) 2 Bahnsteigkante 3 Bahnsteighinterkante 4 Beleuchtungseinrichtung 5 Entwässerung / Kastenrinne Gewerk 6 Erdung (KVB)* 7 Fahrgastunterstand (Werbenutzungsvertrag) 8 Gehweg / Pflaster, Schachtabdeckung 9 Geländer / Brüstung, Stützelemente (Radabweiser) 10 Graffiti * Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall Gewerk erf. Arbeiten Korrosion entfernen Beschädigungen Übererf. Arbeiten Menge 8,00 1,00 8,00 Einheit St. St. St. Einheitspreis 60,00 € 1.800,00 € 250,00 € Gesamtpreis 480,00 € 1.800,00 € 2.000,00 € erf. Arbeiten Streichen Menge 0,50 Einheit St. Einheitspreis 150,00 € Gesamtpreis 0,00 € 75,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Fugen Menge 1,00 Einheit qm Einheitspreis 165,00 € Gesamtpreis 0,00 € 165,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Schließen Erneuern dauerelastisch Nachfugen Menge 100,00 100,00 100,00 Einheit m m m Einheitspreis 40,00 € 40,00 € 40,00 € Gesamtpreis 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Kratzer Menge 1,00 Einheit St. Einheitspreis 500,00 € Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 500,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis erf. Arbeiten Korrosion Menge 5,00 Einheit m Einheitspreis 0,00 € Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 24 Haltestellenschild (KVB)* 25 Verkaufsautomat (KVB)* 26 Vitrine / Glas / Plexi (KVB)* 27 Zugzielanzeiger (Lautsprecher, Anforderungstaster) (KVB)* 23 Gleisabgrenzung (Prellbock) (KVB)* 14 Sitzgelegenheit 15 Sperrklappen / Diensttreppe 16 Treppe (Markierung an An- u. Austrittsstufe) 17 Tür 18 Verkaufsstand (KVB)* 19 Wand 20 Fugen 21 Fahrgastinformation (Lautsprecher) (KVB)* 22 Glasschäden * Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall Gewerk erf. Arbeiten Leitsystem nachrüsten Menge 50,00 Einheit m Einheitspreis 250,00 € Gesamtpreis 12.500,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Erneuern Instandsetzen Instandsetzen Menge 150,00 120,00 5,00 Einheit m m m Einheitspreis 85,00 € 110,00 € 500,00 € Gesamtpreis 12.750,00 € 13.200,00 € 2.500,00 € erf. Arbeiten Absackungen Instandsetzen Menge 1,00 50,00 Einheit St. qm Einheitspreis 15.000,00 € 200,00 € Gesamtpreis 15.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € erf. Arbeiten Betoninstandsetzen Menge 5,00 Einheit qm Einheitspreis 300,00 € Gesamtpreis 1.500,00 € 0,00 € 0,00 € Gesamtsumme 52.820,00 € 23.995,00 € 27.240,00 € Durchschnittswert Durchschnittswert aller obridischer Haltestellen 34.685,00 € 21.618,33 € 30 Rampe, Barrierefreiheit 31 Allgemeine Sauberkeit (KVB)* 32 Allgemeines Erscheinungsbild (Fotodokumentation) 34 Besonderheiten 28 Behindertengerechte Zuwegung (Farbe, Geometrie) 29 Blindenleitsystem * Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 2352/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen baulichen Anlagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ab dem 01.01.2019 mit der Unterhaltung und Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung) der in Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen – mit Ausnahme von Investitionsmaß- nahmen, die zu aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen führen – nach den Vorgaben der Stadt zu betrauen bzw. diese in die beabsichtigte Direktvergabe aufzunehmen und die Zuständigkeitsvertei- lung nach § 5 des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 entsprechend zu ändern. Das Eigentum an den Aufbauten bzw. an den Grundstücken der oberirdischen Haltestellen verbleibt bei der Stadt Köln. Soweit die KVB Eigentümerin des Grundstücks ist, verbleiben die Aufbauten, sofern nicht be- reits anders geregelt, weiterhin im Eigentum der Stadt Köln. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf- nahme der sich aus der Übertragung der Aufgabe ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Ab Januar 2020 wird die Aufgabe Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe. Die KVB hat sich bei der Erledigung dieser übertragenen Aufgaben an die Maßgaben und Standards, die in Anlage 0 definiert sind, verbindlich zu halten. Die Anlage 0 ist expliziter Teil des Beschlussge- genstands. Alternative: Die Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen Haltestellen und der darauf befindlichen baulichen Anlagen obliegt wie bisher der Verwaltung. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden entsprechend aufgestockt. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 500.000 € Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der ggf. sinkenden Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke Köln GmbH (SWK). Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Nach § 5 Abs. 1 lit. a) des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 ist die Stadt Köln für die Unterhal- tung der in ihrem Eigentum befindlichen oberirdischen Haltestellen zuständig. Bisher sind die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) für die Reinigung (inkl. Graffitibeseitigung), den Win- terdienst und die zusätzliche Beleuchtung der oberirdischen Haltestellen, zuständig. Zur Vermeidung von Schnittstellen sollen die Unterhaltung und Instandhaltung künftig aus einer Hand durch die KVB erfolgen. Durch die Nutzung von Synergieeffekten sollen die Arbeiten insgesamt effizienter und das Erscheinungsbild der Haltestellen und damit der Stadt verbessert werden. Die der KVB zu übertragenden Leistungen stellen grundsätzlich Leistungspflichten der Stadt Köln dar, da die Stadt Köln weiterhin Eigentümerin der baulichen Anlagen bleibt. In einer ersten Stufe wird die KVB demnach mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im Eigentum der Stadt Köln befindlichen oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen betraut. Dabei geht es nicht um das Eigentum an den Grundstücken, sondern um das Eigentum an den baulichen Anlagen der Stadt Köln. Dies bedeutet, dass sich die Unterhaltung und Instandhaltung auch auf jene Haltestellen erstreckt, bei denen die KVB Eigentümerin des Grundstücks ist, die Unterhaltungskosten im Hinblick auf das Eigen- tum an den baulichen Anlagen bisher lt. Stadtbahnvertrag aber von der Stadt Köln getragen werden. Von diesem Beschluss nicht erfasst sind die auf den ersten Blick ebenfalls als oberirdische Haltestel- len erkennbaren Haltestellen auf unabhängigem Bahnkörper, wie z.B. die Haltestelle Wiener Platz, Zoo/Flora und die Hochbahnstrecke. Diese Haltestellen unterliegen nicht dem Stadtbahnvertrag, son- dern dem U-Bahnvertrag vom 17.09./24.10.1973. Die Betrauung der KVB mit der Unterhaltung und Instandhaltung dieser Haltestellen auf unabhängigem Bahnkörper soll wegen der Schnittstellen zu den U-Bahn-Haltestellen zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. 3 Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 08.04.2014 auf Antrag der FDP-Fraktion (Vorlagen- nummer: AN 0549/2014) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zu prüfen, ob und inwieweit die Kölner U-Bahnhöfe inklusive der Zwischenebenen in die allgemeine und umfassende Zuständigkeit der KVB übergehen können. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Bera- tung in den Verkehrsausschuss verwiesen. Sie soll dort beraten werden, wenn das Ergebnis des Prüfauftrags vorliegt. Zwischen den Vertretern der Verwaltung und der KVB wurde vereinbart, dass die KVB in einer ersten Stufe zunächst mit der Unterhaltung und Instandhaltung aller oberirdischen Haltestellen betraut wird. Von dieser Betrauung nicht erfasst sind alle Maßnahmen, die Investitionscharakter besitzen und zu aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen führen. Dies bleibt vollständig originäre Aufgabe der Stadt. Eine Bewertung des Erfolgs dieser Maßnahme soll nach zwei Jahren anhand folgender Kriterien er- folgen: Inwieweit hat sich der Zustand der oberirdischen Haltestellen hinsichtlich des baulichen Zustan- des und des Gesamterscheinungsbildes verbessert? Wurden die jährlich veranschlagten Haushaltsmittel für die Instandhaltung der oberirdischen Hal- testellen vollständig und zielgerichtet verwendet? Die Verwaltung geht für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der oberirdischen Haltestellen von einem Budget von 500.000 € jährlich aus. Die sachgerechte Verwendung des der KVB zur Verfü- gung gestellten Budgets ist von der KVB durch einen Maßnahmenkatalog und ein Auftragsverzeichnis gegenüber der Stadt jährlich nachzuweisen. Zur Feststellung der zu beseitigenden Schäden und deren Umfang wurden gemeinsame Begehungen von Mitarbeitern der KVB und der Stadt Köln an allen oberirdischen Haltestellen durchgeführt. Nach Begehung aller Haltestellen wurden die Schäden in einer Tabelle zusammengefasst und an insge- samt 42 Haltestellen exemplarisch monetär bewertet. Der Mittelwert der festgestellten Schäden an den ausgewählten monetär bewerteten Haltestellen beträgt 21.618,33 €. Eine Hochrechnung der in der Anlage 1 genannten oberirdischen Haltestellen ergibt einen fiktiven Wert von rd. 2.830.000 €. Zur einheitlichen Wahrnehmung der Unterhaltung und Instandhaltung der oberirdischen Haltestellen wurden von der Stadt die o.a. Standards festgelegt, die von der KVB zwingend einzuhalten sind. Es gilt, den Nutzerinnen und Nutzern ein funktionierendes und verkehrssicheres Bauwerk (Werterhalt) zur Verfügung zu stellen. Gestalterische Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn der finanzielle Spiel- raum dies zulässt. Einmal im Jahr werden künftig über den festgestellten Status Quo hinaus im jeweiligen Frühjahr ge- meinsame Begehungen und Abstimmungen zur Feststellung der aktuellen Schäden sowie zur Festle- gung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Anschließend wird die KVB die größeren planbaren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ab 25.000 € im Hin- blick auf eine mögliche Überschreitung des Budgets im Rahmen jahresbezogener Programme mit der Stadt Köln abstimmen, da ggf. mittel- und langfristige Überlegungen der Stadt zur Umgestaltung der Anlagen betroffen sind. Ferner soll ein regelmäßiger Abgleich der Unterhaltungsstandards erfolgen. Die KVB legt den Entwurf des Jahresprogramms für das folgende Jahr sowie die fortgeschriebene Liste für die größeren planbaren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, welche aus Kosten- gründen oder aufgrund des Investitionscharakters keinen Eingang in das Jahresprogramm gefunden haben, bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres vor. Durch die Aufgabenübertragung wird die von der KVB im Rahmen der Direktvergabe zugesagte Obergrenze für den Unternehmensverlust in Höhe von 90.000.000 € überschritten. Die dauerhafte Belastung des jährlichen Ergebnisses der KVB in Höhe von 500.000 € kann zu einer Verringerung der zwischen Stadt Köln und SWK vereinbarten Ausschüttung führen. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf- nahme der sich aus dem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsre- gelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entspre- chenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Übernahme der neuen Aufgabe. Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an die KVB vor. Mit 4 Beschluss des Rates über die Aufgabenübertragung wird die Aufgabe Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebotes. Einsparungen im städtischen Haushalt ab 2019 ff. ergeben sich nicht. Für die Unterhaltung und In- standhaltung der oberirdischen Haltestellen wurden bereits im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnis- plan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, einschließlich Finanzplanung 2019 bis 2021 aufgrund der bereits seit längerem angestrebten Betrauung der KVB keine Mittel veranschlagt. Anlagen Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation Anlage 3 Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberirdischen Haltestellen anhand von drei Bei- spielen
Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation
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Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation G:\69-BLW\693\693-1\Alle - für alle 693_1er -\AK oberirdische Haltestellen\Betrauung oberirdische Haltestellen an KVB\Letzte Fassung der Vorlage nebst Anlagen\Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation.doc Seite 1 von 2 DIN 1076 Anhang A (normativ) Inhalt der Bauwerksakte - Inhaltsverzeichnis, - alle mit Genehmigungsvermerk versehene Zeichnungen samt Verzeichnis, - alle mit Prüfvermerk versehene Standsicherheitsnachweise samt Inhaltsverzeichnis, - Korrosionsschutzpläne, - Stahllisten einschließlich Mengenberechnungen für Stahlbeton- und Spannbetonbauwerke oder -bauteile, - bei Spannbetonbauwerken mit nachträglichem Verbund Vorspannprotokolle und Auspressprotokolle, - Stücklisten einschließlich Mengen- und Beschichtungsflächenberechnung für stählerne Bauwerke oder Bauteile, - Untersuchungsergebnisse, Gutachten (Baugrund, Baustoffe), - Vermessungsergebnisse (Peilergebnisse, baubegleitende Messungen und Nullmessungen nach Fertigstellung usw.), - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Eignungsprüfungen, - Zustimmungen im Einzelfall, - Abnahmezeugnisse, Gütenachweise, - Liste der verwendeten Baustoffe mit Angabe der Lieferanten und Hersteller, - Bautagebuch, - Angaben über Baugeschichte und Bauablauf, - Unterlagen über spätere Änderungen und Umbauten, - Bestandsübersichtszeichnungen, - alle Bestandsunterlagen, die entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt sind, - Dokumentationsblatt Großbrücken, - Zusammenstellung der Kostenabrechnung des Bauwerks, - wesentliche Verträge, insbesondere Bau-, Gestattungsverträge und Vereinbarungen, - behördliche Genehmigungen und Urkunden, - Sonstiges. Ist es nicht möglich, einzelne Unterlagen in die Bauwerksakten aufzunehmen, so ist ein Hinweis zu geben, wo sich diese befinden. Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation G:\69-BLW\693\693-1\Alle - für alle 693_1er -\AK oberirdische Haltestellen\Betrauung oberirdische Haltestellen an KVB\Letzte Fassung der Vorlage nebst Anlagen\Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation.doc Seite 2 von 2 Bauteile Feststellung A = Aus Gründen der Verkehrssicherheit sofortige Beseitigung B = Beseitigung während der jährlichen Unterhaltungsarbeiten C = Im Rahmen einer evtl. Haltestellensanierung zu erledigen D = Instandsetzung erforderlich A B C D 1 Abfallbehälter 2 Bahnsteigkante 3 Bahnsteighinterkante 4 Beleuchtungseinrichtung 5 Entwässerung / Kastenrinne 6 Erdung 7 Fahrgastunterstand 8 Gehweg / Pflaster, Schachtabdeckung 9 Geländer / Brüstung, Stützelemente (Radabweiser) 10 Graffiti 11 Grünbewuchs 12 Lichtzeichenanlage 13 Notrufeinrichtung 14 Sitzgelegenheit 15 Sperrklappen / Diensttreppe 16 Treppe (Markierung an An- u. Austrittsstufe) 17 Tür 18 Verkaufsstand 19 Wand 20 Fugen 21 KVB Fahrgastinformation (Lautsprecher) 22 KVB Glasschäden 23 KVB Gleisabgrenzung (Prellbock) 24 KVB Haltestellenschild 25 KVB Verkaufsautomat 26 KVB Vitrine / Glas / Plexi 27 KVB Zugzielanzeiger (Lautsprecher, Anforderungstaster) 28 Behindertengerechte Zuwegung (Farbe, Geometrie) 29 Blindenleitsystem 30 Rampe, Barrierefreiheit 31 Allgemeine Sauberkeit 32 Allgemeines Erscheinungsbild (Fotodokumentation) 34 Besonderheiten: z.B. Videoüberwachung, Fahrleitungsmast(e), etc. 692 Abteilung Unterhaltung Besichtigung oberirdische Haltestellen Für die : KVB Stadt Köln Strecke: Datum: Haltestelle: Sib. - Nr.: KVB-Linie: Bahnsteigfläche: Fahrtrichtung :
Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen
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Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen Lfd.Nr. Strecke Haltestellen VRS-Nr. Vertragszuordnung / Bemerkung Oberirdisch 1 A HSt. Kinderkrankenhaus 15120 Eigentum der Stadt Köln 2 A HSt. Amsterdamer Str. / Gürtel (ebenerdig) 15121 Eigentum der Stadt Köln 3 A HSt. Nesselrodestr. 15414 Eigentum der Stadt Köln 4 A HSt. Sebastianstr. 15413 Eigentum der Stadt Köln 5 B HSt. Kalker Friedhof Ri. Köln 18510 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 6 B HSt. Merheim 18511 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 7 B HSt. Brück, Mauspfad 18611 Eigentum der Stadt Köln 8 C HSt. Mollwitzstr. 15311 Eigentum der Stadt Köln 9 C HSt. Scheibenstr. 15312 Eigentum der Stadt Köln 10 C HSt. Wilhelm-Sollmann-Str. 15611 Eigentum der Stadt Köln 11 C HSt. Altonaer Platz 15612 Eigentum der Stadt Köln 12 C HSt. Herforder Str. 15613 Eigentum der Stadt Köln 13 C HSt. Meerfeldstr. 15510 Eigentum der Stadt Köln 14 C HSt. Longericher Str. 15511 Eigentum der Stadt Köln 15 C HSt. Longerich, Friedhof 15512 Eigentum der Stadt Köln 16 D HSt. Moltkestr. 11611 Eigentum der Stadt Köln 17 D HSt. Rudolfplatz 11610 Eigentum der Stadt Köln 18 D HSt. Neumarkt (Südseite) + (Nordseite) 11111 Eigentum der Stadt Köln 19 E HSt. Wolffsohnstr. 14511 Eigentum der Stadt Köln 20 E HSt. Westfriedhof 14512 Eigentum der Stadt Köln 21 E HSt. Bocklemünd 14611 Eigentum der Stadt Köln 22 E HSt. Schaffrathsgasse 14612 Eigentum der Stadt Köln 23 E HSt. Mengenich Ollenhauerring 14613 Eigentum der Stadt Köln 24 F HSt. Brahmsstr. 13313 Eigentum der Stadt Köln 25 G HSt. Nußbaumerstr. 14112 Eigentum der Stadt Köln 26 G HSt. Subbelrather Str. / Gürtel 14111 Eigentum der Stadt Köln 27 G HSt. Weinsbergstr. / Gürtel 14221 Eigentum der Stadt Köln 28 G HSt. Oskar-Jäger-Str. / Gürtel 13421 Eigentum der Stadt Köln 29 G HSt. Aachener Str. / Gürtel (Nord-Süd) 13411 Eigentum der Stadt Köln 30 G HSt. Wüllnerstr. 13310 Eigentum der Stadt Köln 31 G HSt. Dürener Str. / Gürtel 13311 Eigentum der Stadt Köln 32 G HSt. Gleueler Str. / Gürtel 13321 Eigentum der Stadt Köln 33 G HSt. Zülpicher Str. / Gürtel (Gürtelstr.) 13215 Eigentum der Stadt Köln 34 G HSt. Euskirchener Str. 13214 Eigentum der Stadt Köln 35 G HSt. Berrenrather Str. / Gürtel 13213 Eigentum der Stadt Köln 36 G HSt. Sülzgürtel (Gürtelstrecke) 13211 Eigentum der Stadt Köln 37 H HSt. Mauritiuskirche 11113 Eigentum der Stadt Köln 38 H HSt. Zülpicher Platz (Innenstadt) 11512 Eigentum der Stadt Köln 39 H HSt. Dasselstr. / Bf Süd 11513 Eigentum der Stadt Köln 40 H HSt. Universität 13121 Eigentum der Stadt Köln 41 H HSt. Weyertal 13122 Eigentum der Stadt Köln 42 H HSt. Lindenburg 13123 Eigentum der Stadt Köln 43 H HSt. Zülpicher Str. / Gürtel (Innenstadt) 13215 Eigentum der Stadt Köln 44 H HSt. Mommsenstr. 13216 Eigentum der Stadt Köln 45 H HSt. Sülz Hermeskeiler Platz 13217 Eigentum der Stadt Köln 46 K HSt. Ostheim 18411 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 47 L HSt. Universitätsstr. 13011 Eigentum der Stadt Köln 48 L HSt. Melaten 13012 Eigentum der Stadt Köln 49 L HSt. Aachener Str. / Gürtel (Ost-West) 13411 Eigentum der Stadt Köln 50 L HSt. Maarweg 13412 Eigentum der Stadt Köln 51 L HSt. Clarenbachstift 13413 Eigentum der Stadt Köln 52 L HSt. Eupener Str. 13414 Eigentum der Stadt Köln 53 L HSt. Alter Militärring 13511 Eigentum der Stadt Köln 54 L HSt. Stadion inkl. Anlage 13512 Eigentum der Stadt Köln 55 L HSt. Junkersdorf 13611 Eigentum der Stadt Köln 56 L HSt. Mohnweg 13706 Eigentum der Stadt Köln 57 L HSt. Bahnstraße 13707 Eigentum der Stadt Köln 58 L HSt. Weiden Zentrum 13708 Eigentum der Stadt Köln 59 L HSt. Weiden Schulstr. 13709 Eigentum der Stadt Köln 60 L HSt. Weiden West (S) 13702 Eigentum der Stadt Köln 61 N HSt. Geestemünder 15711 Eigentum der Stadt Köln 62 N HSt. Fordwerke Süd 15712 Eigentum der Stadt Köln 63 N HSt. Fordwerke Mitte 15713 Eigentum der Stadt Köln 64 N HSt. Fordwerke Nord 15714 Eigentum der Stadt Köln 65 O HSt. Gutenbergstr. 14021 Eigentum der Stadt Köln 66 O HSt. Liebigstr. 14022 Eigentum der Stadt Köln 67 O HSt. Lenauplatz 14113 Eigentum der Stadt Köln 68 O HSt. Iltisstr. 14115 Eigentum der Stadt Köln 69 O HSt. Margaretastr. 14413 Eigentum der Stadt Köln 70 O HSt. Rektor-Klein-Str. 14412 Eigentum der Stadt Köln 71 P HSt. Deutzer Freiheit (Süd) 11909 Eigentum der Stadt Köln 72 P HSt. Severinsbrücke 11916 Eigentum der Stadt Köln 73 P HSt. Drehbrücke 11917 Eigentum der Stadt Köln 74 P HSt. Poller Kirchweg 11918 Eigentum der Stadt Köln 75 P HSt. Raiffeisenstr. 17015 Eigentum der Stadt Köln 76 P HSt. Poll, Salmstraße 17013 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 77 P HSt. Baumschulenweg 17014 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 78 P HSt. Westhoven, Kölner Str 17111 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 79 P HSt. Westhoven, Berliner Str 17112 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 80 P HSt. Ensen, Gilgaustr 17113 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 81 P HSt. Ensen, Kloster 17114 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 82 P HSt. Porz, Steinstr 17310 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 83 P HSt. Porz Markt 17311 Eigentum der Stadt Köln 84 P HSt. Rosenhügel 17614 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 85 P HSt. Zündorf 17613 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 86 R HSt. Zülpicher Platz (Ringe) 11512 Eigentum der Stadt Köln 87 R HSt. Barbarossaplatz (Ringe) 11511 Eigentum der Stadt Köln 88 R HSt. Eifelstr. 11510 Eigentum der Stadt Köln 89 R HSt. Ulrepforte 11412 Eigentum der Stadt Köln 90 R HSt. Ubierring 11410 Eigentum der Stadt Köln 91 S HSt. Suevenstr. 11910 Eigentum der Stadt Köln 92 S HSt. KölnMesse Osthallen 11912 Eigentum der Stadt Köln 93 S HSt. Stegerwaldsiedlung 19011 Eigentum der Stadt Köln 94 S HSt. Grünstr. 19012 Eigentum der Stadt Köln 95 S HSt. Keupstr 19711 Eigentum der Stadt Köln 96 S HSt. Von-Sparr-Str. 19712 Eigentum der Stadt Köln 97 S HSt. Berliner Str. 19713 Eigentum der Stadt Köln 98 S HSt. Im Weidenbruch 19616 Eigentum der Stadt Köln 99 S HSt. Am Emberg 19613 Eigentum der Stadt Köln 100 S HSt. Leuchterstr. 19614 Eigentum der Stadt Köln 101 S HSt. Odenthaler Str. 19615 Eigentum der Stadt Köln 102 S HSt. Schlebusch 23111 Eigentum der Stadt Köln 103 T HSt. Waldecker Str. 19111 Eigentum der Stadt Köln 104 T HSt. Buchheim, Frankfurter Str. 19311 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 105 T HSt. Buchheim, Herler Str 19312 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 106 T HSt. Wichheimer Str 19313 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 107 T HSt. Holweide, Vischeringstr 19411 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 108 T HSt. Maria-Himmelfahrt Str 19412 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 109 T HSt. Neufelder Str 19413 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 110 T HSt. Dellbrück, Mauspfad 19510 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 111 T HSt. Dellbrück, Hauptstr 19511 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 112 T HSt. Thielenbruch 19512 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück 113 V HSt. Barbarossaplatz (Innenstadt) 11511 Eigentum der Stadt Köln 114 V HSt. Eifelwall 11514 Eigentum der Stadt Köln 115 V HSt. Weißhausstr. 13111 Eigentum der Stadt Köln 116 V HSt. Arnulfstr 13112 Eigentum der Stadt Köln 117 V HSt. Sülzburgstr. 13113 Eigentum der Stadt Köln 118 V HSt. Sülzgürtel (Innenstadt) 13211 Eigentum der Stadt Köln 119 V HSt. Klettenbergpark 13221 Eigentum der Stadt Köln 120 Z HSt. Eifelplatz 11509 Eigentum der Stadt Köln 121 Z HSt. Pohligstr. 12011 Eigentum der Stadt Köln 122 Z HSt. Herthastr. 12012 Eigentum der Stadt Köln 123 Z HSt. Gottesweg 12013 Eigentum der Stadt Köln 124 Z HSt. Zollstockgürtel 12015 Eigentum der Stadt Köln 125 Z HSt. Zollstock Südfriedhof 12016 Eigentum der Stadt Köln Insgesamt 125 Oberirdische Haltestellen
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018
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1 Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 öffentlich 4.15 Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdi- schen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen baulichen Anlagen 2352/2018 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ab dem 01.01.2019 mit der Unterhaltung und Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instand- setzung und Verbesserung) der in Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Stadtbahn- Haltestellen – mit Ausnahme von Investitionsmaßnahmen, die zu aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen führen – nach den Vorgaben der Stadt zu betrauen bzw. diese in die beabsichtigte Direktvergabe aufzunehmen und die Zuständigkeitsvertei- lung nach § 5 des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 entsprechend zu ändern. Das Eigentum an den Aufbauten bzw. an den Grundstücken der oberirdischen Halte- stellen verbleibt bei der Stadt Köln. Soweit die KVB Eigentümerin des Grundstücks ist, verbleiben die Aufbauten, sofern nicht bereits anders geregelt, weiterhin im Ei- gentum der Stadt Köln. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwal- tung mit der Aufnahme der sich aus der Übertragung der Aufgabe ergebenden wirt- schaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Ab Januar 2020 wird die Aufgabe Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe. Die KVB hat sich bei der Erledigung dieser übertragenen Aufgaben an die Maßgaben und Standards, die in Anlage 0 definiert sind, verbindlich zu halten. Die Anlage 0 ist expliziter Teil des Beschlussgegenstands. 2 Maßgeblich für die beschlossene Aufgabenübertragung ist die Aufstellung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, so dass in Zukunft in Abhängigkeit von der Entwicklung des Stadtbahnnetzes neue Haltestellen hinzukommen oder beste- hende wegfallen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards
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Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung und die beabsichtigte Direktvergabe erfolgt unter folgenden für die KVB verbindlichen Maßgaben: Die von der KVB für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der in Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen zu tätigenden Aufwendungen sind auf einen jährlichen Höchstbetrag von insgesamt 500.000 € begrenzt. Im Frühjahr eines jeden Jahres sind von der KVB zu initiierende gemeinsame Begehungen zur Festlegung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ab 25.000 € je betroffene Haltestelle für das Folgejahr durchzuführen. Die KVB legt den Entwurf des Jahresprogramms für das folgende Jahr sowie die fortgeschriebene Liste für die größeren planbaren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, welche aus Kostengründen oder aufgrund des Investitionscharakters keinen Eingang in das Jahresprogramm gefunden haben, bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres vor. Die Unterhaltung und Instandhaltung der Haltestellen umfasst nach § 5 Abs. 1 lit.a des Stadtbahnvertrages insbesondere jeweils: die Bahnsteige inkl. Möblierung die Zugangsrampen, die Fußgängerüberwege über die Gleise, inklusive aller Geländer sowie die Übergangsbereiche (z.B. Schrammborde) zwischen Haltestelle und Straße, sofern diese nicht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung und/oder des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegen. Die Unterhaltung der Aufzüge und Fahrtreppen, der raumlufttechnischen Anlagen, der Brandschutzeinrichtungen, der Lichtsignalanlagen und die Pflege der Grünflächen entlang der Gleisanlagen ist nicht Gegenstand dieser Aufgabenübertragung, sondern ist/wird durch gesonderte Vereinbarungen geregelt. Nicht zur Aufgabenübertragung zählen auch die Reinigung (inklusive Graffitibeseitigung), der Winterdienst und die zusätzliche Beleuchtung der Haltestellen und deren Rampen bzw. Treppenanlagen und die sich hieraus ergebende Verkehrssicherungspflicht, die bereits nach § 5 Abs. 4 des Stadtbahnvertrages der KVB obliegen. Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgabe „Unterhaltung und Instandhaltung der in Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Haltestellen“ werden der KVB folgende Standards verpflichtend aufgegeben: Von der KVB sind alle erforderlichen Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen sowie die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke zu gewährleisten. Zudem sind bei allen oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen (Anlage 1) zwingend eine jährliche Besichtigung mit Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und eine laufende Beobachtung jährlich durchzuführen. Bauwerksprüfungen nach der jeweils gültigen DIN 1076 sind nicht erforderlich. Aus rechtlicher Sicht ist auch eine Übertragung der Besichtigungen und laufenden Beobachtungen auf die KVB möglich und angezeigt. Die Stadt kommt ihrer (Rest)Verkehrssicherungspflicht nach, indem sie sich von der Qualifikation der von der KVB eingesetzten Prüfer überzeugt, an den jährlichen Begehungen zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für das Folgejahr teilnimmt, sich quartalsweise und jährlich Berichte vorlegen lässt und ggf. stichprobenhaft eigene Sichtprüfungen durchführt. Die KVB führt die seitens der Stadt Köln geführte und übergebene Bestandsdokumentation (Bauwerksakten gemäß DIN 1076) weiter, deren Inhalte sich aus Anlage 2 ergeben. Eine Verpflichtung der KVB, zum Zeitpunkt der Übergabe unvollständige, nicht der Anlage 2, Seite 1 entsprechende Bestandsunterlagen der Stadt Köln zu ergänzen besteht nicht. Die Vollständigkeit der städtischen Bestandsdokumentation wird in einem, durch die Stadt Köln zu verfassenden detaillierten Übergabeprotokoll dokumentiert. Die KVB legt der Stadt Köln, zu jeder Stadtbahn- Haltestelle nach Anlage 1 gesondert, vierteljährlich die Berichte über die Besichtigung und die laufenden Beobachtungen und jährlich die Berichte über die durchgeführten Maßnahmen vor.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (84)
- Amsterdamer Straße
- Nesselrodestraße 1541
- Sebastianstraße 1541
- Mollwitzstraße 1531
- Scheibenstraße 1531
- Wilhelm-Sollmann-Straße 1561
- Herforder Straße 1561
- Meerfeldstraße 1551
- Longericher Straße 1551
- Moltkestraße 1161
- Wolffsohnstraße 1451
- Schaffrathsgasse 1461
- Brahmsstraße 1331
- Nußbaumerstraße 1411
- Subbelrather Straße
- Weinsbergstraße
- Oskar-Jäger-Straße
- Aachener Straße
- Wüllnerstraße 1331
- Dürener Straße
- Gleueler Straße
- Zülpicher Straße
- Euskirchener Straße 1321
- Berrenrather Straße
- Dasselstraße
- Mommsenstraße 1321
- Universitätsstraße 1301
- Eupener Straße 1341
- Bahnstraße 1370
- Gutenbergstraße 1402
- Liebigstraße 1402
- Iltisstraße 1411
- Margaretastraße 1441
- Rektor-Klein-Straße 1441
- Raiffeisenstraße 1701
- Salmstraße 1701
- Eifelstraße 1151
- Suevenstraße 1191
- Grünstraße 1901
- Von-Sparr-Straße 1971
- Berliner Straße 1971
- Leuchterstraße 1961
- Odenthaler Straße 1961
- Waldecker Straße 1911
- Frankfurter Straße 1931
- Weißhausstraße 1311
- Sülzburgstraße 1311
- Pohligstraße 1201
- Herthastraße 1201
- Altonaer Platz 1561
- Rudolfplatz 1161
- Zülpicher Platz
- Maarweg 1341
- Alter Militärring 1351
- Mohnweg 1370
- Lenauplatz 1411
- Severinsbrücke 1191
- Poller Kirchweg 1191
- Baumschulenweg 1701
- Barbarossaplatz
- Ubierring 1141
- Gottesweg 1201
- Am Emberg
- Zülpicher Straße/Gürtel
- Berrenrather Straße/Gürtel
- Hermeskeiler Platz
- Deutzer Freiheit
- Zollstockgürtel
- Ollenhauerring
- Im Weidenbruch
- Klettenbergpark
- Schulstraße
- Wiener Platz
- Straße 15
- Straße 13
- Sülzgürtel
- Straße 14
- Rosenhügel
- Ulrepforte
- Straße 19
- Eifelwall
- Neumarkt
- Weyertal
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2352/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.09.2018
- Erstellt
- 16.07.2018 13:35