2183/2025
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Beschlussfassungen AVR Brüsseler Platz und Pop-Up-Angebot (AN/1040/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 03.07.2025 2183/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.07.2025 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Beschlussfassungen AVR Brüsseler Platz und Pop-Up-Angebot (AN/1040/2025) Mit Anfrage AN/1040/2025 vom 30.06.2025 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln nach dem Sachstand der Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen am Brüsseler Platz (AN/0388/2025) und zur Einrichtung eines „Pop-up-Angebots“ auf der Vogels- anger Straße (AN/0580/2025). Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt. zu AN/0388/2025: 1. Der Lärmpegel auf dem Platz sowie auf den als Außengastronomie ausgewiesenen Flächen soll täglich ab 22:00 Uhr für mindestens ein Jahr im Bereich des Verweilver- bots flächendeckend mithilfe von Smart-City-Lösungen gemessen werden. Antwort der Verwaltung: Um die Wirksamkeit der Maßnahmen am Brüsseler Platz zu überprüfen, hat die Stadt Köln ein Ingenieurbüro beauftragt, ein umfassendes Lärmgutachten zu erstellen. Grundlage des Gut- achtens werden von Fachpersonal begleitete Messungen vor Ort sein. Diese begleiteten Mes- sungen wurden vom Verwaltungsgericht Köln in der Begründung einer Eilentscheidung über eine Klage gegen das Verweilverbot am Brüsseler Platz gefordert. Bereits im Mai dieses Jahres wurden erste begleitete Messungen vorgenommen. Um ein um- fassenderes Bild zu erhalten, werden Mitte Juli weitere Messungen erfolgen, die dann vom Gutachter ausgewertet werden und in einen Gesamtbericht einfließen. Sobald der Bericht vor- liegt, werden die städtischen Gremien und die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die geforderten Dauermessungen technisch umgesetzt wer- den können. Dabei wird auch geprüft, wie aussagekräftig solche Messungen sind und ob sie vor Gericht verwertet werden können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle eines ausgeweiteten Verweilverbots zu- nächst eine Allgemeinverfügung zu implementieren, die den Alkoholkonsum auf nicht gastronomisch genutzten öffentlichen Flächen des Brüsseler Platzes sowie in den un- mittelbar angrenzenden Nebenstraßen untersagt. Antwort der Verwaltung: 2 Mit Wirkung zum 15. Mai 2025 hat die Stadt Köln durch Allgemeinverfügung ein Alkoholkon- sum- und Mitführverbot am Brüsseler Platz, täglich von 22 bis 6 Uhr erlassen. Gleichzeitig wurde die Allgemeinverfügung über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz vom 05.02.2025 außer Kraft gesetzt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in interkommunalen Austausch mit anderen Städten zu treten, um Lösungsansätze für lärmbedingte Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu entwickeln. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht auf allen Ebenen landes- und bundesweit im Austausch mit anderen Städten. Die Problematik wurde zuletzt am 17. Juni 2025 bei der Fachtagung „Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes“ beim Landesumweltministe- rium unter Beteiligung von vielen Großstädten erörtert. Es zeigte sich, dass sämtliche Kom- munen vor ähnlichen Herausforderungen stehen, neue Lösungsansätze, die in Köln noch nicht versucht wurden, konnten jedoch nicht identifiziert werden. zu AN/0580/2025: 1. Die Verwaltung soll ein Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße, ähnlich wie im Sommer 2020, zwischen der Inneren Kanalstraße und der Kreuzung Schmalbein- straße/Ludolf-Camphausen-Straßen an vier aufeinander folgenden Wochenenden ein- richten. Die Straße wird an diesen Wochenenden für den MIV-Durchgangsverkehr ge- sperrt und durch gastronomische Angebote (Verkauf von Speisen und Getränken, z.B. durch Foodtrucks) aufgewertet. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken soll weiterhin möglich sein. Im Nachgang soll ausgewertet werden, wie das Angebot angenommen wurde. Antwort der Verwaltung: Es liegen der Verwaltung bereits mehrere Anträge auf Sondernutzungen für eine Pop-up-Nut- zung auf der Vogelsanger Straße vor. Dadurch ist die Durchführung eines Auswahlverfahren nach öffentlicher Bekanntmachung mit angemessener Frist zwingend notwendig. Eine Geneh- migung wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens Ende August bzw. Anfang September angestrebt. 2. Davon unberührt sollen die am 24.03.2025 beschlossenen Maßnahmen (AN/0388/2025) umgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Lärmpegel auf dem Brüsseler Platz bis zum 30.09.2025 flächendeckend und durchge- hend zu messen. Antwort der Verwaltung: Es wird auf Ziffer 1. zu AN/0388/2025 verwiesen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in städtischen Verbänden wie dem Städtetag für eine Anpassung der bestehenden Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Landesregelungen einzusetzen. Ziel ist es, die Normen an die veränderten Bedürfnisse und Herausforderungen von Ballungsräu- men anzupassen, um einerseits das Ruhebedürfnis der Anwohnenden und andererseits das soziale Leben und die kulturelle Vielfalt zu berücksichtigen. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat bereits mehrfach Initiativen hierzu unternommen, wobei die Entscheidun- gen die auf Landes- und Bundesebene fallen, nur mittelbar von Kommunen beeinflusst wer- den können. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Vogelsanger Straße
- Brüsseler Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 2183/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 01.07.2025 09:40