0280/2025
Sicherung des Interimsspielbetriebs der Oper / "Interim VII – vorgezogene Maßnahmen" / Koexistenz am Staatenhaus
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Anlage 2 Staatenhaus Grundriss Oper Gesamt EG und Betriebshof
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nn Requisite Beleuchtung \ Technik | Bühnentechnik Bereitstellung, | Tagesbedarf Beleuchtung? & \ \ / T Requisite + ' \ Chorsael \ Tanzbrunnen u E\ I 7 + & N + Tanzbrunnen Umkleide Damen S Technik / Vorderhaus 8.6mx 40m + Bereitstellungsfläche, een + nn Herren Bühnentechnik > Einsing +’ 8,6m x 7,0m \ r _ 5 x Umkteide \ Seitenbühne —_ S Spinde Herren \ \ . — _ Quick Change Vorderhaus \ \ u Gastro g s \ \ . . \ s Umkleide Orchester Bereitstellungsfläche \ ” 3 Ey sy 12,0m x 16m rchester / Techn 107 Spinde Orchester Technik \ N Szenenfläche ” x s » $ Quick Change Pa Vorrang 8 2 Statisterie / Solo / nn v \ Orchester , / Pförtner . ‘ \ - | n eretstelungstäche \ 9 Bereisetungstäche Kostum | Bereitstelungstäche \ \ ‘ N % \ ka Er \ 1 1 nn \\ setenbanne \ zur ee nern n W N \ > > = - \ \ w>- 1 % ke R Bereitstellungsläche h °oNoo Fienharsdeuchtmgo O1 0 9 \ N \\ S Ton Beleuchtung mens: _/ i Zuischenebche | in j ' r 3 vs « > A 0 ren > = T DT, ae, T= ' \ -_— L \ q Jühnentechnik ann \ Orgel Klavier bauen II = i 1 Q ? ® 2 2 ° ® Prertner_\ 5 Iner. ° “ul Ss Gastro ix — . OPER < MIN | ni In N !! Bleibt erhalten!! I INN MINI Staatenhaus Koexistenz Oper // ATG Plan: Grundriss Oper etail: R Gesamt EG + Betriebshof Mastab 1:750 06.01.25 Maße in cm | gez. Dedek
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 0280/2025 Freigabedatum 31.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sicherung des Interimsspielbetriebs der Oper / "Interim VII – vorgezogene Maßnahmen" / Koexistenz am Staatenhaus Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt der Fortsetzung des Spielbetriebs der Oper im Staatenhaus in der Zeit 01.01.2026 bis 31.07.2026 in Koexistenz mit dem Musicalbetreiber ATG zu. 2. Der Rat beschließt für die Ermöglichung der Koexistenz ein zusätzliches I nterimsbudget („Interim VII – vorgezogene Maßnahmen“ gemäß Anlage 1) in Höhe von 850.000,- €. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Bühnen. Die Refinanzierung er- folgt im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. 3. Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rah- men der dem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage 1 „Interim VII – vorgezogene Maß- nahmen / Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staaten- hauses durch die Bühnen der Stadt Köln und die ATG Entertainment GmbH“ die entspre- chenden Verträge abzuschließen. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden Bedarfs- feststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 04.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme i. R. BKZ € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Interimsspielbetrieb der Bühnen der Stadt Köln ist derzeit bis zum 31.08.2025 durch Rats- beschlüsse abgesichert. Basis dafür ist der Wirtschaftsplan der Bühnen (3303/2024) mit ange- hängtem Interimskonzept („Interim VI“). Der Rat hat die Betriebsleitung der Bühnen Köln mit o.g. Beschluss auch beauftragt, eine aktu- alisierte Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimsbetriebs auf den Betriebs- kostenzuschuss („Interim VII“) zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, so- bald die konkrete Terminplanung der Sanierung vorliegt und darauf aufbauend ein Wiedereröff- nungstermin ermittelt werden kann (Nr. 8 des Ratsbeschlusses). Eine Gesamtschau des Ter- minplans für die bauliche Fertigstellung des Bühnenensembles am Offenbachplatz einschließ- lich der Inbetriebnahmen und Abnahmen kann erst Ende des ersten Quartals 2025 erstellt wer- den. Die erneute Verzögerung der Fertigstellung der Bühnen am Offenbachplatz hat unmittelbar Auswirkungen auf die Nutzung des Staatenhauses, die eine vorgezogene Kalkulation von zu- sätzlichen Interimsmaßnahmen erforderlich machen: 3 Mit Ratsbeschluss vom 13.11.2014 (2942/2014) hatte ursprünglich die BB Group GmbH (inzwi- schen ATG Entertainment GmbH) nach einem zuvor durchgeführten wettbewerblichen Dialog- verfahren den Zuschlag für die künftige Nutzung des Staatenhauses erhalten. Der BB Group sollte ein Erbbaurecht für die Nutzung des Staatenhauses als Musicalstandort eingeräumt wer- den. Zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ist es in der Folgezeit jedoch nicht gekommen. Viel- mehr haben der Hauptausschuss der Stadt Köln am 17.09.2015 und nachfolgend der Rat der Stadt Köln am 22.10.2015 beschlossen, dass die Bühnen der Stadt Köln aufgrund der Verzö- gerungen bei der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz ab dem 01.10.2015 das Staaten- haus als Interimsspielstätte nutzen können. Mit der BB Group wurde über einen späteren Besitzübergang im Anschluss an die Fertigstellung der Bühnensanierung verhandelt. Die Verhandlungen über einen Erbbaurechtsvertrag zwischen ATG und der Stadt Köln sind zwischenzeitlich weit fortgeschritten und sollen zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Für die Nutzung des Staatenhauses als Musicalstandort sind verschiedene Umbauarbeiten not- wendig. Da die Nutzung der bisherigen Musical-Interimsspielstätte (Blaues Zelt) durch die ge- plante Gleiserweiterung der DB AG zeitlich begrenzt ist und um einen möglichst nahtlosen Über- gang des Musicalspielbetriebes zu gewährleisten, beabsichtigt die ATG, mit der baulichen Her- richtung des Staatenhauses bereits Anfang Januar 2026 zu beginnen. Die konkreten Baupläne von ATG setzten bisher auf einem Auszug der Oper aus dem Staatenhaus zum Ende der Spiel- zeit 2024/25 auf. Um dem (Kölner) Publikum sowohl ein Opern - als auch ein Musicalangebot unterbreiten zu können, ist es erforderlich, eine Koexistenz von Musicalbetreiber und Sparte Oper der Bühnen Köln am Staatenhaus zu organisieren. Die Oper soll weiter im Staatenhaus spielen, während ATG bereits mit dem Bau des Musicaltheaters beginnt. Dies folgt einerseits aus den weit fort- geschrittenen Planungen des Opernspielplanes und der Beschäftigung der rund 400 Mitarbei- tenden der Oper. Andererseits möchte die Stadt Köln zu ihren bisherigen und mittlerweile seit fast zehn Jahren bestehenden Zusagen zur Übergabe des Staatenhauses an ATG stehen und einen Baubeginn nicht weiter verzögern. Mit der Koexistenz von Spielbetrieb der Oper und beginnendem Baubetrieb von ATG geht ein- her, dass die Nutzung des Staatenhauses durch die Oper ein definitives Ende zum 31.07.2026 erfährt. Die Koexistenz ist damit auf die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.07.2026 beschränkt und betrifft sechs Opernproduktionen, zwei Kinderopernproduktionen sowie das Gastspiel der Cäcilia Wol- kenburg. KONZEPT / ÄNDERUNGEN DES STATUS QUO Folgende Änderungen des Status Quo sieht das Koexistenz-Konzept vor: o Saal 1: Bleibt erhalten, tagsüber eingeschränkte Nutzung durch Baulärm Zuschauerkapazität: 850 Personen (bis 1.000 Personen für Cäcilia Wolken- burg) Neu: Aufwertung der Backstagebereiche sowie der Quick Change-Gardero- ben o Saal 2: Bleibt erhalten, tagsüber eingeschränkte Nutzung durch Baulärm Zuschauerkapazität: 800 Personen Neu: Aufwertung der Backstagebereiche sowie der Quick Change-Gardero- ben 4 o Saal 3: Entfällt ersatzlos Die Kinderoper wird mobile Produktionen in Grundschulen sowie Produktio- nen in Kooperation mit dem COMEDIA Theater in deren Kölner Theater auf- führen. o Maskenstätte an Saal 1: Entfällt als Erweiterung des Foyers und für kleinformatige Sondervorstellun- gen Nutzung als Zuschauergarderobe und für Zuschauerwege. Aus Publikumssicht sollen die Veränderungen so gering wie möglich gestaltet werden. Die Säle 1 und 2 des Staatenhauses stehen als Spielstätten wie bekannt und bewährt zur Verfügung. Die Zuwegung und Fluchtwege für das Publikum bleiben unverändert erhalten. Die Freiflächen für das Publikum in den Sälen werden angepasst und reduziert. Da die Säle 1 und 2 u nd das sie umgebende halbrunde Staatenhaus unter Denkmalschutz stehen, wird der Musicalbetreiber seine vorgezogenen Bautätigkeiten insbesondere auf den in Richtung Auenweg gelegenen Baukörper richten. Die bisherigen Opernnutzungen als Backsta- gebereich und Saal 3 (überwiegende Nutzung für die Kinderoper) müssen daher entfallen. Es ist vorgesehen, dass der Baubetrieb des Musicalbetreibers in den Vormittags- und Nachmit- tagsstunden erfolgt. Am Abend können die Säle 1 und 2 für Vorstellungen und Proben weiterhin genutzt werden. Saal 3 als überwiegende Spielstätte der Kinderoper wird ersatzlos entfallen, da die Bautätigkeit sich insbesondere auf diesen Bereich beziehen wird. Die Kinderoper wird bereits jetzt ihre Pla- nung auf mobile Produktionen für Grundschulen sowie eine Kooperation mit der COMEDIA um- stellen. Die Neuverortung und Belegung der zahlreichen sich in und um Saal 3 befindlichen Nebenflä- chen für sämtliche Logistikbereiche ergeben sich aus den Anlagen 2 bis 4. Von den Bühnen sind diverse Brandschutz -, TGA-, EDV-Anforderungen zu lösen sowie ver- schiedene Umzüge in Containeranlagen und an den Industriehof. Parkplätze am Staatenhaus und die bisherige Haltestelle des Opernbusses müssen verlegt werden. Der Probenbetrieb der Oper wird überwiegend in den Probebühnenbereichen in Hürth stattfinden. KOSTEN / FINANZIERUNG Bereits mit Ratsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2024/25 war klar, dass es die Planung und Kal- kulation eines „Interim VII“ für die Spielzeit 2025/26 geben muss. Der Rat hat der Betriebsleitung einen entsprechenden Planungs- und Kalkulationsauftrag mit oben genanntem Beschluss er- teilt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses konnten weder ein baulicher Fertigstellungstermin des Sanierungsprojekts noch ein Termin für den Neustart der Bühnen am Offenbachplatz benannt werden. Dies gilt auch zum jetzigen Zeitpunkt. Gleichwohl muss zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs jetzt in die Planungen, Vergaben und Beauftragungen für die Koexistenz eingestiegen werden. Die Verwaltung hat sich daher ent- schieden, den Auftrag zur Erstellung eines „Interim VII“ in zwei Teilen zu bearbeiten. Gegen- stand dieser Vorlage ist „Interim VII – vorgezogene Maßnahmen “, welches sich auf die Koexis- tenz bezieht. „Interim VII“ wird mit dem Wirtschaftsplan 2025/26 im Sommer 2025 vorgelegt werden. In der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplans 2024/25 ist für das „Interim VII“ für die Spielzeit 2025/26 ein Betrag in Höhe von 10,80 Mio. € vorgesehen. Die zu Grunde liegenden Planungen gingen nicht von einer Koexistenz und zusätzlichen Umbauten am Staatenhaus aus. Die für die Spielzeit 2025/26 geplanten Mittel werden vollumfänglich für den bisher geplanten Interims- spielbetrieb eingesetzt werden müssen. 5 Daher ist eine Aufstockung dieses eingeplanten Interimsbudgets um die Herrichtungskosten der Sicherstellung der Koexistenz von Oper und ATG im Staatenhaus in Höhe von 850.000,- € erforderlich. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des Wirtschaftsplans der Bühnen, die Refinanzierung im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. Die Detailberechnung der Herrichtungskosten der Koexistenz ist der Anlage 1 zu entnehmen. BEGRÜNDUNG DER DRINGLICHKEIT Aufgrund der Größe des Projektes „Koexistenz am Staatenhaus“ und der entsprechenden Pla- nungs- und Vergabevorläufe ist eine unverzügliche Entscheidung durch die politischen Gremien erforderlich. Der zugrundeliegende Sachverhalt hat sich erst kurzfristig geklärt, sodass die Vor- lage nicht früher fertiggestellt werden konnte. ANLAGEN - Anlage 1: Interim VII – vorgezogene Maßnahmen / Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses durch die Bühnen der Stadt Köln und die ATG Entertainment GmbH - Anlagen 2 bis 4: Belegungen für Backstage- und Probenbereiche
Anlage 4 Staatenhaus Grundriss Oper Betriebshof Logistik
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Raum
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Umzug in Saal2
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06.12.25 - 11.12.25
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Staatenhaus
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Anlage 3 Staatenhaus Grundriss Oper OG Detail Kantinenvorraum
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Anlage 1 Interim VII - vorgezogene Maßnahmen_Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses
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Anlage 1 / Seite 1 - - - - Zeitbezug (bisher Ratsbeschluss 3303/2024 vom 12.12.2024) geplante Nutzung bis 8/2025 geplante Nutzung bis 8/2025 - für die Berechnung zugrunde gelegt 11/2024 - 8/2025 noch offen Der Musicalbetreiber ATG Entertainment GmbH (ATG) beabsichtigt, seine Pläne für einen Musicalneubau am Staatenhaus zeitnah umzusetzen und eine feste Musicalspielstätte für Köln zu bauen. Da die Bühnen mit der Sparte Oper das Staatenhaus noch bis zum 31.7.2026 als Interim-Spielstätte nutzen werden, soll für einen konkreten Zeitraum eine Koexistenz zwischen ATG und der Oper im Staatenhaus organisiert werden. Ein zwischen der Stadt Köln und ATG vereinbarter Erbaurechtsvertrag zur weiteren Nutzung des gesamten Objekts Staatenhaus duch ATG liegt aktuell noch nicht vor. Nachfolgend werden die Kosten der Bühnen in den Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 dargestellt, die mit einem beginnenden Umbau des Staatenhauses durch ATG bei gleichzeitig fortgesetztem Spielbetrieb der Oper im Staatenhaus verbunden sind. Es handelt sich dabei um die einmaligen Zusatzkosten zur Einrichtung dieser koexistenten Nutzung des Staatenhauses. Die laufenden Kosten des Spielbetriebs der Oper im Interim Staatenhaus werden in einer gesonderten Berechnung kalkuliert. Alle Kostenpositionen wurden von Mitarbeitern der Bühnen - zum Teil in Abstimmung mit ATG - auf der Basis von Kostenvoranschlägen, Erfahrungswerten und sachgerechten Schätzungen als Bruttowerte (d.h. inkl. Umsatzsteuer) kalkuliert. Sämtliche Kostenansätze betreffen Maßnahmen, deren Nutzung für die Bühnen auf den Zeitraum Januar bis Juli 2026 begrenzt ist. Insofern sind mit diesen Maßnahmen keine investiven Kosten für Anlagen bzw. Ausstattungen verbunden, die eine spätere Nutzung außerhalb des Staatenhauses zur Folge haben. Räumungen und Umzüge Ende 2025 sollen Saal 3, die Maskenstätte an Saal 1 sowie verschiedene Funktions- und Büroräume für den Umbau durch ATG geräumt werden. Die Funktions- und Büroräume ziehen innerhalb des Staatenhauses sowie in bereits angemietete Räume im Industriehof um. Die Maskenstätte an Saal 1 entfällt ersatzlos als Spielort und soll nur noch als Zuschauergarderobe und Zuschauergang genutzt werden. Die Nutzung im bereits angemieteten Probezentrum Hürth wird vorübergehend in bestehenden Flächen ausgeweitet. In Unna werden zusätzliche Containerstellplätze angemietet. (Rück-)Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz Spiel- und Probenbeginn im sanierten Ensemble Offenbachplatz Interim VII - vorgezogene Maßnahmen Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses durch die Bühnen und die ATG Entertainment GmbH Aktualisierte Zeit- und Projektplanung Nutzung Interimspielstätte Staatenhaus Oper Kinderoper Zeitbezug (aktuell) bis Ende 2025 uneingeschränkt. Im Zeitraum 1-7/2026 (31.7.2026) eingeschränkt im Rahmen der Koexistenz mit ATG, die in dieser Zeit den Saal 3 des Staatenhauses, die Maskenstätte an Saal 1 sowie verschiedene Funktions- und Büroräume umbaut. bis Ende 2025 uneingeschränkt. Im Zeitraum 1-7/2026 soll eine Produktion der Kinderoper als mobile Produktion inszeniert werden; zwei Produktionen sollen mit dem COMEDIA Theater durchgeführt werden. 5-7/2026 noch offen Berechnungsgrundlagen Bearbeitungsstand: 16.01.2025 Anlage 1 / Seite 2 Gesamtkosten Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 EUR EUR EUR -850.000 -288.000 -562.000 Gesamtkosten Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 EUR EUR EUR 1.) 1.1. -40.000 -40.000 1.2. -15.000 -15.000 1.3. -10.000 -10.000 1.4. -15.000 -15.000 1.5. -10.000 -10.000 1.6. -40.000 -40.000 1.7. -5.000 -5.000 1.8. -10.000 -10.000 1.9. -79.000 -79.000 2.) 2.1. -100.000 -100.000 2.2. -10.000 -10.000 2.3. -8.000 -8.000 2.4. -8.000 -8.000 3.) 3.1. -100.000 -100.000 3.2. -25.000 -25.000 3.3. -40.000 -40.000 3.4. -5.000 -5.000 4.) 4.1. -50.000 -50.000 4.2. -50.000 -50.000 4.3. -50.000 -50.000 4.4. -35.000 -35.000 4.5. -72.000 -72.000 4.6. -45.000 -45.000 5.) -28.000 -8.000 -20.000 -850.000 -288.000 -562.000 Containertransporte hausinterne Kostümtransporte Kosten Unvorhergesehenes Errichtung Bauzäune für Entsorgungsstelle Oper Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen im Bereich von gebäude- und betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen Umbau der Durchrufanlage zusätzliche Pförtnerdienstleistungen Umzüge zum Industriehof Verdunkelung Kantinenraum für Abendmaske Aufwertung Probezentrum Hürth Anmietung zusätzlicher Container und Containerstellplätze Mittelabflussplanung Gesamtkosten Einrichtung Backstage (Arbeitsbeleuchtung, Änderung von Möblierung und Stromversorgung) Umrüstung Gebäude- und Energiemanagement Zusätzliche Personal- oder Fremdleistungen Umzüge innerhalb des Staatenhauses Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen für Umgestaltung bzw. Änderung von Außenanlagen Reduzierung der Grünflächen, Einebnung und Einbau Bodenbelag im Betriebshof Absenkung der Bordsteine im Kreisel Auenweg Rückbau der Laternen im Betriebshof zusätzliche Fahrtkosten Probezentrum Hürth Umbau der IT-Struktur Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen für Umgestaltung bzw. Änderung von Räumen Anpassung Brandschutzkonzept und Brandmeldeanlage Umbau Umkleideräume Backstage Neugestaltung Glaskasten Foyer, Büro- u. Funktionsräume Einbau Trennwände Neugestaltung Aushänge Saal 1 und Saal 2 Einbau Duschen und Waschcenter Zusatzkosten koexistente Nutzung Staatenhaus Bearbeitungsstand: 16.01.2025
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0280/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 16:39