4282/2016
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld; städtebaul. Planungskonzept; Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Ke Vorlagen-Nummer 4282/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3 (Anlage 2). 3. verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Hintergrund Das Heliosgelände ist eine knapp vier Hektar große, teils überbaute und genutzte, teils brach liegen- de Fläche im Zentrum von Ehrenfeld. Neben der Grund- und Gesamtschule Helios soll dort eine le- bendige Mischung aus Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel realisiert werden. Im Jahr 2012 wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern das Leitbild "Belebtes Stadtquartier für alle" und der "Kodex" für die weitere Gestaltung des Gebietes erarbeitet. Im Herbst 2013 wurde ein kooperati- ves Gutachterverfahren durchgeführt, welches das Büro Ortner & Ortner Baukunst aus Köln in Zu- sammenarbeit mit FSWLA Landschaftsarchitekten, Düsseldorf, gewonnen hat. Aufgrund der Empfeh- lungen der Jury wurde das Planungskonzept von Ortner & Ortner überarbeitet und den zuständigen Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Jahr 2015 vorgelegt. Für die Grund- und Gesamtschule Helios wurde im Juni 2015 ein Architekturwettbewerb entschieden, dessen Ergeb- nis in die städtebauliche Planung mit eingeflossen ist. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 01.10.2015 folgenden Beschluss zum städtebaulichen Konzept gefasst: "Geänderter Beschluss: (gem. interfraktionellem Änderungsantrag) Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird auf der Grundlage des Beschlusses der BV 4 Eh- renfeld vom 24.08.2015 wie folgt geändert: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Gutach- terverfahren überarbeitete städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln- Ehrenfeld– zur Kenntnis und beschließt folgende Veränderungen: - Es ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichend breite Fortführung der Radwegeführung vom Grünen Weg auf das Heliosgelände möglich ist. - Die Zuwegung des Heliosgeländes am Ehrenfeldgürtel soll möglichst nah an der Kreuzung Ven- loer Straße/Ehrenfeldgürtel erfolgen. Die in der Überarbeitung vorgenommene südliche Verlage- rung der Zufahrt und deren Verengung (Anlage 3, S. 8) werden abgelehnt. - Eine öffentliche Durchfahrt des Heliosgeländes für den motorisierten Individualverkehr (Anla- ge 3, A.11) wird abgelehnt. - Die Planung von drei separaten Tiefgaragen mit jeweils getrennten Zu- und Abfahrten für die Bausteine Schule, Wohnen und Kultur (Anlage 3, S. 11) wird abgelehnt. Die Tiefgaragenplätze für unterschiedliche Nutzungen sollen in einer oder zwei gemeinsamen Tiefgaragen errichtet werden. Dadurch besteht weiter die Möglichkeit, den Umbau der Heliosstraße im Sinne einer Shared-Space-Zone weiter zu planen. Des Weiteren soll geprüft werden, inwieweit die Tiefgara- ge(n) als Veedelsgarage(n) geplant werden können. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern die Stellplätze der Schule den Stellplatzbedarf für den Kulturbaustein mitabdecken können. Das Ver- kehrsgutachten soll berücksichtigt werden. - Die Anzahl der Kiss & Ride-Stellplätze (Anlage 3, S. 11) soll aufgrund der hervorragenden ÖPNV- und Radverkehrsanbindung der Schule auf das erforderliche Minimum reduziert werden. Dabei sind die besonderen Anforderungen des inklusiven Konzepts zu berücksichtigen und die Vorgaben zur Einrichtung von speziellen Halteplätzen für Behinderte sollen beachtet werden. - Eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten soll geplant und nachgewiesen wer- den. Für die Wohnbebauung sollen diese vorzugsweise in der Tiefgarage untergebracht werden. 3 - Wie unter den Zielen und Vorgaben des in der Bürgerbeteiligung verabschiedeten Kodexes (Anlage 3, S. 2) festgelegt, soll es keine Ausweitung der bestehenden Handelsflächen geben, die dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept widerspricht. Dies ist im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen. 2. Den Anregungen der BI Helios folgend beschließt der Stadtentwicklungsausschuss des Wei- teren: - Entlang des Ehrenfeldgürtels ist, wie im Siegerentwurf vorgesehen, ein großzügiger Bür- gersteig mit angemessenem Gehweg und Radweg zu berücksichtigen. - Die Anordnung der Heliosbar soll überprüft werden. - Die Heliosstraße soll als Shared Space ausgebildet werden. - Die Planung ist so zu optimieren, dass vor der Rheinlandhalle (Richtung Ehrenfeldgürtel) eine Platzgestaltung mit möglichst viel Grün und hoher Aufenthaltsqualität entsteht. 3. Die Überarbeitung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vor der Durchfüh-rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion." Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes Im Anschluss an den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.10.2015 hat das Pla- nungsbüro Ortner & Ortner mehrere Planungsvarianten erarbeitet. Im März und Juni 2016 wurden zwei Workshops mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bezirksvertretung Ehrenfeld, der Verwal- tung, des Eigentümers, der Planungsbüros, des Verkehrsgutachters und der Bürgerinitiative Helios durchgeführt. In den Workshops wurden die im Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aufge- führten Punkte und die Planungen von Ortner & Ortner intensiv diskutiert. Durch den Ehrenfelder Bezirksbürgermeister wurde am 27.10.2016 ein öffentlicher Informationsabend veranstaltet, bei dem drei Planungsvarianten vorgestellt wurden. Alle drei Varianten unterscheiden sich vor allem durch die Gestaltung der Bebauung am Ehrenfeldgürtel und die Lage des Zugangs vom Ehrenfeldgürtel aus. Bei Variante 1 handelt es sich um die bereits 2015 vorgelegte Planung. Bei Variante 2 ist die Öffnung zum Heliosgelände so weit wie möglich an den Kreuzungsbereich Venloer Straße/Gürtel verschoben worden. Variante 3 stellt hinsichtlich des Zugangs zum Heliosgelände eine "Zwischenvariante" dar. Sowohl bei den beiden Workshops als auch bei der öffentlichen Informationsveranstaltung hat sich die Variante 3 als städtebauliche Vorzugsvariante herauskristallisiert. Es wird daher empfohlen, auf Grundlage der Variante 3 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) durchzuführen. In den Workshops und in der Info-Veranstaltung wurden hauptsächlich folgende Kritikpunkte geäu- ßert: Querschnittgestaltung Vogelsanger Straße, Anlieferung auf dem Heliosgelände, Oberirdische Pkw-Stellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Radverkehr am Ehrenfeldgürtel, Einzelhandel im Baublock Ehrenfeldgürtel. Die geäußerten Kritikpunkte decken sich teilweise mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsaus- schusses vom 01.10.2015. Im Folgenden wird erläutert, wie der Beschluss des Stadtentwicklungs- ausschusses in die Planung (Variante 3) eingearbeitet wurde (Beschlussfassung im Wortlaut unter- strichen hervorgehoben): 4 1. Radwegeführung Grüner Weg – Heliosgelände (Wortlaut: Es ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichend breite Fortführung der Radwegefüh- rung vom Grünen Weg auf das Heliosgelände möglich ist.) - Der Raddurchgangsverkehr, der nicht das Ziel Heliosgelände hat, soll sicher und schnell um das Plangebiet auf ausgewiesenen Schutz- und Radwegen herumgeführt werden. Die Lichtsig- nalanlagen bieten sichere Querungsmöglichkeiten. - Radfahren soll auf dem gesamten Heliosgelände (mit Ausnahme des Schulhofes zu Schulzei- ten) möglich sein. An der Vogelsanger Straße sind für Fahrradfahrer Schutzstreifen vorgesehen. - Der Eingang des Heliosgeländes von der Vogelsanger Straße aus liegt nicht in direkter Fortfüh- rung des Grünen Weges, sondern ist etwas nach Osten versetzt. Daher muss der Radverkehr aus dem Grünen Weg, der Nutzungen auf dem Heliosgelände zum Ziel hat, die Vogelsanger Straße an der Ampel überqueren und dann den Gehweg für circa 35 m in entgegengesetzter Richtung benutzen. - Ob die Radfahrer auf dem Gehweg gegenläufig fahren können oder das Fahrrad geschoben werden muss, hängt von der Querschnittsgestaltung der Vogelsanger Straße ab. Eine Reduzie- rung auf drei Fahrspuren in dem Bereich scheint grundsätzlich möglich. Die verkehrlichen Kon- sequenzen werden derzeit detailliert geprüft. Bei einer Reduzierung auf drei Fahrspuren weist der Gehweg dann auf der Schulseite zwischen Übergang Grüner Weg und Durchgang eine Breite von circa 5,50 m bis 8,00 m auf. - Der Gehweg auf der Seite der Heliosschulen ist an der engsten Stelle punktuell 3,00 m breit (nördlich Einmündungsbereich Grüner Weg) und ansonsten durchgängig breiter. - Die Fahrradabstellplätze für die Gesamtschule sollen größtenteils in der Tiefgarage unterge- bracht werden, die für die Grundschule oberirdisch. - Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule, die vom Grünen Weg kommend zur Schule fah- ren, sollen die Radabstellplätze in der Tiefgarage der Schule nutzen. Dies führt zu einer Entzer- rung von Radfahrern und Fußgängern insbesondere zu Stoßzeiten bei Schulbeginn. Die Tiefga- ragenzufahrt befindet sich an der Vogelsanger Straße westlich der Einmündung Grüner Weg. An der Vogelsanger Straße sind Schutzstreifen für Radfahrer geplant, so dass die Schülerinnen und Schüler vom Grünen Weg kommend den Schutzstreifen nutzen. Von der Tiefgarage zum Grünen Weg ist der Gehweg auf Schulseite 4,80 m breit, so dass die Radfahrer zwischen Tief- garagenausfahrt und signalisiertem Überweg zum Grünen Weg den Gehweg nutzen können. Die konkrete Ausführung wird geprüft. Die genaue Führung des Radwegeverkehrs ist der Anlage 6 zu entnehmen. 2. Zuwegung Heliosgelände vom Ehrenfeldgürtel (Wortlaut: Die Zuwegung des Heliosgeländes am Ehrenfeldgürtel soll möglichst nah an der Kreuzung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel erfolgen; die in der Überarbeitung vorgenommene südliche Verlagerung der Zufahrt und deren Verengung werden abgelehnt.) - Der Bahnsteig der Linie 13 der Haltestelle Venloer Straße/Gürtel soll in den kommenden Jahren aus Gründen der Barrierefreiheit angehoben werden. Durch die dabei entstehenden Rampen wird sich die Lage der Querungsstellen der Haltestelle voraussichtlich um circa 5 m bis 10 m nach Süden verschieben. Aus städtebaulicher Sicht wird es als sinnvoll angesehen, wenn der Zugang zum Gebiet möglichst deckungsgleich mit der neuen Querungsstelle zur Linie 13 liegt. Die direkte Führung von der Haltestelle auf das Gelände hat aus Sicht der Verwaltung Priorität, da die Hauptfußgängerströme zukünftig von der Haltestelle in Richtung Schule erfolgen werden. - Aus diesem Grund wird die Variante 3 favorisiert, da der zukünftige Überweg sich etwa auf Hö- he des Zugangs zur Rheinlandhalle befinden wird. - Es entstehen bei Variante 3 klar definierte Räume am Ehrenfeldgürtel und um die Rheinlandhalle. Um den Eingang in das Heliosgelände vom Kreuzungsbereich Venloer Straße/Gürtel zu akzentuie- 5 ren, soll das Erdgeschoss der Neubebauung zwischen Venloer Straße und Zugang um circa 2 m und dann schräg in das Heliosgelände hinein zurückspringen. So wird der Eingang in Richtung Rheinlandhalle in der Erdgeschosszone großzügig ausgebildet, und es entsteht in diesem Bereich ein ausreichend breiter Gehweg. 3. Öffentliche Durchfahrt (Wortlaut: Eine öffentliche Durchfahrt des Heliosgeländes für den motorisierten Individualver- kehr wird abgelehnt.) - Eine öffentliche Durchfahrt für den allgemeinen MIV ist nicht vorgesehen. - Im 2012 erstellten Kodex wird unter Punkt B7.2 ausgeführt, dass das "Heliosgelände [...] weit- gehend autofrei bleiben" soll. Der Pkw-Verkehr soll daher soweit wie möglich aus dem Helios- gelände herausgehalten werden. Oberirdische Stellplätze: - Auf der nördlichen Seite der Rheinlandhalle sollen circa 45 oberirdische Stellplätze bestehen bleiben. Diese Stellplätze werden an dieser Stelle für unschädlich angesehen. Die 45 Stellplät- ze nördlich der Rheinlandhalle stellen nur einen Bruchteil der für das Gelände notwendigen Stellplätze dar. Alle restlichen erforderlichen Stellplätze sollen zukünftig in Tiefgaragen unterge- bracht werden. Um alle erforderlichen Stellplätze unterirdisch unterzubringen, muss, abgesehen vom Schulhof und der Bestandsbebauung, ein Großteil des Heliosgeländes bis zu zweige- schossig unterbaut werden. - Eine versenkbare Pollerreihe zwischen Rheinlandhalle und den neuen Gebäuden zum Ehren- feldgürtel soll sicherstellen, dass kein Autoverkehr um die Rheinlandhalle herumfahren bezie- hungsweise zum Ehrenfeldgürtel fahren kann. - Es besteht eine kleine private Tiefgarage im rückwärtigen Bereich der Venloer Straße 383. Die- se Tiefgaragenzufahrt muss auch weiterhin für die Nutzer anfahrbar sein. Hierzu besteht eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht nördlich der Rheinlandhalle von der Heliosstraße aus zu- gunsten der Anlieger. Ebenso ist das Wegerecht für die jeweiligen Anlieger im Grundbuch als Grunddienstbarkeit gesichert. Anlieferung (siehe Anlage 5): - Die Anlieferung der bestehenden Nutzungen muss weiterhin teilweise über das Heliosgelände abgewickelt werden und kann nicht komplett in den öffentlichen Straßenraum verlagert werden. - Folgende Anlieferungen für die bestehenden Nutzungen müssen auch weiterhin gewährleistet werden: Der Fahrrad- und Möbelladen in der Rheinlandhalle wird derzeit acht- bis elfmal pro Woche mit einem großen Lkw sowie einem Transporter (acht- bis dreizehnmal pro Woche) beliefert. Die Anlieferung erfolgt von der südwestlichen Seite der Rheinlandhalle, da sich dort der Zu- gang zu den Lagerräumen befindet. Dies ist in den bestehenden Mietverträgen des Eigen- tümers so festgeschrieben. Derzeit drehen die Lkw südlich der Rheinlandhalle auf der freien Fläche. Dies wird jedoch zukünftig nicht mehr möglich sein, da sich dort der Schulhof befin- det. Aus diesem Grund ist für eine Belieferung eine Umfahrung der Rheinlandhalle notwen- dig. Um Konflikte mit der angrenzenden Schulnutzung auszuschließen, soll eine gestalteri- sche Abgrenzung des Schulgrundstücks erfolgen, wodurch die Kanten des Schulgrundstücks klar definiert und gekennzeichnet sind. Eine Einzäunung des Schulgrundstücks ist nicht ge- wünscht. In Absprache zwischen der Verwaltung, der Schulleitung und dem Eigentümer wurde vereinbart, dass keine Anlieferung zu Schulbeginn zwischen 7.45 Uhr und 8.30 Uhr stattfinden wird. Weitere anlieferfreie Zeiten werden von der Schulleitung nicht gefordert. Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen eine Umfahrung der Halle die sicherste Lösung, so dass neben den schutzbedürftigen Schülerinnen und Schülern möglichst wenige Rangierprozesse durch Lkw erfolgen. Bei anstehenden Neuver- handlungen der Mietverträge für die Rheinlandhalle hat der Eigentümer zugesagt, sich zu bemühen, eine Neuorganisation der Anlieferung der Rheinlandhalle zu erreichen. 6 Zum Fitnessstudio kommt alle vierzehn Tage ein kleiner Lkw sowie maximal einmal am Tag ein Transporter. Die Geschäfte in den Bestandsgebäuden an der Venloer Straße werden mit einem klei- nen Lkw ein- bis zweimal täglich beliefert. Die Anlieferung erfolgt rückwärtig über das Helios- gelände. Diese Fahrzeuge fahren derzeit dann weiter zum Ehrenfeldgürtel. Zukünftig soll ein Wenden auf der Fläche vor der Rheinlandhalle erfolgen und keine Durchfahrt zum Ehren- feldgürtel. - Die geplanten Nutzungen auf dem Heliosgelände erfordern ebenfalls eine Anlieferung: Die Mensa der Grund- und Gesamtschule wird mit einem Transporter ein- bis zweimal am Tag beliefert. Dies soll über die Schulhofseite (südwestlich der Rheinlandhalle) erfolgen. Eine Anlieferung mit einem Transporter über die Tiefgarage ist nicht möglich. Die Tiefgarage soll eine lichte Höhe von 2 m aufweisen, was für Transporter nicht geeignet ist. Ansonsten müsste die Tiefgarage erhöht werden, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Für einen möglichen Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel müsste die notwendige Anlieferung über den Platz vor der Rheinlandhalle erfolgen. Läden im südlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel können über eine Ladezone am Ehrenfeld- gürtel angeliefert werden. 4. Tiefgaragen (Wortlaut: Die Planung von drei separaten Tiefgaragen mit jeweils getrennten Zu- und Abfahr- ten für die Bausteine Schule, Wohnen und Kultur wird abgelehnt. Die Tiefgaragenplätze für un- terschiedliche Nutzungen sollen in einer oder zwei gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. dadurch besteht weiter die Möglichkeit, den Umbau der Heliosstraße im Sinne einer Shared- Space-Zone weiter zu planen. Des Weiteren soll geprüft werden, inwieweit die Tiefgarage(n) als Veedelsgarage(n) geplant werden können. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit die Stell- plätze der Schule den Stellplatzbedarf für den Kulturbaustein mitabdecken können. Das Ver- kehrsgutachten soll berücksichtigt werden.) - Es sind drei Tiefgaragen geplant. - Die Schule muss die erforderlichen 39 Stellplätze in einer eigenen Tiefgarage nachweisen. - Zusätzlich braucht der Kulturbaustein eine Tiefgarage, dessen Größe abhängig von der Nut- zung sein wird. Eine Verbindung beider Garagen wurde geprüft und ist unter anderem wegen der Lage der Dreifach-Sporthalle im Untergeschoss nicht realisierbar. Eine Verbindung kann ansonsten nur durch eine lange unterirdische Fahrgasse und somit eine Unterbauung des Schulplatzes erfolgen. Dies würde die beabsichtigte Freiraumplanung einschränken und Mehr- kosten verursachen. - Eine Verbindung beider Tiefgaragen würde auch zu keiner Reduzierung von Tiefgaragenzufahr- ten führen. Eine gemeinsame Tiefgarage Schule und Kultur kann nur über die Heliosstraße er- schlossen werden, da eine gemeinsame Zufahrt an der Vogelsanger Straße aufgrund der Mehrbelastung nicht abgewickelt werden kann. Eine alleinige Zufahrt über die Heliosstraße wird von der Verwaltung abgelehnt. Dies würde zu Abhängigkeiten zwischen dem Kulturbaustein und der Schule führen. Derzeit ist noch nicht klar, wann der Bau des Kulturbausteins beabsich- tigt ist. - Des Weiteren soll nicht der gesamte Pkw-Verkehr der Schule über die Heliosstraße abgewickelt werden. Aus dem Grund wären auch bei einer Verbindung der beiden Tiefgaragen zwei Zufahr- ten notwendig. - Eine Doppelnutzung von Stellplätzen in der Schultiefgarage für den Kulturbaustein ist nicht möglich, da in den Sporthallen bis 22.00 Uhr abends Vereinsnutzung stattfinden wird. - Eine weitere Tiefgarage ist unter der Bebauung am Ehrenfeldgürtel vorgesehen. Auch hier ist eine Verbindung zur Schul-Tiefgarage nicht möglich, da das Grundstück des "Burger King", der noch einen Pachtvertrag bis 2032 besitzt, dazwischen liegt. - Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze für die bestehenden und die geplanten Nut- zungen soll gemäß dem Kodex überwiegend unterirdisch erfolgen. Die Unterbringung der er- forderlichen Stellplätze nach dem bestehenden Stellplatzschlüssel (30 % ÖPNV-Bonus) erfor- 7 dert voraussichtlich zweigeschossige Tiefgaragen am Ehrenfeldgürtel und am Kulturbaustein. Zusätzliche "freie" Stellplätze, die im Sinne einer "Veedelsgarage" genutzt werden können, werden daher nicht entstehen. Im weiteren Verfahren soll ein Mobilitätsgutachten erstellt wer- den, um die Möglichkeiten von Stellplatzreduzierungen über den ÖPNV-Bonus hinaus, zu un- tersuchen. Der Eigentümer hat jedoch gegenüber der Verwaltung deutlich gemacht, dass er auf seinem Grundstück nur seine erforderlichen Stellplätze unterbringen wird. 5. Kiss & Ride-Stellplätze (Wortlaut: Die Anzahl der Kiss & Ride-Stellplätze soll aufgrund der hervorragenden ÖPNV- und Radwegeanbindung der Schule auf das erforderliche Minimum reduziert werden. Dabei sind die besonderen Anforderungen des inklusiven Konzeptes zu berücksichtigen und die Vorgaben zur Einrichtung von speziellen Halteplätzen für Behinderte sollen beachtet werden) - Es sind insgesamt zehn Kiss & Ride-Stellplätze vorgesehen, was bereits im Vorfeld des Archi- tekturwettbewerbes für die Heliosschulen festgelegt wurde. Sechs an der Vogelsanger Straße für stadtauswärts, vier auf der Heliosstraße für die stadteinwärts fahrenden Personen. - Bei den zehn Kiss & Ride-Stellplätze handelt es sich um ein Minimalangebot. Die Anzahl wurde vom Verkehrsgutachter ermittelt und durch die Verwaltung bestätigt anhand der Abschätzung des Verkehrsaufkommens und unter Berücksichtigung der guten ÖPNV-Anbindung. Die Kiss & Ride-Stellplätze sind im Nahbereich der Schule angeordnet, so dass die Schülerinnen und Schüler schnell und gefahrlos, ohne eine Straße überqueren zu müssen, zum Schuleingang kommen. - Spezielle Halteplätze für Kinder mit Behinderungen werden nicht vorgesehen, sondern es ste- hen ebenfalls die Kiss & Ride-Stellplätze zur Verfügung. Es ist nicht vorgesehen, das Bringen und Holen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in der Tiefgarage abzuwickeln. Da der Transport von Kindern mit Behinderungen oftmals in höheren Kleinbussen erfolgt, müss- te ansonsten die Tiefgarage erhöht werden, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde. 6. Fahrradabstellmöglichkeiten (Wortlaut: Eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten soll geplant und nachge- wiesen werden. Für die Wohnbebauungen sollen diese vorzugsweise in der Tiefgarage unter- gebracht werden.) - Für die Grund- und Gesamtschule werden insgesamt 180 Fahrradstellplätze erstellt, davon 120 in der Tiefgarage und 60 oberirdisch. Dies sind 50 % mehr als die für die Schulen ermittelten er- forderlichen Fahrradstellplätze. Die Fahrradabstellplätze für die Gesamtschule sollen größten- teils in der Tiefgarage untergebracht werden, die für die Grundschule oberirdisch. - Für die anderen Nutzungen stehen die konkreten Standorte für Fahrradabstellanlagen noch nicht fest. Die genaue Anzahl und Lage wird in den anschließenden Baugenehmigungsverfah- ren geklärt. 7. Handelsflächen (Wortlaut: Wie unter den Zielen und Vorgaben des in der Bürgerbeteiligung verabschiedeten Kodexes festgelegt, soll es keine Ausweitung der bestehenden Handelsflächen geben, die dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept widersprechen.) - Die Zentrenabgrenzung für das Bezirkszentrum Ehrenfeld (Venloer Straße) verläuft an der süd- westlichen Fassade der Rheinlandhalle bis zum Ehrenfeldgürtel. Daher ergibt sich gemäß dem vom Rat beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Möglichkeit, im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel eine größere zusammenhängende Einzelhandelsfläche (circa 1 370 m² BGF) zu realisieren. - Als Bezirkszentrum im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes steht der zentrale Ver- sorgungsbereich Venloer Straße an zweiter Stelle der gesamtstädtischen Zentrenhierarchie. Die Versorgungsbedeutung gilt für den gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld mit über 100 000 Einwoh- nern. Eine Festschreibung der Verkaufsfläche auf den heutigen Bestand auf dem Heliosgelände ist mit den Steuerungs- und Ansiedlungsregeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nicht zu begründen. Ziel der Zentrenentwicklung ist eine Stärkung und Wahrung der potenziellen 8 Entwicklungsmöglichkeit des Bezirkszentrums insbesondere entlang der Hauptachse Venloer Straße, untergeordnet auch entlang des Ehrenfeldgürtels bis zur Grenze des zentralen Versor- gungsbereichs. - Zudem sollte aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit bestehen, in den Erdgeschossen entlang des Ehrenfeldgürtels kleinteilige Fachgeschäfte anzusiedeln, um eine belebte Erdgeschosszone zu schaffen. Urbanität und Belebung entstehen unter anderem durch Handel. Kleinteilige Fach- geschäfte sind auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs möglich. Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang des Gürtels wird nicht befürwortet. 8. Gehweg Ehrenfeldgürtel (Wortlaut: Entlang des Ehrenfeldgürtels ist, wie im Siegerentwurf vorgesehen, ein großzügiger Bürgersteig mit angemessenen Gehweg und Radweg zu berücksichtigen.) - Im Gegensatz zum städtebaulichen Konzept von 2015 (Variante 1), wurde bei Varianten 2 und 3 die Gebäudefront am Ehrenfeldgürtel zwischen Vogelsanger Straße und Zuwegung auf die Gebäudefront der Schule zurückgenommen, so dass ein komfortabler Geh- und Radweg von insgesamt 9 m Breite mit eventuellen Baumpflanzungen entsteht. - Aus städtebaulichen Gründen sollte bei der Anschlussbebauung die Gebäudekante des Be- standsgebäudes Venloer Straße 377 aufgenommen werden. Es ist nicht wünschenswert, die neue Bebauung zurückzusetzen und damit langfristig einen Teil der Brandwand sichtbar zu las- sen. - Um trotzdem eine ausreichende Geh- und Radwegbreite zu ermöglichen, soll im Erdgeschoss die Neubebauung um 2 m zurückspringen. - Vor dem Bestandsgebäude Venloer Straße 377 weist der Bürgersteig im Bestand eine Breite von etwa 4,50 auf (inklusive Radweg). Bei der anschließenden Neubebauung, die dann im Erdgeschoss zurückspringt, wird dann eine Gehwegbreite von circa 6 m möglich (inklusive Radweg). - Auf dem Bürgersteig zwischen Kreuzung Venloer Straße/Gürtel und dem Zugang zum Helios- gelände wird es aber aus Sicherheitsgründen keine Öffnung für Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung geben. 9. Anordnung Heliosbar (Wortlaut: Die Anordnung der Heliosbar soll überprüft werden.) - Für die Anordnung der Heliosbar wurde analog zu der historischen Bebauung in Variante 3 eine städtebaulich positive Lösung gefunden. Die Bar soll nun als Solitär parallel zum Helioshaus in der Kubatur der historischen Bebauung entstehen. 10. Heliosstraße als Shared Space (Wortlaut: Die Heliosstraße soll als Shared Space ausgebildet werden.) - Die Heliosstraße soll in Anlehnung an Shared Space ausgebaut werden. - Trotz einer im Verkehrsgutachten von Dr. Brenner Ingenieure prognostizierten Verkehrszunah- me auf der Heliosstraße kann ein Ausbau in Anlehnung an Shared Space erfolgen. 11. Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle (Wortlaut: Die Planung ist so zu optimieren, dass vor der Rheinlandhalle - Richtung Ehrenfeld- gürtel - eine Platzgestaltung mit möglichst viel Grün und hoher Aufenthaltsqualität entsteht.) - Der Schulhof und der Platz vor der Rheinlandhalle sind von der Nutzung her unterschiedlich. Die unterschiedlichen Charaktere sollen sich auch in der Gestaltung wiederfinden. - Der Schulhof präsentiert sich durch die vorgesehenen Baumpflanzungen als "grüner Raum". Der Platz vor der Rheinlandhalle ist ein Stadtplatz und sollte daher eher steinern ausgebildet werden. Dies ermöglicht eine multifunktionale Nutzung des Platzes. 9 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 18.04.2016 zu einer Kindertagesstätte auf dem Heliosgelände Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 18.04.2016 folgenden Beschluss als Prüfauftrag an die Ver- waltung beschlossen: "Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf dem Heliosgelände eine Kita eingerichtet werden kann, um eine Bildungslandschaft Helios in Ergänzung der inklusiven Universitätsschu- le zu entwickeln." Zu diesem Prüfauftrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung: Beim Fachamt wurden die Bedarfe und die notwendigen Grundstücksgrößen inklusive Außenspielflä- chen für eine Kindertagesstätte abgefragt. Es wurde Bedarf für eine sechsgruppige Kindertagesstätte signalisiert. Die erforderlichen Grundstücksgrößen (inklusive Außenspielflächen, zweigeschossige Bauweise) liegen zwischen circa 1 600 m² für eine viergruppige und circa 2 200 m² für eine sechs- gruppige Kindertagesstätte. Bei der Standortsuche wurden nur Grundstücksteile mit einbezogen, die in absehbarer Zeit zur Verfü- gung stehen. Langfristig nicht zur Verfügung stehende Grundstücke wie zum Beispiel das "Burger King"-Grundstück wurden nicht in die Flächensuche mit einbezogen. Auf dem Grundstück für die Grund- und Gesamtschule stehen ebenfalls keine Flächen für eine Kindertagesstätte mehr zur Verfü- gung. Nach den dargestellten Kriterien wurden drei Standortmöglichkeiten auf dem Heliosgelände identifi- ziert (siehe Anlage 7): Baublock am Ehrenfeldgürtel nördlich des Zugangs, Baublock am Ehrenfeldgürtel südlich des Zugangs, Baublock Heliosstraße (Kulturbaustein). Die beiden möglichen Standorte am Ehrenfeldgürtel würden jedoch dazu führen, dass das beabsich- tigte städtebauliche Bild nicht mehr umsetzbar sein würde. Der dritte mögliche Standort an der He- liosstraße würde dazu führen, dass der Kulturbaustein nur noch in sehr reduzierter Form realisiert werden könnte. Aus den vorgenannten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung keine Kindertagesstätte auf dem He- liosgelände untergebracht werden. Anlagen 1 Übersichtsplan 2 Planung Ortner & Ortner, Varianten 1 - 3 3 Erläuterungstext 4 Übersicht Flächenangaben BGF nach Nutzungen 5 Übersicht Anlieferung bei Variante 3 6 Führung Radverkehr (Durchgangsverkehr, Ziel- und Quellverkehr) 7 Prüfung Standortmöglichkeiten Kindertagesstätte
Anlage 8 - Auszug StEA 11.05.17
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Anlage 8 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 23148 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.05.2017 öffentlich 5.5 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung 4282/2016 RM Jahn wiederholt ihre Aussage zu Beginn der Sitzung, die Vorlage heute ohne Votum in die reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld verweisen zu wollen. RM Frenzel ist mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden, möchte die Vorlage an- schließend aber auch noch im Stadtentwicklungsausschuss behandeln. Die Vorlage sei als Tischvorlage in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht worden und er benötige mehr Vorlauf. Zudem bittet er um Prüfung, ob der Platz vor der Rheinland- halle, welcher als Stadtplatz geplant sei, mit mehr Grün ausgestattet werden könne. Auch bittet er die Verwaltung um nähere Erläuterungen zur Verkehrsführung und zum Stellplatzbedarf. Beigeordneter Höing weist darauf hin, dass es zunächst einmal darum gehe, das Projekt auf den Weg zu bringen. Details würden im weiteren Verfahren geprüft. RM Weisenstein zeigt zwar Verständnis für die Äußerung des Herrn Höing, findet es aber dennoch richtig, die Bezirksvertretung am Verfahren zu beteiligen. RM De Bellis-Olinger erklärt sich unter der Voraussetzung, dass auf Wiedervorlage- verzichtet werde, ebenfalls einverstanden, die Vorlage in die Sitzung der Bezirksver- tretung zu verweisen. Auch SE Zimmermann unterstreicht die Wichtigkeit, die Bezirksvertretung zu dieser Thematik zu hören. Er selbst sehe die Umfahrung der Rheinlandhalle kritisch. Nach kurzer weiterer Diskussion stellt Vorsitzender Kienitz die so ergänzte Vorlage mit Wiedervorlageverzicht zur Abstimmung: Ergänzter Beschluss: (Verweisung in die BV 4 mit Wiedervorlageverzicht) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3 (Anlage 2). 3. verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld un- eingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Anlage 5 (Übersicht Anlieferung bei Variante 3)
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FSWLA FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH LAHeliosgelände - Köln Ehrenfeld Variante 3 - Vorzugsvariante - Anlieferung Anlage 5 ohne Maßstab
Anlage 1 (Übersichtsplan)
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[38 staat Köln | Stadtplanungsamt Anlage 1 Heliosgelände in Köln - Ehrenfeld \ pp = %% Q % % % Maßstab 1:5 000 50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 6 (Führung Radverkehr -Durchgangsverkehr, Ziel- und Quellverkehr-)
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Heliosgelände Erschließungssituation Führung des Radverkehrs Quell- und Zielverkehr des Plangebietes Anlage 6 Heliosgelände Erschließungssituation Führung des Radverkehrs Durchgangsverkehr: sicher und schnell um das Plangebiet
Anlage 7 (Prüfung Standortmöglichkeiten Kindertagesstätte)
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Anlage 7 Prüfung Standortmöglichkeiten Kindertagesstätte Ohne Maßstab N
Anlage 2 (Planung Ortner & Ortner, Varianten 1 - 3)
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FSWLA FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH LAHeliosgelände - Köln Ehrenfeld Variante 1 Rheinlandhalle Schule Schulhof Durchgang Fussgängerübergang Parken Durchgang Platz am Heliosturm Kulturplatz Heliosbar Anlage 2 FSWLA FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH LAHeliosgelände - Köln Ehrenfeld Variante 2 Rheinlandhalle Schule Schulhof Durchgang Parken Durchgang Platz an derRheinlandhalle Heliosbar Fussgängerübergang Platz am Heliosturm Kulturplatz VARIANTE 3 - VORZUGSVARIANTE RHEINLANDHALLE SCHULHOF HELIOSBAR PLATZ AM HELIOSTURM KULTURPLATZ DURCHGANG SCHULE PLATZ AN DER RHEINLANDHALLE FUßGÄNGERÜBERGANG
Anlage 4 (Übersicht Flächenangaben BGF nach Nutzungen)
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Anlage 4 Übersicht Flächenangaben (BGF) nach Nutzungen Baublöcke Ehrenfeldgürtel
Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)
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A N L A G E 0 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage 4282/2016 hier: Begründung der Dringlichkeit Für die Realisierung der Grund- und Gesamtschule auf dem Heliosgelände muss mit einem Be- bauungsplan das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden. Daher soll die frühzeitige Öffent- lichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren noch vor der Sommerpause beziehungsweise kurz nach den Sommerferien durchgeführt werden. Deswegen ist eine Beratung in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Ehrenfeld notwendig.
Anlage 3 (Erläuterungstext)
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/ 2 A N L A G E 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld 1. Ausgangslage und Planungsanlass Das Heliosgelände ist eine circa 4 ha große, zum Teil brachliegende Fläche im Zentrum von Köln- Ehrenfeld. Die künftige Nutzung des Geländes ist wegen dessen Größe, seiner Lage im Stadtteil und inmitten von heterogenen, sich im Umbruch befindlichen Nachbarschaften von großer Bedeu- tung für die weitere Entwicklung des Stadtteils. Ein von der Stadt in den 1980er Jahren aufgestellter Bebauungsplan für ein Bezirksrathaus und ergänzende Nutzungen musste aufgehoben werden, da er sich wegen umfangreicher Altlasten nicht realisieren ließ. Auf Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld fasste der Stadtentwicklungsausschuss am 26.01.2006 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Planungsziel, Büro-, Einzelhandels- und Wohnbauflächen festzusetzen. Die Unternehmensgruppe PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG kaufte 2008 das Gelände von einer Privateigentümerin. Die Pläne der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG sahen vor, auf dem Helios- gelände ein Einkaufszentrum zu errichten. Im September 2010 stellte der derzeitige Eigentümer seine Pläne zur Errichtung einer Shopping-Mall mit circa 20 000 m² Verkaufsfläche öffentlich vor. Die Planungen waren in der Stadtteilgesellschaft in hohem Maße umstritten. Die Diskussionen führten unter anderem zur Gründung der "Bürgerinitiative Helios". Auf Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschloss der Stadtentwicklungsausschuss im No- vember 2010, die Durchführung einer moderierten Beteiligung der Öffentlichkeit, um die Ziele und Inhalte der Bauleitplanung zu definieren. Einen neuen Impuls erhielt das Verfahren im Herbst 2011, als das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Bedarf für eine Schule auf dem Heliosgelände anmeldete. In Kooperation mit der Uni- versität zu Köln soll dort ein Gebäude für eine öffentliche (städtische) Grundschule und eine öffent- liche (städtische) Gesamtschule entstehen. Gleichzeitig sind die Schulen Ausbildungsort für die Lehramtsausbildung, im Sinne einer universitären Praxisschule. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport schlug als möglichen Standort das Heliosgelände vor und brachte dies als Input in das anstehende Beteiligungsverfahren ein. 2. Bisheriges Verfahren 2.1 Moderationsverfahren "Helios Forum" Unter dem Titel "Helios Forum" fand von Dezember 2011 bis Juni 2012 das Bürgerbeteiligungsver- fahren statt. In Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde ein Leitbild sowie ein Kodex für die zukünftige Entwicklung des Heliosareals erstellt und diskutiert. Im Diskussionsprozess kristallisierten sich die im Leitbild formulierten Vorstellungen von der Zu- kunft des Heliosgeländes als Konsens heraus. Die mehrheitlich getragenen Ziele und Vorgaben wurden in einem Kodex von sieben Punkten zu- sammengefasst. Der Kodex soll der zukünftigen Gestaltung und Nutzung des Heliosgeländes zu- grunde liegen. - 2 - / 3 Im Folgenden werden das Leitbild und die Oberpunkte des Kodex dargestellt. A Leitbild "Belebtes Stadtquartier für Alle" A 1 Ehrenfeld wird als lebendiger und vielfältiger Stadtteil für alle Menschen wahrgenom- men - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft sowie Möglichkeiten und Vorlieben der Lebensgestaltung. Die gemischte Sozialstruktur in Ehrenfeld soll erhalten werden. Einer Verdrängung einzelner Bevölkerungsgruppen soll entgegen gewirkt werden. A 2 Bei der Entwicklung des Heliosgeländes gilt es, die Potenziale des Grundstücks einzu- setzen, um den Stadtteil und die Lebensqualität in Ehrenfeld nachhaltig zu stärken. Insbesondere sollen die bestehenden kulturellen Akteure und Institutionen integriert, erhalten und ausgebaut werden. A 3 Auf dem Heliosgelände soll ein belebtes Stadtquartier mit öffentlichen Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, das sich allen Bürgerinnen und Bürgern öffnet. Ziel ist es, eine vielfältige und ausgewogene Nutzung aus Bildung, Kultur, Kreativwirt- schaft, Wohnen und Handel zu schaffen. A 4 Der industriell geprägte Charakter des Areals soll aufgegriffen werden, um die Identität des Geländes weiterzuentwickeln. A 5 Die Entwicklung des Heliosgeländes soll nach den Kriterien der Inklusion und der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) behutsam erfolgen. A 6 Für den weiteren Planungs- und Entwicklungsprozess sind geeignete Verfahren zu finden, die eine partizipative und maßgebliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. B Ziele und Vorgaben - Kodex B 1 Kein Einkaufszentrum und keine Ausweitung der Handelsflächen B 2 Durchwegung mit Plätzen und Grünflächen B 3 "Kulturmeile Helios" entlang der Heliosstraße B 4 Bildung als Impuls (IUS) B 5 Wohnen belebt B 6 Historische Gebäude als Wahrzeichen B 7 Innovatives Verkehrskonzept – "Shared Space" 2.2 Städtebauliches Gutachterverfahren Auf Grundlage der im Moderationsverfahren erarbeiteten Leitlinien und Ziele wurde von August bis November 2013 ein kooperatives Gutachterverfahren durchgeführt, um eine städtebauliche Pla- nung für das Areal zu entwickeln. Zur Teilnahme waren insgesamt drei Planungsbüros beauftragt. Die Jury, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik, des Eigentümers, Fachexpertinnen und Experten sowie weiteren Sachverständigen (unter anderem Mitglieder Len- kungsgruppe HELIOS FORUM, Stadtkonservator etc.) zusammensetzte, sprach sich für den Ent- wurf von Ortner & Ortner Baukunst aus Köln als Grundlage für die weiteren Planungen auf dem Heliosgelände aus. Folgende Empfehlungen wurden für die Weiterbearbeitung formuliert: Der öffentliche Raum sollte hinsichtlich seiner Proportionen, seiner Gestaltung und seiner Funktion überarbeitet werden. Die Integration der schulischen Freiflächen in das Gesamt- konzept ist zu beachten. Die Geschosshöhe entlang des Ehrenfeldgürtels kann um ein Vollgeschoss erhöht werden. - 3 - / 4 Der ergänzende Bauteil südwestlich des Helioshauses steht auf einem Grundstücksteil, das derzeit nicht verfügbar ist, so dass die geforderte Ausnutzung auf einem anderen Grund- stücksteil untergebracht werden soll. Der Kulturbaustein an der Heliosstraße muss auf die Belange der vorgesehenen Nutzer an- gepasst werden Aufgrund der Empfehlungen der Jury wurde das Planungskonzept von Ortner & Ortner überarbei- tet und den zuständigen Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Jahr 2015 vorgelegt. Für die Grund- und Gesamtschule Helios wurde im Juni 2015 ein Architekturwett- bewerb entschieden, dessen Ergebnis in die städtebauliche Planung mit eingeflossen ist. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 1.10.2015 umfangreiche Änderungen zur vorgelegten Planung beschlossen. Im Anschluss hat das Planungsbüro Ortner&Ortner mehrere Planungsvarianten erarbeitet. Im März und Juni 2016 wurden zwei Workshops mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bezirks- vertretung Ehrenfeld, der Verwaltung, des Eigentümers, der Planungsbüros, des Verkehrsgutach- ters und der Bürgerinitiative Helios durchgeführt. In den Workshops wurden die im Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aufgeführten Punkte und die Planungen von Ortner&Ortner inten- siv diskutiert. Durch den Ehrenfelder Bezirksbürgermeister wurde am 27.10.2016 ein öffentlicher Informations- abend veranstaltet, bei dem drei Planungsvarianten vorgestellt wurden. Sowohl bei den beiden Workshops als auch bei der öffentlichen Informationsveranstaltung hat sich die Variante 3 als städtebauliche Vorzugsvariante herauskristallisiert. Die Variante 3 soll daher als Grundlage für die weitere Bauleitplanung zur Umsetzung der Entwicklungsziele für das Heliosge- lände die dienen. 3. Ziele Mit dem Bebauungsplanverfahren werden folgende Ziele verfolgt: Entwicklung eines urbanen, belebten, gemischt genutzten Stadtquartiers im Zentrum von Köln-Ehrenfeld. Einbindung einer Grund- und Gesamtschule in das städtebauliche Konzept. Schaffung dringend benötigter, innerstädtischer Wohnbauflächen als elementarer Bestandteil eines belebten Stadtquartiers Bereitstellung von Flächen für kulturelle Nutzungen, insbesondere unter Einbindung der schon heute aktiven Akteure und Institutionen auf dem Areal Entwicklung und Sicherung von Flächen für Einzelhandel sowie für kleinteilige Gewerbe- und Büronutzungen in Ergänzung zum angrenzenden Bezirkszentrum von Köln-Ehrenfeld Einbindung der stadtbildprägenden, industriell geprägten Baudenkmäler (Rheinlandhalle mit Leuchtturm und Helioshaus) Schaffung eines durch vielfältige Wegebeziehungen und Platzräume geprägten Quartiers mit enger Verknüpfung an die umliegenden Stadträume 4. Beschreibung des Plangebiets 4.1 Lage des Plangebietes Das Planungsgebiet ist ca. 40.000 m² groß und liegt zwischen der Vogelsanger Straße, der He- liosstraße, der Venloer Straße und dem Ehrenfeldgürtel. Das Areal befindet an der Schnittstelle der großflächigen historischen Gewerbe- und Industriean- siedlung im Kölner Nordwesten zu den innenstadtnahen Wohnsiedlungsbereichen des Stadtteils Ehrenfeld. - 4 - / 5 Im Südwesten grenzt der heute sehr heterogen strukturierte Bereich im Umfeld des Grünen Wegs und der Lichtstraße an. Eine Mischung aus kleinteiligen Gewerbeformen sowie neu entstehende Wohnquartiere auf ehemals industriell genutzten Flächen zeugen von einem anhaltenden Struk- turwandel. Nordwestlich wird das Plangebiet durch den Bahndamm in Hochlage der Strecke Köln–Aachen begrenzt. Daran angrenzend erstreckt sich entlang der Venloer Straße das Bezirkszentrum von Köln-Ehrenfeld samt zentralen öffentlichen Einrichtungen sowie einem breiten Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebot. Hier bündeln sich auch sämtliche Verkehrsträger des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs. Nach Westen hin bildet der 4-spurig und mit separatem Gleisbett der Stadtbahn ausgebaute Eh- renfeldgürtel eine städtebauliche Zäsur hin zu den innenstadtnäheren Wohnsiedlungsbereichen. 4.2 Historische Entwicklung Seinen Namen verdankt das Areal der Firma "Helios AG", die 1882 gegründet wurde und Beleuch- tungstechnik, Generatoren und Straßenbahnausrüstungen herstellte. Doch schon im Jahr 1905 meldete die Helios AG Konkurs an. Nach der Liquidation wurde das Fabrikgelände von der "Cölner Industrie-Werke GmbH" übernommen, die es an verschiedene Firmen vermietete. Ab 1928 wurde die Rheinlandhalle, die ehemalige Montagehalle, zur Veranstaltungshalle für Sportereignisse umgebaut, unter anderem fanden Radrennen (Sechstagerennen) und Boxkämpfe statt. 1957 er- öffnete in der Rheinlandhalle der erste Supermarkt Kölns namens „Eklöh“. In den weiteren Jahren entwickelte sich das Heliosgelände zu einem Standort für Einzelhandel, Kleingewerbe, Werkstät- ten und Ateliers. Die Vielfalt der Nutzungen hat sich bis heute bewahrt. Einzelhandel ist zwar die derzeitige Hauptnutzung auf dem Gelände, seit einigen Jahren hat sich in den Bestandsgebäuden aber auch eine Kunst-, Kultur- und Kreativszene entwickelt. 4.3 Bebauungs- und Nutzungsstruktur auf dem Gelände Das Heliosgelände ist nahezu zu 100 % versiegelt. Die Nutzungs- und Bebauungsstruktur ist sehr heterogen. Bis auf die Blockrandbebauung entlang der Venloer Straße ist das Areal vor allem durch Gewerbe- und ehemalige Industriehallen sowie Verwaltungsgebäude verschiedener Epo- chen geprägt. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind erhaltenswert die Rheinlandhalle sowie das Helioshaus. Ein Großteil der Flächen wird gewerblich bzw. durch Einzelhandel sowie durch kultu- relle Einrichtungen genutzt. In der Rheinlandhalle befinden sich heute zwei großflächige Möbelläden, ein Fahrradmarkt und ein Fitnessstudio. Die derzeitigen Nutzer der Rheinlandhalle verfügen über langfristige Mietverträge bis Februar 2023 bzw. April 2027. Daneben haben das Zentrum für Alte Musik und mehrere Ateli- ers ihren Standort auf dem Areal. Entlang der Venloer Straße befindet sich eine 4- bis 6-ge- schossige Blockrandbebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern, in deren Erdgeschosszone überwiegend Einzelhandel vorhanden ist. Im Gebäude Venloer Straße 379-381 existiert im Erdge- schoss eine Passage für Fußgänger zwischen Venloer Straße und Vorplatz Rheinlandhalle, die auch zukünftig erhalten bleiben und als Anknüpfungspunkt für eine Durchwegung dienen soll. Im ehemaligen Verwaltungsgebäude Helioshaus haben mehrere Arztpraxen ihren Standort. Entlang der Heliosstraße und Vogelsanger Straße haben sich in den – meist eingeschossigen - Bestands- gebäuden vorwiegend kulturelle und kreative Nutzungen (u.a. Orchester Concerto Köln, Musikclub Underground) sowie kleinere Werkstätten, Ateliers und Handwerksbetriebe (Schreinerei, Kfz- Werkstatt) angesiedelt. Aufgrund ausgelaufener Mietverträge sind Nutzungsänderungen möglich, bzw. teilweise wurden Bauten schon leergezogen. Für den Abbruch mehrerer Aufbauten liegen genehmigte Abbruchanträge vor. Einige Gebäude wurden bereits abgebrochen (z. B. Gebäude ehemalig Parma Delikatessen). Am Ehrenfeldgürtel befindet sich ein zweigeschossiges Gebäude einer Fast-Food-Kette, deren Betreiber noch über einen langfristigen Mietvertrag bis 2032 verfügt. Das Restaurant besitzt eine Drive-In-Umfahrung, die vom Ehrenfeldgürtel aus angefahren wird; Parkplätze liegen im hinteren Grundstücksbereich. - 5 - / 6 4.4 Freiflächen- und Grünstruktur An der Heliosstraße, Venloer Straße und dem Ehrenfeldgürtel befinden sich straßenbegleitende Bäume. Im Inneren des Quartiers gibt es Baumbepflanzungen zwischen den Parkplätzen um die Rheinlandhalle. Neben dem Helioshaus befindet sich ein in jedem Fall erhaltenswerter, großkroni- ger Baum. Darüber hinaus weist das Grundstück keinen erheblichen Grünbestand auf. 4.5 Denkmäler An die historische Nutzung erinnern einige Bestandsgebäude wie die Rheinlandhalle mit dem Leuchtturm (Heliossturm) und das Helioshaus. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Die Rheinlandhalle ist die ehemalige Maschinenhalle der Firma Helios AG mit angebautem Verwal- tungstrakt und dem Leuchtturm. Der Heliosturm wurde zu Werbezwecken errichtet. 1928 wurde die Rheinlandhalle von einer Industrie- in eine Veranstaltungshalle umgebaut. Dabei erhielt die Rheinlandhalle erstmals eine gestaltete Südfront mit einem kubischen Vorbau und einer zeitge- nössischen Fassade der 1920er Jahre sowie einem vorgelagerten, säulenumstandenen Atrium, dem sogenannten Ehrenhof. Im Rahmen von mehreren Umbauten der Rheinlandhalle wurden der kubische Vorbau und der Ehrenhof entfernt. In den 1990er Jahren entstand die auch heute noch vorhandene Glasfassade zum Ehrenfeldgürtel. Für die eingeschossigen Anbauten an der süd- westlichen Seite der Rheinlandhalle liegen der Stadt Köln Abbruchanträge vor bzw. wurden bereits Abbruchgenehmigungen erteilt. Ebenfalls unter Denkmalschutz stehen einige Mauersegmente aus Feldbrandstein zwischen Heliosturm und Venloer Straße als Teil einer erhaltenswerten Einfriedung des ehemaligen Betriebsgeländes. 4.6 Erschließung 4.6.1 Regionalverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Heliosgelände ist optimal an alle Verkehrsträger des öffentlichen Personenverkehrs ange- schlossen. Der unmittelbar nordöstlich angrenzende Bahnhof Ehrenfeld bietet Anschluss an den S-Bahn- und Regionalverkehr. Entlang der Venloer Straße, Haltestelle Venloer Straße/Gürtel (un- terirdisch), verkehren die Stadtbahnlinien 3 und 4 im 10 Minuten Takt und binden das Gelände direkt an die Innenstadt sowie stadtauswärts Richtung Bocklemünd Mengenich an. Eine weitere Anbindung besteht direkt auf Höhe des Heliosareals entlang des Gürtels über die Stadtbahnlinie 13 Richtung Nippes/Holweide bzw. Sülz. Die Stadtbahnhaltestelle der Linie 13 soll in den kom- menden Jahren angehoben und umgebaut werden. Durch die dabei entstehenden Rampen wird sich die Lage der Querungsstellen der Haltestelle voraussichtlich um ca. 5-10 m nach Süden ver- schieben. Eine konkrete Planung seitens des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau liegt noch nicht vor. Zudem verkehren an der Haltestelle Venloer Straße/Gürtel die Buslinien 141 (Chlodwigplatz - Nippes), 142 (Weiden - Vogelsang) und 143 (Lövenich - Bocklemünd). 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr Das Heliosgelände liegt zentral an der Kreuzung der Verkehrsachsen Ehrenfeldgürtel und Venloer Straße. Es wird weiterhin durch die Heliosstraße im Norden und die Vogelsanger Straße im Wes- ten erschlossen. Die Venloer Straße ist eine der großen Kölner Radialstraßen und verbindet das Heliosgelände mit der Innenstadt sowie stadtauswärts mit der A 1. Über den Ehrenfeldgürtel ist die A 57 erreichbar, womit die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz gegeben ist. 4.6.3 Stellplätze und Tiefgarage Im Umfeld der Rheinlandhalle wird heute ein beachtlicher Teil der Flächen für oberirdische Stell- plätze in Anspruch genommen und teilweise auch privat bewirtschaftet. Unter der Bebauung Ven- loer Straße befindet sich eine kleine Tiefgarage, deren Zufahrt über den rückwärtigen Grund- stücksteil erfolgt. Diese Zufahrt ist zu erhalten und in der Planung als Bestand anzunehmen. Ebenso zu berücksichtigen sind per Baulast gesicherte oberirdische Stellplätze für Anlieger und Kunden einiger Mieter in der Venloer Straße. - 6 - / 7 4.6.4 Fuß- und Radverkehr Von den umgrenzenden Straßen des Plangebiets bieten die Venloer Straße und der Ehrenfeldgür- tel getrennte Geh- und Radwege an. Da die Radwege auf der Venloer Straße nicht mehr dem heu- tigen Standard entsprechen, hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 06.12.2010 die Verwaltung mit der Planung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Venloer Straße im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und der Äußeren Kanalstraße beauftragt. Die neue Planung für die Vogelsanger Straße sieht separate Radwege und Schutzstreifen vor. Durch das Gelände selber besteht derzeit nur entlang der nordöstlichen Seite der Rheinlandhalle eine durchgängige Fußwegeverbindung zwischen Heliosstraße und Ehrenfeldgürtel. Zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße besteht zurzeit keine Durchwegungsmöglichkeit. 4.6.5 Anlieferungsverkehr/Wegerechte Die Anlieferung für die Nutzungen der Rheinlandhalle erfolgt vorwiegend von der Heliosstraße aus entlang der südwestlichen Seite der Rheinlandhalle. Die rückseitige Anlieferung des Einzelhandels an der Venloer Straße erfolgt teilweise ebenfalls von der Heliosstraße aus und wird durch ein We- gerecht (Baulast) gesichert. 5. Übergeordnete Planungen, vorhandenes Planungsrecht, sonstige Restriktionen 5.1 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Heliosgelände als gemischte Baufläche dargestellt. Auch im Flä- chennutzungsplan ist die Schlüsselstellung des Heliosgeländes für die Entwicklung Ehrenfelds ablesbar. Es befindet sich als "Bindeglied" zwischen dem bestehenden Zentrum an der Venloer Straße (im Flächennutzungsplan Besonderes Wohngebiet WB) und den altindustriellen Gebieten, die als gewerbliche und industrielle Flächen (GE / GI) dargestellt sind. 5.2 Bebauungsplan/Fluchtlinienpläne Für das Heliosgelände existiert kein Bebauungsplan. Es besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 mit dem Planungsziel, Büro-, Einzelhandels- und Wohnbauflächen zu schaffen. Die Entwicklung eines Schulstandortes wird im bestehenden Auf- stellungsbeschluss planungsrechtlich noch nicht berücksichtigt. 6. Städtebauliches Konzept 6.1 Planungskonzept Grundlage der vorliegenden städtebaulichen Konzepte bilden die Ergebnisse aus der Öffentlich- keitsbeteiligung "Helios Forum" sowie dem kooperativen Gutachterverfahren und der anschließen- den mehrfachen Überarbeitung durch das Planungsbüro Ortner&Ortner Baukunst in Zusammen- arbeit mit FSWLA Landschaftsarchitekten. Für die Grund- und Gesamtschule Helios wurde im Juni 2015 ein Architekturwettbewerb entschieden, dessen Ergebnis in die städtebauliche Planung mit eingeflossen ist. Es liegen drei Varianten vor. Alle drei Varianten unterscheiden sich vor allem durch die Gestaltung der Bebauung am Ehrenfeldgürtel und die Lage des Zugangs vom Ehrenfeldgürtel aus. Variante 3 wird als Vorzugsvariante angesehen und soll die Grundlage für den Bebauungsplan werden. Bei Variante 1 handelt es sich um die bereits 2015 vorgelegte Planung. Hier sind die Baukörper entlang des Ehrenfeldgürtels in Anlehnung an den Charakter einer Blockrandbebauung positioniert und bilden eine klare, weniger perforierte Raumkante aus. Die Höhe der Bebauung am Ehrenfeld- gürtel beträgt sechs Geschosse. Die viergeschossige, rückwärtige Bebauung bildet ebenfalls eine - 7 - / 8 klare Raumkante ins Innere des Quartiers aus, sodass Plätze und Wege deutlich definiert werden und einen Raum mit urbanem Charakter entstehen lassen. Die Heliosbar ist angebaut an das Helioshaus vorgesehen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Variante mit Beschluss vom 1.10.2015 abgelehnt und einen umfangreichen Änderungskatalog beschlossen. Bei Variante 2 ist die Öffnung zum Heliosgelände so weit wie möglich an den Kreuzungsbereich Venloer Straße/Gürtel verschoben worden. Die Gebäudefront am Ehrenfeldgürtel wurde auf die Gebäudefront der Schule zurückgenommen, so dass am Ehrenfeldgürtel ein komfortabler Geh- und Radweg von insgesamt 9 m Breite mit evtl. Baumpflanzungen entsteht. Auf der nördlichen Seite der Zuwegung am Ehrenfeldgürtel wurde die Gebäudekante des bestehenden Gebäudes Venloer Straße 377 aufgenommen. Die Bebauung am Ehrenfeldgürtel soll sechs Geschosse (ca. 21 m Gebäudehöhe) haben. Die Ge- bäudehöhe staffelt sich dann in den Blockinnenbereich von fünf auf vier Geschosse ab. Der Kulturbaustein an der Heliosstraße wurde in den Überarbeitungen seit dem Gutachterverfah- ren von der Kubatur und der Höhe her nicht verändert. Die Heliosbar steht nun als Solitär parallel zum Helioshaus und greift die Kubatur einer früheren Bebauung auf. Variante 3 stellt hinsichtlich des Zugangs zum Heliosgelände eine „Zwischenvariante“ dar. Es ent- stehen am Ehrenfeldgürtel klar definierte und proportionierte Baublöcke am Ehrenfeldgürtel sowie klare städtebauliche Platzräume. Um den Eingang in das Heliosgelände vom Kreuzungsbereich Venloer Straße/Gürtel zu akzentuieren, soll das Erdgeschoss in diesem Bereich zuerst im Bereich des Gehweges und dann schräg in das Gelände rein, zurückspringen. So wird der Eingang in Richtung Rheinlandhalle in der Erdgeschosszone großzügig ausgebildet. Vor der Rheinlandhalle entsteht ein multifunktional nutzbarer Platz. Weiterhin liegt der Zugang in das Gelände voraus- sichtlich etwa auf Höhe des zukünftigen Übergangs zur neuen Haltestelle der Linie 13. Die Ge- bäudehöhen sind gleich wie bei Variante 2: am Ehrenfeldgürtel sechs Geschosse, welche sich in Richtung Blockinnenbereich von fünf auf vier Geschosse verringern. Die viergeschossige, rückwär- tige Bebauung bildet ebenfalls eine klare Raumkante ins Innere des Quartiers aus, sodass Plätze und Wege deutlich definiert werden und einen Raum mit urbanem Charakter entstehen lassen. Rheinlandhalle, Heliosturm und Heliosgebäude sollen als prominente Gebäude deutlich wahr- nehmbar werden. Die Durchwegung zu Fuß und mit dem Fahrrad ist auf dem gesamten Heliosgelände möglich. Auf dem Heliosgelände entstehen durch die städtebauliche Konfiguration mehrere Platzsituatio- nen. Wichtigster Punkt ist der zentrale öffentliche Platz an der Schule, der gleichzeitig Schulhof sein wird. Hier soll das Thema „Baumschule“ mit verschiedenen Bäumen das prägende Element sein. Der Platz vor der Rheinlandhalle soll als urbaner Platz gestaltet werden ohne Baumpflanzun- gen. Der Baumbestand auf der nordöstlichen Seite der Rheinlandhalle soll erhalten werden, eben- so die dort bestehenden Stellplätze. Der Platz am Helioshaus soll „aufgeräumt“ werden, die histo- rische Mauerstruktur soll in Teilen erhalten bleiben. 6.2 Nutzungsbausteine Rheinlandhalle Die derzeitigen Hauptmieter (Möbelmarkt, Fahrradhandel, Sportstudio) verfügen über langfristige Mietverträge, sodass zu diesem Zeitpunkt kein grundlegend neues Nutzungskonzept entwickelt wird. Der Abbruch der Baukörper entlang der Rheinlandhalle auf der Seite zu den Heliosschulen ermöglicht ein Sanierung der denkmalgeschützten Substanz und damit auch eine attraktive Fas- sadengestaltung als Platzkante zum zentralen Quartiersplatz (Schulhof) hin. Es ist beabsichtigt diese Seite der Rheinlandhalle durch die Ansiedlung von Nutzungen wie zum Beispiel Gastrono- mie, Handwerk oder Ateliers zu revitalisieren und eine eingeschossige Aufstockung der Rhein- landhalle, die sich an der vorhandenen Gebäudehöhe orientiert, zu ermöglichen. Dies trägt zu ei- ner Belebung des Platzes bei. - 8 - / 9 Abbildung: Fassade der Rheinlandhalle zum Schulgrundstück hin, Abbruch der neuen Anbauten, Sanierung der historischen Fassade, Bereich für eine mögliche Aufstockung Grundschule und Gesamtschule als universitäre Praxisschule Die Errichtung der beiden Schulen ist Bestandteil der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft mit stark steigenden Schülerzahlen. Die Landesprognose zur Einwohne- rentwicklung beschreibt bis 2040 einen Zuwachs von 22,6 % in den grundschulrelevanten Jahr- gängen für Köln und für die Sekundarstufe I einen Zuwachs von 28%. Die städtische Einwohner- prognose beschreibt ein etwas moderateres Wachstum von „nur“ 14,6 % im Primarbereich und 18,4% in der Sekundarstufe I. Unabhängig von der Größenordnung des Wachstums wird sehr deutlich, dass in Köln so schnell wie möglich weitere zusätzliche Schulplätze geschaffen werden müssen. Daher hat die Grundschule bereits zum 01.08.2015 am Interimsstandort Kaisersescherstraße in Köln Sülz ihren Betrieb aufgenommen. Der Start der Gesamtschule an den Interimsstandorten Overbeckstraße und Borsigstraße zum Schuljahr 2018/19 ist beantragt. Von März bis Juni 2015 fand ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil zur Grund- und Gesamtschule Helios statt. Der Entwurf des Kölner Architekten Johannes Schilling wurde bei der Preisgerichtssitzung Ende Juni 2015 einstimmig zum Sieger gewählt. Die Planung ist bereits in das vorliegende städtebauliche Rahmenkonzept inte- griert. Bestandteil des Hochbauwettbewerbs war auch die Freiraumplanung für die Schulfreiflächen. Der Schulhof für die Sekundarstufe wird - entsprechend den Forderungen aus dem „Helios Forum“ nach einem belebten Quartier - für die Öffentlichkeit zugänglich sein und auch als Quartiersplatz dienen. Die Planung des Schulhofes wird durch Lohaus+Carl GmbH Landschaftsarchitekten +Stadtplaner, die gemeinsam mit Schilling den 1. Preis im Wettbewerb gewonnen haben, erfolgen. Am Ehrenfeldgürtel wird langfristig eine geschlossene Bebauung angestrebt, um zum Straßen- raum hin eine klare Raumkante auszubilden, die durch im Bebauungsplan festzusetzende Bauli- nien und Traufhöhen definiert werden wird. Die Schulbebauung im Eckbereich Vogelsanger Stra- ße/Ehrenfeldgürtel soll städtebaulich betont werden und bis zur Grundstücksgrenze mit Brand- wand zum Nachbargrundstück errichtet werden, sodass mit einer Neubebauung auf dem benach- barten Grundstück (heute: Fastfood-Restaurant) die Lücke geschlossen werden kann. - 9 - / 10 Kulturbaustein Die heute auf dem Areal etablierten kulturellen Nutzungen sollen durch die Ausbildung eines Kul- turschwerpunkts an der Heliosstraße aufgenommen und ausgebaut werden. Im Rahmen eines Kulturbausteines "Kulturmeile Helios" werden ca. 7.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) für Kultur / Büro / Ateliers an der Heliosstraße zur Verfügung gestellt. Innerhalb der vorgegebenen BGF soll unter anderem eine Veranstaltungshalle von ca. 1 000 m² BGF (Außenmaße ca. 25 x 40 m, 10 m Höhe) untergebracht werden sowie die Möglichkeit für Gastronomie. Es ist von Seiten der Eigen- tümerin beabsichtigt, im Kulturbaustein neben der Veranstaltungshalle Proberäume, Büros bzw. Ateliers zu realisieren. Eine genaue Planung für den Kulturbaustein korrespondiert mit der Nutzung und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Aussagen treffen. Bebauung entlang des Ehrenfeldgürtels (Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel) Die Bebauung entlang des Ehrenfeldgürtels wird 6-geschossig, die rückwärtigen Baukörper 4- geschossig ausgebildet. Insgesamt können ca. 19.300 m² BGF realisiert werden, davon ca. 16.000 m² Wohnnutzung. Die Geschosse ab dem 1. OG sind in allen Baukörpern ausschließlich der Wohnnutzung vorbehalten. Durchgehende Gebäuderiegel ermöglichen zu beiden Seiten ge- schützte und begrünte Innenhöfe. Von den 16.000 m² BGF Wohnen sind ca. 10.200 m² BGF auf dem kurzfristig verfügbaren Grund- stücksteil am Ehrenfeldgürtel geplant, ca. 5.800 m² BGF Wohnen sollen langfristig auf dem „Bur- ger King“-Grundstück entstehen. Im Sockelgeschoss des nördlichen Baukörpers am Ehrenfeldgürtel sind ca. 1.370 m² BGF zu- sammenhängende Einzelhandelsflächen geplant. Dies ermöglicht die Bereitstellung größerer, zu- sammenhängender Flächen und stellt einen räumlich-funktionalen Zusammenhang zu den Ge- schäftslagen und zur Blockrandbebauung entlang der Venloer Straße her. Der Baukörper befindet sich innerhalb des durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln definierten Be- zirkszentrums Ehrenfeld. Ausschließlich kleinere Gewerbeeinheiten (auch kleinteilige Einzelhandelsflächen) und Büroflä- chen sollen im Sockelgeschoss der Wohnbebauung am Ehrenfeldgürtel entlang zulässig sein. Helioshaus und Heliosplatz Das denkmalgeschützte Helioshaus wird durch den Abbruch der An- und Garagenbauten auch auf der Seite zum Bahndamm/Heliosstraße her freigestellt. Rheinlandhalle und Heliosturm sowie die Bahnbögen jenseits der Heliosstraße bilden zusammen einen historischen Rahmen für die Gestal- tung des Heliosplatzes als wichtigen Auftakt in das Quartier von der Venloer Straße bzw. dem Bahnhof Ehrenfeld aus. Die Ausbildung eines weiteren Baukörpers als Solitär parallel zum Helios- haus zum Beispiel für Gastronomie sollte durch die Konkretisierung einer Platzgestaltung überprüft werden. 6.3 Verkehr und Erschließung Die Erschließung des Areals wird über Zugänge von der Venloer Straße, der Heliosstraße, der Vogelsanger Straße und dem Ehrenfeldgürtel aus gesichert. Oberirdische Zufahrtsmöglichkeiten für den MIV gibt es nur von der Heliosstraße und der Venloer Straße aus. Querschnittsgestaltung Vogelsanger Straße Derzeit weist die Vogelsanger Straße zwischen der Einmündung Grüner Weg und dem Ehrenfeld- gürtel vier Fahrspuren auf. Im Zuge der Schulbaumaßnahme soll auch die Vogelsanger Straße umgestaltet werden. Eine Reduzierung auf drei Fahrspuren scheint grundsätzlich möglich, die ver- kehrlichen Konsequenzen werden noch geprüft. Anlieferung Die Anlieferung der bestehenden Nutzungen muss weiterhin teilweise über das Heliosgelände abgewickelt werden müssen und kann nicht komplett in den öffentlichen Straßenraum verlagert werden. - 10 - / 11 Folgende Anlieferungen für die bestehenden Nutzungen müssen auch weiterhin gewährleistet werden: Der Fahrrad- und Möbelladen in der Rheinlandhalle wird derzeit 8- bis 11-mal pro Woche mit einem großen Lkw sowie einem Transporter (8- bis 13-mal pro Woche) beliefert. Die Anlieferung erfolgt von der südwestlichen Seite der Rheinlandhalle, da sich dort der Zugang zu den Lagerräu- men befindet. Dies ist in den bestehenden Mietverträgen des Eigentümers so festgeschrieben. Derzeit drehen die Lkws südlich der Rheinlandhalle auf der freien Fläche. Dies wird jedoch zukünf- tig nicht mehr möglich sein, da sich dort der Schulhof befindet. Aus diesem Grund ist für eine Be- lieferung eine Umfahrung der Rheinlandhalle notwendig. Um Konflikte mit der angrenzenden Schulnutzung auszuschließen, soll eine gestalterische Abgrenzung des Schulgrundstücks erfol- gen, wodurch die Kanten des Schulgrundstücks klar definiert und gekennzeichnet sind. Eine Ein- zäunung des Schulgrundstücks ist nicht gewünscht. Zu Schulbeginn zwischen 7:45 und 8:30 Uhr soll keine Anlieferung erfolgen. Zum Fitnessstudio kommt alle 14 Tage ein kleiner Lkw sowie maximal einmal am Tag ein Trans- porter. Die Geschäfte in den Bestandsgebäuden an der Venloer Straße werden mit einem kleinen Lkw ein- bis zweimal täglich beliefert. Die Anlieferung erfolgt rückwärtig über das Heliosgelände. Diese Fahrzeuge fahren derzeit dann weiter zum Ehrenfeldgürtel. Zukünftig soll ein Wenden auf der Flä- che vor der Rheinlandhalle erfolgen und keine Durchfahrt zum Ehrenfeldgürtel. Die geplanten Nutzungen auf dem Heliosgelände erfordern ebenfalls eine Anlieferung: - Die Mensa der Grund- und Gesamtschule wird mit einem Transporter ein- bis zweimal am Tag beliefert. Dies soll über die Schulhofseite (südwestlich der Rheinlandhalle) erfolgen. - Für einen möglichen Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel müsste die notwendige Anlieferung über den Platz vor der Rheinlandhalle erfolgen. - Läden im südlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel können über eine Ladezone am Ehren- feldgürtel angeliefert werden. Stellplätze Die öffentliche Zufahrt auf das Areal zu den oberirdischen Stellplätzen für Gäste, Kunden und wei- tere Anlieger erfolgt über die Heliosstraße bzw. die Venloer Straße. Die Zufahrt zu den erforderlichen Tiefgaragen erfolgt über den Ehrenfeldgürtel (Wohnbebauung und Einzelhandel), die Vogelsanger Straße (Grund- und Gesamtschule) und die Heliosstraße (Kul- turbaustein) Die bestehende Zufahrt zur Garage unter der Bebauung an der Venloer Straße muss erhalten bleiben. Die für die Heliosschulen erforderlichen Kiss&Ride-Stellplätze (K+R) sollen für den stadtauswärts- führenden Verkehr in der Vogelsanger Straße mit dem verkehrstechnisch erforderlichen Abstand zum Kreuzungsbereich Gürtel positioniert werden. Weitere K+R-Stellplätze werden stadteinwärts in der Heliosstraße realisiert werden. Von beiden Standorten aus können die Schülerinnen und Schüler schnell und gefahrlos, ohne eine Straße überqueren zu müssen, zum Schuleingang kom- men. Heliosstraße – Anwendung des Shared Space-Gedankens Im Rahmen des "Helios Forums" wurde die Idee formuliert, die Heliosstraße als Shared-Space zu gestalten. Daher soll die Heliosstraße in Anlehnung an Shared Space ausgebaut werden. Auch bei einer evtl. Verkehrszunahme auf der Heliosstraße kann ein Ausbau in Anlehnung an Shared Space erfolgen. - 11 - / 12 Öffentliche Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer Das Heliosgelände wird sich nach allen Seiten hin zu den angrenzenden Quartieren öffnen. Insbe- sondere Fußgängern und Radfahrern wird das Areal in Zukunft eine hohe Aufenthaltsqualität und Durchlässigkeit bieten und ein Durchqueren in alle Richtungen gewährleisten. 7. Inhalte des Bebauungsplanes 7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Die Realisierung einer Grund- und einer Gesamtschule erfordert die Festsetzung einer Gemeinbe- darfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule". Für die übrigen Flächen ist beabsichtigt, ein Mischgebiet sowie für den Bereich, in dem großflächiger Einzelhandel ermöglicht werden soll, ein Kerngebiet, festzusetzen. Die Planung und Umsetzung der verschiedenen Bausteine (Rheinland- halle, Kulturbaustein, Wohnen, Einzelhandel) sowie ein angemessener Umgang mit dem Bestand entlang der Venloer Straße machen in Hinblick auf die geplante Nutzungsverteilung auf dem Areal eine Gliederung des Mischgebietes bzw. des Kerngebietes erforderlich. Im Rahmen des Verfahrens werden weitere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung getroffen werden. 7.2 Erschließung Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Ehrenfeldgürtel, die Vogelsanger Straße, die Heliosstraße und die Venloer Straße. Die innere Erschließung des Areals, das heißt eine Durchwegung für Fußgänger, Radfahrer sowie Anlieferverkehr wird durch die Belastung entsprechender Flächen mit Geh-, Fahr und Leitungs- rechten gewährleistet werden. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens erfolgt eine detaillierte Untersuchung und Ausarbeitung der verkehrlichen Belange. 8. Umweltbericht Für das Bebauungsplanverfahren Heliosgelände wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wer- den in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Vorbehaltlich des Scopings lassen sich zum Plangebiet die folgenden, umweltbezogenen Aussagen treffen: 8.1 Landschaftsplan Der Landschaftsplan sieht für das Plangebiet keine Schutzausweisungen vor und ist damit nicht betroffen. 8.2 Pflanzen Zu den Biotoptypen sind aus der städtischen Biotoptypenkartierung keine Angaben zu entnehmen. Die Vegetation beschränkt sich auf Einzelbäume und Ruderalvegetation. 8.3 Tiere Sollten Gebäude oder Gebäudeteile vorhanden sein, die länger nicht oder nur teilgenutzt sind, sind dort möglicherweise Fledermausquartiere vorhanden. Solche Gebäude sind vor einer Niederle- gung durch ein entsprechendes Fachbüro zu untersuchen. Weitere Brut- oder andere Lebensstät- ten planungsrelevanter Tierarten sind nicht zu erwarten. - 12 - / 13 8.4 Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt ist auf dem Gelände sehr gering und ist somit von zukünftiger Bebauung nicht erheblich betroffen. 8.5 Eingriff/Ausgleich Da das Gebiet nach § 34 BauGB zu bewerten ist, ist davon auszugehen, dass gemäß § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB keine Ausgleichsverpflichtung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung besteht. 8.6 Landschaft/Ortsbild Die Fläche ist zum größeren Teil bebaut. Einige Teilflächen liegen brach bzw. sind mindergenutzt. Die Bebauung weist eine sehr heterogene Struktur auf. Siehe hierzu auch die Punkte 3.3 und 3.4. im städtebaulichen Teil des Erläuterungsberichtes. 8.7 Kulturgüter Die im Norden der Fläche vorhandene Mauer, die entlang der Heliosstraße und parallel zu den Schienen verläuft, soll zum Teil erhalten bleiben. Die Rheinlandhalle mit samt dem Leuchtturm und das Helioshaus, Venloer Straße 389, stehen unter Denkmalschutz und bleiben erhalten. Modifika- tionen dieser Gebäude sind mit dem Stadtkonservator abzustimmen. 8.8 Boden Bezüglich der Bodenarten und deren Schutzwürdigkeit sind aus der Bodenkarte BK 50 von NRW keine Informationen zu entnehmen. Aufgrund der langjährigen Vornutzung und des hohen Versie- gelungsgrades sind keine natürlichen Bodenverhältnisse zu erwarten. Dies wird durch die Bohrpro- file der Altlastenuntersuchung bestätigt. 8.9 Wasser Das Gebiet liegt außerhalb einer Wasserschutzzone. Der Grundwasserspiegel liegt bei hohen Grundwasserständen bei ca. 10 m unter der Geländeoberfläche, bei niedrigen Grundwasserstän- den bei ca. 11 m unter der Geländeoberfläche. Der Umgang mit dem Niederschlagswasser vor- handener und zukünftig zu errichtender Gebäude ist zu prüfen. 8.10 Klima/Luft Das gesamte Areal und auch die umliegenden Bereiche weisen ein Innenstadtklima mit hohem Belastungsgrad auf (hohe sommerliche Überwärmung, keine nächtliche Kaltluftentstehung, ge- genüber dem Freiland stark veränderter Tagesgang von Temperatur und Feuchte). Weiterhin ist der Bereich gemäß "Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung" als Folge des Kli- mawandels der Klasse 1 zuzuordnen. Damit handelt es sich um eine sehr hoch wärmebelastete Siedlungsfläche. Auch die umliegenden Bereiche sind dieser Klasse zuzuordnen. Zur Verminde- rung einer sommerlichen Überwärmung ist ein deutlicher Anteil an Grünflächen mit Baumpflan- zungen im Planungsgebiet vorzusehen. Flach- und flachgeneigte Dächer sollten intensiv begrünt werden. Der Bereich ist bezüglich der Luftgüte der Zone II zuzuordnen, weist also eine mittlere Luftgüte auf. Dabei liegt der Luftgüte-Index bei 1,3 bzw. 1,4. Das gilt auch für die umliegenden Bereiche. Die geplanten Nutzungen sind in diesem Bereich unter lufthygienischen Aspekten grundsätzlich möglich. Aufgrund der hohen Verkehrszahlen auf dem Ehrenfeldgürtel und der ge- planten Gebäuderiegel am Ehrenfeldgürtel ist eine Simulation der verkehrsbedingten Luftschad- stoffe zu empfehlen. 8.11 Lärm Das Heliosgelände ist erheblich und allseitig von Lärmimmissionen durch Straßenverkehr und Schienenverkehr belastet. Grundlage zur Bewertung ist die DIN 18005 für Verkehrslärm die für ein - 13 - Mischgebiet die Orientierungswerte tags von 60 dB(A) und nachts von 50 dB(A) vorgibt. Bezüglich des Straßenverkehrs weisen der Ehrenfeldgürtel und die Venloer Straße die höchsten Werte auf. Tagsüber werden hier Werte zwischen 75 dB(A) und bis über 80 dB(A) und damit Überschreitun- gen von ca. 20 dB(A) erreicht. In der Nacht liegen die Werte dort immer noch über 65 dB(A), so kommt es auch zu Überschreitungen von ca. 20 dB(A). Daneben weist der Verkehrslärm der Vo- gelsanger Straße und der Heliosstraße hohe Werte auf, tagsüber über 65 dB(a) und in der Nacht über 55 dB(A) und somit Überschreitungen von ca. 10 dB(A). Beim Schienenlärm gibt es kaum Unterschiede zwischen Tag und Nacht. Hier liegen die Werte durchgehend über 75 dB(A), da die (Güter-) Züge auch nachts fahren. Tagsüber kommt es hier zu Überschreitungen von ca. 20 dB(A), nachts sogar um über 25 dB(A). Eine Schallschutzmauer entlang des Bahndamms existiert nur im Bereich des Bahnhofs Ehrenfeld, die etwa im Bereich des Heliosturms endet. Die Straßenbahnli- nie 13 sorgt tagsüber für Überschreitungen von ca. 5 dB(A) und nachts von ca. 10 dB(A) im Plan- gebiet. Aufgrund der starken Lärmvorbelastung sind empfindliche Nutzungen wie Wohnen so an- zuordnen, dass ruhige Wohnbereiche entstehen, zu denen Aufenthaltsräume hin orientiert werden können. Auch für andere sensible Nutzungen wie Schule / Universität sind passive Schallschutz- maßnahmen notwendig. Im weiteren Verfahren ist ein Lärmgutachten zu erstellen. 8.12 Altlasten Das städtische Altlastenkataster weist Altlasten mit den Kennziffern 40110 und 40110_001 bzw. 40110_002 auf, entsprechend sind im gesamten Areal Altlasten und Bodenbelastungen vorhan- den, die aus der industriellen und gewerblichen Nutzungshistorie resultieren. Es existieren zwei kontaminierte Teilbereiche mit chlorierten Kohlenwasserstoffen sowie ein in Sanierung befindlicher Nitroaromatenschaden. Bei diesen Belastungsschwerpunkten ist eine Sanierung bereits im Gange bzw. soll demnächst erfolgen. Der Nitroaromatenschaden an der Ecke Vogelsanger Straße/Gürtel wurde bis 2007 saniert. Aufgrund der Sanierungen sind mit Beton verfüllte Bohrpfähle in einer Tie- fe von -3 m bis ca. -9 m (Oberkante Grundwasser) auf einer Fläche von 10x15 m vorhanden. An dieser Stelle können keine unterirdischen baulichen Anlagen untergebracht werden. Fast überall existieren Auffüllungen mit unterschiedlichen Mächtigkeiten, deren Wiederverwertbarkeit zu unter- suchen ist Im Weiteren ist zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen gemäß Bundesboden- schutzgesetz (BBodSchG) notwendig sind, um die geplanten Nutzungen planungsrechtlich zu si- chern. Gegebenenfalls sind das Plangebiet oder Teilbereiche im Bebauungsplan zu kennzeichnen als Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen. 8.13 Gefahrenschutz Belange wie Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko und Hochwassergefahr sind nicht betroffen. Der Umgang mit Starkregenereignissen als Folge des Klimawandels ist im weiteren Verfahren zu prü- fen. 8.14 Zusammenfassung Grundsätzlich ist Umnutzung und Nutzungsintensivierung einer innerstädtischen Fläche zu begrü- ßen und der Inanspruchnahme einer naturnahen Freifläche am Stadtrand vorzuziehen. Folgende Umweltuntersuchungen sind erkennbar notwendig: Artenschutzprüfung Stufe I, Lärmuntersuchung, verkehrsbedingte Luftschadstoffsimulation. Der Umgang mit den Klimawandelfolgen stand in der bisherigen Planung nicht im Vordergrund und sollte daher stärker berücksichtigt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Planung können Er- kenntnisse des EU-geförderten Projektes "grow smarter" zur Energieeinsparung und CO2- Minderung in den Bereichen Mobilität – Energie – Informations- und Kommunikationstechnologie einbezogen werden.
Anlage 10 (Stellungnahme der Verwaltung)
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Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirks- vertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 12.06.2017 Die BV 4 hat in dieser Sitzung empfohlen, die nachstehenden Punkte im städtebaulichen Pla- nungskonzept „Heliosgelände“ zu berücksichtigen. 1. Radwegeführung A Der Rad-Durchgangsverkehr soll nicht um das Gelände herum, sondern sicher über das Ge- lände geführt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Der Punkt wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. B Auf der Vogelsanger Str. sollen ggfs. Schutzstreifen auch für links zum Gürtel abbiegende Radfahrer markiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan setzt nur eine Straßenbegrenzungslinie fest. Schutzstreifen etc. sind nicht Bebauungsplanrelevant, sondern Teil der konkreten Stra- ßenausbauplanung. Der Punkt kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht berück- sichtigt werden. C Radfahrer sollen auf der Vogelsanger Str. aus dem Grünen Weg kommend vor der IUS den Radweg gegenläufig benutzen können. Das Rad zu schieben – wie von der Verwaltung alterna- tiv vorgeschlagen – ist keine Option. Die Vogelsanger Str. soll nur drei Autofahrspuren erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan setzt nur eine Straßenbegrenzungslinie fest. Die Aufteilung der Autofahrspuren sind nicht Bebauungsplanrelevant, sondern Teil der konkreten Straßenausbauplanung. Der Punkt kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht berücksichtigt werden. 2. Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze A Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfallen – spätestens bei ei- ner Nutzungsänderung bzw. einem Mieterwechsel. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bestand befinden sich derzeit 180 Stellplätze, die bereits auf 45 Stellplätze reduziert wurden. Ob darüber hinaus eine weitere Reduzierung der im Bestand vorhandenen Stellplätze möglich ist, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft. B Eine Einzäunung des Schulhofs ist nicht nur „nicht erwünscht“, sondern in jedem Fall zu vermeiden. Stellungnahme der Verwaltung: Nach derzeitigem Planungsstand wird der Schulhof nicht ein- gezäunt. C Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wird weiterhin abgelehnt. Es soll weiterhin für die aktuellen Mieter nach eine anderen Lösung gesucht werden. Nach Mieter- wechsel bzw. mit neuer Nutzung ist eine Umfahrung nicht mehr gestattet. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wurde bereits mit dem Amt für Schulentwicklung besprochen und eine anlieferfreie Zeit zwischen 07:45 und 08:30 Uhr vereinbart. Ein Verzicht auf eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lie- ferverkehr erscheint nicht möglich. D Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel soll über den Ehren- feldgürtel beliefert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Ob eine Anlieferung über den Ehrenfeld möglich ist, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft. 3. Kiss-and-Ride-Plätze Die Kiss-and-Ride-Plätze sollen ausschließlich an der Heliosstr. im Rahmen des Shared Space ausgewiesen werden. Es sollen max. sechs Kiss-and-Ride-Plätze eingerichtet werden. Da es sich um eine inklusive Schule handeln wird, in der auch schwerstbehinderte Menschen beschult werden, ist in Absprache mit der IUS auf geeignete Haltemöglichkeiten zu achten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan setzt nur eine Straßenbegrenzungslinie fest. Die Anordnung von Kiss-and-Ride-Plätzen ist nicht Bebauungsplanrelevant, sondern Teil der konkreten Straßenausbauplanung. Der Punkt kann im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens nicht berücksichtigt werden. 4. Handelsflächen Die BV lehnt nach wie vor dem Kodex entsprechend eine Ausdehnung der Handelsflächen ab. Die Einrichtung von Einzelhandelsgeschäften darf nicht, z. B. durch Anlieferverkehr, die Aufent- haltsqualität beeinträchtigen. Vor allem möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Eh- renfeldgürtel soll so gestaltet werden, dass keine unattraktive Rückseite zum Platz vor der Rheinlandhalle hin entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Teile des Plangebietes liegen gemäß dem vom Rat am 17.12.2013 beschossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept im Bezirkszentrum Ehrenfeld Venloer Straße. Ein Ausschluss von Einzelhandel ist hier nicht möglich; die Verwaltung ist an Ratsbeschlüsse gebunden. 5. Heliosstr. als Shared Space Die Heliosstr. soll als Shared Space ausgebildet werden (nicht nur in Anlehnung an Shared Space), wo z. B. auf ausgewiesene Stellplätze verzichtet wird. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan setzt nur eine Straßenbegrenzungslinie fest. Die Gestaltung der Straße ist nicht bebauungsplanrelevant, sondern Teil der konkreten Straßenausbauplanung. 11. Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle Die BV ist der Meinung, dass Stadtplätze nicht nur steinern sein müssen. Eine Begrünung wird hier nach wir vor gewünscht Stellungnahme der Verwaltung: Im weiteren Verfahren wird geprüft, in welcher Form eine Be- grünung des Platzes aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist. Fazit: Da der überwiegende Teil der Punkte nicht planungsrelevant ist und die anderen Punkte im Laufe des weiteren Bebauungsplanverfahrens geprüft werden müssen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss die Beschlussvorlage zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung ungeändert zu beschließen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Rhei Ke
Vorlagen-Nummer
4282/2016
Stand: 14.08.2023
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen einer
Abendveranstaltung am 26. September 2017 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur
Planung konnten bis zum 06. Oktober 2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes
Ehrenfeld gerichtet werden. Die Niederschrift der Abendveranstaltung sowie die eingegange-
nen Stellungnahmen wurden in der Session-Vorlage 3125/2020 vorgelegt.
Der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ist am
17.06.2021 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst worden.
Nächste Schritte:
Im Bebauungsplanverfahren Heliosgelände ist der nächste Schritt die Beteiligung der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Da die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, ist zu dieser Vorlage kein
Sachstandsbericht mehr erforderlich.
Anlage 9 - Auszug BV 4 vom 12.06.17
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 21.06.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2017 öffentlich 10.5 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung 4282/2016 Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den gemeinsamen Änderungsantrag unter TOP 10.5.1. Leider habe die Verwaltung wesentliche Punkte, welche im Stadtentwicklungsausschuss sowie in den verschiedenen Workshops erarbeitet und be- schlossen wurden, in der Beschlussvorlage nicht berücksichtigt bzw. umgesetzt. Dies habe zu dem vorliegenden Änderungsantrag geführt. Insbesondere kritisiert sie die vorgesehene Radwegeführung. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) kritisiert, dass man zwar mit einer modellhaften Bürgerbeteiligung gestartet sei, nunmehr zahlreiche erarbeitete und beschlossen Punkte aber nicht umgesetzt bzw. berücksichtigt wurden. Sie verweist insbesondere auf die von der Verwaltung angedachte Platzgestaltung, welche anstelle einer Grün- eine karge Betonfläche vorsehe. Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass bei der vorgeschlagenen Gestal- tung das Konzept der Inklusiven Schule nur unzureichend berücksichtigt wurde. Zum Bei- spiel wurden keine Haltemöglichkeiten für den Transport von gehandicapten Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) verweist auf die Befahrungs- bzw. Umfahrungssi- tuation. Es werde in der Vorlage etwas gefordert, was schon jetzt nicht notwendig sei. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion) führt aus, dass sie das Verfahren von Be- ginn an kritisch verfolge. Der vorliegende Antrag zeige, wie schwierig es sei, die einzelnen Forderungen umzusetzen. Daher werde sie gegen den Änderungsantrag stimmen. Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) kritisiert ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Bezirksvertreterin Lantzen (FDP-Piraten-Fraktion) führt aus, dass sie sich enthalten werde. Das Heliosgelände sei ein Beispiel für Gentrifizierung bzw. Verdrängungseffekte. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Im städtebaulichen Planungskonzept „Heliosgelände“ sollen die folgenden Punkte berück- sichtigt werden: I. 1. Radwegeführung A Der Rad-Durchgangsverkehr soll nicht um das Gelände herum, sondern sicher über das Gelände geführt werden. B Auf der Vogelsanger Str. sollen ggfs. Schutzstreifen auch für links zum Gürtel abbiegende Radfahrer markiert werden. C Radfahrer sollen auf der Vogelsanger Str. aus dem Grünen Weg kommend vor der IUS den Radweg gegenläufig benutzen können. Das Rad zu schieben – wie von der Verwaltung alternativ vorgeschlagen – ist keine Option. Die Vogelsanger Str. soll nur drei Autofahrspuren erhalten. 2. Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze A Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfallen – spätestens bei einer Nutzungsänderung bzw. einem Mieterwechsel. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. B Eine Einzäunung des Schulhofs ist nicht nur „nicht erwünscht“, sondern in jedem Fall zu vermeiden. C Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wird weiterhin abgelehnt. Es soll weiterhin für die aktuellen Mieter nach eine anderen Lösung gesucht werden. Nach Mieter- wechsel bzw. mit neuer Nutzung ist eine Umfahrung nicht mehr gestattet. Dies ist verbind- lich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. D Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel soll über den Eh- renfeldgürtel beliefert werden. 3. Kiss-and-Ride-Plätze Die Kiss-and-Ride-Plätze sollen ausschließlich an der Heliosstr. im Rahmen des Shared Space ausgewiesen werden. Es sollen max. sechs Kiss-and-Ride-Plätze eingerichtet wer- den. Da es sich um eine inklusive Schule handeln wird, in der auch schwerstbehinderte Men- schen beschult werden, ist in Absprache mit der IUS auf geeignete Haltemöglichkeiten zu achten. 4. Handelsflächen Die BV lehnt nach wie vor dem Kodex entsprechend eine Ausdehnung der Handelsflächen ab. Die Einrichtung von Einzelhandelsgeschäften darf nicht, z. B. durch Anlieferverkehr, die Aufenthaltsqualität beeinträchtigen. Vor allem möglicher Einzelhandel im nördlichen Bau- block am Ehrenfeldgürtel soll so gestaltet werden, dass keine unattraktive Rückseite zum Platz vor der Rheinlandhalle hin entsteht. 5. Heliosstr. als Shared Space Die Heliosstr. soll als Shared Space ausgebildet werden (nicht nur in Anlehnung an Shared Space), wo z. B. auf ausgewiesene Stellplätze verzichtet wird. 11. Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle Die BV ist der Meinung, dass Stadtplätze nicht nur steinern sein müssen. Eine Begrünung wird hier nach wir vor gewünscht. II. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3 (Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten- Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Lantzen (FDP/Piraten-Fraktion).
XXXXXXX Anlage 9 - Auszug Beschlussprotokoll BV 4
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 13.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2017 öffentlich 10.5 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung 4282/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Im städtebaulichen Planungskonzept „Heliosgelände“ sollen die folgenden Punkte berück- sichtigt werden: I. 1. Radwegeführung A Der Rad-Durchgangsverkehr soll nicht um das Gelände herum, sondern sicher über das Gelände geführt werden. B Auf der Vogelsanger Str. sollen ggfs. Schutzstreifen auch für links zum Gürtel abbiegende Radfahrer markiert werden. C Radfahrer sollen auf der Vogelsanger Str. aus dem Grünen Weg kommend vor der IUS den Radweg gegenläufig benutzen können. Das Rad zu schieben – wie von der Verwaltung alternativ vorgeschlagen – ist keine Option. Die Vogelsanger Str. soll nur drei Autofahrspuren erhalten. 2. Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze A Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfallen – spätestens bei einer Nutzungsänderung bzw. einem Mieterwechsel. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. B Eine Einzäunung des Schulhofs ist nicht nur „nicht erwünscht“, sondern in jedem Fall zu vermeiden. C Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wird weiterhin abgelehnt. Es soll weiterhin für die aktuellen Mieter nach eine anderen Lösung gesucht werden. Nach Mieter- wechsel bzw. mit neuer Nutzung ist eine Umfahrung nicht mehr gestattet. Dies ist verbind- lich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. D Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel soll über den Eh- renfeldgürtel beliefert werden. 3. Kiss-and-Ride-Plätze Die Kiss-and-Ride-Plätze sollen ausschließlich an der Heliosstr. im Rahmen des Shared Space ausgewiesen werden. Es sollen max. sechs Kiss-and-Ride-Plätze eingerichtet wer- den. Da es sich um eine inklusive Schule handeln wird, in der auch schwerstbehinderte Men- schen beschult werden, ist in Absprache mit der IUS auf geeignete Haltemöglichkeiten zu achten. 4. Handelsflächen Die BV lehnt nach wie vor dem Kodex entsprechend eine Ausdehnung der Handelsflächen ab. Die Einrichtung von Einzelhandelsgeschäften darf nicht, z. B. durch Anlieferverkehr, die Aufenthaltsqualität beeinträchtigen. Vor allem möglicher Einzelhandel im nördlichen Bau- block am Ehrenfeldgürtel soll so gestaltet werden, dass keine unattraktive Rückseite zum Platz vor der Rheinlandhalle hin entsteht. 5. Heliosstr. als Shared Space Die Heliosstr. soll als Shared Space ausgebildet werden (nicht nur in Anlehnung an Shared Space), wo z. B. auf ausgewiesene Stellplätze verzichtet wird. 11. Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle Die BV ist der Meinung, dass Stadtplätze nicht nur steinern sein müssen. Eine Begrünung wird hier nach wir vor gewünscht. II. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Variante 3 (Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten- Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Lantzen (FDP/Piraten-Fraktion).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4282/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27