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Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E-Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 1295/2017 vom 01.08.2017

Stand: Am 04.07.2017 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geändert beschlossen.

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    Dr. Herbert Clasen Nordstr. 96 50733 Köln Dr. Herbert Clasen, Nordstr. 96, 50733 Köln E OZZL 735817 E-Mail : clasen @netcologne.de Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden anlen nat Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, 22.L2.20t6 Antrag nach I 24 GO NRW von Frau Winterwerb Sehr geehrter Her Vorsitzender Thelen, .,J,t .k ffir{ , F , iuch darf bei Ihnen den o. a. Antrag einreichen. Darum hat mich Frau Winterwerb gebeten, da sie der Hilfe bedürftig ist. Ich habe sie sowohl in ihrem Anliegen gegenüber der städtischen Verwaltung unterstützt als auch bei diesem Antrag - aus demselben Grund. Seit fast einem Jahr bemüht sich Frau Winterwerb um eine Lösung Ihres Problems, mit Hilfe eine Elektomobils wieder mobil zu werden - leider ohne durchgreifenden Erfolg. Ich würde mich freuen, wenn es vor diesem Hintegrund zu einer zügigen Behandlung im Beschwerdeausschuss kommen könnte. Nähere und weitere Auskünfte könnte ich gerne geben. Vielen Dank flir Ihre Unterstützung! Viele und freundliche Grüße efr !Ä U*,e{- Regina Wintenryerb Schwerinstr.29 50733 Köln Antrag nach S 24 GO NRW: Bewegungsmöglichkeiten für das E-Mobil von Frau Regina Winterwerb Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, lch beantrage bei lhnen, dass der Beschwerde-Ausschuss der Stadt Köln sich meines Anliegens annimmt: Die Stadt Köln wird gebeten, eine der drei genannten Maßnahmen oder eine andere Maßnahme zu ergreifen, um Frau Winterwerb das problemlose Navigieren von ihrem Wohnhaus in der Schweinstraße Nr. 29 nach Süden und nach Norden zu ermöglichen: o Absenkung des Bordsteins o Auffüllen einer Rampe o Aufstellen von Pollern, um eine nahe gelegene Absenkung erreichen zu können - Dies setzt allerdings voraus, dass der tsesitzer der Garage darauf verzichtet, sein SUV (K FT 2905) regelmäßig in der Einfahrt zu parken, was laut Verwaltung nach der STVO erlaubt ist. lch bin 76 Jahre alt und schwerbehindert. Meine Mobilität mit meinem Rollator ist sehr beschwerlich und eingeschränkt. lch bin gewissermaßen in einerr Haus und rneiner Wohnung gefangen. Umso froher war ich, dass mir die Krankenkasse ein E-Mobil zur Verfügung stellen will. lch habe auch die Erlaubnis, dieses auf dem Grundstück meines Hauses vor der Haustür abstellen zu können, wo ich es auch aufladen kann. Und froh war ich auch darüber, dass auf der Schwerinst raße 2 Poller aufgestellt worden sind, um das Parken vor meinem Haus zu unterbinden. Auf der Schwerinstraße ist nämlich in Fahrtrichtung rechts der Einbahnstraße Gehwegparken geduldet. Die Höhe des Unterschieds zwischen Gehweg und Straße beträgt 18 cm und ist daher mit einem E-Mobil nicht zu überwinden. Daher habe ich mich mit mehreren Schreiben an die Stadt Köln gewendet und um Abhilfe gebeten' Leider gingen alle Versuche ins Leere. Daher habe ich mich an den designierten Seniorenvertreter in Köln-Nippes, Dr. Herbert Clasen, gewendet, der mich unterstützt hat - leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Den Schriftwechsel von ihm mit der Verwaltung füge ich mit der Erlaubnis von Dr. Clasen bei. Auch die Presse hat sich meines Falls verständnisvoll angenommen. Auch dies hat zu keiner Reaktion bei der Verwaltung geführt. Diese füge ich ebenfalls bei Daher wende ich mich nach fast einem Jahr an den Beschwerdeausschuss der Stadt Köln und ich bitte dringend um Abhilfe. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Restbreite von 100 cm für meine Fortbewegung mit dem Elektromobil ausreichen würde, um die Blücherstraße zu erreichen. Und falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, könne ich ja den Abschleppdienst informieren. Wie soll dies denn praktisch gehen, wenn ich auf ein solches Hindernis stoße. Diese Restwegbreite von 100 cm ist verschiedentlich nicht gegeben, zumal es zur Blücherstraße 1 Elektrokasten gibt und zur Nordstraße 2 Elektrokästen, die die Restwegbreite um ca.11cm verringern einschränken. Fotos sind beigefügt, die das belegen' 1 Die rechtlichen Hinweise der Stadt kann ich nicht nachvollziehen, zumal Dr. Clasen um eine Erläuterung gebeten hat, die nicht erfolgt ist, insbesondere kann ich den Verweis auf die ,,Verordnung zur Anderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" in diesem Zusammenhang nicht verstehen. Diese hänge ich an. Zudem hat Dr. Clasen alternative rechtliche Positionen eingereicht, auf die die Verwaltung nicht eingegangen ist. Bei der Zusammenstellung der Dokumente sowie bei der Erstellung dieser Petition hat mit Dr. Clasen tatkräftig unterstützt. Köln, 22.L2.20tG -P--7 -y) c4 LJ--r-.,-, i*-- tpe-r|/J (Regina Winterwerb) 2 wiN*; r inir l r ::: fiNi::i:= :.,, , llllr"i:::li],ri'ilil ..... :;"... . ..: 4 5 P
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1295/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E-Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Der Aus- schuss spricht sich jedoch gegen die beantragten Vorschläge (z.B. Absenkung des Bürgersteigs) aus. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, den Bereich im Rahmen der personellen Kapazitäten verstärkt zu überwachen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 04.07.2017 2 Begründung: Die Petentin beantragt u.a. eine Absenkung des Bürgersteigs in der Schwerinstr. 29 (s. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Petentin plant die Anschaffung eines Elektromobils zur Erleichterung ihrer täglichen Wege und beabsichtigt, mit dem Elektromobil die Straße zu befahren. Um diese ungehindert erreichen zu kön- nen, fordert die Petentin von der Verwaltung, den Bordstein vor ihrem Haus abzusenken oder eine Rampe auf die Straße anzulegen. Elektromobile fallen jedoch unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle, das heißt, mit ihnen darf überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Nur wenn keine Gehwege oder ähnliches vorhanden sind, dürfen Elektromobile auch auf der Fahrbahn benutzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit muss dann den Fahrbahnbedingungen und dem Verkehr angepasst werden. Die Straße, in der die Petentin wohnt, verfügt zu beiden Seiten über Gehwege. Diese sind - auch bei einer teilweisen Nutzung durch parkende Fahrzeuge - grundsätzlich in einer ausreichenden Breite freizuhalten, so dass einer Nutzung mit einem Elektromobil nichts ent- gegensteht. Regelmäßige Ortsbesichtigungen in den vergangenen Monaten haben ergeben, dass generell keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge bestehen. Um der Petentin ein mögliches Rangieren beim Verlassen bzw. Erreichen des Hauses zu erleichtern und das teilweise unerlaubte Gehwegparken im unmittelbaren Bereich des Hauszugangs zu unter- binden, wurden in Höhe des Hauszugangs zwei Absperrpfosten installiert. Der Bereich wird zudem verstärkt durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln überwacht. Sollte die Überwachung in absehbarer Zukunft nicht zum Erfolg führen, werden zur Vermeidung des halbseitigen Gehwegpar- kens Absperrpfosten auf dem Gehweg gesetzt. Sofern ein Verlassen der Gehwege notwendig ist, etwa zum Überqueren der Straße, kann dies an geeigneter Stelle - beispielsweise an den abgesenkten Bordsteinen benachbarter Grundstückzufahr- ten oder den nahegelegenen Einmündungsbereichen querender Straßen - erfolgen. Die Verwaltung lehnt die geforderten Umbaumaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Vorhandensein von Gehwegen) sowie aus rechtlichen Gründen ab.

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 04.07.2017 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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