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0625/2020

Städtischer Umgang mit Social Media Kanälen hier: Beantwortung der Anfrage Ratsgruppe GUT, AN/0077/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.03.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5759 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/13 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2020 
 0625/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 02.03.2020 
 
Städtischer Umgang mit Social Media Kanälen  
hier: Beantwortung der Anfrage Ratsgruppe GUT, AN/0077/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung von Fragen zu dem städtischen Umgang mit Social 
Media Kanälen 
 
Frage 1 
Welche Haltung nimmt die Verwaltung in der kritischen Debatte zur Nutzung von Social Media Kanä-
len ein? 
 
Antwort der Verwaltung 
Als Stadtverwaltung müssen wir unserem Informationsauftrag gerecht werden und moderne sowie 
zielgruppengerechte Kommunikation für die Bürgerinnen und Bürger anbieten, gleichzeitig müssen 
die dafür notwendigen datenschutzrechtlich sicheren Voraussetzungen geschaffen sein. Wir sind da-
her bereits mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt sowie mit dem Deutschen Städtetag im Aus-
tausch und möchten eine Lösung erwirken, die aus unserer Sicht gemeinsam mit anderen behördli-
chen Institutionen erarbeitet werden muss. Auf unsere Initiative hin wird der Städtetag gemeinsam mit 
anderen kommunalen Spitzenverbänden eine Strategie erarbeiten, um Netzwerkbetreiber zu einer 
Lösung der Thematik aufzufordern. Der Städtetag hat sich der Haltung der Stadt Köln, dass Social 
Media als Informationskanal für Bürgerinnen und Bürger weiterhin genutzt werden muss, angeschlos-
sen. 
 
Frage 2 
Gibt es bei der Stadt Köln und im Stadtwerkekonzern schriftlich gefasste Richtli-
nien/Dienstanweisungen wie mit der Nutzung von Social Media Kanälen umzugehen ist? 
 
Antwort der Verwaltung 
Stadt Köln: Für die Verwaltung ist eine aktualisierte Dienstanweisung Presse- und Öffentlichkeitsar-
beit in Ausarbeitung, die diesen Punkt berücksichtigen und an alle Dienststellen, die eigene Social 
Media Kanäle betreiben, gehen wird. 
 
Auch im Stadtwerkekonzern liegen Richtlinien für die Nutzung von Social Media Kanälen vor, die 
einzelnen Tochtergesellschaften haben diese nach den jeweiligen Anforderungen und inhaltlichen 
Besonderheiten erstellt. 
 
Frage 3 
Welche Dienste werden von der Stadt Köln und dem Stadtwerkekonzern aktuell zu welchem Zweck 
genutzt?1 
 
Antwort der Verwaltung

2 
 
Stadt Köln: Twitter, Instagram und Facebook werden für die BürgerInnen-Information genutzt und 
Youtube für das Hosten von Videos, die über stadt-koeln.de eingebunden werden. 
 
Beim Stadtwerkekonzern werden Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, Xing, LinkedIn und Vimeo 
genutzt. Twitter dient hauptsächlich für Kundeninformation und -service, Facebook und Instagram für 
Imagepflege, Kundeninformation und -kommunkation sowie Personalgewinnung. LinkedIn und Xing 
werden für die Personalgewinnung eingesetzt. Youtube und Vimeo als Hosting-Plattform für Videos, 
die auf anderen Kanälen distribuiert werden. 
 
Frage 4 
Wie beurteilt der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln die städtische Nutzung dieser Informations-
kanäle? 
 
Antwort der Verwaltung 
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln ist im laufenden Austausch mit dem Amt für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit und hat bereits darauf hingewiesen, dass die Landesbeauftragte für den Daten-
schutz Nordrhein-Westfalen sowie andere Landesdatenschutzbehörden die Präsenz öffentlicher Stel-
len, wie der Stadt Köln, in sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook kritisch sehen. Hintergrund 
ist, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage oder eines Twitter-Kanals datenschutzrechtlich 
ebenso als verantwortliche Stelle gesehen wird wie der Plattformbetreiber selbst, auch wenn er auf 
die internen Datenverarbeitungsvorgänge bei den Plattformbetreibern wie z.B. Facebook keinen Ein-
fluss hat. Der Umsetzung der diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner entziehen 
sich die Plattformbetreiber derzeit aufgrund ihrer vorhandenen Marktmacht.  
Mit Urteil v. 11.09.19 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass datenschutzrechtliche 
Anordnungen sowohl gegenüber den Betreibern sozialer Netzwerke als auch gegenüber den öffentli-
chen Stellen möglich sind.  
Die Landesdatenschutzbehörden prüfen derzeit noch, ob sie öffentlichen Stellen tatsächlich die Nut-
zung untersagen. Schließlich sind in erster Linie die Betreiber sozialer Medien aufgefordert, ihre 
Dienste datenschutzkonform auszugestalten. Mit Blick auf die v.g. Marktmacht der Betreiber sind 
übergreifende Initiativen auf Bundes- bzw. EU-Ebene notwendig, um diese zu einer Verhaltensände-
rung zu bewegen.  
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln empfiehlt bei allen datenschutzrechtlichen Bedenken vor 
dem Hintergrund der Notwendigkeit, wirksame Öffentlichkeitsarbeit seitens der Stadt Köln leisten zu 
können daher, die aktuelle Entwicklung im Blick zu behalten, um kurzfristig auf verbindliche Hinweise 
oder Anordnungen der Landesdatenschutzbehörden reagieren zu können bzw. beanstandungsfreie 
und datenschutzkonforme Verträge mit den Betreibern der Plattform abzuschließen. 
 
Frage 5 
Ist die Stadt Köln/Stadtwerkekonzern von der Einstellung des Newsletter-Versands durch WhatsApp 
betroffen?2 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Stadt Köln ist davon nicht betroffen. Keins der Unternehmen des Stadtwerke Konzerns nutzt die-
sen Kanal für den Versand von Newslettern. Ausnahme KVB: Der Versand von Newslettern sowie 
aktuellen Stellenanzeigen erfolgte über Whatsapp bis zum 30.11.2019. Alle KVB-Whatsapp-
Abonnenten wurden über die Einstellung des Dienstes informiert; alle entsprechenden Kundendaten 
wurden am 1. Dezember 2019 gelöscht. 
 
 
Quellen/Hinweise:  
1) Siehe auch Dezember -2019-Ausgabe der Kölner stadtrevue 
2) Siehe auch IT-Fachmagazin t3n vom 7.12.2019 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

02.03.2020 Hauptausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0625/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.03.2020
Erstellt
21.02.2020 12:42