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0280/2025

Sicherung des Interimsspielbetriebs der Oper / "Interim VII – vorgezogene Maßnahmen" / Koexistenz am Staatenhaus

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 10.15

Anlage 2 Staatenhaus Grundriss Oper Gesamt EG und Betriebshof

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Staatenhaus Grundriss Oper Betriebshof Logistik

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Ansehen

Anlage 3 Staatenhaus Grundriss Oper OG Detail Kantinenvorraum

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Ansehen

Anlage 1 Interim VII - vorgezogene Maßnahmen_Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Staatenhaus Grundriss Oper Gesamt EG und Betriebshof

1271 Zeichen

nn Requisite

Beleuchtung
\ Technik
| Bühnentechnik
Bereitstellung, | Tagesbedarf
Beleuchtung? & \ \
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Bühnentechnik
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OPER

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| ni In N !! Bleibt erhalten!! I INN

MINI Staatenhaus

Koexistenz Oper // ATG

Plan:

Grundriss Oper

etail: R
Gesamt EG + Betriebshof Mastab
1:750
06.01.25

Maße in cm | gez. Dedek

Beschlussvorlage Rat

11280 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0280/2025 
Freigabedatum 
 31.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sicherung des Interimsspielbetriebs der Oper / "Interim VII – vorgezogene Maßnahmen" 
/ Koexistenz am Staatenhaus  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt der Fortsetzung des Spielbetriebs der Oper im Staatenhaus in der Zeit 
01.01.2026 bis 31.07.2026 in Koexistenz mit dem Musicalbetreiber ATG zu. 
 
2. Der Rat beschließt für die Ermöglichung der Koexistenz ein zusätzliches I nterimsbudget 
(„Interim VII – vorgezogene Maßnahmen“ gemäß Anlage 1) in Höhe von 850.000,- €. Die 
Finanzierung erfolgt zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Bühnen. Die Refinanzierung er-
folgt im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. 
 
3. Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rah-
men der dem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage 1 „Interim VII – vorgezogene Maß-
nahmen / Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staaten-
hauses durch die Bühnen der Stadt Köln und die ATG Entertainment GmbH“ die entspre-
chenden Verträge abzuschließen. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden Bedarfs-
feststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 04.02.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  i. R. BKZ € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Interimsspielbetrieb der Bühnen der Stadt Köln ist derzeit bis zum 31.08.2025 durch Rats-
beschlüsse abgesichert. Basis dafür ist der Wirtschaftsplan der Bühnen (3303/2024) mit ange-
hängtem Interimskonzept („Interim VI“). 
 
Der Rat hat die Betriebsleitung der Bühnen Köln mit o.g. Beschluss auch beauftragt, eine aktu-
alisierte Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimsbetriebs auf den Betriebs-
kostenzuschuss („Interim VII“) zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, so-
bald die konkrete Terminplanung der Sanierung vorliegt und darauf aufbauend ein Wiedereröff-
nungstermin ermittelt werden kann (Nr. 8 des Ratsbeschlusses). Eine Gesamtschau des Ter-
minplans für die bauliche Fertigstellung des Bühnenensembles am Offenbachplatz einschließ-
lich der Inbetriebnahmen und Abnahmen kann erst Ende des ersten Quartals 2025 erstellt wer-
den. 
 
Die erneute Verzögerung der Fertigstellung der Bühnen am Offenbachplatz hat unmittelbar 
Auswirkungen auf die Nutzung des Staatenhauses, die eine vorgezogene Kalkulation von zu-
sätzlichen Interimsmaßnahmen erforderlich machen:

3 
Mit Ratsbeschluss vom 13.11.2014 (2942/2014) hatte ursprünglich die BB Group GmbH (inzwi-
schen ATG Entertainment GmbH) nach einem zuvor durchgeführten wettbewerblichen Dialog-
verfahren den Zuschlag für die künftige Nutzung des Staatenhauses erhalten. Der BB Group 
sollte ein Erbbaurecht für die Nutzung des Staatenhauses als Musicalstandort eingeräumt wer-
den. 
 
Zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ist es in der Folgezeit jedoch nicht gekommen. Viel-
mehr haben der Hauptausschuss der Stadt Köln am 17.09.2015 und nachfolgend der Rat der 
Stadt Köln am 22.10.2015 beschlossen, dass die Bühnen der Stadt Köln aufgrund der Verzö-
gerungen bei der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz ab dem 01.10.2015 das Staaten-
haus als Interimsspielstätte nutzen können. Mit der BB Group wurde über einen späteren 
Besitzübergang im Anschluss an die Fertigstellung der Bühnensanierung verhandelt.  
 
Die Verhandlungen über einen Erbbaurechtsvertrag zwischen ATG und der Stadt Köln sind 
zwischenzeitlich weit fortgeschritten und sollen zeitnah zum Abschluss gebracht werden.  
 
Für die Nutzung des Staatenhauses als Musicalstandort sind verschiedene Umbauarbeiten not-
wendig. Da die Nutzung der bisherigen Musical-Interimsspielstätte (Blaues Zelt) durch die ge-
plante Gleiserweiterung der DB AG zeitlich begrenzt ist und um einen möglichst nahtlosen Über-
gang des Musicalspielbetriebes zu gewährleisten, beabsichtigt die ATG, mit der baulichen Her-
richtung des Staatenhauses bereits Anfang Januar 2026 zu beginnen. Die konkreten Baupläne 
von ATG setzten bisher auf einem Auszug der Oper aus dem Staatenhaus zum Ende der Spiel-
zeit 2024/25 auf. 
 
Um dem (Kölner) Publikum sowohl ein Opern - als auch ein Musicalangebot unterbreiten zu 
können, ist es erforderlich, eine Koexistenz von Musicalbetreiber und Sparte Oper der Bühnen 
Köln am Staatenhaus zu organisieren. Die Oper soll weiter im Staatenhaus spielen, während 
ATG bereits mit dem Bau des Musicaltheaters beginnt. Dies folgt einerseits aus den weit fort-
geschrittenen Planungen des Opernspielplanes und der Beschäftigung der rund 400 Mitarbei-
tenden der Oper. Andererseits möchte die Stadt Köln zu ihren bisherigen und mittlerweile seit 
fast zehn Jahren bestehenden Zusagen zur Übergabe des Staatenhauses an ATG stehen und 
einen Baubeginn nicht weiter verzögern. 
 
Mit der Koexistenz von Spielbetrieb der Oper und beginnendem Baubetrieb von ATG geht ein-
her, dass die Nutzung des Staatenhauses durch die Oper ein definitives Ende zum 31.07.2026 
erfährt.  
 
Die Koexistenz ist damit auf die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.07.2026 beschränkt und betrifft 
sechs Opernproduktionen, zwei Kinderopernproduktionen sowie das Gastspiel der Cäcilia Wol-
kenburg. 
 
 
KONZEPT / ÄNDERUNGEN DES STATUS QUO 
 
Folgende Änderungen des Status Quo sieht das Koexistenz-Konzept vor: 
 
o Saal 1:  
 Bleibt erhalten, tagsüber eingeschränkte Nutzung durch Baulärm 
 Zuschauerkapazität: 850 Personen (bis 1.000 Personen für Cäcilia Wolken-
burg) 
 Neu: Aufwertung der Backstagebereiche sowie der Quick Change-Gardero-
ben 
 
o Saal 2:  
 Bleibt erhalten, tagsüber eingeschränkte Nutzung durch Baulärm 
 Zuschauerkapazität: 800 Personen 
 Neu: Aufwertung der Backstagebereiche sowie der Quick Change-Gardero-
ben

4 
o Saal 3:  
 Entfällt ersatzlos 
 Die Kinderoper wird mobile Produktionen in Grundschulen sowie Produktio-
nen in Kooperation mit dem COMEDIA Theater in deren Kölner Theater auf-
führen. 
 
o Maskenstätte an Saal 1:  
 Entfällt als Erweiterung des Foyers und für kleinformatige Sondervorstellun-
gen 
 Nutzung als Zuschauergarderobe und für Zuschauerwege. 
 
Aus Publikumssicht sollen die Veränderungen so gering wie möglich gestaltet werden. Die Säle 
1 und 2 des Staatenhauses stehen als Spielstätten wie bekannt und bewährt zur Verfügung. 
Die Zuwegung und Fluchtwege für das Publikum bleiben unverändert erhalten. Die Freiflächen 
für das Publikum in den Sälen werden angepasst und reduziert. 
 
Da die Säle 1 und 2 u nd das sie umgebende halbrunde Staatenhaus unter Denkmalschutz 
stehen, wird der Musicalbetreiber seine vorgezogenen Bautätigkeiten insbesondere auf den in 
Richtung Auenweg gelegenen Baukörper richten. Die bisherigen Opernnutzungen als Backsta-
gebereich und Saal 3 (überwiegende Nutzung für die Kinderoper) müssen daher entfallen.  
 
Es ist vorgesehen, dass der Baubetrieb des Musicalbetreibers in den Vormittags- und Nachmit-
tagsstunden erfolgt. Am Abend können die Säle 1 und 2 für Vorstellungen und Proben weiterhin 
genutzt werden. 
 
Saal 3 als überwiegende Spielstätte der Kinderoper wird ersatzlos entfallen, da die Bautätigkeit 
sich insbesondere auf diesen Bereich beziehen wird. Die Kinderoper wird bereits jetzt ihre Pla-
nung auf mobile Produktionen für Grundschulen sowie eine Kooperation mit der COMEDIA um-
stellen.  
 
Die Neuverortung und Belegung der zahlreichen sich in und um Saal 3 befindlichen Nebenflä-
chen für sämtliche Logistikbereiche ergeben sich aus den Anlagen 2 bis 4. 
 
Von den Bühnen sind diverse Brandschutz -, TGA-, EDV-Anforderungen zu lösen sowie ver-
schiedene Umzüge in Containeranlagen und an den Industriehof. Parkplätze am Staatenhaus 
und die bisherige Haltestelle des Opernbusses müssen verlegt werden. Der Probenbetrieb der 
Oper wird überwiegend in den Probebühnenbereichen in Hürth stattfinden.  
 
 
KOSTEN / FINANZIERUNG 
 
Bereits mit Ratsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2024/25 war klar, dass es die Planung und Kal-
kulation eines „Interim VII“ für die Spielzeit 2025/26 geben muss. Der Rat hat der Betriebsleitung 
einen entsprechenden Planungs- und Kalkulationsauftrag mit oben genanntem Beschluss er-
teilt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses konnten weder ein baulicher Fertigstellungstermin des 
Sanierungsprojekts noch ein Termin für den Neustart der Bühnen am Offenbachplatz benannt 
werden. Dies gilt auch zum jetzigen Zeitpunkt.  
 
Gleichwohl muss zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs jetzt in die Planungen, Vergaben und 
Beauftragungen für die Koexistenz eingestiegen werden. Die Verwaltung hat sich daher ent-
schieden, den Auftrag zur Erstellung eines „Interim VII“ in zwei Teilen zu bearbeiten. Gegen-
stand dieser Vorlage ist „Interim VII – vorgezogene Maßnahmen “, welches sich auf die Koexis-
tenz bezieht. „Interim VII“ wird mit dem Wirtschaftsplan 2025/26 im Sommer 2025 vorgelegt 
werden. 
  
In der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplans 2024/25 ist für das „Interim VII“ für die Spielzeit 
2025/26 ein Betrag in Höhe von 10,80 Mio. € vorgesehen. Die zu Grunde liegenden Planungen 
gingen nicht von einer Koexistenz und zusätzlichen Umbauten am Staatenhaus aus. Die für die 
Spielzeit 2025/26 geplanten Mittel werden vollumfänglich für den bisher geplanten Interims-
spielbetrieb eingesetzt werden müssen.

5 
 
Daher ist eine Aufstockung dieses eingeplanten Interimsbudgets um die Herrichtungskosten 
der Sicherstellung der Koexistenz von Oper und ATG im Staatenhaus in Höhe von 850.000,- € 
erforderlich. 
 
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des Wirtschaftsplans der Bühnen, die Refinanzierung im 
Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. 
 
Die Detailberechnung der Herrichtungskosten der Koexistenz ist der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
 
 
BEGRÜNDUNG DER DRINGLICHKEIT  
 
Aufgrund der Größe des Projektes „Koexistenz am Staatenhaus“ und der entsprechenden Pla-
nungs- und Vergabevorläufe ist eine unverzügliche Entscheidung durch die politischen Gremien 
erforderlich. Der zugrundeliegende Sachverhalt hat sich erst kurzfristig geklärt, sodass die Vor-
lage nicht früher fertiggestellt werden konnte. 
 
 
 
ANLAGEN 
 
- Anlage 1: Interim VII – vorgezogene Maßnahmen / Kalkulation der Kosten zur Einrichtung 
einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses durch die Bühnen der Stadt Köln und die 
ATG Entertainment GmbH 
- Anlagen 2 bis 4: Belegungen für Backstage- und Probenbereiche

Anlage 4 Staatenhaus Grundriss Oper Betriebshof Logistik

1281 Zeichen

Raum

Pförtner

2. Bühneneingang

\ Abriss Wintergarten \
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Orgel / Klaviei

Bereitstellungsfläche —

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Zwischenebene

Foyer
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Bühnentechnik

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Lademögli
__2,5m x 16m |

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47

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Handlager [)
Umzug in Saal2

Umzug in Flächen im Saal /
Containeranlage / IND /IDR.

06.12.25 - 11.12.25

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Umzug in Saal2
XX.01.26- XX.01.26

Unzuun at] 12.01.26 - 16.01.26

XX.01.26 - XX.01.26%XX.01.26 - XX.01.26
Umzug in Kantinen Vorraum! Umzug in Container
05.01.26 - 09.01.26 I 'XX.01.26 - XX.01.26
NS I ES S

Gastro B
: 180 09 00 00 09
Ten m DD D&D

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Umzug in Kantine
12.01.26 - 13.01.26

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Umzug in Kantinen Vorraum // Rückbau

Nutzung ATG

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12.01.26 - 15.01.26 05.01.26 - 09.01.26
Statisterie

Umzug in Flächen im Saal
XX.12.25 - XX.12.25

Umzug in Flächen im Saal /
Containeranlage
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Staatenhaus
Koexistenz Oper // ATG

Plan: R
Grundriss Oper
Detail: R BR
Kältetechnik Betriebshof // Logistik Maßstab
!!Bleibt erhalten!!\ ——J
1:350
06.01.25 Maße in cm | gez. Dedek

Anlage 3 Staatenhaus Grundriss Oper OG Detail Kantinenvorraum

939 Zeichen

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OPER
| KÖLN

Staatenhaus
Koexistenz Oper // ATG

Plan:
Grundriss Oper

Detail

l:
OG Detail Kantinenvorraum

Maßstab
1:250

06.01.25 Maße in cm | gez. Dedek
DEE BEE .- DEE EEE

Anlage 1 Interim VII - vorgezogene Maßnahmen_Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses

5519 Zeichen

Anlage 1 / Seite 1
-
-
-
-
Zeitbezug (bisher Ratsbeschluss 3303/2024 vom 
12.12.2024)
geplante Nutzung bis 8/2025
geplante Nutzung bis 8/2025
-
für die Berechnung zugrunde gelegt 11/2024 - 8/2025
noch offen
Der Musicalbetreiber ATG Entertainment GmbH (ATG) beabsichtigt, seine Pläne für einen Musicalneubau am Staatenhaus zeitnah umzusetzen und eine feste Musicalspielstätte für Köln zu
bauen. Da die Bühnen mit der Sparte Oper das Staatenhaus noch bis zum 31.7.2026 als Interim-Spielstätte nutzen werden, soll für einen konkreten Zeitraum eine Koexistenz zwischen ATG
und der Oper im Staatenhaus organisiert werden. Ein zwischen der Stadt Köln und ATG vereinbarter Erbaurechtsvertrag zur weiteren Nutzung des gesamten Objekts Staatenhaus duch ATG
liegt aktuell noch nicht vor.
Nachfolgend werden die Kosten der Bühnen in den Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 dargestellt, die mit einem beginnenden Umbau des Staatenhauses durch ATG bei gleichzeitig
fortgesetztem Spielbetrieb der Oper im Staatenhaus verbunden sind. Es handelt sich dabei um die einmaligen Zusatzkosten zur Einrichtung dieser koexistenten Nutzung des
Staatenhauses. Die laufenden Kosten des Spielbetriebs der Oper im Interim Staatenhaus werden in einer gesonderten Berechnung kalkuliert.
Alle Kostenpositionen wurden von Mitarbeitern der Bühnen - zum Teil in Abstimmung mit ATG - auf der Basis von Kostenvoranschlägen, Erfahrungswerten und sachgerechten Schätzungen
als Bruttowerte (d.h. inkl. Umsatzsteuer) kalkuliert.
Sämtliche Kostenansätze betreffen Maßnahmen, deren Nutzung für die Bühnen auf den Zeitraum Januar bis Juli 2026 begrenzt ist. Insofern sind mit diesen Maßnahmen keine investiven
Kosten für Anlagen bzw. Ausstattungen verbunden, die eine spätere Nutzung außerhalb des Staatenhauses zur Folge haben.
Räumungen und Umzüge Ende 2025 sollen Saal 3, die Maskenstätte an Saal 1 sowie
verschiedene Funktions- und Büroräume für den Umbau durch
ATG geräumt werden. Die Funktions- und Büroräume ziehen
innerhalb des Staatenhauses sowie in bereits angemietete Räume
im Industriehof um. Die Maskenstätte an Saal 1 entfällt ersatzlos
als Spielort und soll nur noch als Zuschauergarderobe und
Zuschauergang genutzt werden. Die Nutzung im bereits
angemieteten Probezentrum Hürth wird vorübergehend in
bestehenden Flächen ausgeweitet. In Unna werden zusätzliche
Containerstellplätze angemietet. 
(Rück-)Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz
Spiel-  und Probenbeginn im sanierten Ensemble Offenbachplatz
Interim VII - vorgezogene Maßnahmen                                                                                                               
Kalkulation der Kosten zur Einrichtung einer koexistenten Nutzung des Staatenhauses durch die Bühnen und die ATG Entertainment GmbH 
Aktualisierte Zeit- und Projektplanung
Nutzung Interimspielstätte Staatenhaus
Oper
Kinderoper
Zeitbezug (aktuell)
bis Ende 2025 uneingeschränkt. Im Zeitraum 1-7/2026
(31.7.2026) eingeschränkt im Rahmen der Koexistenz mit ATG,
die in dieser Zeit den Saal 3 des Staatenhauses, die Maskenstätte
an Saal 1 sowie verschiedene Funktions- und Büroräume umbaut.
bis Ende 2025 uneingeschränkt. Im Zeitraum 1-7/2026 soll eine
Produktion der Kinderoper als mobile Produktion inszeniert
werden; zwei Produktionen sollen mit dem COMEDIA Theater
durchgeführt werden. 
5-7/2026
noch offen
Berechnungsgrundlagen
Bearbeitungsstand: 16.01.2025

Anlage 1 / Seite 2
Gesamtkosten Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26
EUR EUR EUR
-850.000 -288.000 -562.000
Gesamtkosten Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26
EUR EUR EUR
1.)
1.1. -40.000 -40.000
1.2. -15.000 -15.000
1.3. -10.000 -10.000
1.4. -15.000 -15.000
1.5. -10.000 -10.000
1.6. -40.000 -40.000
1.7. -5.000 -5.000
1.8. -10.000 -10.000
1.9. -79.000 -79.000
2.)
2.1. -100.000 -100.000
2.2. -10.000 -10.000
2.3. -8.000 -8.000
2.4. -8.000 -8.000
3.)
3.1. -100.000 -100.000
3.2. -25.000 -25.000
3.3. -40.000 -40.000
3.4. -5.000 -5.000
4.)
4.1. -50.000 -50.000
4.2. -50.000 -50.000
4.3. -50.000 -50.000
4.4. -35.000 -35.000
4.5. -72.000 -72.000
4.6. -45.000 -45.000
5.) -28.000 -8.000 -20.000
-850.000 -288.000 -562.000
Containertransporte
hausinterne Kostümtransporte
Kosten Unvorhergesehenes
Errichtung Bauzäune für Entsorgungsstelle Oper
Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen im Bereich von gebäude- und betriebstechnischen Anlagen 
und Einrichtungen
Umbau der Durchrufanlage
zusätzliche Pförtnerdienstleistungen
Umzüge zum Industriehof
Verdunkelung Kantinenraum für Abendmaske
Aufwertung Probezentrum Hürth
Anmietung zusätzlicher Container und Containerstellplätze
Mittelabflussplanung
Gesamtkosten
Einrichtung Backstage (Arbeitsbeleuchtung, Änderung von Möblierung und Stromversorgung)
Umrüstung Gebäude- und Energiemanagement 
Zusätzliche Personal- oder Fremdleistungen
Umzüge innerhalb des Staatenhauses
Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen für Umgestaltung bzw. Änderung von Außenanlagen
Reduzierung der Grünflächen, Einebnung und Einbau Bodenbelag im Betriebshof
Absenkung der Bordsteine im Kreisel Auenweg
Rückbau der Laternen im Betriebshof
zusätzliche Fahrtkosten Probezentrum Hürth
Umbau der IT-Struktur
Materialkosten sowie Kosten für bezogene Leistungen für Umgestaltung bzw. Änderung von Räumen
Anpassung Brandschutzkonzept und Brandmeldeanlage
Umbau Umkleideräume Backstage
Neugestaltung Glaskasten Foyer, Büro- u. Funktionsräume
Einbau Trennwände
Neugestaltung Aushänge Saal 1 und Saal 2
Einbau Duschen und Waschcenter
Zusatzkosten koexistente Nutzung Staatenhaus
Bearbeitungsstand: 16.01.2025

Beratungsverlauf (3)

04.02.2025 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0280/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.01.2025
Erstellt
23.01.2025 16:39