Mandari Insight

2352/2018

Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen baulichen Anlagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2018

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Anlage 3 Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberirdischen Haltestellen drei Beispiele

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation

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Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen

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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

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Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards

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Anlage 3 Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberirdischen Haltestellen drei Beispiele

5679 Zeichen

Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 
Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall 
erf. Arbeiten Öffnungen schließen Streichen Streichen 
Menge 10,00 2,00 4,00 
Einheit Stck. Stck. Stck. 
Einheitspreis 150,00 € 285,00 € 285,00 €
Gesamtpreis 1.500,00 € 570,00 € 1.140,00 €
erf. Arbeiten Abplatzungen Abplatzungen Instandsetzen 
Menge 20,00 0,50 150,00 
Einheit Stck. m m
Einheitspreis 50,00 € 1.000,00 € 30,00 €
Gesamtpreis 1.000,00 € 500,00 € 4.500,00 €
erf. Arbeiten Abplatzungen 
Menge 20,00 
Einheit m
Einheitspreis 65,00 €
Gesamtpreis 1.300,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Instandsetzen 
Menge 3,00 
Einheit Stck. 
Einheitspreis 500,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 1.500,00 €
erf. Arbeiten Nachrüsten Nachrüsten 
Menge 2,00 3,00 
Einheit St. Stck. 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Instandsetzen 
Menge 3,00 
Einheit St. 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Schachtabdeckung Absackungen Instandsetzen 
Menge 1,00 3,00 20,00 
Einheit St. qm m
Einheitspreis 1.500,00 € 345,00 € 55,00 €
Gesamtpreis 1.500,00 € 1.035,00 € 1.100,00 €
erf. Arbeiten Seile erneuern Streichen 
Menge 10,00 20,00 
Einheit St. m
Einheitspreis 120,00 € 100,00 €
Gesamtpreis 1.200,00 € 2.000,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Entfernen Entfernen 
Menge 3,00 5,00 
Einheit qm qm 
Einheitspreis 30,00 € 30,00 €
Gesamtpreis 90,00 € 150,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Rückschnitt 
Menge 0,50 
Einheit St. 
Einheitspreis 1.000,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 500,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Nachrüsten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Nachrüsten Nachrüsten Nachrüsten 
Menge 2,00 2,00 1,00 
Einheit St. St. St. 
Einheitspreis 0,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
12 Lichtzeichenanlage 
13 Notrufeinrichtung 
11 Grünbewuchs 
Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberidischen Haltestellen 
anhand von 3 Beispielen 
1 Abfallbehälter (KVB) 
2 Bahnsteigkante 
3 Bahnsteighinterkante 
4 Beleuchtungseinrichtung 
5 Entwässerung / Kastenrinne 
Gewerk 
6 Erdung (KVB)* 
7 Fahrgastunterstand (Werbenutzungsvertrag) 
8 Gehweg / Pflaster, Schachtabdeckung 
9 Geländer / Brüstung, Stützelemente (Radabweiser) 
10 Graffiti 
* Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden

Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 
Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall 
Gewerk 
erf. Arbeiten Korrosion entfernen Beschädigungen Übererf. Arbeiten 
Menge 8,00 1,00 8,00 
Einheit St. St. St. 
Einheitspreis 60,00 € 1.800,00 € 250,00 €
Gesamtpreis 480,00 € 1.800,00 € 2.000,00 €
erf. Arbeiten Streichen 
Menge 0,50 
Einheit St. 
Einheitspreis 150,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 75,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Fugen 
Menge 1,00 
Einheit qm 
Einheitspreis 165,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 165,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Schließen Erneuern dauerelastisch Nachfugen 
Menge 100,00 100,00 100,00 
Einheit m m m
Einheitspreis 40,00 € 40,00 € 40,00 €
Gesamtpreis 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Kratzer 
Menge 1,00 
Einheit St. 
Einheitspreis 500,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 500,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 
erf. Arbeiten Korrosion 
Menge 5,00 
Einheit m
Einheitspreis 0,00 €
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
24 Haltestellenschild (KVB)* 
25 Verkaufsautomat (KVB)* 
26 Vitrine / Glas / Plexi (KVB)* 
27 Zugzielanzeiger (Lautsprecher, 
Anforderungstaster) (KVB)* 
23 Gleisabgrenzung (Prellbock) (KVB)* 
14 Sitzgelegenheit 
15 Sperrklappen / Diensttreppe 
16 Treppe 
(Markierung an An- u. Austrittsstufe) 
17 Tür 
18 Verkaufsstand (KVB)* 
19 Wand 
20 Fugen 
21 Fahrgastinformation (Lautsprecher) (KVB)* 
22 Glasschäden 
* Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden

Linien 3|5 Linien 3|18 Linie 18 
Hast. Bocklemünd Hast. Dellbrück Mauspfad Hast. Eifel wall 
Gewerk 
erf. Arbeiten Leitsystem nachrüsten 
Menge 50,00 
Einheit m
Einheitspreis 250,00 €
Gesamtpreis 12.500,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Erneuern Instandsetzen Instandsetzen 
Menge 150,00 120,00 5,00 
Einheit m m m
Einheitspreis 85,00 € 110,00 € 500,00 €
Gesamtpreis 12.750,00 € 13.200,00 € 2.500,00 €
erf. Arbeiten Absackungen Instandsetzen 
Menge 1,00 50,00 
Einheit St. qm 
Einheitspreis 15.000,00 € 200,00 €
Gesamtpreis 15.000,00 € 0,00 € 10.000,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten 
Menge 
Einheit 
Einheitspreis 
Gesamtpreis 0,00 € 0,00 € 0,00 €
erf. Arbeiten Betoninstandsetzen 
Menge 5,00 
Einheit qm 
Einheitspreis 300,00 €
Gesamtpreis 1.500,00 € 0,00 € 0,00 €
Gesamtsumme 52.820,00 € 23.995,00 € 27.240,00 €
Durchschnittswert 
Durchschnittswert aller obridischer 
Haltestellen 
34.685,00 €
21.618,33 €
30 Rampe, Barrierefreiheit 
31 Allgemeine Sauberkeit (KVB)* 
32 Allgemeines Erscheinungsbild 
(Fotodokumentation) 
34 Besonderheiten 
28 Behindertengerechte Zuwegung (Farbe, 
Geometrie) 
29 Blindenleitsystem 
* Diese Bauteilen befinden sich im Eigentum der KVB und müssen bereits heute durch diese unterhalten werden

Beschlussvorlage Rat

10308 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2352/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung und Instandhaltung der 
im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen 
baulichen Anlagen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ab dem 01.01.2019 mit der 
Unterhaltung und Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung) der in 
Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen – mit Ausnahme von Investitionsmaß-
nahmen, die zu aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen führen – nach den Vorgaben der Stadt 
zu betrauen bzw. diese in die beabsichtigte Direktvergabe aufzunehmen und die Zuständigkeitsvertei-
lung nach § 5 des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 entsprechend zu ändern. Das Eigentum 
an den Aufbauten bzw. an den Grundstücken der oberirdischen Haltestellen verbleibt bei der Stadt 
Köln. Soweit die KVB Eigentümerin des Grundstücks ist, verbleiben die Aufbauten, sofern nicht be-
reits anders geregelt, weiterhin im Eigentum der Stadt Köln. 
 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus der Übertragung der Aufgabe ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die 
Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Ab Januar 2020 wird die Aufgabe Bestandteil der 
beabsichtigten Direktvergabe.  
 
Die KVB hat sich bei der Erledigung dieser übertragenen Aufgaben an die Maßgaben und Standards, 
die in Anlage 0 definiert sind, verbindlich zu halten. Die Anlage 0 ist expliziter Teil des Beschlussge-
genstands. 
 
 
Alternative: 
 
Die Unterhaltung und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdischen 
Haltestellen und der darauf befindlichen baulichen Anlagen obliegt wie bisher der Verwaltung. 
Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden entsprechend aufgestockt. 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  500.000 € 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der ggf. sinkenden Gewinnausschüttung 
durch die Stadtwerke Köln GmbH (SWK). 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer  
 
 
Begründung 
Nach § 5 Abs. 1 lit. a) des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 ist die Stadt Köln für die Unterhal-
tung der in ihrem Eigentum befindlichen oberirdischen Haltestellen zuständig. 
Bisher sind die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) für die Reinigung (inkl. Graffitibeseitigung), den Win-
terdienst und die zusätzliche Beleuchtung der oberirdischen Haltestellen, zuständig. Zur Vermeidung 
von Schnittstellen sollen die Unterhaltung und Instandhaltung künftig aus einer Hand durch die KVB 
erfolgen. Durch die Nutzung von Synergieeffekten sollen die Arbeiten insgesamt effizienter und das 
Erscheinungsbild der Haltestellen und damit der Stadt verbessert werden.  
 
Die der KVB zu übertragenden Leistungen stellen grundsätzlich Leistungspflichten der Stadt Köln dar, 
da die Stadt Köln weiterhin Eigentümerin der baulichen Anlagen bleibt. 
In einer ersten Stufe wird die KVB demnach mit der Unterhaltung und Instandhaltung der im Eigentum 
der Stadt Köln befindlichen oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen betraut. Dabei geht es nicht um das 
Eigentum an den Grundstücken, sondern um das Eigentum an den baulichen Anlagen der Stadt Köln. 
Dies bedeutet, dass sich die Unterhaltung und Instandhaltung auch auf jene Haltestellen erstreckt, bei 
denen die KVB Eigentümerin des Grundstücks ist, die Unterhaltungskosten im Hinblick auf das Eigen-
tum an den baulichen Anlagen bisher lt. Stadtbahnvertrag aber von der Stadt Köln getragen werden.  
Von diesem Beschluss nicht erfasst sind die auf den ersten Blick ebenfalls als oberirdische Haltestel-
len erkennbaren Haltestellen auf unabhängigem Bahnkörper, wie z.B. die Haltestelle Wiener Platz, 
Zoo/Flora und die Hochbahnstrecke. Diese Haltestellen unterliegen nicht dem Stadtbahnvertrag, son-
dern dem U-Bahnvertrag vom 17.09./24.10.1973. Die Betrauung der KVB mit der Unterhaltung und 
Instandhaltung dieser Haltestellen auf unabhängigem Bahnkörper soll wegen der Schnittstellen zu 
den U-Bahn-Haltestellen zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.

3 
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 08.04.2014 auf Antrag der FDP-Fraktion (Vorlagen-
nummer: AN 0549/2014) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zu 
prüfen, ob und inwieweit die Kölner U-Bahnhöfe inklusive der Zwischenebenen in die allgemeine und 
umfassende Zuständigkeit der KVB übergehen können. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Bera-
tung in den Verkehrsausschuss verwiesen. Sie soll dort beraten werden, wenn das Ergebnis des 
Prüfauftrags vorliegt.  
Zwischen den Vertretern der Verwaltung und der KVB wurde vereinbart, dass die KVB in einer ersten 
Stufe zunächst mit der Unterhaltung und Instandhaltung aller oberirdischen Haltestellen betraut wird. 
Von dieser Betrauung nicht erfasst sind alle Maßnahmen, die Investitionscharakter besitzen und zu 
aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen führen. Dies bleibt vollständig originäre Aufgabe der 
Stadt. 
Eine Bewertung des Erfolgs dieser Maßnahme soll nach zwei Jahren anhand folgender Kriterien er-
folgen:  
 Inwieweit hat sich der Zustand der oberirdischen Haltestellen hinsichtlich des baulichen Zustan-
des und des Gesamterscheinungsbildes verbessert? 
 Wurden die jährlich veranschlagten Haushaltsmittel für die Instandhaltung der oberirdischen Hal-
testellen vollständig und zielgerichtet verwendet? 
Die Verwaltung geht für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der oberirdischen Haltestellen 
von einem Budget von 500.000 € jährlich aus. Die sachgerechte Verwendung des der KVB zur Verfü-
gung gestellten Budgets ist von der KVB durch einen Maßnahmenkatalog und ein Auftragsverzeichnis 
gegenüber der Stadt jährlich nachzuweisen. 
Zur Feststellung der zu beseitigenden Schäden und deren Umfang wurden gemeinsame Begehungen 
von Mitarbeitern der KVB und der Stadt Köln an allen oberirdischen Haltestellen durchgeführt. Nach 
Begehung aller Haltestellen wurden die Schäden in einer Tabelle zusammengefasst und an insge-
samt 42 Haltestellen exemplarisch monetär bewertet. Der Mittelwert der festgestellten Schäden an 
den ausgewählten monetär bewerteten Haltestellen beträgt 21.618,33 €. Eine Hochrechnung der in 
der Anlage 1 genannten oberirdischen Haltestellen ergibt einen fiktiven Wert von rd. 2.830.000 €.  
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Unterhaltung und Instandhaltung der oberirdischen Haltestellen 
wurden von der Stadt die o.a. Standards festgelegt, die von der KVB zwingend einzuhalten sind.  
Es gilt, den Nutzerinnen und Nutzern ein funktionierendes und verkehrssicheres Bauwerk (Werterhalt) 
zur Verfügung zu stellen. Gestalterische Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn der finanzielle Spiel-
raum dies zulässt.  
Einmal im Jahr werden künftig über den festgestellten Status Quo hinaus im jeweiligen Frühjahr ge-
meinsame Begehungen und Abstimmungen zur Feststellung der aktuellen Schäden sowie zur Festle-
gung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Anschließend wird 
die KVB die größeren planbaren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ab 25.000 € im Hin-
blick auf eine mögliche Überschreitung des Budgets im Rahmen jahresbezogener Programme mit der 
Stadt Köln abstimmen, da ggf. mittel- und langfristige Überlegungen der Stadt zur Umgestaltung der 
Anlagen betroffen sind. Ferner soll ein regelmäßiger Abgleich der Unterhaltungsstandards erfolgen. 
Die KVB legt den Entwurf des Jahresprogramms für das folgende Jahr sowie die fortgeschriebene 
Liste für die größeren planbaren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, welche aus Kosten-
gründen oder aufgrund des Investitionscharakters keinen Eingang in das Jahresprogramm gefunden 
haben, bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres vor. 
Durch die Aufgabenübertragung wird die von der KVB im Rahmen der Direktvergabe zugesagte 
Obergrenze für den Unternehmensverlust in Höhe von 90.000.000 € überschritten. Die dauerhafte 
Belastung des jährlichen Ergebnisses der KVB in Höhe von 500.000 € kann zu einer Verringerung der 
zwischen Stadt Köln und SWK vereinbarten Ausschüttung führen.  
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus dem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsre-
gelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entspre-
chenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Übernahme der neuen Aufgabe. Für die Zeit nach 
Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an die KVB vor. Mit

4 
Beschluss des Rates über die Aufgabenübertragung wird die Aufgabe Bestandteil des neuen, im 
Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebotes. 
Einsparungen im städtischen Haushalt ab 2019 ff. ergeben sich nicht. Für die Unterhaltung und In-
standhaltung der oberirdischen Haltestellen wurden bereits im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnis-
plan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, einschließlich Finanzplanung 2019 bis 2021 aufgrund der 
bereits seit längerem angestrebten Betrauung der KVB keine Mittel veranschlagt. 
 
Anlagen 
Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards 
Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen 
Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation 
Anlage 3 Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs an oberirdischen Haltestellen anhand von drei Bei-
spielen

Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation

3728 Zeichen

Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation 
G:\69-BLW\693\693-1\Alle - für alle 693_1er -\AK oberirdische Haltestellen\Betrauung oberirdische Haltestellen an KVB\Letzte Fassung der Vorlage nebst Anlagen\Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation.doc  Seite 1 von 2 
 
DIN 1076 
Anhang A (normativ) 
 
Inhalt der Bauwerksakte 
 
- Inhaltsverzeichnis, 
- alle mit Genehmigungsvermerk versehene Zeichnungen samt Verzeichnis, 
- alle mit Prüfvermerk versehene Standsicherheitsnachweise samt Inhaltsverzeichnis, 
- Korrosionsschutzpläne, 
- Stahllisten einschließlich Mengenberechnungen für Stahlbeton- und Spannbetonbauwerke 
oder -bauteile, 
- bei Spannbetonbauwerken mit nachträglichem Verbund Vorspannprotokolle und 
Auspressprotokolle, 
- Stücklisten einschließlich Mengen- und Beschichtungsflächenberechnung für stählerne 
Bauwerke oder Bauteile, 
- Untersuchungsergebnisse, Gutachten (Baugrund, Baustoffe), 
- Vermessungsergebnisse (Peilergebnisse, baubegleitende Messungen und Nullmessungen 
nach Fertigstellung usw.), 
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Eignungsprüfungen, 
- Zustimmungen im Einzelfall, 
- Abnahmezeugnisse, Gütenachweise, 
- Liste der verwendeten Baustoffe mit Angabe der Lieferanten und Hersteller, 
- Bautagebuch, 
- Angaben über Baugeschichte und Bauablauf, 
- Unterlagen über spätere Änderungen und Umbauten, 
- Bestandsübersichtszeichnungen, 
- alle Bestandsunterlagen, die entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren und der 
Bauausführung berichtigt sind, 
- Dokumentationsblatt Großbrücken, 
- Zusammenstellung der Kostenabrechnung des Bauwerks, 
- wesentliche Verträge, insbesondere Bau-, Gestattungsverträge und Vereinbarungen, 
- behördliche Genehmigungen und Urkunden, 
- Sonstiges. 
Ist es nicht möglich, einzelne Unterlagen in die Bauwerksakten aufzunehmen, so ist ein Hinweis 
zu geben, wo sich diese befinden.

Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation 
G:\69-BLW\693\693-1\Alle - für alle 693_1er -\AK oberirdische Haltestellen\Betrauung oberirdische Haltestellen an KVB\Letzte Fassung der Vorlage nebst Anlagen\Anlage 2 Inhalte der Bestandsdokumentation.doc  Seite 2 von 2 
 
 
Bauteile Feststellung 
A = Aus Gründen der Verkehrssicherheit sofortige Beseitigung  
B = Beseitigung während der jährlichen Unterhaltungsarbeiten  
C = Im Rahmen einer evtl. Haltestellensanierung zu erledigen  
D = Instandsetzung erforderlich 
  A B C D 
1  Abfallbehälter      
2  Bahnsteigkante      
3  Bahnsteighinterkante      
4  Beleuchtungseinrichtung      
5  Entwässerung / Kastenrinne      
6  Erdung      
7  Fahrgastunterstand      
8  Gehweg / Pflaster, Schachtabdeckung      
9  Geländer / Brüstung, Stützelemente 
(Radabweiser)      
10  Graffiti      
11  Grünbewuchs      
12  Lichtzeichenanlage      
13  Notrufeinrichtung      
14  Sitzgelegenheit      
15  Sperrklappen / Diensttreppe      
16  Treppe (Markierung an An- u. Austrittsstufe)      
17  Tür      
18  Verkaufsstand      
19  Wand      
20  Fugen      
21 KVB Fahrgastinformation (Lautsprecher)      
22 KVB Glasschäden      
23 KVB Gleisabgrenzung (Prellbock)      
24 KVB Haltestellenschild      
25 KVB Verkaufsautomat      
26 KVB Vitrine / Glas / Plexi      
27 KVB Zugzielanzeiger  
(Lautsprecher, Anforderungstaster)      
28  Behindertengerechte Zuwegung 
(Farbe, Geometrie)      
29  Blindenleitsystem      
30  Rampe, Barrierefreiheit      
31  Allgemeine Sauberkeit      
32  Allgemeines Erscheinungsbild 
(Fotodokumentation)      
 
34 Besonderheiten: z.B. Videoüberwachung, Fahrleitungsmast(e), etc. 
 
 
692 Abteilung Unterhaltung 
Besichtigung oberirdische 
Haltestellen  Für die : 
KVB  
Stadt Köln  
Strecke:   Datum:  
Haltestelle:  Sib. - Nr.:  
KVB-Linie:   Bahnsteigfläche:  
Fahrtrichtung :

Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen

7486 Zeichen

Anlage 1 Tabelle der oberirdischen Haltestellen
Lfd.Nr. Strecke Haltestellen VRS-Nr. Vertragszuordnung / Bemerkung
Oberirdisch
1 A HSt. Kinderkrankenhaus 15120 Eigentum der Stadt Köln
2 A HSt. Amsterdamer Str. / Gürtel (ebenerdig) 15121 Eigentum der Stadt Köln
3 A HSt. Nesselrodestr. 15414 Eigentum der Stadt Köln
4 A HSt. Sebastianstr. 15413 Eigentum der Stadt Köln
5 B HSt. Kalker Friedhof Ri. Köln 18510 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
6 B HSt. Merheim 18511 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
7 B HSt. Brück, Mauspfad 18611 Eigentum der Stadt Köln
8 C HSt. Mollwitzstr. 15311 Eigentum der Stadt Köln
9 C HSt. Scheibenstr. 15312 Eigentum der Stadt Köln
10 C HSt. Wilhelm-Sollmann-Str. 15611 Eigentum der Stadt Köln
11 C HSt. Altonaer Platz 15612 Eigentum der Stadt Köln
12 C HSt. Herforder Str. 15613 Eigentum der Stadt Köln
13 C HSt. Meerfeldstr. 15510 Eigentum der Stadt Köln
14 C HSt. Longericher Str. 15511 Eigentum der Stadt Köln
15 C HSt. Longerich, Friedhof 15512 Eigentum der Stadt Köln
16 D HSt. Moltkestr. 11611 Eigentum der Stadt Köln
17 D HSt. Rudolfplatz 11610 Eigentum der Stadt Köln
18 D HSt. Neumarkt (Südseite) + (Nordseite) 11111 Eigentum der Stadt Köln
19 E HSt. Wolffsohnstr. 14511 Eigentum der Stadt Köln
20 E HSt. Westfriedhof 14512 Eigentum der Stadt Köln
21 E HSt. Bocklemünd 14611 Eigentum der Stadt Köln
22 E HSt. Schaffrathsgasse 14612 Eigentum der Stadt Köln
23 E HSt. Mengenich Ollenhauerring 14613 Eigentum der Stadt Köln
24 F HSt. Brahmsstr. 13313 Eigentum der Stadt Köln
25 G HSt. Nußbaumerstr. 14112 Eigentum der Stadt Köln
26 G HSt. Subbelrather Str. / Gürtel 14111 Eigentum der Stadt Köln
27 G HSt. Weinsbergstr. / Gürtel 14221 Eigentum der Stadt Köln
28 G HSt. Oskar-Jäger-Str. / Gürtel 13421 Eigentum der Stadt Köln
29 G HSt. Aachener Str. / Gürtel (Nord-Süd) 13411 Eigentum der Stadt Köln
30 G HSt. Wüllnerstr. 13310 Eigentum der Stadt Köln
31 G HSt. Dürener Str. / Gürtel 13311 Eigentum der Stadt Köln
32 G HSt. Gleueler Str. / Gürtel 13321 Eigentum der Stadt Köln

33 G HSt. Zülpicher Str. / Gürtel (Gürtelstr.) 13215 Eigentum der Stadt Köln
34 G HSt. Euskirchener Str. 13214 Eigentum der Stadt Köln
35 G HSt. Berrenrather Str. / Gürtel 13213 Eigentum der Stadt Köln
36 G HSt. Sülzgürtel (Gürtelstrecke) 13211 Eigentum der Stadt Köln
37 H HSt. Mauritiuskirche 11113 Eigentum der Stadt Köln
38 H HSt. Zülpicher Platz (Innenstadt) 11512 Eigentum der Stadt Köln
39 H HSt. Dasselstr. / Bf Süd 11513 Eigentum der Stadt Köln
40 H HSt. Universität 13121 Eigentum der Stadt Köln
41 H HSt. Weyertal 13122 Eigentum der Stadt Köln
42 H HSt. Lindenburg 13123 Eigentum der Stadt Köln
43 H HSt. Zülpicher Str. / Gürtel (Innenstadt) 13215 Eigentum der Stadt Köln
44 H HSt. Mommsenstr. 13216 Eigentum der Stadt Köln
45 H HSt. Sülz Hermeskeiler Platz 13217 Eigentum der Stadt Köln
46 K HSt. Ostheim 18411 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
47 L HSt. Universitätsstr. 13011 Eigentum der Stadt Köln
48 L HSt. Melaten 13012 Eigentum der Stadt Köln
49 L HSt. Aachener Str. / Gürtel (Ost-West) 13411 Eigentum der Stadt Köln
50 L HSt. Maarweg 13412 Eigentum der Stadt Köln
51 L HSt. Clarenbachstift 13413 Eigentum der Stadt Köln
52 L HSt. Eupener Str. 13414 Eigentum der Stadt Köln
53 L HSt. Alter Militärring 13511 Eigentum der Stadt Köln
54 L HSt. Stadion inkl. Anlage 13512 Eigentum der Stadt Köln
55 L HSt. Junkersdorf 13611 Eigentum der Stadt Köln
56 L HSt. Mohnweg 13706 Eigentum der Stadt Köln
57 L HSt. Bahnstraße 13707 Eigentum der Stadt Köln
58 L HSt. Weiden Zentrum 13708 Eigentum der Stadt Köln
59 L HSt. Weiden Schulstr. 13709 Eigentum der Stadt Köln
60 L HSt. Weiden West (S) 13702 Eigentum der Stadt Köln
61 N HSt. Geestemünder 15711 Eigentum der Stadt Köln
62 N HSt. Fordwerke Süd 15712 Eigentum der Stadt Köln
63 N HSt. Fordwerke Mitte 15713 Eigentum der Stadt Köln
64 N HSt. Fordwerke Nord 15714 Eigentum der Stadt Köln
65 O HSt. Gutenbergstr. 14021 Eigentum der Stadt Köln
66 O HSt. Liebigstr. 14022 Eigentum der Stadt Köln
67 O HSt. Lenauplatz 14113 Eigentum der Stadt Köln
68 O HSt. Iltisstr. 14115 Eigentum der Stadt Köln
69 O HSt. Margaretastr. 14413 Eigentum der Stadt Köln
70 O HSt. Rektor-Klein-Str. 14412 Eigentum der Stadt Köln

71 P HSt. Deutzer Freiheit (Süd) 11909 Eigentum der Stadt Köln
72 P HSt. Severinsbrücke 11916 Eigentum der Stadt Köln
73 P HSt. Drehbrücke 11917 Eigentum der Stadt Köln
74 P HSt. Poller Kirchweg 11918 Eigentum der Stadt Köln
75 P HSt. Raiffeisenstr. 17015 Eigentum der Stadt Köln
76 P HSt. Poll, Salmstraße 17013 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
77 P HSt. Baumschulenweg 17014 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
78 P HSt. Westhoven, Kölner Str 17111 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
79 P HSt. Westhoven, Berliner Str 17112 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
80 P HSt. Ensen, Gilgaustr 17113 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
81 P HSt. Ensen, Kloster 17114 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
82 P HSt. Porz, Steinstr 17310 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
83 P HSt. Porz Markt 17311 Eigentum der Stadt Köln
84 P HSt. Rosenhügel 17614 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
85 P HSt. Zündorf 17613 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
86 R HSt. Zülpicher Platz (Ringe) 11512 Eigentum der Stadt Köln
87 R HSt. Barbarossaplatz (Ringe) 11511 Eigentum der Stadt Köln
88 R HSt. Eifelstr. 11510 Eigentum der Stadt Köln
89 R HSt. Ulrepforte 11412 Eigentum der Stadt Köln
90 R HSt. Ubierring 11410 Eigentum der Stadt Köln
91 S HSt. Suevenstr. 11910 Eigentum der Stadt Köln
92 S HSt. KölnMesse Osthallen 11912 Eigentum der Stadt Köln
93 S HSt. Stegerwaldsiedlung 19011 Eigentum der Stadt Köln
94 S HSt. Grünstr. 19012 Eigentum der Stadt Köln
95 S HSt. Keupstr 19711 Eigentum der Stadt Köln
96 S HSt. Von-Sparr-Str. 19712 Eigentum der Stadt Köln
97 S HSt. Berliner Str. 19713 Eigentum der Stadt Köln
98 S HSt. Im Weidenbruch 19616 Eigentum der Stadt Köln
99 S HSt. Am Emberg 19613 Eigentum der Stadt Köln
100 S HSt. Leuchterstr. 19614 Eigentum der Stadt Köln
101 S HSt. Odenthaler Str. 19615 Eigentum der Stadt Köln
102 S HSt. Schlebusch 23111 Eigentum der Stadt Köln
103 T HSt. Waldecker Str. 19111 Eigentum der Stadt Köln
104 T HSt. Buchheim, Frankfurter Str. 19311 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
105 T HSt. Buchheim, Herler Str 19312 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
106 T HSt. Wichheimer Str 19313 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
107 T HSt. Holweide, Vischeringstr 19411 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
108 T HSt. Maria-Himmelfahrt Str 19412 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück

109 T HSt. Neufelder Str 19413 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
110 T HSt. Dellbrück, Mauspfad 19510 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
111 T HSt. Dellbrück, Hauptstr 19511 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
112 T HSt. Thielenbruch 19512 Eigentum Stadt auf KVB-Grundstück
113 V HSt. Barbarossaplatz (Innenstadt) 11511 Eigentum der Stadt Köln
114 V HSt. Eifelwall 11514 Eigentum der Stadt Köln
115 V HSt. Weißhausstr. 13111 Eigentum der Stadt Köln
116 V HSt. Arnulfstr 13112 Eigentum der Stadt Köln
117 V HSt. Sülzburgstr. 13113 Eigentum der Stadt Köln
118 V HSt. Sülzgürtel (Innenstadt) 13211 Eigentum der Stadt Köln
119 V HSt. Klettenbergpark 13221 Eigentum der Stadt Köln
120 Z HSt. Eifelplatz 11509 Eigentum der Stadt Köln
121 Z HSt. Pohligstr. 12011 Eigentum der Stadt Köln
122 Z HSt. Herthastr. 12012 Eigentum der Stadt Köln
123 Z HSt. Gottesweg 12013 Eigentum der Stadt Köln
124 Z HSt. Zollstockgürtel 12015 Eigentum der Stadt Köln
125 Z HSt. Zollstock Südfriedhof 12016 Eigentum der Stadt Köln
Insgesamt 125 Oberirdische Haltestellen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

2278 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 
öffentlich 
4.15 Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) mit der Unterhaltung 
und Instandhaltung der im städtischen Eigentum stehenden oberirdi-
schen Haltestellen bzw. der darauf befindlichen baulichen Anlagen 
2352/2018 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ab dem 
01.01.2019 mit der Unterhaltung und Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instand-
setzung und Verbesserung) der in Anlage 1 aufgeführten oberirdischen Stadtbahn-
Haltestellen – mit Ausnahme von Investitionsmaßnahmen, die zu aktivierungsfähigen 
Vermögensgegenständen führen – nach den Vorgaben der Stadt zu betrauen bzw. 
diese in die beabsichtigte Direktvergabe aufzunehmen und die Zuständigkeitsvertei-
lung nach § 5 des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 entsprechend zu ändern. 
Das Eigentum an den Aufbauten bzw. an den Grundstücken der oberirdischen Halte-
stellen verbleibt bei der Stadt Köln. Soweit die KVB Eigentümerin des Grundstücks 
ist, verbleiben die Aufbauten, sofern nicht bereits anders geregelt, weiterhin im Ei-
gentum der Stadt Köln. 
 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwal-
tung mit der Aufnahme der sich aus der Übertragung der Aufgabe ergebenden wirt-
schaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. 
Ab Januar 2020 wird die Aufgabe Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe.  
 
Die KVB hat sich bei der Erledigung dieser übertragenen Aufgaben an die Maßgaben 
und Standards, die in Anlage 0 definiert sind, verbindlich zu halten. Die Anlage 0 ist 
expliziter Teil des Beschlussgegenstands.

2 
 
Maßgeblich für die beschlossene Aufgabenübertragung ist die Aufstellung in 
ihrer jeweils aktuellen Fassung, so dass in Zukunft in Abhängigkeit von der 
Entwicklung des Stadtbahnnetzes neue Haltestellen hinzukommen oder beste-
hende wegfallen können. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards

4106 Zeichen

Anlage 0 Verbindliche Maßgaben und Standards  
Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung und die beabsichtigte Direktvergabe 
erfolgt unter folgenden für die KVB verbindlichen Maßgaben: 
 
 Die von der KVB für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der in Anlage 1 
aufgeführten oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen zu tätigenden Aufwendungen sind auf 
einen jährlichen Höchstbetrag von insgesamt 500.000 € begrenzt. 
 
 Im Frühjahr eines jeden Jahres sind von der KVB zu initiierende gemeinsame 
Begehungen zur Festlegung der erforderlichen Instandhaltungs- und 
Sanierungsmaßnahmen ab 25.000 € je betroffene Haltestelle für das Folgejahr 
durchzuführen. 
 
 Die KVB legt den Entwurf des Jahresprogramms für das folgende Jahr sowie die 
fortgeschriebene Liste für die größeren planbaren Instandhaltungs- und 
Sanierungsmaßnahmen, welche aus Kostengründen oder aufgrund des 
Investitionscharakters keinen Eingang in das Jahresprogramm gefunden haben, bis 
spätestens 30.09. des laufenden Jahres vor.  
 
Die Unterhaltung und Instandhaltung der Haltestellen umfasst nach § 5 Abs. 1 lit.a des 
Stadtbahnvertrages insbesondere jeweils:  
 
 die Bahnsteige inkl. Möblierung 
 die Zugangsrampen, 
 die Fußgängerüberwege über die Gleise, 
 inklusive aller Geländer sowie  
 die Übergangsbereiche (z.B. Schrammborde) zwischen Haltestelle und Straße, sofern 
diese nicht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung und/oder 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegen. 
 
Die Unterhaltung der Aufzüge und Fahrtreppen, der raumlufttechnischen Anlagen, der 
Brandschutzeinrichtungen, der Lichtsignalanlagen und die Pflege der Grünflächen entlang 
der Gleisanlagen ist nicht Gegenstand dieser Aufgabenübertragung, sondern ist/wird durch 
gesonderte Vereinbarungen geregelt.  
Nicht zur Aufgabenübertragung zählen auch die Reinigung (inklusive Graffitibeseitigung), der 
Winterdienst und die zusätzliche Beleuchtung der Haltestellen und deren Rampen bzw. 
Treppenanlagen und die sich hieraus ergebende Verkehrssicherungspflicht, die bereits nach 
§ 5 Abs. 4 des Stadtbahnvertrages der KVB obliegen.  
 
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgabe „Unterhaltung und Instandhaltung der in Anlage 
1 aufgeführten oberirdischen Haltestellen“ werden der KVB folgende Standards verpflichtend 
aufgegeben:  
 
 Von der KVB sind alle erforderlichen Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der 
Technik durchzuführen, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen sowie die 
Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke zu gewährleisten. 
 
 Zudem sind bei allen oberirdischen Stadtbahn-Haltestellen (Anlage 1) zwingend eine 
jährliche Besichtigung mit Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und eine laufende 
Beobachtung jährlich durchzuführen. Bauwerksprüfungen nach der jeweils gültigen DIN 
1076 sind nicht erforderlich. 
 
Aus rechtlicher Sicht ist auch eine Übertragung der Besichtigungen und laufenden 
Beobachtungen auf die KVB möglich und angezeigt. Die Stadt kommt ihrer

(Rest)Verkehrssicherungspflicht nach, indem sie sich von der Qualifikation der von der 
KVB eingesetzten Prüfer überzeugt, an den jährlichen Begehungen zur Festlegung der 
erforderlichen Maßnahmen für das Folgejahr teilnimmt, sich quartalsweise und jährlich 
Berichte vorlegen lässt und ggf. stichprobenhaft eigene Sichtprüfungen durchführt. 
 
 Die KVB führt die seitens der Stadt Köln geführte und übergebene 
Bestandsdokumentation (Bauwerksakten gemäß DIN 1076) weiter, deren Inhalte sich aus 
Anlage 2 ergeben. Eine Verpflichtung der KVB, zum Zeitpunkt der Übergabe 
unvollständige, nicht der Anlage 2, Seite 1 entsprechende Bestandsunterlagen der Stadt 
Köln zu ergänzen besteht nicht. Die Vollständigkeit der städtischen 
Bestandsdokumentation wird in einem, durch die Stadt Köln zu verfassenden detaillierten 
Übergabeprotokoll dokumentiert. Die KVB legt der Stadt Köln, zu jeder Stadtbahn-
Haltestelle nach Anlage 1 gesondert, vierteljährlich die Berichte über die Besichtigung und 
die laufenden Beobachtungen und jährlich die Berichte über die durchgeführten 
Maßnahmen vor.

Beratungsverlauf (3)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (84)

  • Amsterdamer Straße
  • Nesselrodestraße 1541
  • Sebastianstraße 1541
  • Mollwitzstraße 1531
  • Scheibenstraße 1531
  • Wilhelm-Sollmann-Straße 1561
  • Herforder Straße 1561
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  • Straße 19
  • Eifelwall
  • Neumarkt
  • Weyertal
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2352/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2018
Erstellt
16.07.2018 13:35